Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz

Internationale Politik Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz

Luzios
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Re: Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz
geschrieben von Luzios
als Antwort auf JuergenS vom 23.01.2015, 17:41:45
Ich habs mit demSehen nicht so gut. Ich schreibe schon auf einer Spezial-Tastatur mit großen Buchsaben und viel Zoom; ich bin fast blind...Deswegen dauert es oftso lange bis ich zurück poste...
Trotzem: Wissen ist Macht!
Luzios
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Re: Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz
geschrieben von Luzios
als Antwort auf nerida vom 23.01.2015, 18:22:16
Die Katalanen sagen das richtig!!
Das ist eine konfuzuanische Weisheit: „Der Weise verbirgt bis zu dem Zeitpunkt, wo jedermanndie Verwirrung und Unordnung erkennen kann und die Rückkehr zu Harmonie und Klarheit wünscht“.
In Deutschland ist es durch das von den Nazis verbrochene „Rechtsberatungsgesetz“ nicht mehr erlaubt, den Kindern durch die Lehrer Rechtskunde beizubringen. Das dürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz nur Anwälte machen. Da Anwälte wesentlich teurer sind als Lehrer, die öffentlichen Kassen aber leer sind, gibt’s in den Schulen keinen RechtskundeUnterricht.
Deswegen hat Deutschland auch keine Rechtskultur entwickeln dürfen.
Jede Art von Rechtsberatung ist strafbar,wenn sie nicht von Anwälten stammt! Einzige Ausnahme: Ehegatten dürfen sich auch in Rechtsfragen gegenseitig selber
beraten.Selbst für Richter, die ehrenamtlich gemeinnützige Vereine betreuten, machten sich strafbar!
Bis zur „Lex Kramer“, die dem Normalbürger auch nicht geholfen hat...
Monja_moin
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Re: Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf Luzios vom 23.01.2015, 18:43:57
.............
...................
Trotzem: Wissen ist Macht!


Es gibt noch einen Spruch:
"Man muß nicht alles wissen,
man muß nur wissen wo man nachschlagen kann!"

Monja.

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Luzios
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Re: Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz
geschrieben von Luzios
als Antwort auf Monja_moin vom 23.01.2015, 23:58:12
Das ist auch Wissen! Ich sammle z,B. Bücher...
carlos1
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Re: Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz
geschrieben von carlos1
als Antwort auf Luzios vom 23.01.2015, 23:45:38
"In Deutschland ist es durch das von den Nazis verbrochene „Rechtsberatungsgesetz“ nicht mehr erlaubt, den Kindern durch die Lehrer Rechtskunde beizubringen. Das dürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz nur Anwälte machen. Da Anwälte wesentlich teurer sind als Lehrer, die öffentlichen Kassen aber leer sind, gibt’s in den Schulen keinen RechtskundeUnterricht." Lucios


Das stimmt nicht, Lucios. Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts/Gemeinschaftskunde etc wird neben Wirtschafskunde, Politik auch Rechtskunde unterrichtet. Allerdings sollte unterschieden werden zwischen Rechtskunde und Rechtsberatung. Wenn über Zivil- und Strafrecht und Verwaltungsrecht im Unterricht gesprochen wird und dazu noch einzelne Fallbeispiele erläutert werden, reicht das nicht aus, um konkrete Rechtsfälle zu beurteilen und evtl Nutzen, Rechtmäßigkeit eines Rechtsstreites abzuwägen. Es reicht bestenfalls zu einem ersten Kontakt mit der Rechtssphäre. Vermittelt wird ein Gefühl, dass das Recht in unser Privatleben eingreift und wir Regeln beachten müssen.

In der Schule, vor allem in den weiterführenden Schulen, wird über Versicherungen, Verwaltungsrecht und Schulrecht gesprochen. Jeder Schüler weiß, sollte wissen, Eltern wissen es auch, dass z. B. eine benotete Klassenarbeit (auch Zeugnis) ein Verwaltungsakt ist und dass er das Recht hat diesen überprüfen zu lassen oder eine Begrüdnung dafür zu verlangen. Verwaltungsakte können angefochten werden.

Das Leben in der Schulgemeinschaft ist durch Regeln bestimmt (Schulordnuing). Deren Nichtbeachtung kann Folgen für Schüler haben. Aber auch für Lehrer, wenn sie ihrem pädagogischen Auftrag (z. B. Aufsichtspflicht) nicht nachkommen. In allen Bundelsändern gibt es Schulgesetze, die den Auftrag der Schule definieren und diesen auf die Landesverfassung und das Grundgesetz beziehen. Im Grunde werden diese Dinge von jungen Menschen als allgemeine Lebensweisheiten wahrgenommen. Sie sind aber rechtlich begründet.

Wie eine rechtliche Würdigung in einem konkreten Einzelfall im Zusammenhang mit einer Entscheidung ausfällt, ist eine andere Frage. Dazu ist eine juristische Beratung erforderlich. Diese setzt auch Kenntnise der Rechtsprechung und Kenntnisse der etwa ZPO (Zivilprozessordnung) oder STPO ... voraus. Solche Kenntnisse können in der Schule nicht vermittelt werden.

Viele Grüße
c
Luzios
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Re: Menschlichkeit: Fairness, Aufrichtigkeit und Toleranz
geschrieben von Luzios
als Antwort auf carlos1 vom 24.01.2015, 11:56:07
Eine erfreuliche Entwicklung!
Ich bin noch auf dem Stand zu Zeiten der „Lex Krämer gewesen. Danke für den neuen Sachstand.

Ich stand damals im E-mail-Kontakt mit Dr. Krämer (Richter am OLG i.R.) und habe ihn ermutigt, diesen Anachronismus zu beseitigen. Er wollte nur Justizopfer der Nazis rehabilitieren, indem er die Prozesse neu aufrollen ließ.
Um das zu unterginden hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über einige Tausend DM erwirkt (OwiG).

Da Schule Ländersache ist (ich bin in NW), interessiert es mich natürlich, aus welchem Bundesland du kommst...
Ich weiß von Lea Fleischmann („Dies ist nicht mein Land“), dass das Schulrecht als Damoklesschwert über dem Pädagogen schwebt.

Obwohl sie Studienrätin war und finanziell ausgesorgt hatte, ist Lea in die Heimat ihrer Vorfahren zurückgekehrt, die den Holocaust hautnah überstanden hatten.

Das Allgemeine Verwaltungsrecht ist weniger kompliziert, wenn man weiß, wie Juristen 'ticken'
Beim Finanzamt musste ich z.B erfahren, dass es ein „ Verwaltungsvorverfahren“ .gibt. Da wird nämlich festgelegt, DASS z,B. „ eine Katze Milch zu geben hat“ (diese Analogie hatte ich gegenüber dem Fin.-Amt benutzt) - dagegen ist kein Widerspruch möglich!
Der Rechtsweg ist nur dann zulässig,wenn es um das WIEVIL der Milch geht...

Zum Pozess beim Finanzgericht Münster hatte sich sich die Prozessvertreterin, eine Oberregerungsrätin. krank gemeldet. Als Ersatz war der Stellvertreter des Amtsleiters, ein Regierungsdirektor angetreten.
Der langen Rede kurzer Sinn:
In einer anberaumten Verhandlungsunterbrechung, setzten wir, das waren ein Richter als Berichterstatter, der Reg.Dir. und ich, uns zusammen. Wir kamen zu dem Schlus, dass es zwar „formal korrekt sein könne, dass eine Katze eine Milchkuh sein; aber weil das so grotesk sei, solle man sich gütlich einigen.
Der Reg.Dir. versprach, die Angelegenheit „von oben“ zu regeln und auf die angemahnten Forderungen zu verzichten.
Er hat sein Versprechen gehalten!

Der FAIRE Umgang miteinander macht das Leben wirklich lebenswert.

Fairness ist das spontane Augenmaß der Toleranz; - damit die Harmonie der Proportionen stimmt!

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