Schwarzes Brett Straßenverkehr

schorsch
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von schorsch
Leider kann ich die Situation nur vom neuen Schweizer Strassenverkehrsgesetz aus beurteilen. Aber soooo verschieden zum deutschen dürfte dieses ja nicht sein.

Könnte es sein, dass die Gebüsste auf der Überholspur "gondelte"?

http://www.blick.ch/news/wirtschaft/neue-verkehrsregeln-ab-2016-nie-wieder-schleicher-auf-der-ueberholspur-id4501440.html
Klara39
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von Klara39
als Antwort auf BerndStephanny vom 22.02.2016, 15:22:56
Danke Bernd! Die Begründung hätte ich hören mögen...
Klara
youngster
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von youngster
als Antwort auf BerndStephanny vom 22.02.2016, 15:22:56
Also das kann ich beim besten Willen nicht glauben, wenn sie auf der rechten Strassenseite der Landstrasse gefahren ist. Es kann mich niemand zwingen auf einer Landstrasse 100 Km/h zu fahren. Ich kann mir nur vorstellen, dass es so war wie auch Schorsch vermutet, dass sie auf der Überholspur -oder wenn es pro Fahrbahn zwei Spuren waren- auf der linken Richtungsspur permanent mit 80 km/h gegondelt ist. Es gibt ja das Rechtsfahrgebot. Die Überhol- oder auch Linksspur soll nur zum Überholen genutzt werden.

Gruß y

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Klara39
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von Klara39
als Antwort auf youngster vom 22.02.2016, 17:32:44
So wäre es erklärlich, Youngster! Ich bin gestern spät im Dunkeln und bei Schneegestöber über schmale Landstraßen nachhause gefahren. Durch eine ganze Ortschaft darf man der Straßenschäden wegen nur 30km/h fahren. Hinter mir fuhr jemand, der es sehr eilig hatte (und vielleicht auch mehr Geld für die Buße ), ich lass mich aber nicht gern drängeln, also rechten Blinker an, am Straßenrand gehalten, ihn überholen lassen und dann weiter. Er war auch nicht viel früher daheim wie ich. Es geht eigentlich alles, wenn man aufeinander Rücksicht nimmt..
Klara
DieterX
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von DieterX
als Antwort auf BerndStephanny vom 22.02.2016, 15:22:56
Die Beamten hatten recht. Es handelte sich um Verkehrsbehinderung.

Paragraph 1, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung:

"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, BEHINDERT oder belästigt wird."

Das gleiche gilt auch für diese unsäglichen Autobahnmittelspur-Fahrer.

DieterX
DieterX
DieterX
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von DieterX
als Antwort auf Klara39 vom 12.02.2016, 11:16:55
Die Drängler drängeln nur, weil sie „Blümchenpflücker“ vor sich haben.
Ergo: keine „Blümchenpflücker“ - keine Drängler

Dieter

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schorsch
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von schorsch
als Antwort auf DieterX vom 23.02.2016, 15:09:00
Die Drängler drängeln nur, weil sie „Blümchenpflücker“ vor sich haben.
Ergo: keine „Blümchenpflücker“ - keine Drängler

Dieter


Wäre es möglich, dass auch du einer von jenen lieben Dränglern bist, die meinen, wenn der Vordermann nicht wenigstens 20 % über dem vorgeschriebenen Limit ist, dann sei er ein Schleicher?

Ich fuhr vor ein paar Jahren durch einen Wald, wo beim Eingang eine 60er-Tafel und ein Warnschild "Wildtiere" standen. Ich hatte meine 60 drauf plus die obligaten 10 %. Und schon sah ich einen "Nachfolger" mit übersetzter Geschwindigkeit so nahe auffahren, dass ich befürchten musste, er wolle mein Nummernschild küssen. Dann begann er mit Lichthuperei. Ich fuhr rechts ran und liess ihn vorbeiziehen, was er mit Motoraufheulen quittierte. Nach der nächsten Kurve stand er bei einem Polizeiauto. Der eine Polizist notierte und kontrollierte. Der andere kam grinsend zu mir und sagte: "Wenn wir mit ihm fertig sind, dann hat er es noch viel eiliger!"
Klara39
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von Klara39
als Antwort auf DieterX vom 23.02.2016, 15:09:00
Hallo Dieter, wenn da 30 km/h dran stehen, fahre ich auch 30 (+5 ), denn ich kann lesen und das steht auch nicht dran, um den Verkehr zu behindern. Alle anderen Begründungen wären Schwachsinn.
Klara
DieterX
DieterX
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von DieterX
als Antwort auf schorsch vom 23.02.2016, 17:11:30
Ich bin kein „lieber“ Drängler, vielmehr oft ein recht ärgerlicher Drängler. Und zwar dann, wenn auf einer 2-spurigen Straße 80 Km/h erlaubt sind und ein Fahrer permanent mit knappen 80 Km/h auf der linken Spur unterwegs ist während die rechte Spur völlig frei ist. Das sind die sogenannten Oberlehrer, die einem zeigen wollen, obwohl es ein Rechtsfahrgebot gibt, dass sie im Recht zu sein glauben.

In Hessen gibt es ein Autobahnteilstück zwischen 2 Großstädten bei denen es nur um Ideologien geht. Ist z.B. die CDU/FDP an der Macht, sind 120 Km/h und teilweise mehr erlaubt, werden sie von RotGrün abgelöst, gilt sofort die 100 Km/h-Begrenzung. Wie will man solche Entscheidungen dem Bürger gegenüber argumentativ erklären. Das ist reine Willkür und hat nichts, aber auch gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun.
Dieter
DieterX
DieterX
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Re: Straßenverkehr
geschrieben von DieterX
als Antwort auf Klara39 vom 23.02.2016, 17:20:29
Hallo Klara,
ich versuche auch, wenn nur 30 Km/h erlaubt sind, nicht schneller zu fahren, auch wegen meines Geldbeutels. Aber es gibt auch Situationen in denen es mir schwerfällt. mich an diese Beschränkung zu halten. Z.B. kürzlich auf einer zweispurigen innerstädtischen Straße. Auf der linken Spur schleicht eine Fahrerin mit 20-25 Km/h vor sich hin und macht keinen Platz. Also überholte ich rechts und war dadurch natürlich schneller als die vorgegeben 30. Als ich es blitzen sah, war es zu spät. Zum Glück konnte der Blitzer nicht „erkennen“, dass ich rechts überholte. Das wäre dann noch teurer geworden.

Ob in Großstädten diese 30 km-Beschränkungen immer sinnvoll sind, wage ich zu bezweifeln, denn manche Blitzer sind reine Gelddruckmaschinen für klamme Stadtkassen.
Vor allem, wenn Grüne im Stadtparlament sitzen, werden die 30Km/h-Schikanen immer mehr. Angeblich soll dadurch auch der Verkehrslärm reduziert werden. Gleichzeitig aber werden in manchen Wohngebieten Kopfsteinpflaster verlegt, weil es so rustikal aussieht, so die Begründung der Grünen.
Dieter

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