Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Zusatzbeiträge für Krankenkasse

Innenpolitik Zusatzbeiträge für Krankenkasse

Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 27.01.2010, 18:48:30
Ist mir schon klar, Gram,
das es nicht das Einzigste ist, woran es hapert.
War nur der gleichen Meinung wie Picaro.
Es kommen immer noch einige andere Aspekte hinzu.

Lieben Gruß, Astrid
siegfried46
siegfried46
Mitglied

Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von siegfried46
Ich möchte nicht wissen, was bei diesem Zusatzbeitrag allein für Verwaltungskosten (EDV-Pragramm, Versand- und Portokosten, Inkassokosten) draufgeht. Eine Erhebung über das Finanzamt als Gesundheits-Solidarbeitrag wäre vielleicht eine einfachere und billigere Möglichkeit?!
Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Die Misere mit der KV könnte auch gelöst werden - ich sprach es schon einmal an - wenn nicht-berufstätige Ehefrauen (meist sind es ja Frauen) eigene Beiträge bezahlen müssten. Kleines Beispiel: ein sehr gut verdienender Manager mit zwei Kindern, der bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV-Beiträge zu bezahlen hat und dessen Ehefrau nicht berufstätig ist, bezahlt dafür weniger als z.B. ein Durchschnittsverdiener-Pärchen, ebenfalls zwei Kinder und beide berufstätig. Ist das nicht ungerecht?


Ja, das ist ungerecht.
Aber das wird nicht per Zusatzbeitrag gelöst.
Die Ungerechtigkeit liegt nicht bei den mitversicherten Ehefrauen, die nicht berufstätig sind.
Ein pflichtversicherter Alleinverdiener zahlt ebensoviel Beitrag wie zwei Verdiener, die auf das gleiche Gehalt kommen.
Oder irre ich mich da ?
Zwei Dinge sollte man einmal bedenken.
Es gibt eine Summe, die statistisch notwendig ist, den medizinischen Aufwand zu bezahlen.
Einen Mittelwert.
Der spielte eine Rolle, als die Kopfpauschale debattiert wurde.
Also wird in der Einkommensskala von 0 bis zur Bemessungsgrenze, wo ja prozentual der
KV-Beitrag abgezogen wird, irgendwo dieser Mittelwert zur Deckung der Kosten liegen.
Liege ich drüber, zahle ich für andere Leute mit.
Liege ich drunter, zahlen andere für mich mit.
Das kann man ebenso paarweise betrachten, egal, ob beide arbeiten oder nur einer.
Wenn ich als Alleinverdiener mehr Krankenkassenbeitrag einzahle, als ich und meine Frau diesem
statistischen Kostenwert nach Kosten verursache, muß ich nicht noch weitere Zusatzkosten haben.
Punkt.

Eine andere Überlegung wäre angebracht.
Bis zur Bemessungsgrenze gilt das Solidarprinzip.
Starke Schultern tragen mehr als schwache Schultern.
Oberhalb der Bemessungsgrenze wird es eine Kopfpauschale.
Zunächst bleibt es beim Höchstbeitrag.
Weiter oben kommt die Privatversicherung mit höheren Beiträgen,
ebenfalls Kopfpauschalen in die Überleguing.
Nur muß man endlich einsehen, daß mit steigendem Einkommen nicht mehr der gleiche prozentuale
Solidarbeitrag geleistet wird. Der Prozentsatz , den man aufwenden muß, sinkt stetig mit steigendem Einkommen.
Man kann auch sagen, ab Bemessungsgrenze denken die starken Schultern nicht mehr daran,
sich am Solidarprinzip zu beteiligen.
Sonst wäre Geld genug vorhanden.
Einen Sonderbeitrag für die Frau eines alleinverdienenden Manger am oberen Ende einzuführen,
erhöht dessen Anteil möglicherweise um ein paar Promille Beitragssatz seines Einkommens.
Für den Alleinverdiener unterhalb der Bemessungsgrenze kommt es zu einer nicht unerheblichen
prozentualen Erhöhung.
Es wird allerhöchste Zeit, daß die Bemessungsgrenze fällt, damit auch der Chef des Hauses merkt,
wie es ist, wenn einem Menschen rund 15 % vom Gehalt weggenommen wird,
um sozial anderen Menschen eine ordentliche Medizin zu gewähren.
Was der Techniker mit seinen 4000 Euro alles zahlen soll, wird ja wohl der Manager mit seinen 40.000 Euro auch können.
Nämlich rund 15 % vom Gehalt abgeben.

nordstern

Anzeige

olga64
olga64
Mitglied

Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.01.2010, 13:48:44
[/indent]Ja, das ist ungerecht.
Aber das wird nicht per Zusatzbeitrag gelöst.
Die Ungerechtigkeit liegt nicht bei den mitversicherten Ehefrauen, die nicht berufstätig sind.
Ein pflichtversicherter Alleinverdiener zahlt ebensoviel Beitrag wie zwei Verdiener, die auf das gleiche Gehalt kommen.
Oder irre ich mich da ?[indent]

nordstern[/quote]

Bei der GVK ist es so; bei den Privaten Versicherungen jedoch nicht. Hier wird pro Versichertem ein Beitrag erhoben. Deshalb wird ja allen jungen Menschen mit Kinderwunsch und evtl. konventioneller Ehe (nicht berufstätige Ehefrau) geraten, keinesfalls in die PKV zu wechseln.
M.E. ist die Kopfpauschale wirklich zu überdenken. Und das Argument, hier müssten die Sekretärin und der Manager den gleichen Betrag bezahlen, hinkt ja sehr. Zum einen würde die Operation eines Blinddarms sicherlich sowohl bei der Sekretärin als auch dem Manager das Gleiche kosten; zum anderen würde der weniger Begüterte staatlich subventioniert werden und das Einkommen des Managers in höherem Masse herangezogen werden als jetzt.
Olga
siegfried46
siegfried46
Mitglied

Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von siegfried46
in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder nur dann beitragsfrei mitverversichert, wenn sie über kein eigenes Einkommen (z.B. Kapital- oder Mieteinnahmen) - es besteht eine bestimmte Freigrenze - verfügen.
Die Prüfung erfolgt jährlich anhand eines Fragebogens und Kopie des Einkommensteuerbescheids. Dies dürfte mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein, der auch Kosten verursacht.

Ich bin dafür, dass möglichst Kosten reduziert werden (z.B. durch einen Pauschalbetrag), auch wenn dies manchmal etwas auf Kosten der Gerechtigkeit geht.
Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf siegfried46 vom 29.01.2010, 12:19:57
Ich bin voll Deiner Meinung.
Aber nur dann, wenn ich nicht immer der bin, der es bezahlen muß,
sondern jetzt auch mal der, der davon provitiert.
Klar ?

nordstern

Anzeige

Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.01.2010, 13:01:01
Hallo Nordstern,
in diesem Falle, teile ich vollkommen,
Deine Meinung. Warum immer wir?
Und die, Krankenkassen gönnen sich immer
wieder die neuesten Bauten, warum??
Das ist nicht nötig, so empfinde ich das.
Für das Geld könnten Sie uns doch diese
10 €/ bzw. nun wieder neu, die 8 €, erlassen.
Wir müssen doch schon fast alles selber
tragen/zahlen.

Lieben Gruß, Astrid

Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 28.01.2010, 16:46:56


Bei der GVK ist es so; bei den Privaten Versicherungen jedoch nicht.
Hier wird pro Versichertem ein Beitrag erhoben.
Deshalb wird ja allen jungen Menschen mit Kinderwunsch und evtl.
konventioneller Ehe (nicht berufstätige Ehefrau) geraten,
keinesfalls in die PKV zu wechseln.
M.E. ist die Kopfpauschale wirklich zu überdenken.
Und das Argument, hier müssten die Sekretärin und der Manager
den gleichen Betrag bezahlen, hinkt ja sehr.
Zum einen würde die Operation eines Blinddarms sicherlich
sowohl bei der Sekretärin als auch dem Manager das Gleiche kosten;
zum anderen würde der weniger Begüterte staatlich subventioniert
werden und das Einkommen des Managers in höherem Masse herangezogen werden als jetzt.
Olga


Da muß ja wohl auch etwas dazu gesagt werden.
Wenn das Solidarsystem nur bis zur Bemessungsgrenze gehen soll,
haben wir wohl eine Zweiklassengesellschaft.
Das Solidarsystem hat von 0 bis ganz oben zu gehen.
Und das Gehalt des Managers hat zu rund 15 % einzufließen,
ebenso wie das Gehalt des Technikers oder des einfachen Arbeiters.
Solidarisch heißt : Alle.

Noch ein Wort zu den Beiträgen.
Ende der 70er Jahre stand ich in der Situation, eventuell in die private
Versicherung wechseln zu können. Da war ich knapp 30.
Vom Beitrag her war es bis auf zehn, zwanzig Mark gleich.
Der gesetzliche Beitrag meines Einkommens als Alleinverdiener
gegenüber den beiden Beiträgen der privten Versicherung für meine Frau und für mich.
Daran sieht man, wie die Relationen waren.
Das mag sich verschieben. Alles wird teurer.
Zehn Jahre später sah es sicher etwas anders aus.
Daran wird aber deutlich:
Der Alleinverdiener zahlt wirklich soviel Beitrag wie sonst auch ein Paar zahlen muß.
Gemessen an der debattierten Pauschale der letzten Jahre war es dann so,
daß ich bei gleicher Konstellation (Alleinverdiener) gespart hätte,
auch wenn ich zwei Pauschalen zu zahlen gehabt hätte.
Die Pauschalen gibt es aber immer noch nicht.
Daher zahle ich immer noch zuviel.
Nun noch anzudenken, eine weitere Summe zahlen zu müssen
schlägt ja wohl dem Faß den Boden aus.
Da wird es erstmal Zeit, alle Versicherten über der Bemessungsgrenze,
sei es freiwillig gesetzlich oder privat, nach den Regularien rund 15 %
vom Einkommen wegzunehmen.
Damit man sich mal an die Preise gewöhnt. Auch in den höheren Einkommensebenen.
Dort weiß man wohl nicht, wie das ist, rund fünfzehn Prozent abgezogen zu bekommen.
Danach sprechen wir dann weiter.

nordstern
heinzdieter
heinzdieter
Mitglied

Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf olga64 vom 28.01.2010, 16:46:56
Zitat:

M.E. ist die Kopfpauschale wirklich zu überdenken. Und das Argument, hier müssten die Sekretärin und der Manager den gleichen Betrag bezahlen, hinkt ja sehr. Zum einen würde die Operation eines Blinddarms sicherlich sowohl bei der Sekretärin als auch dem Manager das Gleiche kosten; zum anderen würde der weniger Begüterte staatlich subventioniert werden und das Einkommen des Managers in höherem Masse herangezogen werden als jetzt.

Wer soll dann das finanzieren, wenn ein Großteil der Arbeitenden, Rentner, Pensionäre und Alg 1 + 2-Empfänger diese Prämie nicht aus eigener Tasche zahlen kann.
Erst gestern wurde als Prämie 109 EURO genannt.
Dieser Betragt wird immer niedriger. Zuerst waren es 175 EURO.
Es wird weiter getrickst und viele schauen weg, denn es interssiert sie nicht.
Einige denken:
"Es geht auch billiger; sie schaffen noch die 100- EURO-Hürde. "

Wie war es denn im Juni 2009.
Der Krankenkassenbeitrag wurde gesenkt von 15,5 auf 14,9 % .
Die Bundestagswahl stand vor der Tür.
Die Wähler mussten eingestimmt werden.
Nicht genug der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde auch auf gesenkt.
Der Wähler hatte ein paar Cents mehr in der Tasche.

In diesen beiden Fällen musste doch vielen bewusst sein. dass in beiden Fällen, diese reduzierten Prämien Anfang 2010 nicht zur Deckung der Kosten ausreichen würden.

Die Bundestagswahl ist vorbei mit den gewünschten Ergebnis der Frau Bundeskanzlerin.
Anfang Juni 2010 werden wird dann informiert, wie es mit den Krankenkassenbeiträgen weitergeht.

Die Wahl in NRW ist dann vorbei und bis zur nächsten Landtagswahl hat unsere Regierung viel Zeit und der Wähler vergisst.

heinzdieter


Re: Zusatbeiträge für Krankenkasse
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf heinzdieter vom 30.01.2010, 12:05:34
Ich muß Dir da etwas widersprechen.
Aus Gründen der hohen Belastung mußte ich schon immer darauf achten, welcher Krankenkasse
ich beitreten soll.
In meinem Falle wurde der Beitrag nicht gesenkt, sondern prozentual erhöht.
Von 13,etwas % auf 14,9 %
Es gab auch Rechnungen darüber, wie der Beitrag wäre, würde eine
wirkliche Solidargemeinschaft von "ganz unten" bis "ganz oben" vorhanden sein.
Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich , gell ?
Der Beitragssatz wäre unter zehn Prozent, wenn man den Berechnungen glaubt.
Dagegen schotten sich aber unsere Hochverdiener ab.

Hast Du mal die Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes gelesen, die
sich mit den Abgaben, also Steuern und Sozialbeiträge befassen ?
Mache das mal.
Und lege das Augenmerk auf die sogenannte "Mitte".
Das sind die Leute kurz vor und nach der Bemessungsgrenze.
Also keine Bänker und Hartz4´ler.
Die zahlen seit 1990 ungefähr 52 % an Abgaben.
Darunter und auch darüber sind es etwa 48 %.

Es ist besser, jeder googled selber, damit er seinen eigenen Recherchen auch vertraut.


nordstern

Anzeige