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Innenpolitik Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen

Mitglied_5ccaf87
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Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Der Springerverlag und deren PR-Keese haben ihr eigenes Gesetz, das Leistungsschutzrecht, bekommen. Wer ab sofort aus einem Presseerzeugnis des Springerverlages zitiert benötigt eine Lizenz bzw. muss mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit einer Privatklage rechnen. Welche Verlage sich diesem neuen Verlagsrecht anschließen ist noch unbekannt. Willensbekundungen gab es auch von anderen Verlagen. Die vollständige Liste findet ihr bei opalkatze.wordpress.com: Diese Seiten unterstützen das Leistungsschutzrecht Ich denke aber, das sie erst einmal gucken wollen, wie sich das LSR in der Praxis bewährt.

Auf der Homepage des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger lesen wir in bdzv.de: 17 Antworten zum Leistungsschutzrecht neben dem üblichen Dummfug auch das:
[i]Nein, freie Information und Suche bleiben erhalten. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum die Umstellung auf ein Lizenzmodell die Vielfalt und Offenheit des Netzes bedrohen sollte. Jeder Bürger kann weiter Informationen ins Netz stellen und nach Inhalten suchen. Auch ist kein Verlag gezwungen, das Leistungsschutzrecht für sich geltend zu machen. Falls er sich dafür entscheidet, nimmt die Menge der Information nicht ab, denn seine Originalseite steht ja weiter im Netz, und man kann auch weiter nach ihr suchen.[/indent]
Ich wage das Zitat, weil der BDFZ kein Verlag sondern ein "Verband" ist.
Da die Liste von D64 bzw. Vera Bunse - opalkatze sehr lang ist und man sich die ganzen Namen der Zeitungen nicht merken kann, (Achtung auch Tagesschau.de, heute.de, sz-Online und faz-Online sind dabei), kann zwar bei Diskussionen im Forum auf diese namentlich Bezug genommen, jedoch niemals daraus zitiert werden. Es sei denn, derjenige bzw unser WM hat ein Lizenz erworben.

Der Nachrichten-Aggregator Rivva.de hat schon die Konsequenzen gezogen und begründet sein Verhalten hier: blog.rivva.de: rivva und das Leistungsschutzrecht Dort wird geschrieben:
[i]Nichtsdestotrotz, Risiko bleibt. Da ich aber weder einen Rechtsstreit mit den Presseverlagen suche, noch (aus finanzieller Sicht) Lizenzen von ihnen erwerben könnte, stellen sich eigentlich nur zwei Optionen: Zurück zu den Wurzeln und sich allein auf Blogs fokussieren? Dagegen spricht jedoch sofort, dass es mir mit Rivva ungeheuer wichtig ist, eben genau eine Brücke zwischen den verschiedenen Medienformen zu schlagen. Bleibt die andere Möglichkeit …
No Snippet[/indent]
Aus den Worten von Rivva können wir entnehmen, das deren Liste bereinigt ist. Ob es Google-News und die anderen Suchmaschinen wie bsw DuckDuckGo auch macht wird sich herausstellen

Wenn von euch zitiert und verlinkt wird, dann sollte es ausschließlich auf Blogs mit dem bekannten IGEL-Symbol oder auf die Veröffentlichungen der ausländischen Presse geschehen. Auf Presseerzeugnisse aus Österreich, der Schweiz und Südtirol kann man problemlos ausweichen. Der österreichische DerStandard.at sowie die NZZ.ch und der Tagesanzeiger.ch haben ausführliche eigene Artikel aus Deutschland, die nach meiner Erfahrung meist sogar objektiver berichten.

Es kann in den nächsten Tagen sehr schnell passieren, das die Webseiten der Tageszeitungen sich IGEL anschließen. Nämlich dann, wenn sie merken das die Besuche ihrer Webseiten abnehmen und deshalb auch die Werbeeinnahmen schwinden.

Da mit dem LSR dem Springerverlag offensichtlich ein Gefallen gemacht wurde ist es nicht vermessen zu behaupten, das Bild und Welt die offiziellen Sprachrohre der gegenwärtigen Bundesregierung sind. Sie werden uns schon zur Räson bringen (oder auch nicht). Die im Herbst gewählte Bundesregierung wird viel zu tun haben, um diesen in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Schwachsinn wieder zurecht zu biegen. Falls es nicht gar zu italienischen Kräfteverhältnissen kommt: nzz.ch: Grillo - Politisches System Italiens wird zusammenbrechen

Hintergrund der Behauptung Grillos: In sechs Monaten kann Italien seine Beamten und Abgeordneten nicht mehr bezahlen und muss neue Schulden machen. Dazu werden die Grillini ihr Zustimmung verweigern.
Mitglied_5ccaf87
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.03.2013, 11:45:36
Mario Sixtus - der elektronische Reporter: Denn sie wissen nicht was sie tun:
hobbyradler
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von hobbyradler
Bereits seit den Zeiten von BTX, anfangs der 80er Jahre, fürchten sich Verlage vor Auflageneinbrüchen. Außer Fachverlagen haben es die meisten Verlage versäumt interaktive Angebote zu realisieren, solche Angebote die von Kunden auch bezahlt werden, zumindest sind mir diese nicht aufgefallen. Zudem ist es im Internet sinnlos zig-mal einen Agenturbeitrag ohne aufwertende Zusatzinformation zu verbreiten.

Ich glaube nicht das der jetzige Vorstoß den Verlagen Vorteile bringt.

Ciao
Hobbyradler

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yuna
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Mitglied

Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von yuna
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.03.2013, 12:29:53
Ich tue mich ausgesprochen schwer mit diesem Gesetz.
Speziell, wenn man den Verlauf betrachtet, erschließt sich mir jetzt am Ende, wo es leicht abgeändert da ist, der Sinn überhaupt nicht mehr.
Ursprünglich betraf es Google - Google war das große Feindbild, wegen seiner kleinen Snippets unter den Suchergebnissen.
Damals dachte ich schon: Warum regeln die Verlage das nicht mittels robots.txt?
Nein, es musste ein Gesetz her und argumentiert wurde immer wieder mit den Textausschnitten von Google, dass sich Google ja daran bereichern würde und dass die robots.txt-Lösung nicht flexibel genug sei.
Und jetzt wurde aus dem Gesetzestext eben dieser Punkt ernsthaft gestrichen?
Was soll ich nun glauben? Wie erwartet, alles nur ein Vorwand? Geht es doch um die kleinen Blogger und Privatpersonen oder unliebsame Konkurrenz?
Eine eigene Abmahnwelle für die Verlage?
So wie sie schon die Musik- und Filmindustrie regelmäßig über das Land rollen lässt?

Was ist der wahre Grund für dieses Gesetz, welches in meinen Augen völlig überflüssig ist, aber ein hohes Potential aufweist, andere zu schädigen?

(...) Ich glaube nicht das der jetzige Vorstoß den Verlagen Vorteile bringt.

Schließe mich der Aussage an.
Mitglied_bed8151
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
viel buhai um das neue leistungsschutzrecht. dabei wurde nur extremem datenklau ein riegel vorgeschoben. leistung muss sich nämlich lohnen. für lau erbringt die niemand. das urheberrecht lässt grüßen.
---
w.
Mitglied_5ccaf87
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.03.2013, 19:44:46
So einfach, wie du es hinstellst, ist es nicht. Du betrachtest zu viel Bild. Informiere dich besser und lies wenigstens in den Links die in diesem Thread schon vorhanden sind. Und wenn dir das auch zu viel ist, dann gugge wenigstens Video. Oder glaubst du ernstlich, das Mario Sixtus nur dagegen ist, weil er als Journalist von Raubkopien lebt oder wie schon einmal vermutet, von Google bezahlt wird?

Denke bevor du schreibst.

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf yuna vom 02.03.2013, 19:02:19
Und jetzt wurde aus dem Gesetzestext eben dieser Punkt ernsthaft gestrichen?
Was soll ich nun glauben? Wie erwartet, alles nur ein Vorwand? Geht es doch um die kleinen Blogger und Privatpersonen oder unliebsame Konkurrenz?
geschrieben von yuna

Offensichtlich ja. Der Admin von rivva.de hat es geschrieben. Er hat keine Rechtsabteilung hinter sich und auch nicht den dafür notwendigen Finanzrahmen. Die kleinen Blogger sollen eingeschüchtert werden. Sie sind die Konkurrenz der Presseverlage, denn der kleine Webleser kann sich auch bei ihnen informieren.

In diesem Zusammenhang fiel mir heute das in die Hände:

Darin begründet der ehemalige Starjournalist Christoph Hörstel weshalb er die ARD und das ZDF verliess und nun freier Journalist ist.
yuna
yuna
Mitglied

Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von yuna
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.03.2013, 22:31:07
Offensichtlich ja. Der Admin von rivva.de hat es geschrieben. Er hat keine Rechtsabteilung hinter sich und auch nicht den dafür notwendigen Finanzrahmen. Die kleinen Blogger sollen eingeschüchtert werden. Sie sind die Konkurrenz der Presseverlage, denn der kleine Webleser kann sich auch bei ihnen informieren.

Ob das so offensichtlich ist, weiß ich nicht, deshalb hatte ich meine Sätze ja als Fragen formuliert. Mir ging es dabei in erster Linie darum, wie das Gesetz jetzt gerechtfertigt wird. Denn die ursprüngliche Geschichte mit Google scheint ja nun obsolet und eine andere Begründung war mir bisher nicht untergekommen.
Offenbar ist den Verlagen klar geworden, dass sie außer sich selbst niemanden hinter sich haben - ganz im Gegensatz zu Google. Die Verlage suchen also Krieg auf einem Gebiet, wo sie sich niederlassen und erfolgreich sein wollen, welches aber Google zu sehr großen Teilen alleine kontrolliert. Möglicherweise haben sie erkannt, dass auch sie sich - selbst per Gesetz - nicht von Google unabhängig machen können und gleichzeitig dessen Dienste weiter in Anspruch nehmen wollen. Denn Google ist nicht verpflichtet die Verlage in seiner Suchmaschine zu führen oder sie anderweitig im Netz zu unterstützen.
Weiter hat Google sehr viel weniger zu verlieren als die Verlage, was die Verlage von Anfang an in die wohl denkbar ungünstigste Position gerückt hat, so ein Gesetz überhaupt zu wagen.
Offline mögen die Verlage noch mitreden dürfen, aber online weht ein anderer Wind.

Da haben also einige nicht mitgedacht (kommt nicht überraschend), da vermutlich geblendet von ihrer Gier. So, nun kam offenbar die späte Einsicht doch noch und trotzdem ist da dieses Gesetz ...
Meine eigentliche Vermutung wäre Scham. Mit einem Rückzieher hätten sie praktisch zugegeben, die ganze Zeit auf dem Holzweg gewesen zu sein. Also haben sie die Geschichte unbeirrt durchgezogen. Konsequenz zeigen, vllt. kann man mit dem Gesetz ja doch noch etwas anfangen.
Und hier greift dann das hohe, von Haus aus gleich mitgelieferte Missbrauchspotential.

Man soll ja nicht immer gleich vom Schlimmsten ausgehen, woll?

Das Video war übrigens ganz interessant, bot aber im Endeffekt auch nichts, was nicht alle schon gewusst oder zumindest geahnt haben. =/
Immer wieder traurig, wenn neue Steinchen auftauchen, die solche Vermutungen weiter untermauern.
Mitglied_5ccaf87
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Der heise-Verlag hat sich positioniert
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf yuna vom 03.03.2013, 09:24:03
heise.de: In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht
[i]Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.[/indent]
Das ist leider nur ein Verlag. Von den anderen steht noch die Positionierung aus.

Nachtrag: Der Aggregator http://filtr.de/ wirft ab sofort einige Verlage aus seinem Suchindex raus: golem.de: Onlinedienste reagieren auf "irrsinniges Gesetz":
[i]Zu den Angeboten, die künftig nicht mehr von filtr.de berücksichtigt werden, gehören Handelsblatt, Stern, Focus, FAZ und WAZ. Ursprünglich sollten laut Schuler auch Sueddeutsche.de und Wiwo.de aus dem Index fliegen, doch deren Chefredakteure hätten dem jungen Aggregator versichert, dass die Inhalte auch weiterhin risiko- und lizenzgebührenfrei aggregiert werden könnten. Noch am Grübeln seien die filtr.de-Gründer, was Zeit Online betrifft, dessen Muttergesellschaft Holtzbrinck das Leistungsschutzrecht begrüßt, das aber in der bisherigen Berichterstattung eher den Eindruck erweckt hat, dem Gesetz ablehnend gegenüberzustehen.[/indent]
Der Aggregator http://www.10000flies.de/ listet von einigen Verlagen nur noch die Titelzeilen auf.
Mitglied_bed8151
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Mitglied

Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.03.2013, 21:46:55
name der quelle, datum, titel, link. basta. dem datenklau soll ein riegel vorgeschoben werden. genau das bezweckt das neue leistungsschutzrecht. der produzent der leistung soll geschützt werden - nicht etwa der konsument. das internet ist kein rechtsfreier raum, in dem sich jeder für lau und nach belieben bedienen kann. das ist ein gutes gesetz.
---
w.

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