Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Fraktionszwang aufgehoben

Innenpolitik Fraktionszwang aufgehoben

wandersmann
wandersmann
Mitglied

Fraktionszwang aufgehoben
geschrieben von wandersmann
So war es gestern in den Nachrichten und auch aus Jauchens Gasometer zu hören.
In der Debatte und Abstimmung im Parlament hinsichtlich der Sterbehilfedebatte soll es innerhalb der Regierungsfraktionen keinen Fraktionszwang geben.

Nun heißt das ja im Umkehrschluss, dass es diesen bei allen anderen Abstimmung im Bundestag durchaus gibt, und somit die Partein festlegen, wann ihre Fraktion geschlossen und einstimmig die Hand zu heben hat.

Aufheben aber kann man nur etwas, das auch real existiert. Einen Fraktionszwang aber gibt es nicht. Er mag zwar in den FunktionärsKöpfen vorhanden sein, real existent ist er nicht.
Kann er auch nicht, denn dieses Gebaren wäre grob verfassungsfeindlich.

Artikel 38 GG, Satz 1

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Natürlich lässt es sich leichter regieren, wenn man sich darauf verlassen kann, dass sich eine sichere Mandatsmehrheit auch in den Abstimmungsergebnissen wiederspiegelt. Mit der Aussicht, bei Nichtwohlverhalten einen sicheren vorderen Listenplatz seiner Partei zu verlieren, lassen sich aber die allermeisten Abgeordneten mühelos disziplinieren.
sammy
sammy
Mitglied

Re: Fraktionszwang aufgehoben
geschrieben von sammy
als Antwort auf wandersmann vom 20.01.2014, 19:54:50
wandersmann, dein Beitrag ist m.E. von einer hervorzuhebenden Sachlichkeit gekenzeichnet. Ich halte dieses "Verfahren" auch für einen schlechten Zustand. Leider weiß ich auch keine Lösung für eine Änderung des Zustandes. Aber vielleicht kommen ja noch andere Überlegungen hier ins Spiel.
Nur dem Gewissen unterworfen?

sammy
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Fraktionszwang aufgehoben
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wandersmann vom 20.01.2014, 19:54:50
Weshalb wusstet ihr das nicht? Habt ihr tatsächlich den paar GG-besessenen ST-Mitgliedern geglaubt, die ständig von der Unabhängigkeit der Abgeordneten schreiben?

Am Anfang der vergangenen Legislatur hat der von mir gewählte Bundestagsabgeordnete der Grünen nach einem 3/4 Jahr das Handtuch geworfen und ist jetzt glücklich darüber, wieder Lehrer in einer Realschule sein zu dürfen. Er sollte nämlich den Zug von Berlin nach Konstanz statt einer Linienmaschine nach Zürich benutzen. Grüner sein ist schon nicht schlecht, aber wenn die Fraktion ihm sogar den Weg bzw das Transportmittel zur Arbeit vorschreibt, wird es Mist.

Hintergrund: Angeblicher Flugzeuglärm im Warteraum über der "teutschen" Hegau zum Flughafen Zürich-Kloten.
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Fraktionszwang aufgehoben
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.01.2014, 12:55:09
@ hinterwäldler

Dass es einen Fraktionszwang bei Debatten und Abstimmungen gibt, ist wohl jedem klar und auch keine Neuigkeit. Anders wäre ja auch das in der Regel gleichgeschaltete Hand-hoch-heben der Abgeordneten der jeweiligen Partein nicht zu erklären.
Aber das war ja nicht das Thema, sondern die Unverfrorenheit der Regierungsparteien, durch die Mitteilung, dass bei einer bestimmten Debatte, hier die der Sterbehilfe, mit dem Fraktionszwang ein Zustand, der lt. GG eigentlich überhaupt nicht existieren dürfte, aufgehoben wird. Damit gestehen sie ja frech und unverblümt ein, dass sie in all den anderen Debatten und Abstimmungen ungeniert gegen die Verfassung verstoßen. Lediglich einmal alle paar Jahre quasi erlauben sie es ihren Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen zu votieren. Die restliche Zeit heißt es stramm stehen, und zu tun, was der Zuchtmeister sagt. Es wäre das gleiche, als würden die Mineralölkonzerne verkünden, dass sie für einem einzigen Tag im Jahr mal keine Preisabsprachen treffen, und damit das zugeben, was sie stets von sich weisen, dass sie dies nämlich an den restlichen 364 Tagen des Jahres sehr wohl tun.

Im übrigen hinterwäldler, lass doch mal bitte diese oberlehrerhaften Ton sowie die Belehrungen beiseite. Du stehst hier nicht an der Tafel und die ST-Mitglieder sind nicht Deine Grundschüler, denen Du die Welt erklären musst.

Weshalb wusstet ihr das nicht? Habt ihr tatsächlich den paar GG-besessenen ST-Mitgliedern geglaubt, die ständig von der Unabhängigkeit der Abgeordneten schreiben?


Und bei solchen halbgaren Sätzen wäre es hilfreich, Du würdest mal mit dazu schreiben, WEN konkret Du damit ansprechen möchtest.
justus39
justus39
Mitglied

Re: Fraktionszwang aufgehoben
geschrieben von justus39
als Antwort auf wandersmann vom 20.01.2014, 19:54:50

Artikel 38 GG, Satz 1

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."


Das setzt aber voraus, dass sie auch ein solches besitzen.

Anzeige