Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern Hartz IV verwehren.

Innenpolitik Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern Hartz IV verwehren.

Re: Wer Arbeit verweigert, erhält kein Hartz IV
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.11.2014, 09:33:03
Wenn es jetzt nur um eine Gleichstellung von Zuzüglern geht, dann sollten wir auch den irreführenden Titel wechseln. Karl
geschrieben von karl
Das finde ich sehr gut, denn es schließt eine eventuelle Diskriminierung von EU Bürgern aus. [fett von m./. ]
geschrieben von meli

warum schliesst du diesen thread nicht gleich, karl,
und eröffnest einen neuen, in dem du sicher sein kannst, dass es nur um eine gleichstellung von zuzüglern geht?
die volle zustimmung von meli hast du ja.

frage: wie viele threads gab es schon im st mit haarsträubenden titeln?

@meli, "danke" für deinen "dank" mit den lobpreisungen
wenn olgas vortrag nicht gewesen wäre, hätte ich zum besseren verständnis der zusammenstellung darauf verwiesen, worum es sich handelt, sei dessen sicher.
hinweis für dich: die zusammenstellung war (bis jetzt) vor allem MIR wichtig,
weil in älteren threads bzgl. hartz-4-leistungen oft unklarheiten über die höhe der zuwendungen bestand
und weil es in tagesschau.de kam
und weil es gut zum thema passte.

m./.
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justus39
justus39
Mitglied

Re: Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern Hartz IV verwehren.
geschrieben von justus39
als Antwort auf olga64 vom 11.11.2014, 16:34:16
Es geht und ging nicht um "ausländische Zuwanderer" - sondern um die Rechte von EU-Bürgern in einem EU-Land. In diesem Fall um eine junge Rumänin mit Kind, die auch aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse keinen Job fand und Hartz IV beantragte. Olga

So wie ich es verstanden habe, hat sie sich aber auch gar nicht um Arbeit bemüht.
In diesem Fall bekommen auch unsere Staatsbürger diese Leistung verwehrt.

justus
Re: Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern Hartz IV verwehren.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 12.11.2014, 13:55:42
Jusrus,

"Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Sie hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem minderjährigen Sohn in Deutschland. Nach Angaben der Behörden bemühte sie sich nicht darum, eine Beschäftigung zu finden. Das Sozialgericht Leipzig bat den Europäischen Gerichtshof um Hilfe."

Zuwanderern darf Hartz IV verweigert werden

für frau olga et al die süddeutsche:

11.11.2014, 14:54, Urteil zu Hartz IV für Zuwanderer
Entscheidung zum Wohl der gesamten EU


viele leben vom kindergeld / elterngeld.
ob die frau weitere kinder in rumänien hat, ist aus den von mir eingesehen unterlagen nicht ersichtlich, wenn ja, würde es nicht an die grosse glocke gehängt.

wahrscheinlich wird auch wohngeld usw. fällig.
ich hatte vor, mich dazu schlau zu machen, habe aber keine lust mehr.
zeitverschwendung.

m./.
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Re: Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern Hartz IV verwehren.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 12.11.2014, 13:55:42
Justus,

genauso ging es bei uns als Meldung durchs Radio.
Sie lebt - nach dem SWR - seit einigen Jahren hier bei ihrer Schwester und hatte sich noch nie um eine Arbeit bemüht.

Es wurde nicht gesagt, ob noch andere Kinder von ihr in Rumänien leben, ich denke auch, dass das für das Urteil nicht relevant gewesen wäre.

Meli
Re: o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.11.2014, 12:07:39
margarit,

Schade, dass Du so persönlich anmachen musst.
Hatte ich von Dir eigentlich nicht erwartet, aber ich muss nicht alles verstehen.
Ich fand Deinen Beitrag deshalb so gut, weil er die Unklarheiten beseitigt.
Und trotzdem hat Olga Recht, wenn sie darauf hinweist, dass es sich um eine EU-Bürgerin handelt. Oder ist daran zu rütteln?

Wir haben doch weiß Gott genug Diskriminierungen anderer Menschen schon erlebt oder nicht?

Schönen Abend!

Meli
olga64
olga64
Mitglied

Re: o.t.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.11.2014, 16:52:49
Meli - ich bedaure es sehr ,dass Margarit aufgrund ihrer neuen Aversion gegen mich solch wichtige Themen und Einwände konterkariert. Aber egal - zurück zum wichtigen Thema:
es war wichtig, hier Rechtssicherheit durch den EUGH herzustellen, ansonsten wären sehr viele einzelne Gerichtsurteile nötig gewesen mit unsicherem Ausgang.
Aber es wird vermutlich trotzdem schwierig: es sollen ja EU-Bürger sanktioniert werden, die nicht arbeiten wollen - wie soll dies eindeutig festgestellt werden? Solche, die nicht können - z.B. aus gesundheitlichen Gründen - werden davon ausgenommen werden (ist ja auch bei deutschen H 4-Empfängern so).
Einige Diskutanten führen hier auch an,dass deutsche H 4-Empfänger, die nicht arbeiten wollen, ebenfalls keine Zahlungen erhalten. Da habe ich leider noch einige in Erinnerung, die sehr stolz z.B. im TV von ihrer mutigen Tat berichten, von Arbeit nichts zu halten, aber den "Staat" gerne bezahlen lassen.
Die junge Rumänin in Leipzig, die bei ihrer Schwester lebt, wird anscheinend von dieser unterstützt - und Kindergeld erhält sie sowieso (dies ist ja nicht an eine Arbeitswilligkeit gebunden).
Vielleicht findet sie ja einen z.B. Minijob - wenn sie diesen dann wieder verliert, erhält sie H 4 - dahingehend wird sie sicher von ihren Anwälten beraten werden. Olga

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Re: o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 12.11.2014, 17:05:56
Die junge Rumänin in Leipzig, die bei ihrer Schwester lebt, wird anscheinend von dieser unterstützt - und Kindergeld erhält sie sowieso (dies ist ja nicht an eine Arbeitswilligkeit gebunden).
Vielleicht findet sie ja einen z.B. Minijob - wenn sie diesen dann wieder verliert, erhält sie H 4 - dahingehend wird sie sicher von ihren Anwälten beraten werden. [fett von m./.]
geschrieben von olga

genauso geht es, ging ja auch aus meiner zusammenstellung hervor.
die anwälte werden in solchen fällen auch vom steuerzahler bezahlt.

m./.
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olga64
olga64
Mitglied

Re: o.t.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.11.2014, 17:20:56
Na klar - ist ja beim NSU-Prozess, der mit Sicherheit viel teurer ist, ebenso. Für die Freundin der Mörder von Nichtdeutschen fallen gigantische Anwalts- und Gerichtskosten an, die ebenfalls der Steuerzahler zu übernehmen hat. Wohl dem, der u.a. aufgrund geringerer Rente usw. keine Steuern mehr bezahlen muss - ich finde es meinerseits aber völlig in Ordnung, dass in einem Rechtsstaat solche Dinge aufgeklärt und gerichtlich entschieden werden. Olga
Re: o.t.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 12.11.2014, 17:25:20
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und schon wieder hast'e recht,
trotz crossposting.
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olga64
olga64
Mitglied

Re: o.t.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.11.2014, 17:52:05
Ich hörte gestern eine andere Art der Geschichte, wie Ausländer am Sozialwesen anderer Staaten partizipieren wollen: ein deutsches Rentnerpaar mit nicht üppiger Rente wanderte nach Österreich aus und stellte fest, dass die Rente nicht reicht, um dort anständig leben zu können. Sie versuchten, vom österreichischen Staat eine Aufstockung zu erhalten, wie sie es von Deutschland kannten. Dieser verweigerte dies und wollte die Leute auch zur Ausreise bewegen. Daraufhin klagte das Rentnerpaar und bekam recht und einen Zuschuss aus dem österreichischen Sozialetat.
Das kann sich jetzt alles ändern nach dem Urteil - auch für die deutschen Rentner in anderen EU-Ländern. Es gilt ja nicht nur für Rumänen, die zu uns kommen. Olga

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