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Innenpolitik StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

olga64
olga64
Mitglied

RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.04.2021, 13:34:18
 
 
Auch Pädophilie ist eine Straftat.



Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Homosexualität. Küssende Frauen werden belächelt, oder einfach als normal ignoriert. Küssende Männer rufen oft Ekel und böse Beleidigungen hervor.



Der erste wichtige Schritt ist:
Hört auf die Kinder und entwickelt ein Gespür für Verhaltensänderung.
 
Ich stimme Ihnen grossenteils zu, was Sie hier inhaltlich darstellen.

Allerdings ist Pädophilie eine Veranlagung und wenn sich jemand nicht an Kindern vergreift, ist es natürlich auch keine Straftat. Es gibt genügend pädophile Männer, die schwer an diesem SChicksal tragen und sich in Expertenhände begeben (z.B. hat die Charité in Berlin hier ein ausgezeichnetes TEam), um mit medikamentöser Hilfe usw. nicht Gefahr zu laufen, sich an Kindern zu vergreifen.
Solche Menschen darf und soll man nie im Vorfeld pauschal als Straftäter bezeichnen; denn sie sind es nicht.
Warum sie pädophil wurden, hat auch oft persönliche Gründe,d ie oft auch im familiären Umfeld zu finden sind.

Ebenso kenne ich in meinem Umfeld niemanden, bei dem "küssende Männer" Ekel oder gar Beleidigungen hervorrufen. Das hängt aber auch damit zusammen, dass wir in unserer langjährigen Gruppe seit Jahrzehnten auch Homosexuelle (Frauen und MÄnner) integriert haben und immer schon der Meinung waren, jeder hat das Recht für seine persönliche, sexuelle Orientierung. Da ist unsere Gesellschaft sicher schon weiter als Sie dies befürchten.

Der letzte Absatz ist sehr wichtig, aber vermutlich auch das Schwierigste. Angenommen, eine Mutter hat begründeten Verdacht, dass ihr Partner sich am gemeinsamen Kind vergreift, wird sie viele Prozesse durchlaufen, bis sie erkennt, dass sie das Kind nur schützen kann, wenn sie die Partnerschaft aufgibt und diesen Mann auch anzeigt usw. Also das Ende der Familie einleitet. Daran scheitern m.E. viele dieser Vorfälle. Olga
teri
teri
Mitglied

RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von teri
als Antwort auf olga64 vom 01.04.2021, 16:45:06
Ich stimme Ihnen grossenteils zu, was Sie hier inhaltlich darstellen.

Allerdings ist Pädophilie eine Veranlagung und wenn sich jemand nicht an Kindern vergreift, ist es natürlich auch keine Straftat. Es gibt genügend pädophile Männer, die schwer an diesem SChicksal tragen und sich in Expertenhände begeben (z.B. hat die Charité in Berlin hier ein ausgezeichnetes TEam), um mit medikamentöser Hilfe usw. nicht Gefahr zu laufen, sich an Kindern zu vergreifen.
Solche Menschen darf und soll man nie im Vorfeld pauschal als Straftäter bezeichnen; denn sie sind es nicht.
Warum sie pädophil wurden, hat auch oft persönliche Gründe,d ie oft auch im familiären Umfeld zu finden sind.

Ebenso kenne ich in meinem Umfeld niemanden, bei dem "küssende Männer" Ekel oder gar Beleidigungen hervorrufen. Das hängt aber auch damit zusammen, dass wir in unserer langjährigen Gruppe seit Jahrzehnten auch Homosexuelle (Frauen und MÄnner) integriert haben und immer schon der Meinung waren, jeder hat das Recht für seine persönliche, sexuelle Orientierung. Da ist unsere Gesellschaft sicher schon weiter als Sie dies befürchten.

Der letzte Absatz ist sehr wichtig, aber vermutlich auch das Schwierigste. Angenommen, eine Mutter hat begründeten Verdacht, dass ihr Partner sich am gemeinsamen Kind vergreift, wird sie viele Prozesse durchlaufen, bis sie erkennt, dass sie das Kind nur schützen kann, wenn sie die Partnerschaft aufgibt und diesen Mann auch anzeigt usw. Also das Ende der Familie einleitet. Daran scheitern m.E. viele dieser Vorfälle. Olga


Ich wollte hier zwar nicht mehr mitschreiben, doch deiner obigen Einstellung möchte ich tw. zustimmen.
Aufgrund meiner klindlichen Erlebnisse habe ich etliche Jahre dann als Erwachsene ehrenamtlich bei der Betreung mißbrauchter und mißhandelter Kinder und Frauen mitgearbeitet und weiß daher, wie schwer es für manche Frauen/Mütter, die Mitwisserinnen sind, zurechtzukommen ohne gesellschaftliche und berufliche Sanktionen zu erleiden.

Deshalb, ja gerade deshalb, weil ich viele Schicksale kenne, kann ich versichern, daß der sexuelle Mißbrauch an Kindern zu mehr als 95% von Männern verübt wird. Die Anzahl der Frauen ist marginal und oft auf Kriminalität begründet.

Frauen, die ihre Kinder liebkosen als Pädophil zu bezeichnen ist wahrlich pervers - und ich verstehe nicht, warum Frauen sich solche Vorurteile, überhaupt gefallen lassen. Will man damit Frauen noch mehr von der patriarchalen Meinung beeinflussen und sie zu gefühllosen Robotern machen?

Aber ich werde dieses Theam  gleich in  einen Rundbrief an alle Frauenorganisationen schicken und sie bitten, daß sie sich damit auseinandersetzen sollten. Ich finde solche Unterstellungen  - von einer Forscherin, die es aus der (lt. ihren eigenen Angaben)  Literatur und unbewiesenen Erzählungen ableitet - ist wissenschaftlich unglaublich.....

teri

PS.: Seit wann dürfen Frauen ihre Kinder nicht mehr liebkosen???????????
Und auch Männer sollten das dürfen, ohne daß ihnen gleich Pädophilie unterstellt wird.
RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf teri vom 01.04.2021, 20:47:38

Selbstverständlich dürfen Frauen und Männer ihre Kinder liebkosen. Kinder brauchen dies auch.

Liebe teri, da gebe ich ihnen vollkommen Recht.
Bei allem Respekt, ich kann nicht verstehen, warum du die Frauen so vehement verteidigst. Klar, die Männer sind hier bei diesen Greueltaten als Täter in der Überzahl, doch die Beteiligung von Frauen liegt hier bei gut 1/3.

Liebe Olga, im Grunde gehe ich auch mit ihren Zeilen konform.
Dennoch, Pädophile, die kinderpornografisches Material sammeln, konsumieren, sind kriminell !
Diese Klientel nimmt die Produktion des Materials billigend in Kauf. Kein Kind posiert freiwillig, oder unternimmt sexuelle Handlungen vor.

Ich habe Respekt vor den Leuten, die sich ihrer Veranlagung stellen und Hilfe holen. Eine Veranlagung jedoch lässt sich nicht weg therapieren!!! 
Dieser Irrglaube wurde auch bei Homosexualität lange Zeit in den Köpfen der Gesellschaft verankert.

Bitte, meine Damen, ohne dass sie mich hier falsch verstehen, es mag sein, dass sich ihnen im eigenen Umfeld ein anderes Bild zeigt, als ich es für mich erfahren habe.

Über 40 Jahre beschäftige ich mich mit diesem Thema, habe viel gesehen und erlebt. Hierzulande und auch anderswo. Unzählige Gespräche mit Experten und Betroffenen geführt.
Bitte nehmen sie meine Worte, meine Erfahrungen als allgemeine Schilderung ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit und Perfektion an. Meine Ausführungen stellen kein Alleinstellungsmerkmal dar.

teri, olga, dass was ich hier auf jeden Fall mitnehme, ist die Tatsache, dass wir uns im Hauptthema einig sind.
Vielen Dank hierfür!
 


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olga64
olga64
Mitglied

RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.04.2021, 15:59:58
 

Liebe Olga, im Grunde gehe ich auch mit ihren Zeilen konform.
Dennoch, Pädophile, die kinderpornografisches Material sammeln, konsumieren, sind kriminell !
Diese Klientel nimmt die Produktion des Materials billigend in Kauf. Kein Kind posiert freiwillig, oder unternimmt sexuelle Handlungen vor.

Ich habe Respekt vor den Leuten, die sich ihrer Veranlagung stellen und Hilfe holen. Eine Veranlagung jedoch lässt sich nicht weg therapieren!!! 
Dieser Irrglaube wurde auch bei Homosexualität lange Zeit in den Köpfen der Gesellschaft verankert.


 
Auch das stimmt nicht! ES sind nicht nur pädophil veranlagte Menschen, die kinderpornographisches Material sammel, konsumieren und vor allem verkaufen, weil dies ein international sehr lukrativer Markt auf Kosten der Kinder ist.
Darunter befinden sich viele Männer, die in ihrem "normalen Leben" sicher nicht als solche Schweine zu erkennen sind, wenn sie nicht auch ihre eigenen Kinder dafür missbrauchen und an andere "vermieten" oder "verkaufen".
Trotzdem sind sie in Rechtsstaaten erst dann als kriminell zu bezeichnen, wenn sie überführt und verurteilt wurden.
Pädophilie kann sicher nicht "wegtherapiert", aber medikamentös eingedämmt werden. Vergessen sollte dabei nie werden ,dass es sich bei vielen Pädophilen um solche handelt, die ihrerseits als Kinder missbraucht wurden.
Homosexualität in diesem Zusammenhang zu erwähnen, finde ich unangebracht. Dies ist eine sexuelle Orientierung, die in unserer Gesellschaft ebenbürtig ist mit heterosexuellem Verhalten. D.h., Homosexuelle können heiraten, Kinder erziehen und all das, was Mann und Frau auch können und dürfen. Und das ist gut so! Olga
RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 02.04.2021, 16:20:55

Ich habe nicht behauptet, dass nur Pädophile als Konsumenten des angesprochenen Materials in Frage kommen. Da aber im vorhergehenden Beitrag Pädophilie angesprochen wurde, habe ich es dabei belassen.
Homosexualität habe ich als Beispiel genommen, weil diese, fälschlicher Weise, lange ebenso als Krankheit angesehen wurde, wie es bei Pädophilie ebenso der Fall ist.
Das Homosexualität heutzutage bei der Vielzahl der Bevölkerung als das angesehen wird, was sie ist, nämlich völlig normal, finde ich gut.

Bei allem gebotenen Respekt, doch ich kann, dieses unsäglich dumme Gerede von der "ach so schlechten Kindheit" nicht mehr hören. Dies kann und will ich als Entschuldigung nicht akzeptieren.
Eine schlechte Kindheit gibt keinem das Recht, ein Arschloch oder Krimineller zu sein.

Dann müssen wir auch die meisten Kriegstreiber und Terroristen bemitleiden, denn die meisten von ihnen sind mit Tod und Gewalt groß geworden, hatten eine überaus schlechte Kindheit.

Aber, lassen wir die Korinthen wo sie sind, wir müssen nicht jede hervorbringen.
 

olga64
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Mitglied

RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.04.2021, 16:44:05
 

Bei allem gebotenen Respekt, doch ich kann, dieses unsäglich dumme Gerede von der "ach so schlechten Kindheit" nicht mehr hören. Dies kann und will ich als Entschuldigung nicht akzeptieren.
Eine schlechte Kindheit gibt keinem das Recht, ein Arschloch oder Krimineller zu sein.


 
Sie erweckten bislang den Eindruck als würden Sie sich für missbrauchte Kinder einsetzen wollen.
Wie glauben Sie, wird der Lebensweg z.B. eines missbrauchten Kindes aus Staufen, aus Münster, aus Lügde und vielen anderen Orten in Deutschland weitergehen, das von ERwachsenen (sehr oft ohne pädophile Neigungen) vermietet und verkauft wurde, das dabei gefilmt wurde, weil diese Videos international für viel Geld gekauft werden und die dadurch nie mehr aus dem Netz verschwinden werden?
Kann aus so einem missbrauchten Kind später ein "normaler" Mensch unserer Gesellschaft werden oder wird es - so wie Sie es bezeichnen - "ein Arschloch oder Krimineller" und stützt dies "als Entschuldigung" auf diese dramatische Kindheit?
Sie widersprechen sich selbst und ich tu es auch. Aber das war dann mein letzter Beitrag in der Sache an Sie, weil es zu nichts führen wird. Olga

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RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 02.04.2021, 16:52:38

Sie haben mich wohl missverstanden. 

Meine Intension war nicht, die Erfahrungen als Opfer zu verharmlosen. Im Gegenteil, die Täter zerstören Leben, denn was den Opfern angetan wird, werden diese Zeit ihres Lebens nicht wieder los werden.

Albträume, Schmerzen, Nachg für Nacht schweißgebadet und panisch aufwachen.......

Die Täter werden immer wieder "entschuldigt" für ihre Taten. In fast allen Fällen wird, strafmildernd, angeführt, dass diese ja eine überaus schlechte Kindheit hatten.

Was hatten die Opfer von ihrer Kindheit?

Ich kenne sehr viele Opfer und, JA, ich setze mich für Kinder ein, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, weil ich nie Hilfe erfahren habe. Stattdessen nur dummes Psychologen blabla.

Verzeihung für den letzten Satz, vielleicht gibt es Menschen, die mit Psychologen und einschlägigen Therapeuten gute Erfahrungen hatten.
Ich leider nicht. Ende der Diskussion !

 

aina
aina
Mitglied

RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von aina
als Antwort auf teri vom 29.03.2021, 17:19:59

Zu den wegsehenden Schweigerinnen kenne ich die Schilderung eines Mißbrauchsopfers. Der Stiefvater hat sich an der jungen Tochter vergangen, wieder und wieder. Einmal hatte er mit der Axt das Bett zusammengeschlagen unter dem sich die Tochter verkrochen hatte. Anscheinend hatte die Mutter diese Vorgänge stillschweigend zur Kenntnist genommen (hierauf verschiedene Versuche der Tohter, die Ursachen des Steillschweigens zu erklären und zu begreifen). Bei einem weiteren Vorfall hatte sie der Stiefvater als Bezahlung für eine Waschmaschine an den Waschmaschinenverkäufer weitergereicht, Als das Mädchen knapp 16 war, hat sie ihren Stiefvater angezeigt. Dieser wurde freigesprochen, weil die Mutter für ihren Mann und gegen die Tochter aussagte.  Nach dieser Verhandlung ist sie von zuhause abgehauen und hat nie über die Vorgänge gesprochen. 
Die fast gleichaltrigen Geschwister hatten die Vorgänge begriffen, die Mutter gab sich mit Dingen wie einer neuen Waschmaschine zufrieden.

Fast 40 Jahre später wurde sie während eines Nachtdienstes unter Waffeneinwirkung überfallen (hatte nichts  mit Sex zu tun) und dieser Vorfall ließ den Mißbrauch von früher als Realität wieder aufleben. Trotz jahrelanger Therapien war sie nicht mehr arbeitsfähig und mußte in Frührente gehen. Sie erhält zusätzlich eine Opferentschädigungsrente wegen dieses Mißbrauchs.

Die Mutter als späterer Pflegefall wurde zwischen den Kindern aufgeteilt und "zeitanteilig" versorgt, gut versorgt - satt und sauber, allerdings in eisiger Atmosphäre, wenn die älteren Kinder dran waren. Vorfälle von damals tat sie mit einem Schulterzucken ab. Für mich war das eine ältere Frau, hinter der man nichts Außergewöhnliches vermutete, aber damals war ich mit den früheren Vorgängen noch nicht vertraut und habe diesen Umgang untereinander als Außenstehende mit etwas genischten Gefühlen gesehen.  

Erst nach den Therapien konnte die Frau offen über das Geschehene sprechen. Dazu ist anzumerken, dass sie sich ab 16 alleine durchgekämpft und etwas später in leitenden Positionen sehr erfolgreich gearbeitet hat. Allerdings ist sie bis heute kurz angebunden, wenn jemand über kleine Weh-Wehchen des Alltags jammert. Für mich eine starke Persönlichkeit, die mir in vielen Jahren zur Freundin geworden ist.

aina
aina
Mitglied

RE: StGB - Verschärfung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
geschrieben von aina
als Antwort auf aina vom 04.04.2021, 18:46:55

noch eine kleine Anmerkung: schon vor Jahrzehnten gefiel mir die Selbstjustiz in Brasiliens Gefängnissen gegenüber Kinderschändern, es hieß damals, dass solche Vergehen von der Jusatiz nicht besonders eifrig verfolgt werden.

Ich glaube es war in 2006, als ein Kinderschänder  auf ein Gefängnisdach in Desden  flüchtete und mit warmen Decken versorgt wurde, damit es ihn nicht an die Zahen friert.
 


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