Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?

Innenpolitik Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?

arno
arno
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von arno
als Antwort auf hugo vom 16.10.2009, 16:44:50
Hallo, hugo,

in der Tat ist es so, daß der besitzende Mensch im
politischen Mittelpunkt steht. Viele Dinge, Kosten,
usw. werden deshalb der Volksgemeinschaft nach dem
Motto: "Damit habe ich nichts zu tun!" aufgebürdet !
Ich denke an den Atommüll, die Meeresverschmutzung,
die Grundwasserverschmutzung durch die Landwirtschaft,
usw., usw..
Da kein Mensch den Besitz nach seinem Tod verantwortlich
weiter handhaben kann, ist es nicht sinnvoll, das unbeschränkte
Herrschaftsrecht über Vererbung weiter zu geben.
Auch der Gesetzgeber sollte erkennen, daß jeder Mensch
nur endlich lebt!


Viele Grüße
--
arno
comtrain
comtrain
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von comtrain
als Antwort auf arno vom 17.10.2009, 08:38:01
Hallo zusammen,

für meine Begriffe geht es hier doch nur am Rande ums "Klauen". Auffällig ist doch, dass es sich in den meisten Fällen um ältere, langjährige Arbeitnehmer handelt. Für mich scheint es Mode zu werden, sich so um das Kündigungsschutzgesetz zu drücken und ohne Abfindung einen lästigen Arbeitnehmer kostengünstig zu entlassen und dafür vielleicht 1 bis 2 400 Euro-Kräfte oder Leiharbeiter einzustellen.

Viele Menschen, die kurz vor der Rente stehen, müssen doch jetzt um ihren Arbeitsplatz bangen und immer wieder überlegen, darf ich oder darf ich nicht. Es gibt bestimmt noch einige Dinge, die nicht erlaubt sind, z.B. zu lange auf der Toilette verbringen, Papierverschwendung, Privatgespräche (auch bei dringenden Notfällen) o.ä.

Ich persönlich fühle mich nicht mehr sicher an meinem Arbeitsplatz.

--
comtrain
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf fritz_the_cat vom 16.10.2009, 15:54:56
Im Grunde gebe ich dir recht,
aber solche Vereinbarungen gehören von Gesetz wegen als nicht vorhanden, so daß, selbst diese Vereinbarung getroffen ist, sie unwirksam wird nach der
Salvatorischen Klausel.
--
fritz_the_cat


--
Auch wenn man heute viel googeln kann, sollte man die Auslegung oder überhaupt das Verständnis des Ergoogelten Fachleuten überlassen:(

Das zu lesen, tut weh.

Welche Klausel soll unwirksam sein, was die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berühren soll?

Die deklaratorische Feststellung, dass auch Essensreste im Eigentum des Betreibers stehen?
Wogegen soll das denn verstoßen?
Gegen Art. 14 GG?

Mann, versuch wenigstens eine Kommentierung zu ergoogeln:((((



meritaton

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fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 17.10.2009, 11:50:11

--
Auch wenn man heute viel googeln kann, sollte man die Auslegung oder überhaupt das Verständnis des Ergoogelten Fachleuten überlassen:(
meritaton
geschrieben von meritaton

Sorry, aber ich habe nichts ergoogelt, sondern das gehört zu meinem Allgemeinwissen.
Es handelt sich hier um Nichtigkeiten. Wenn ich als Rotationsdrucker morgens meine gedruckte Zeitung mit nach Hause nehme, wäre das wohl auch Diebstahl.
--
fritz_the_cat
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf fritz_the_cat vom 17.10.2009, 12:08:25

--
Fritz, manche Dinge sind Fachwissen. Und gehören damit nicht zur Allgemeinbildung.

Ich kenne zwar auch die gängigen Krankheiten. An welchen Symptomen sind nun genau zu erkennen sind, überlasse ich doch den Medizinern


meritaton
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf comtrain vom 17.10.2009, 11:50:10
Wir haben nun aktuell auch in der Schweiz einen solchen Fall: Da hat eine temporäre Arbeiterin in der Betriebskantine - nach Behauptung einer Chefin - etwas, das sie kaufte, nicht bezahlt. Diese Chefin ging aber erst am nächsten Tag auf die scheinbare Delinquentin zu und stellte diese Behauptung auf. Die Mitarbeiterin wurde fristlos entlassen.

Dazu muss gefragt werden:

Warum hat diese Chefin die Arbeiterin nicht sofort zur Rede gestellt? Diese hätte nämlich den Sachverhalt sofort klarstellen können.

Warum glaubt man einer Chefin, die erst am nächsten Tag die Behauptung aufstellt, mehr als der Beschuldigten?

Und ganz generell: ist es wirklich angebracht, eine Arbeitgeberin so drakonisch zu bestrafen, wenn man doch weiss, dass es in der Firma in den höchsten Stellen Leute gibt, die sich nicht nur mit ein paar Franken bedienen, sondern gleich mit Millionen, die sie behaupten verdient zu haben?

--
schorsch

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peter25
peter25
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von peter25
als Antwort auf comtrain vom 17.10.2009, 11:50:10
Es gibt bestimmt noch einige Dinge, die nicht erlaubt sind, z.B. zu lange auf der Toilette verbringen, Papierverschwendung, Privatgespräche (auch bei dringenden Notfällen) o.ä.

Ich persönlich fühle mich nicht mehr sicher an meinem Arbeitsplatz.

--
comtrain


In jeder Firma gibt es sicherlich eine Arbeitsordung, jedenfalls in größeren Betrieben.Und wenn man diese einhält,da würde ich mal sagen, kann einem keiner an den "Wagen fahren".
Selbstverständlich sollte es für alle sein,das keiner Gegenstände und sind sie noch so wenig Wert(Bleistift,Schraube usw.)entwendet/klaut.
Bevor man die Arbeitsstätte verläßt ist es ratsam, seine private Tasche selber noch mal zu kontrollieren ob evtl.da was drinnen ist,was da nicht hineingehört.
Es sollte auch jedem bewußt sein,das in wirtschaftlich schlechten Zeiten mehr Kontrollen statt finden.
Und jeder Verstoß gegen die Arbeitsordnung wird dann mit einer Kündigung beantwortet.Weil man die älteren und teuren Kollegen auf diese Art und Weise kostengünstig entfernen möchte.In wirtschaftlich guten Zeiten hätte man statt gleich einer Kündigung eine Abmahnung bekommen.
Wenn in größeren Firmen allgemein Arbeitsplätze abgebaut werden sollen,dann finden verstärkt Eingangs-und Ausgangs Taschenkontrollen statt.
Peter
arno
arno
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von arno
als Antwort auf peter25 vom 17.10.2009, 15:23:17
Hallo, peter25,

da besitzt jemand einen Arbeitsplatz, bei dem das geringste
Fehlverhalten zur Kündigung führen kann und ein anderer
besitzt einen Arbeitsvertrag und erhält große Boni, obwohl er
die Firma in die Pleite gefahren hat!
Wohl gemerkt: Es handelt sich um zwei Menschen mit verschiedenen
und nicht austauschbaren Arbeitsverträgen!
Gleichbehandlung sind in unserem Arbeitsrecht verschiedene Schuhe!

Viele Grüße
--
arno
senhora
senhora
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von senhora
als Antwort auf comtrain vom 17.10.2009, 11:50:10
@ Comtrain,
Genau die Absicht glaube ich auch zu erkennen, besser bezahlte Arbeitskräfte durch billige auszutauschen.

Frau Däubler-Gmelin, ehemals Bundesministerin der Justitz, hat die fristlosen Kündigungen bei Bagatellfällen in einer Diskussionsrunde kritisiert.
Sie vertrat die Meinung, dass in diesen Fällen Abmahnungen angebracht gewesen wären.
Im Wiederholungsfall ist dann die Kündigung fällig, das ist klar.

Dennoch, was verboten ist sollte schon beachtet werde,gleichgültig, ob die Dinge anschließend in den Müll wandern.

senhora
fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf ehemaligesMitglied65 vom 17.10.2009, 12:17:15

--
Fritz, manche Dinge sind Fachwissen. Und gehören damit nicht zur Allgemeinbildung.
meritaton
geschrieben von meritaton

Mein Allgemeinwissen bezog sich nur auf die Salvatorische Klausel.
--
fritz_the_cat

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