Innenpolitik Das Recht auf Tod

arno
arno
Mitglied

Das Recht auf Tod
geschrieben von arno
Hallo,

in den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe erlaubt!
Jetzt fordern viele einen gesetzlichen Anspruch
Älterer auf eine Suizidpille.
Ein Zugriff auf das Erbe (Haus + Barvermögen) durch Sozialämter
im Pflegefall wird dadurch verhindert.
Mehr dazu im unten angegebenen Link.

Viele Grüße
arno
usabima
usabima
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von usabima
als Antwort auf arno vom 27.03.2010, 09:20:06
ein schwieriges Thema......die Sterbehilfe - ich "darf" gelegentlich am Telefon mit Menschen reden, die sich mit dem Thema befassen müssen, befasst haben, aktiv wurden - es sind immer sehr intensive, auch lange Gespräche, unter die Haut gehend allemal.

Ich bewundere diejenigen, die den Mut haben, lieben Menschen in allergrößter Not diesen letzten, von schrecklichen Qualen erlösenden Wunsch mit Anstand und in Würde zu erfüllen - ob erlaubt oder nicht, das macht letztlich für mich keinen entscheidenden Unterschied.

Das MENSCHLICHE, das einen Menschen bewegt, zu helfen, ein Leben zu beenden, im Bewußtsein, etwas zu tun, das unseren Verantwortungsbereich in höchstem Maße fordert, das ist das Entscheidende.

In der eigenen Familie konnte ich grad dankbar erleben, daß doch auch die Patientenverfügung schon eine große Hilfe ist: Die Ärzte im Krankenhaus, in das meine 90j Mutter nach einem schweren Schlaganfall per Feuerwehr eingeliefert wurde, hat sich intensiv mit mir auseinander gesetzt, nachdem klar war, daß die weiteren Anfälle, die sie in der Stroke Unit erlitten hat, eigentlich die Verlegung auf die Intensivstation erforderlich machen. (Was dort mit ihr hätte lt. kompetentem, nachvollziehbarem Beschreiben der Ärzte geschehen müssen, halte ich persönlich für unmenschlich und für reine Quälerei für den Patienten)

Dank der Verfügung konnte sie in ein Einzelzimmer verlegt, gut mit Morphium versorgt und im übrigen von Schwestern und Pflegern angemessen, ja liebevoll betreut werden.(wie ich während meiner beinahe tagelangen Anwesenheit gut beobachten und miterleben konnte) Sie war bereits in ein so tiefes Koma gefallen, daß sie von all dem nichts mehr mit bekam und doch fand ich es wichtig und hilfreich, sie so versorgt zu wissen.

Ich kann nur ALLEN Menschen raten, wenigstens eine solche Patientenverfügung zu erstellen - und allen Menschen wünschen, auf ähnlich menschliche Ärzte zu treffen, wie meine Mutter es durfte

Usabima
lars
lars
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von lars
als Antwort auf arno vom 27.03.2010, 09:20:06
Auch in der Schweiz ist Sterbehilfe erlaubt.Es herscht ein richtiger "Sterbetourismus" von Deutschland
zu uns.
Jedes Land sollte dafür doch selbst zuständig sein? Jeder Mensch soll ein Recht haben auf den Tod? Was bringt das, wenn jemand sich kaum noch bewegen kann, nicht mehr selbstständig Nahrung aufnehmen kann, und die Angehörigen nicht mehr erkennt?
Oder spielt der Glaube dabei eine Hauptrolle?

Anzeige

ehemaligesMitglied36
ehemaligesMitglied36
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von ehemaligesMitglied36
als Antwort auf lars vom 27.03.2010, 10:00:05


Nein, Lars,
ich denke nicht, das der Glaube damit etwas zu tun hat.
Eher die Wichtigtuerei der "Entscheidungsträger".
Solange der Mensch siecht sind Arbeit und Standort der pflegetreibenden Institute gesichert.

Solange zahlt die Krankenkasse.

Oder was soll noch eine OP an jemanden, der durch seine Krebserkrankung eh nur noch einige Monate zu leben hat ?

Meinen Onkel hat man als geheilt entlassen, nachdem man alles an ihm ausprobiert hat.
6 Monate später wurde er begraben.

Wer hat ein Interesse daran, das jemand 6 Monate früher geht, wenn man noch Geld herausholen kann ?
Selber können sich solche Menschen kaum dazu äußern...

arno
arno
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von arno
als Antwort auf usabima vom 27.03.2010, 09:47:38
Hallo, usabima,

nicht alle Menschen haben in ihren letzten Stunden die richtigen Ärzte!
Die Sterbekosten sind auch immer die Einnahmegelder für die Mediziner!
Nach wie vor gilt:

Krankheit ist das größte Geschäft und Gesundheit ist das höchste Gut!

Dass Patienten Rechte haben, ist doch eine Selbstverständlichkeit!
Weshalb dann noch Patientenverfügungen erstellt werden sollen,
ist schon sehr fragwürdig.

Ich denke, dass die Niederländer viel ehrlicher mit dem Sterben und den
Sterbenden umgehen als die Deutschen.

Viele Grüße
arno
Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 27.03.2010, 10:47:34


Krankheit ist das größte Geschäft und Gesundheit ist das höchste Gut!

Dass Patienten Rechte haben, ist doch eine Selbstverständlichkeit!
Weshalb dann noch Patientenverfügungen erstellt werden sollen,
ist schon sehr fragwürdig.

arno
geschrieben von arno


Die Patientenverfügung muß schon sein, weil sich viele Patienten nicht mehr äußern können.
Und wegen der unseeligen Vergangenheit muß das eindeutig geregelt sein.
Aber es sollte rechtsgültig, einheitlich und endgültig sein,
um später andere willkürliche Auslegungen zu verhindern.
Daran hapert es noch sehr.
Darum muß man woanders hinfahren, um diese Recht wahrzunehmen, solange es noch geht.

nordstern

Anzeige

Karl
Karl
Administrator

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaligesMitglied36 vom 27.03.2010, 10:40:25
Oder was soll noch eine OP an jemanden, der durch seine Krebserkrankung eh nur noch einige Monate zu leben hat ?
geschrieben von DieGuteFrau

Wer bitte maßt sich das Recht an, dies zu entscheiden? Ich persönlich würde u. U. sehr wohl gerne noch ein paar Monate auch nach einer finalen Diagnose leben wollen, wenn ich es noch bestimmen könnte. Und wollen wir die Erfüllung dieses Wunsches wirklich vom Geldbeutel des Sterbenden abhängig machen??

Das Problem bei der Sterbehilfe sind nicht die klaren Fälle, bei denen der Wunsch des Sterbenden eindeutig ist, sondern die eher unklaren Fälle in der Grauzone, in denen die wirtschaftlichen Interessen der Angehörigen und der behandelnden Ärzte ins Spiel kommen.

Es ist schon sehr wichtig, dass der Gesetzgeber hier keine einfachen Lösungen sucht, sondern sehr vorsichtig mit diesem Thema umgeht.

Beste Grüße, Karl
lars
lars
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von lars
als Antwort auf Karl vom 27.03.2010, 11:49:40
Finde das schon komisch Karl, wie sich eure Gesetzgeber verhalten?
Finde es nicht in Ordnung, wenn schwerkranke sterbewillige Personen ins Ausland gehen müssen, um sterben zu können, nur noch dahin "siechen", ist doch keine Lebensqualität, und sicher eine Plage für sie oder ihn?
Oder darf man das nicht, wegen einer "Höheren Macht"?
albaraq
albaraq
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von albaraq
als Antwort auf arno vom 27.03.2010, 09:20:06
Hallo,

in den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe erlaubt!
Jetzt fordern viele einen gesetzlichen Anspruch
Älterer auf eine Suizidpille.
"..."
Viele Grüße
arno
geschrieben von arno


Das fände ich vollkommen in Ordnung,
denn man wurde nicht gefragt - ob man auf die Welt wollte,
somit sollte es auch jedem selbst überlassen werden/bleiben,
ob und wie lange er/sie darauf zu verweilen wünschen!
Suizidpille, finde ich human, jedenfalls humaner als irgendwo dahinzusiechen und/oder als Versuchskaninchen mißbraucht zu werden.

Jala


ehemaligesMitglied36
ehemaligesMitglied36
Mitglied

Re: Das Recht auf Tod
geschrieben von ehemaligesMitglied36
als Antwort auf Karl vom 27.03.2010, 11:49:40
Oder was soll noch eine OP an jemanden, der durch seine Krebserkrankung eh nur noch einige Monate zu leben hat ?
geschrieben von karl

Wer bitte maßt sich das Recht an, dies zu entscheiden? Ich persönlich würde u. U. sehr wohl gerne noch ein paar Monate auch nach einer finalen Diagnose leben wollen, wenn ich es noch bestimmen könnte. Und wollen wir die Erfüllung dieses Wunsches wirklich vom Geldbeutel des Sterbenden abhängig machen ?

Beste Grüße, Karl
geschrieben von DieGuteFrau



Karl, da hast du mich mißverstanden.

Ich meinte nicht, das man nach solch einer Diagnose schneller abtreten sollte, oh-nein,
Ich meinte die dann nicht mehr wichtigen Operationen,
die dann zum Üben junger Ärzte gemacht werden, aber dem Patienten nur noch das Leben erschweren.

Eben die "Versuchskaninchen", die Albaraq meint, denn bei Todeskandidaten kann der junge Doktor nichts mehr falsch machen.

Anzeige