Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Wird wieder eine Chance vertan?

Innenpolitik Wird wieder eine Chance vertan?

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 12.07.2007, 14:34:23
jeder, der einwandert, wohin auch immer muß die landessprache beherrschen und in anderen ländern wird das von den zuwanderern unwidersprochen anerkannt.
Hier wird den --
gram
geschrieben von gram


Die Betonung liegt auf Jeder.
Hier werden aber bestimmte Volksgruppen ausgenommen.
--
rolf
telramund
telramund
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von telramund
als Antwort auf susannchen vom 12.07.2007, 15:18:19
Es geht hier um Integration u n d Zuwanderung.

Und da Deutschland fälschlicherweise häufig als Einwanderungsland definiert wird, tatsächlich aber ein liberales Zuwanderungsland, mit all den sichtbaren Fehlentwicklungen geworden ist, sei ein Hinweis auf die Regelungen und Einschränkungen "echter" Einwanderungsländer erlaubt:

Australien und Kanada haben sich Gesetze geschaffen, mit denen sie den Zuzug selbst beeinflussen können. Kanada sucht sich unter den Einwanderungswilligen vor allem Handwerker, Englisch sprechende Facharbeiter und investitionswillige Unternehmer aus. Das flächenmäßig zweitgrößte Land der Erde mit rund 29 Millionen Einwohnern, hat einen geringeren Zuzug als Deutschland.
Kanada hat kein Asyl- und Ausländerrecht, sondern ein Einwanderungsgesetz.

Von solchen Vorgaben ist die BRD, das multikulturelle Auffangbecken für die Mühseligen und Beladenen rund um den Globus, meilenweit entfernt!

Und da geht nun ein Gejammer und Gezetere los, weil man der Not gehorchend, die Zuzugsbedingungen für den Heirats- und Familiennachzug an gewisse Voraussetzungen binden will, um die sozialen, gesellschaftlichen und finanziellen Folgelasten für die heimische Bevölkerung etwas einzugrenzen.



--
telramund
Karl
Karl
Administrator

Grundgesetz hin oder her geht nicht
geschrieben von Karl
als Antwort auf rolf † vom 12.07.2007, 15:39:58
Das ist genau der Punkt Rolf. Ich bin auch sehr für das Erlernen der Landessprache, weil ohne diese Integration nicht funktionieren kann. Wichtig dabei ist aber, dass die gleichen Grundsätze für alle gelten. Es geht nicht, dass der türkische Doktorand in einem deutschen Labor seine Ehefrau nicht herholen darf, wenn sie kein Deutsch spricht, der japanische Doktorand im Nachbarlabor aber sehr wohl. Das Grundgesetz schließt ganz eindeutig aus, dass jemand wegen seiner ethnischen Gruppenzugehörigkeit benachteiligt wird.

Es können spezielle Regelungen für Doktoranden und Werftarbeiter erlassen werden, die Trennungslinie darf aber nicht durch die Religion, die Herkunft, das Geschlecht oder die Rasse definiert werden.

--
karl

Anzeige

ehemaligesMitglied451
ehemaligesMitglied451
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf pharaox vom 12.07.2007, 14:11:35

Einerseits gebe ich Dir Recht, daß der Boykott absoluter Blödsinn ist.
Andererseits halte ich die Differenzierung in Türken usw. und anderen ohne Sprachnachweispflicht wie Karl nicht mit dem GG für vereinbar.

Nehmen wir Türke-Japaner: Beide Nichteuropäer. Beide Sprachen schwer verständlich. Also im Sinne der Verfassung gleich und damit auch gleich zu behandeln

Ich bezweifle, daß das ganze mit EU-Recht vereinbar ist, da die EU-Amtssprachen nicht ausreichen sollen.


donaldd
libelle
libelle
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von libelle
als Antwort auf susannchen vom 12.07.2007, 14:36:37
...in Australien. Es wird dort nicht verlangt aber erwartet!
Kein Australier (gebürtiger) wird sich die Mühe machen, Dänisch, Holländisch, Griechisch oder gar Türkisch zu lernen, nur um den Einwanderern das Leben leichter zu machen. Von den asiatischen Sprachen ganz zu schweigen.
Es werden dort auch keine Sprachkurse auf Kosten der Steuerzahler angeboten, diese Kenntnisse muss man sich schon selber und auf eigenen Kosten erwerben.
Bereits zur Beschaffung benötigter Dokumente ist dies unumgänglich.

Wenn die Menschen aus der Türkei, und um diese geht es wohl in erster Linie, zu uns auswandern oder besser einwandern, können sehr wohl gewisse Sprachkenntnisse verlangt werden.
Man wandert ja nicht von einem Tag zum anderen aus, gewöhnlich ist Zeit vorhanden, einen Kurs noch im Heimatland zu belegen, um Grundkenntnisse der Sprache zu erwerben.
Und wenn sie deutsche Staatsbürger werden möchten, sollte dieses Thema für sie eigentlich kein Problem sein.
Aber Forderungen zu stellen ist sicher nicht das geeignete Mittel, Sympathien für eine Staatsbürgerschaft zu erhalten!

Ps. Ich selber habe, bevor ich auswanderte, die Landessprache gelernt.
Das war bei der Integration sehr hilfreich. Ein Job war innerhalb eines Monats gefunden und niemand fragte, wo ich her kam sondern nur, ob ich den Job ausüben konnte (an der Börse wird Englisch gesprochen!).

libelle



susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf libelle vom 12.07.2007, 15:58:00
Mir ging es um die These dass es in jedem Land verlangt wird, was folglich ja nicht stimmt.
Natürlich setze ich vorraus dass der Einwanderwillige Interesse hat die neue Landessprache zu erlernen.
Es hilft ihm und auch seiner Umgebung.
Wenn es aber vorgeschrieben wird per Gesetz, dann sollte dies doch bitte für alle gelten.
--
susannchen

Anzeige

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 12.07.2007, 14:45:30
@karl,
"eurer Relativierung der Gleichheit vor dem Gesetz möchte ich entschieden widersprechen. Ich bin fassungslos, wie wenig das Grundgesetz in eurem Denken verankert ist."

Ich verstehe deine Erregung nicht.
Ich bin nun absolut kein Experte zum Thema Grundgesetz. Deshalb wäre ich dankbar für Aufklärung zu diesem Thema, da ich auch schon mit meiner Frau über die Anwendbarkeit des deutschen Grundgesetzes gestritten habe.
Ich weiß auch nicht, warum man gleich fassungslos sein muss, wenn bei der Auslegung des Grundgesetzes unterschiedliche Meinungen auftreten. So ganz einfach scheint es ja nicht zu sein, sonst würde nicht so oft das Verfassungsgericht angerufen werden.

Aber zurück zum Thema ! Meine Fragen !
1. Ist es richtig, wenn ich annehme, dass das Grundgesetz nur für deutsche Staatsbürger gültig ist ?

2. Gilt das deutsche Grundgesetz für in Deutschland lebende Ausländer ohne deutsche Staatsbürgerschaft?

Wenn es so wäre, wie bei 1., würde eine Differenzierung zwischen z.B Türken( mehrere Millionen in Deutschland mit großen Einflüssen auf die Kultur ganzer Regionen- bes. Großstädten)und and. Ausländern kein Verfassungsverstoß sein, auch wenn man das nicht unbedingt billigen muss.

Wer kann mir helfen - es muss doch hier Experten geben, die die rein rechtliche Frage beantworten können.



--
klaus
libelle
libelle
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von libelle
als Antwort auf susannchen vom 12.07.2007, 16:14:33
dem Beitrag

Geschrieben am 12.07.2007 um 15.23 von dutchweepee


stimme ich zu!
Wobei ich nicht glaube, daß der japanische Manager wirklich mit dem Gedanken spielt, holländischer Staatsbürger zu werden!

libelle
hugo
hugo
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von hugo
als Antwort auf libelle vom 12.07.2007, 16:33:23



ich nehme mal an das gravierende Fehler in Sachen Zu-, und Einwanderer schon vor Jahrzehnten gemacht wurden und nun diese Mängel sich verstärkt auswirken.

Wenn mich nicht alles täuscht wurde bisher noch nie die Frage nach den Details der Integration geklärt sondern immer nur die gerade aktuellen Themen aufgegriffen.

So gibts hier millionen Menschen mit (wie man so schön neudeutsch sagt)ausländischem Hintergrund, die weder Wahlrecht haben noch als Beamte beschäftigt werden dürfen und wo auch sonst wohl jede Menge Unklarheiten 8ein Pass zwei Pässe usw.)noch bestehen.

So ein Integrieren ist natürlich keine Einbahnstraße, da müssen von uns die Bedingungen festgehalten, die Gesetze formuliert, die Voraussetzungen geschaffen und -sehr wichtig- auch deren praktische Durchsetzung kontrolliert und realisiert werden.

Die Einwanderer haben die Gesetze und Vorschriften zu akzeptieren und die gebotenen Möglichkeiten auch zu nutzen, ansonsten klappt das eben nicht oder nur sehr holperig, wie wir gerade sehen.

So wie die Rechtslage derzeit ist kann ich mir gut vorstellen das der Chef des Reisebüros Ögertours, Vural Öger wenn er seine Frau aus Alanya nur unter besonderen Auflagen hier herholen darf und sein japanischer Büroangestellter das nicht braucht,
vor dem Verfassungsgericht gute Karten hat.

Anscheinend sind wir uns hier nicht einig, das einerseits Integrationsangebote sein sollten, das es aber andererseits zwischen Menschen die diese Angebote nicht annehmen, keine Vorzugsbehandlung oder Benachteiligung geben sollte egal aus welchem Nicht EU Land sie kommen.

hugo


hugo
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf libelle vom 12.07.2007, 16:33:23
Es geht ja nicht nur um die Einbürgerung, sondern vor allem um die Aufenthaltserlaubnis.
Viele hier arbeitende "Ausländer" wollen ja garnicht die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern nur hier leben und arbeiten dürfen.
--
rolf

Anzeige