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Soziales Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung

mulde
mulde
Mitglied

Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von mulde
Meine Frage ist (noch) rein theoretisch!
Bei einem bestehenden Mietvertrag mit 3 Monatiger Kündigungszit tritt plötzliche der Todesfall des alleinigen Wohnungsnutzer ein.
Muß ich jetzt als nächster Angehöriger die Miete für 3 Monate nach dem Tode bezahlen?
oder kann der Vermieter bei Dauerauftrag noch 3 Monate
Das Geld einziehen lassen?
Mit dem Tag des Todes endet doch das Mietverhältnis!
Für den laufenden Monat ist die Miete im voraus noch gezahlt worden.
Muß nun die "Leiche" die ja die Wohnung nicht fristgemäß
im vorab kündigen konnte als Strafe die 3 Monate laut Mietvertrag trotzdem zahlen ?

Wer hat ähnliche Erfahrungen damit oder kennt die Rechtslage?

Im Voraus ein Danke
von Mulde

Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf mulde vom 26.06.2011, 22:18:20

nein. die "erben" müssen nicht die miete bezahlen.

das mietverhältnis erlischt nach dem todesfall eines mieters.
loretta
loretta
Mitglied

Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von loretta
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.06.2011, 22:19:49
Nein, karin, soweit ich informiert bin, tritt der Erbe ordnungsgemäß in das Mietverhältnis ein und kann es demzufolge auch nur fristgemäß kündigen - außer er einigt sich mit dem Vermieter in anderer Form.

Ich denke aber, lieber mulde, diese Rechtsfragen kannst du doch ergoogeln.

loretta

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Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.06.2011, 22:19:49
Karin,

bist Du Dir da sicher? Solange die Wohnung nicht geräumt ist und dem Vermieter wieder zur Verfügung steht, sind doch die Erben in der Rechtsnachfolge auch der Pflichten?

Sie müssen ja für sonstige Schulden bei Annahme des Erbes auch aufkommen.

Meli
hugo
hugo
Mitglied

Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von hugo
als Antwort auf mulde vom 26.06.2011, 22:18:20
hallo Mulde

Nach § 580 BGB passiert bei einer außerordentlichen Kündigung bei Tod des Mieters folgendes:


Sowohl der Erbe als auch der Vermieter sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

hugo, der Dir ne schöne Woche wünscht.
loretta
loretta
Mitglied

Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von loretta
als Antwort auf mulde vom 26.06.2011, 22:18:20


Nach der Mietrechtsreform findet sich die betreffende Regelung in § 580 BGB. Erbe und Vermieter steht im Fall des Todes des Mieters ein Sonderkündigungsrecht zu, das unabhängig von der Dauer und einer Befristung des Mietverhältnisses ausgeübt werden kann.

Neu ist, dass Erbe und Vermieter die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem sie Kenntnis vom Tod des Mieters erlangt haben, aussprechen können. Vor der Mietrechtsreform konnte die Kündigung dagegen nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig war.

Tod des Mieters - Folgen für die Erben

loretta

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Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf loretta vom 26.06.2011, 22:23:33
nööö. loretta, ich glaube du irrst in diesem fall.

normalerweise ist es so, daß von der mietsicherheit, die ja meistens
für 3 monate gezahlt ist, die wohnung renoviert wird, der rest, falls
einer ist, ausgezahlt wird.

so haben wir es wenigstens in allen fällen gehandhabt.


sorry, du warst schneller bei der beantwortung

Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.06.2011, 22:33:13

nein karin das stimmt nicht was du schreibst. loretta hat verlinkt und was dort geschrieben steht, ist richtig. wenn das bei euch anders gehandhabt wurde, war das lediglich guter wille.

auch was die kaution gibt es mehr als eine änderung. ausschlaggebend ist, wie lange das mietverhältnis bestand. sollte das mietverhältnis erst ein paar jahre alt sein, kann evtl. auch keine renovierung verlangt werden, da müssen die evtl. starren fristen beachtet werden, diese wurde gekappt.

mulde ich würde dir empfehlen, dich beim ansässigen haus- und grundbesitzerverein, dem mieterverein oder einem rechtsanwalt entsprechend kundig zu machen. lies den mietvertrag genau durch, dann weist du schon einiges mehr. nur vergiss bitte nicht, dass der erbe einige zeit braucht, um die wohnung aufzulösen und zu übergeben und 1 monat ist da oft sehr kurz.




Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.06.2011, 23:16:56

wahrscheinlich waren wir einfach nur kulant.

es kommt sicherlich auf den vermieter an, wie der das in solchen

fällen handhabt. wohnungsgenossenschaften oder private vermieter,

da gibt es sicherlich unterschiede.

auf jeden fall hilft in solchen fällen der mieterbund weiter
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von eleonore
als Antwort auf mulde vom 26.06.2011, 22:18:20
@mulde,

als mein mann starb,hab ich mich mit der vermieter geeinigt.

er hat aus der kaution ein bestimmte betrag einbehalten für renovieren.
er hat den schon bezahlte miete für die wohnung mit einberechnet in renovierungs betrag, so hab ich den größten teil der kaution wieder bekommen.
mietvertrag haben wir aufgelöst.

versuch es auch.

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