Forum Computer, Internet und Fotos Netzwelt Der Bundestrojaner ist da.

Netzwelt Der Bundestrojaner ist da.

langer
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Re: Der Bundestrojaner ist da
geschrieben von langer
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.10.2011, 18:17:02
Ja genau alles für die Tonne 0zapftis
Mitglied_bed8151
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
im schnüffelstaat wird aufgerüstet. jetzt kommen die aufklärungsdrohnen der extraklasse (linktipp). aus großer höhe kann geschnüffelt werden. funksignale aller art, handytelefonate, sms - nichts ist mehr sicher vor ihnen. schöne neue welt.

--
Wolfgang
Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
In der weiteren Umgebung von Hinterwaldhofen wurde allein im Jahr 2010 die Spionagesoftware 639 mal eingesetzt. Ich wusste noch gar nicht, in was für einem kriminellen Bundesland ich wohne. Nachzulesen in Stuttgarter Nachrichten.de: Südwesten setzt auf Überwachung von Handys Hier spielen vermutlich auch die Ereignisse um S21 eine wesentliche Rolle.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 639 mal brach innerhalb eines Jahres das LKA BW bzw. ihre zivilen Auftragnehmer ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Zeugen in Privaträume ein oder hielten sich unberechtigt in Büroräumen auf und tätigten dort grundgesetzwidrige/strafprozesswidrige, gefährliche Eingriffe in PC-Systeme. https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Durchsuchung_%28Recht%29#Hausdurchsuchung

Wie oft tat es Zoll und Finanzbehörde in Zusammenhang mit den Schwarzkonten in der Schweiz und wie hoch war die Aufklärungsquote?

Berechtigte Frage: Ist die Polizei eine gefährliche kriminelle Organisation?
Obwohl die ausführenden Beamten kaum eine Schuld trifft, denn sie stehen in einem Dienstverhältnis und sind nur Befehlsempfänger, erhebt sich bei mir die Frage, ob ein solcher Polizeiapparat bei diesen miserablen Gesetzeskenntnissen überhaupt in der Lage ist uns ausreichend vor Kriminalität zu schützen? Wie wollen die ausführenden Beamten überhaupt zwischen Legalität und Illegalität unterscheiden? Kennen sie die Gesetze oder tun sie nur mit guten Glauben was ihnen befohlen wird? Die Vorfälle in Stuttgart (30.09.10) und Dresden (18.02.11) verstärken diese Frage.

Anfangs war es nur ein Verdacht, heute bestätigt uns der Bundesinnen in der FAZ-Online BKA nutzt modifizierte Trojaner-Software das auch das BKA eine Überwachungssoftware einsetzt. In diesem Fall will ich mal dem Bundesinnen Friedrich glauben schenken, das es sich bei der analysierten Software nicht um den Bundestrojaner handelt und das die vom BKA verwendete eine andere Funktionalität besitzt. Dabei besteht aber trotzdem nach wie vor die Frage: Welche Funktionalität und wie kommt diese Software in einen PC im Wohnzimmer?

Zur Erinnerung:
BKAG § 20t Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
(1) Das Bundeskriminalamt kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die nach § 20f Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 3 des Bundespolizeigesetzes entsprechend vorgeführt oder nach § 20p in Gewahrsam genommen werden darf,
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 20s Abs. 1 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder
3. dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Bestand oder Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung in öffentlichem Interesse geboten ist, erforderlich ist.

Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.
(2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 zulässig.
(3) Zur Erfüllung der ihm nach § 4a Abs. 1 obliegenden Aufgabe kann das Bundeskriminalamt Wohnungen zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort erfahrungsgemäß Personen Straftaten gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 verabreden, vorbereiten oder verüben.
(4) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, dürfen zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Rahmen der dem Bundeskriminalamt nach § 4a Abs. 1 obliegenden Aufgabe während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden.
(5) § 46 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend.


639x war in BW Gefahr im Verzug, welche offensichtlich ein Betreten von Privat-/Geschäftsräumen und die Installation des Trojaners rechtfertigten ????


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Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.10.2011, 23:30:08
Dein Link funktioniert nicht. Hier ist der Ersatz:
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13653207/Der-fliegende-Datensauger.html und hier ist noch ein ausführlicher Link mit Bilddokumenten: http://derstandard.at/1317019842824/Euro-Hawk-Eine-Spionagedrohne-fuer-die-deutsche-Bundeswehr
Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.10.2011, 11:56:48
Mal was zum Schmunzeln
Joachim Hermann von den Grünen erklärt dem Bayrischen Innenminister den Einsatz und die Wirkung von Trojanern:

Joachim Herrmann erklärt den Trojanereinsatz
clara
clara
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von clara
Bei dieser Organisation, die auf verschiedenen Gebieten schon viel erreicht hat, kann man unterzeichnen. Vor allem geht es auch darum, dass eine öffentliche Untersuchung statt findet und nicht, wie es einige politische Kreise fordern, nur intern.

Clara


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Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf clara vom 13.10.2011, 13:06:46
Ich hab es getan.
Mitglied_81b4260
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.10.2011, 14:43:23
Mir geht da ein sehr viel weitergehender Gedanke im Kopf herum.

Wenn ich mir die Rechtfertigung der ungarische Regierung überlege, die behauptete, dass in ihren neuen Gesetzen nur das zu finden sein, was in anderen EU-staaten da und dort gesetzlich möglich ist (ob das stimmt, weiß ich nicht --- das wäre eine sehr interessante Diplomarbeit), dann ist der Unterschied, dass unterschiedlich restriktive Regelungen nun zusammengefaßt werden - und es entsteht eben das, was in Ungarn an Üblen nun abläuft. ... Das ist aber nur eine Nebenbemerkung, deren Wahrheitsgehalt hier nicht weiterdiskutiert werden sollte.

Nun in Österreich sind Gesetze in Begutachtung, die als "erweiterte Polizeibefugnisse" die Sicherheitsgesetze novelieren sollen. Sie haben in den Medien noch kaum Aufmerksamkeit erlangt. Die Kontrolle soll von Rechtsschutzbeauftragten übernommen werden, die im Innenministerium angesiedelt sind.

Bisher war nur die Beobachtung von Gruppierungen erlaubt. Der einzige Prozeß, der daraus bisher entstanden ist, der "Tierschützerprozeß" verdient die Bezeichnung "Desaster".

Nun, soll die Polizei danach einzelne Menschen beobachten dürfen, um sie daran zu hindern sich eine kriminelle Tat auszudenken.
Motto: Jeder ist ein Verdächtigter solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Und selbst das nützt nichts, denn er könnte ja morgen auf die Idee kommen Terrorist zu werden, also muß trotzdem überwacht werden.

Verdächtig wird jemand, der sich für Gewalt ausspricht oder sich im Internet z.B. über die Eigenschaften von Explosivstoffen informiert.
Als Anschauungsbeispiel: Es hat sich herausgestellt, dass die Vorsitzende der Hochschülerschaft, die sich im Parlament auf der Galerie lautstark beim Kapitel "Universität" äußerte, in den Polizeiakten (die ja bereits länderweit ausgetauscht werden dürfen) als Extremistin geführt wird.

"Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi."Karl Korinek,(ehemals Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes)


So und nun komme ich zu dem, was ich sagen will... in einem Land wird dies, in einem Land wird das zur "Terrorabwehr" eingeführt..... und plötzlich gibt es die Zusammentragung von vielen sehr bedenklichen Maßnahmen .... und daraus entsteht dann ein explosives Gemisch... das zu einem perfekten Polizeistaat führt.
Marija
Marija
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von Marija
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.10.2011, 17:41:53


..................und dann gibt es Menschen, die genau dies bemerken..............
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Marija vom 13.10.2011, 17:49:58
... das sind dann genau die, bei denen man die Wirkung der Maßnahmen überprüfen wird.

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