Innenpolitik Maas-los

Mitglied_5ccaf87
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Re: Maas-los
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.05.2015, 14:56:29
Es geht nicht (nur) darum, Unheil abzuwenden, sondern es geht um Beweissicherung, falls so eine Unbill passiert ist.

[...]

Unser Parlament muss nur die Bedingungen für das Internet schaffen, und zwar ganz genau für Beweissicherung. Dass da Abwendung von Unheil 'nebenbei' anfällt, ist ein feine Zugabe, aber keine Garantie.

Häähhh? Um was geht es da? Um was für eine Be...was...sicherung?

Hast du die letzten zwei Jahre nach Snowden verschlafen? Immer wieder werden nur zwei Fälle angeführt: Die Sauerlandbomber, die von einem Chemiegroßhändler und die Swimmingpoolbomber, die von einer Bauhaus-Verkäuferin angezeigt wurden. Bei Letzteren ist der Vorsatz und die Schuldfrage zwar noch nicht juristisch aber von den Medien endgültig geklärt.

Dieses Fernmeldegeheimnis gibt es schon seit Anfang der Telefonie, es war nämlich jederzeit erlaubt, mitzuhören.

Definitiv Nein. Im Art. 117 der Weimarer Verfassung und das war vor knapp 100 Jahren, wird bestimmt, dass das Postgeheimnis unverletzlich sei.
Quelle: wikipedia.org - Postgeheimnis

Und es wurde sogar verlangt, gefährliche Aktionen, die zufällig abgehört worden waren (technischer Dienst), unverzüglich auf der Stelle den Polizeibehörden zu melden, um Unheil evtl abwenden zu können - und zwecks späterer Verfolgung auch schriftlich zu fixieren. Beispiele sind Morddrohungen, Entführungen, Überfall, Brandstiftung oder geplante Anschläge. Wer das nicht meldete, der wurde evtl gar belangt.

Du verwechselst etwas mit dem 1000 jährigen Reich vom Ural bis an den Atlantik. Richtig, wer damals nicht denunzierte wurde ins KZ gesteckt. Das ging schon los mit dem Hören der Feindsender am Volksempfänger im Luftschutzraum. Wollen wir das Lesen von RIA, RT und UnCut denunziert und unter Strafe gestellt werden sollte? Der Trend geht dahin.

In der Bundesrepublik war das Postgeheimnis bis 1968 im Grundgesetz verankert. Danach wurde der Artikel 10 des GG mehrmals aufgeweicht. Otto Schily (SPD - wer hat uns verraten?) erfand zwar nicht die Rasterfahndung, wollte sie jedoch europaweit einführen. wikipedia.org - Rasterfahndung Wir konnten sie mit Mühe abwenden und nun die VDS als Krone der Volksüberwachung?

Natürlich ist Überwachung nichts Neues. Sie gab es schon immer und überall. Sie war das Faustrecht und in der Folge das juristische Recht des Stärkeren. Das es aber gerechtfertigt sei, 85 Mio Deutsche unter Generalverdacht zu stellen, ist eine Erfindung von ... (ja, wenn ich dich so lese...).

Soviel zu deiner Behauptung [zitat]vorsätzlichen Unkenntnis reisserisch Publizierender.[/zitat] Woher hast du nur so etwas? Da eckst du aber bei mir an. Echt.

Die menschliche Gesellschaft ist das Ergebnis von Vertrauen der Menschen untereinander. Dies gilt besonders in einer Demokratie. Wird Misstrauen von der herrschenden Kaste praktiziert, zerfällt die Gesellschaft und Aufstände sind nicht mehr weit. Sind es unsere Feinde die sich gegen Misstrauen wehren?
Quelle: hinterwäldler
Re: Maas-los
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.05.2015, 16:14:00
Deine Bemerkungen sind leider total unqualifiziert, lieber HW.
Es gibt Menschen, die das mal gelernt haben und praktizieren mussten.
Wohlgemerkt nach dem 1000-jährigen Reich.
...
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden **.
...
Das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz von 1949 gehört zu den Grundrechten (Art. 10 GG), allerdings besteht die Möglichkeit, das Fernmeldegeheimnis durch ein einfaches Gesetz einzuschränken, d. h. der Staat darf sich in bestimmten gesetzlich geregelten Situationen Kenntnis von Inhalt oder Umständen der Kommunikation verschaffen **. Solche gesetzliche Einschränkungen existieren zum Zwecke der Strafverfolgung mit den § 100a, § 100b, § 100c, § 100g, § 100h und § 100i Strafprozessordnung.
...
Im Strafrecht betrifft das Fernmeldegeheimnis vor allem Bedienstete von Telekommunikationsanbietern (§ 206 Abs. 1 bis 3 StGB, Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses), aber auch jedermann (§ 206 Abs. 3 StGB, sowie § 148 Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004).
...
** Erlangte ein Bediensteter (der damaligen Deutschen Bundespost) im Fernmeldedienst (auch nur zufällig -es wurden ja Stichproben zur Qualitätskontrolle und Verbesserung durchgeführt-) Kenntnis von zuvor bereits erwähnter Unbill, so war er verpflichtet, dieses unverzüglich offenzulegen, und sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Unbill möglicherweise zu verhindern.
Darauf wurde ihm ein lebenslang gültiger öffentlicher (Amts-)Eid abgenommen, und auch schriftlich vermerkt. Unterließ er das nachweislich oder fahrlässig, dann wurde er teil-verantwortlich und zudem bestraft wegen vorsätzlicher Dienstverletzung, ggf wegen unterlassener Hilfeleistung.


Ich vermute allerdings, dass auch diese Information hier für die Katz' ist. Eben weil den hier Teilnehmenden grundlegende Internas und über die einschlägigen Durchführungs-/Ergänzungs-anweisungen offensichtich einfach fehlen; bzw sie nicht die weiteren Ausführungen außerhalb des Satzes 1 eines Grundrechtes zur Kenntnis nehmen (wollen).

Und jetzt bist Du dran, falls Du möchtest.
Für meinen Teil wurde alles gesagt; weitere Info gibts von mir nicht.
sittingbull
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Re: Maas-los
geschrieben von sittingbull
der "kleine" Parteitag der heruntergewirtschafteten
deutschen "Sozialdemokratie" , hat unter "schweren Bedenken" , der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt .

ein ergebnis , dass wenig überrascht ...

möglicherweise hatte Vitzefatze Gabriel aber auch nur seine Vorratsspeicherung an kalorienbomben im blick ... und es gab missverständnisse .

egal .

"Sozialdemokrat" ist , wer trotzdem lacht ... auch und gerade dort
wo es nichts zu lachen gibt .

sitting bull

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sittingbull
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Re: Maas-los
geschrieben von sittingbull
zu wort gemeldet hat sich auch der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Samstag auf Facebook :

"Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte, wenn wir
einen Kinderschänder überführen."

Kinderschänder gehen immer , wenn man die volksseele zum kochen und auf seine seite bringen will .

das wusste schon die NPD ... und nu ist es auch in den heiligen hallen der "sozialdemokratie" angekommen .

was für eine peinlich , populistische parade .

sitting bull
Re: Maas-los
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 22.06.2015, 11:38:39
Auch in den sogenannten Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen der DDR gab es sexuellen Missbrauch. Allein in Thüringen haben sich über 160 ehemalige Insassen beim Landesberater für SED-Opfer Manfred May mit Berichten über sexuelle Übergriffe gemeldet.

Teufel aber auch wär hätte das gedacht.) Da waren einige Genossen doch nicht sozialistisch "BRAV".

http://www.forum-ddr-grenze.de/t3419f107-Sexuelle-uebergriffe-auch-in-Jugendwerkhoefen-der-DDR.html
sittingbull
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Re: Maas-los
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2015, 14:30:58
Auch in den sogenannten Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen der DDR gab es sexuellen Missbrauch.


das mag ja sein , aber was hat das mit dem thema zu tun ?

sitting bull

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Re: Maas-los
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 22.06.2015, 11:38:39
Kinderschänder gehen immer , wenn man die volksseele zum kochen und auf seine seite bringen will .
geschrieben von sitting bull


In deinem Traumstaat DDR scheinbar nicht! )
sittingbull
sittingbull
Mitglied

Re: Maas-los
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.06.2015, 14:19:12
Kinderschänder gehen immer , wenn man die volksseele zum kochen und auf seine seite bringen will .


In deinem Traumstaat DDR scheinbar nicht! )
geschrieben von sitting bull


claude , du bist an dummheit nicht zu toppen ...
völlig am thema vorbei ... peinlich .

sitting bull
olga64
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Re: Maas-los
geschrieben von olga64
als Antwort auf sittingbull vom 23.06.2015, 14:23:27
SB - Sie scheinen die Meinungsfreiheit anderer Menschen einfach nicht akzeptieren zu wollen und zu können. Mich wundert dies auch nicht, da in Ihrem Traumland DDR dies ja fremde Begriffe waren und oft zu Knastaufenthalten führten.
Es ist aber eine Frechhheit, einen Mitdiskutanten dermassen ordinär persönlich zu beleidigen - aber was soll`s. Von Ihnen kann man wirklich nichts anderes erwarten und es fragt sich dann nur, wer der Dämlichere ist. Olga
Re: Maas-los
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 23.06.2015, 14:23:27
claude , du bist an dummheit nicht zu toppen ...
völlig am thema vorbei ... peinlich .
geschrieben von sitting bull


Nun Sitting Bull wer wie Du einer Ideologie anhängt die krachend zu Grunde gegangen ist und Millionen Menschenleben kostete, sollte nicht über die angebliche Dummheit von anderen reden.
Du und Dein Anhang hier sind eine Zumutung für den normalen Menschenverstand und sind tatsächlich an Dummheit nicht zu toppen die verblödeten Beiträge von Euch vom Webmaster vermutlich nur aus einer falsch verstandenen Fairness akzeptiert! (Vermute ich)

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