Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Innenpolitik Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

rolf †
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von rolf †
als Antwort auf Carlos_Philbin vom 11.02.2010, 17:06:09
Wieso muß dabei auf die EVS 2008 gewartet werden, die ist doch genauso aufgebaut, wie die EVS 2007, die ja wohl noch vorliegt.
Es kann also mit der Arbeit sofort begonnen werden und bei vorliegen der Zahlen aus 2008 brauchen dann nur noch die Werte eingesetzt werden.
Carlos_Philbin
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von Carlos_Philbin
als Antwort auf rolf † vom 11.02.2010, 17:13:15
Wieso muß dabei auf die EVS 2008 gewartet werden, die ist doch genauso aufgebaut, wie die EVS 2007, die ja wohl noch vorliegt.
Es kann also mit der Arbeit sofort begonnen werden und bei vorliegen der Zahlen aus 2008 brauchen dann nur noch die Werte eingesetzt werden.
geschrieben von rolf

Die Statistik wird nur alle 5 Jahre erhoben.
Die Zahlen, die zur Zeit zur Verfügung stehen stammen aus der EVS von 2003.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommens-_und_Verbrauchsstichprobe

rolf †
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von rolf †
als Antwort auf Carlos_Philbin vom 11.02.2010, 17:17:19
Dann eben die vorliegende Statistik. Es geht doch erstmal um den Aufbau, das Gerüst.
Die realen Zahlen aus 2008 können dann eingesetzt werden, wenn sie vorliegen.
Oder wird der Aufbau der Statistik zum Schönen jedesmal angepaßt?
Wär ja auch nicht so neu.

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Carlos_Philbin
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Re: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
geschrieben von Carlos_Philbin
als Antwort auf rolf † vom 11.02.2010, 17:25:21
Die Zahlen der EVS 2003 sind ja jetzt ohnehin die Grundlage.

Das BVG hat für die Umsetzung der Vorgaben eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Und da stehen eben die neuen Zahlen schon zur Verfügung.
Im Prinzip geht es ja eben nicht um die Höhe der Leistungen ansich, sondern um die Methode der Regelsatzermittlung.
Die jetzigen Regelsätze wurden vom BVG ja nicht als zu niedrig beanstandet.

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