Innenpolitik Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
Hallo,
in einer Fernseh-Nachrichtensendung wurde gerade mitgeteilt,
dass sich ein Kirchenangehöriger in der Stadt Essen wegen
eines Sexualdeliktes nicht nur vor einem staatlichen, sondern
zusätzlich auch noch vor einem Kirchengericht verantworten muß.
Für Strafdelikte sollte das deutsche Strafgesetzbuch der BRD
ausreichen!
Viele Grüße
arno
in einer Fernseh-Nachrichtensendung wurde gerade mitgeteilt,
dass sich ein Kirchenangehöriger in der Stadt Essen wegen
eines Sexualdeliktes nicht nur vor einem staatlichen, sondern
zusätzlich auch noch vor einem Kirchengericht verantworten muß.
Für Strafdelikte sollte das deutsche Strafgesetzbuch der BRD
ausreichen!
Viele Grüße
arno
Verfehlungen am Arbeitsplatz haben immer sowohl beim Arbeitgeber betriebsinterne Konsequenzen wie möglicher Weise straf- oder zivilrechtliche. Das ist nicht nur in der Kirche so, sondern in jedem Betrieb, auch bei Angestellten und Beamten des Staates. Karl
Arno ein Link wäre ganz schön gewesen Essener Zeitung: Essener Priester unter Missbrauchsverdacht
Bei dem Innerkirchlichen Verfahren geht es darum:
Rainer A., der Kulturhauptstadtbeauftragter und Vorsitzender des Kunstvereins im Bistum ist und bis Dezember 2008 acht Jahre als Offizial das kirchliche Gericht leitete, muss sich auch auf ein innerkirchliches Verfahren einstellen. Nicht nur kirchliche Titel und Ämter könnten dabei aberkannt werden, sondern auch Pensionsansprüche.Auszug aus der Essener Zeitung.
Bei dem Innerkirchlichen Verfahren geht es darum:
Rainer A., der Kulturhauptstadtbeauftragter und Vorsitzender des Kunstvereins im Bistum ist und bis Dezember 2008 acht Jahre als Offizial das kirchliche Gericht leitete, muss sich auch auf ein innerkirchliches Verfahren einstellen. Nicht nur kirchliche Titel und Ämter könnten dabei aberkannt werden, sondern auch Pensionsansprüche.Auszug aus der Essener Zeitung.
Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
Na Arno, das ist doch bekannt, dass es z. B. bei Staatsdienern zur "normalen Strafe" noch ein Disziplinarverfahren gibt.
Hafel
Hafel
Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden (arno)
oh na arno und im Gegenzug und zum Ausgleich gibts Beispiele das in der BRD für Täter, die mehrere Untaten begangen, gar keine Verurteilung oder nur Vergleiche stattfinden, oder nicht mal ein Verfahren eingeleitet wird.
Recht und Unrecht liegen oft genau so dicht zusammen wie ungesühntes Unrecht und Unschuld oder Recht haben und/oder Recht bekommen. *g*
hugo
oh na arno und im Gegenzug und zum Ausgleich gibts Beispiele das in der BRD für Täter, die mehrere Untaten begangen, gar keine Verurteilung oder nur Vergleiche stattfinden, oder nicht mal ein Verfahren eingeleitet wird.
Recht und Unrecht liegen oft genau so dicht zusammen wie ungesühntes Unrecht und Unschuld oder Recht haben und/oder Recht bekommen. *g*
hugo
Hallo, hugo,
ich sehe, dass es mit der deutschen Rechtsprechung
nicht sehr gut steht.
Viele Grüße
arno
ich sehe, dass es mit der deutschen Rechtsprechung
nicht sehr gut steht.
Viele Grüße
arno
Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Hallo, hugo,
ich sehe, dass es mit der deutschen Rechtsprechung
nicht sehr gut steht."
Da muss ich dich wirklich bewundern, dass du dir dieses Land selbst noch zumutest.
Miese Schule, Regierung Sch.... - nun auch noch schlechte Rechtssprechung.
Wie du auf letzteres kommst, eschließt sich mir im Zusammenhang mit dem von dir reingesetzten Sexualdelikt-Thema zwar nicht - aber was solls.
Hauptsache du hast mal wieder gemeckert.
Ein schönes Wochenende trotzdem - auch wenn's schwer wird - lieber Arno --
klaus
Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von EehemaligesMitglied58
Allein der titel ist doch wieder so eine parole nach dem motto, ohhh wie schlecht ist doch alles in diesem land.
Und eine doppelverurteilung wegen eines deliktes gibt es vor deutschen gerichten nicht.
Oder Arno bist du der meinung, daß der besagte kirchendiener mit dem kirchlichen verfahren ausreichend bestraft ist und nicht vor ein ordentliches gericht gehört.
Die kinderschänder wirds freuen.
Und der bankräuber kommt dann mit einer abmahnung durch seinen arbeitgeber, sofern er hat, davon.
Und eine doppelverurteilung wegen eines deliktes gibt es vor deutschen gerichten nicht.
Oder Arno bist du der meinung, daß der besagte kirchendiener mit dem kirchlichen verfahren ausreichend bestraft ist und nicht vor ein ordentliches gericht gehört.
Die kinderschänder wirds freuen.
Und der bankräuber kommt dann mit einer abmahnung durch seinen arbeitgeber, sofern er hat, davon.