Innenpolitik Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
Wieso muß dabei auf die EVS 2008 gewartet werden, die ist doch genauso aufgebaut, wie die EVS 2007, die ja wohl noch vorliegt.
Es kann also mit der Arbeit sofort begonnen werden und bei vorliegen der Zahlen aus 2008 brauchen dann nur noch die Werte eingesetzt werden.
Es kann also mit der Arbeit sofort begonnen werden und bei vorliegen der Zahlen aus 2008 brauchen dann nur noch die Werte eingesetzt werden.
Wieso muß dabei auf die EVS 2008 gewartet werden, die ist doch genauso aufgebaut, wie die EVS 2007, die ja wohl noch vorliegt.
Es kann also mit der Arbeit sofort begonnen werden und bei vorliegen der Zahlen aus 2008 brauchen dann nur noch die Werte eingesetzt werden.
Die Statistik wird nur alle 5 Jahre erhoben.
Die Zahlen, die zur Zeit zur Verfügung stehen stammen aus der EVS von 2003.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommens-_und_Verbrauchsstichprobe
Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
Dann eben die vorliegende Statistik. Es geht doch erstmal um den Aufbau, das Gerüst.
Die realen Zahlen aus 2008 können dann eingesetzt werden, wenn sie vorliegen.
Oder wird der Aufbau der Statistik zum Schönen jedesmal angepaßt?
Wär ja auch nicht so neu.
Die realen Zahlen aus 2008 können dann eingesetzt werden, wenn sie vorliegen.
Oder wird der Aufbau der Statistik zum Schönen jedesmal angepaßt?
Wär ja auch nicht so neu.
Die Zahlen der EVS 2003 sind ja jetzt ohnehin die Grundlage.
Das BVG hat für die Umsetzung der Vorgaben eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Und da stehen eben die neuen Zahlen schon zur Verfügung.
Im Prinzip geht es ja eben nicht um die Höhe der Leistungen ansich, sondern um die Methode der Regelsatzermittlung.
Die jetzigen Regelsätze wurden vom BVG ja nicht als zu niedrig beanstandet.
Das BVG hat für die Umsetzung der Vorgaben eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Und da stehen eben die neuen Zahlen schon zur Verfügung.
Im Prinzip geht es ja eben nicht um die Höhe der Leistungen ansich, sondern um die Methode der Regelsatzermittlung.
Die jetzigen Regelsätze wurden vom BVG ja nicht als zu niedrig beanstandet.