Soziales Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
Meine Frage ist (noch) rein theoretisch!
Bei einem bestehenden Mietvertrag mit 3 Monatiger Kündigungszit tritt plötzliche der Todesfall des alleinigen Wohnungsnutzer ein.
Muß ich jetzt als nächster Angehöriger die Miete für 3 Monate nach dem Tode bezahlen?
oder kann der Vermieter bei Dauerauftrag noch 3 Monate
Das Geld einziehen lassen?
Mit dem Tag des Todes endet doch das Mietverhältnis!
Für den laufenden Monat ist die Miete im voraus noch gezahlt worden.
Muß nun die "Leiche" die ja die Wohnung nicht fristgemäß
im vorab kündigen konnte als Strafe die 3 Monate laut Mietvertrag trotzdem zahlen ?
Wer hat ähnliche Erfahrungen damit oder kennt die Rechtslage?
Im Voraus ein Danke
von Mulde
Bei einem bestehenden Mietvertrag mit 3 Monatiger Kündigungszit tritt plötzliche der Todesfall des alleinigen Wohnungsnutzer ein.
Muß ich jetzt als nächster Angehöriger die Miete für 3 Monate nach dem Tode bezahlen?
oder kann der Vermieter bei Dauerauftrag noch 3 Monate
Das Geld einziehen lassen?
Mit dem Tag des Todes endet doch das Mietverhältnis!
Für den laufenden Monat ist die Miete im voraus noch gezahlt worden.
Muß nun die "Leiche" die ja die Wohnung nicht fristgemäß
im vorab kündigen konnte als Strafe die 3 Monate laut Mietvertrag trotzdem zahlen ?
Wer hat ähnliche Erfahrungen damit oder kennt die Rechtslage?
Im Voraus ein Danke
von Mulde
Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
nein. die "erben" müssen nicht die miete bezahlen.
das mietverhältnis erlischt nach dem todesfall eines mieters.
Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
Nein, karin, soweit ich informiert bin, tritt der Erbe ordnungsgemäß in das Mietverhältnis ein und kann es demzufolge auch nur fristgemäß kündigen - außer er einigt sich mit dem Vermieter in anderer Form.
Ich denke aber, lieber mulde, diese Rechtsfragen kannst du doch ergoogeln.
loretta
Ich denke aber, lieber mulde, diese Rechtsfragen kannst du doch ergoogeln.
loretta
Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Karin,
bist Du Dir da sicher? Solange die Wohnung nicht geräumt ist und dem Vermieter wieder zur Verfügung steht, sind doch die Erben in der Rechtsnachfolge auch der Pflichten?
Sie müssen ja für sonstige Schulden bei Annahme des Erbes auch aufkommen.
Meli
bist Du Dir da sicher? Solange die Wohnung nicht geräumt ist und dem Vermieter wieder zur Verfügung steht, sind doch die Erben in der Rechtsnachfolge auch der Pflichten?
Sie müssen ja für sonstige Schulden bei Annahme des Erbes auch aufkommen.
Meli
hallo Mulde
Nach § 580 BGB passiert bei einer außerordentlichen Kündigung bei Tod des Mieters folgendes:
Sowohl der Erbe als auch der Vermieter sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
hugo, der Dir ne schöne Woche wünscht.
Nach § 580 BGB passiert bei einer außerordentlichen Kündigung bei Tod des Mieters folgendes:
Sowohl der Erbe als auch der Vermieter sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
hugo, der Dir ne schöne Woche wünscht.
Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
Nach der Mietrechtsreform findet sich die betreffende Regelung in § 580 BGB. Erbe und Vermieter steht im Fall des Todes des Mieters ein Sonderkündigungsrecht zu, das unabhängig von der Dauer und einer Befristung des Mietverhältnisses ausgeübt werden kann.
Neu ist, dass Erbe und Vermieter die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem sie Kenntnis vom Tod des Mieters erlangt haben, aussprechen können. Vor der Mietrechtsreform konnte die Kündigung dagegen nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig war.
Tod des Mieters - Folgen für die Erben
loretta
Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
nööö. loretta, ich glaube du irrst in diesem fall.
normalerweise ist es so, daß von der mietsicherheit, die ja meistens
für 3 monate gezahlt ist, die wohnung renoviert wird, der rest, falls
einer ist, ausgezahlt wird.
so haben wir es wenigstens in allen fällen gehandhabt.
sorry, du warst schneller bei der beantwortung
normalerweise ist es so, daß von der mietsicherheit, die ja meistens
für 3 monate gezahlt ist, die wohnung renoviert wird, der rest, falls
einer ist, ausgezahlt wird.
so haben wir es wenigstens in allen fällen gehandhabt.
sorry, du warst schneller bei der beantwortung
Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
nein karin das stimmt nicht was du schreibst. loretta hat verlinkt und was dort geschrieben steht, ist richtig. wenn das bei euch anders gehandhabt wurde, war das lediglich guter wille.
auch was die kaution gibt es mehr als eine änderung. ausschlaggebend ist, wie lange das mietverhältnis bestand. sollte das mietverhältnis erst ein paar jahre alt sein, kann evtl. auch keine renovierung verlangt werden, da müssen die evtl. starren fristen beachtet werden, diese wurde gekappt.
mulde ich würde dir empfehlen, dich beim ansässigen haus- und grundbesitzerverein, dem mieterverein oder einem rechtsanwalt entsprechend kundig zu machen. lies den mietvertrag genau durch, dann weist du schon einiges mehr. nur vergiss bitte nicht, dass der erbe einige zeit braucht, um die wohnung aufzulösen und zu übergeben und 1 monat ist da oft sehr kurz.
Re: Was folgt nach einem Todesfall mit der Wohnung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
wahrscheinlich waren wir einfach nur kulant.
es kommt sicherlich auf den vermieter an, wie der das in solchen
fällen handhabt. wohnungsgenossenschaften oder private vermieter,
da gibt es sicherlich unterschiede.
auf jeden fall hilft in solchen fällen der mieterbund weiter
@mulde,
als mein mann starb,hab ich mich mit der vermieter geeinigt.
er hat aus der kaution ein bestimmte betrag einbehalten für renovieren.
er hat den schon bezahlte miete für die wohnung mit einberechnet in renovierungs betrag, so hab ich den größten teil der kaution wieder bekommen.
mietvertrag haben wir aufgelöst.
versuch es auch.
als mein mann starb,hab ich mich mit der vermieter geeinigt.
er hat aus der kaution ein bestimmte betrag einbehalten für renovieren.
er hat den schon bezahlte miete für die wohnung mit einberechnet in renovierungs betrag, so hab ich den größten teil der kaution wieder bekommen.
mietvertrag haben wir aufgelöst.
versuch es auch.