Aktuelle Themen Anspruch auf Suizid?

lemuria
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Anspruch auf Suizid?
geschrieben von lemuria
Welch eine Frage?!?

Ein 67jähriger Deutscher klagt derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genau diesen Anspruch ein. Er möchte die Frage geklärt wissen, ob schwerstkranke Menschen einen Rechtsanspruch auf die Abgabe einer tödlichen Dosis haben, um in den selbstgewählten Freitod zu gehen.

Die Klärung dieser Frage erscheint mir längst fällig. Das Gericht hat dabei eine Vielzahl von ethischen Fragen zu berücksichtigen. Vor allem der Klerus wird Sturm laufen. Der Papst wird ein solches Gesetz verhindern, da bin ich mir einigermaßen sicher.
Lemuria
lalelu
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von lalelu
als Antwort auf lemuria vom 25.01.2011, 14:33:09
Ich wünsche mir sehr, dass in Zukunft jeder unheilbar kranke Mensch, der noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, selbst entscheiden darf, ob er seine Leiden beendet oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung ist geradezu unmenschlich und macht mich wütend.

Ein geliebtes Tier darf eingeschläfert werden, um ihm Leiden zu ersparen. Der Mensch, der sein Leben nicht mehr ohne fremde Hilfe beenden kann, muss bis zum letzten Atemzug Leid und Schmerzen erdulden, auch wenn er sich sehnlichst wünscht, sterben zu dürfen. Was hat das mit human zu tun?

Papst und Kirche werden natürlich versuchen, liberalere Gesetze zu verhindern, aber sie haben nicht das Recht dazu. Ich hoffe, dass sie sich auf lange Sicht gesehen, nicht durchsetzen werden.

Lalelu
olga64
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von olga64
als Antwort auf lalelu vom 25.01.2011, 15:12:02
Ich wünsche mir sehr, dass in Zukunft jeder unheilbar kranke Mensch, der noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, selbst entscheiden darf, ob er seine Leiden beendet oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung ist geradezu unmenschlich und macht mich wütend.
Lalelu


Missverstehen Sie hier nicht die Sachlage? Wo muss denn bisher ein Mensch, der den Suizid plant, vorher einen Antrag stellen und mit der Ausführung warten, bis irgendeine Instanz ihm dies erlaubt? Es ist doch die einzige, grosse Freiheit eines Menschen und unterscheidet diesen auch vom Tier, selbst bestimmen zu können, wann er aus dem Leben scheidet. Vorsorge sollte vorher getroffen werden - also sich entsprechende Mittel beschaffen, so lange dies die geistigen Kapazitäten noch zulassen. Und ein wenig Rücksichtnahme wäre auch wünschenswert: nicht die Hinterbliebenen mehr schocken als erforderlich - also z.B. von besonders blutigen und bestialischen Selbsttötungen absehen (z.B. auch in dem man sich vor den Zug wirft und einem unschuldigen Lokführer damit dessen weiteres Leben beeinträchtigt) - dieser Suizid soll ja nicht in eine Rache an irgendwelchen Menschen ausarten. Olga

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schorsch
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf lemuria vom 25.01.2011, 14:33:09
Da der Katholischen Kirche im Moment die Schäfchen reihenweise davonlaufen, ist natürlich der Papst über jeden froh, der noch Kirchensteuer bezahlt. Da ist kein Platz für Suizide.
lemuria
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von lemuria
als Antwort auf schorsch vom 25.01.2011, 15:42:46
Nicht nur die Selbsttötung bei unheilbarem, schmerzvollem Dahinsiechen sollte geklärt werden, sondern auch das Okay zur Tötung - wenn der unheilbar Erkrankte nicht mehr bei Bewußtsein ist - von einer anderen Person, einem Verwandten beispielsweise; Sehr gewagt, ich weiß. Dennoch müssen diese aufkommenden Fragen geklärt werden, sonst landen wir wieder in einer Grauzone, siehe Sicherheitsverwahrung.

Lemuria
Mitglied_8586d17
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Man umschreibt das Thema eher mit Sterbehilfe. Diese ist in einigen europäischen Ländern gesetzlich geregelt, so bekanntlich in der Schweiz und in den Niederlanden. Als Suizid würde ich das nicht verstehen. Es gibt heute schon Maßnahmen, den Schwerstkranken bzw. den Sterbenden ihr Leben noch so erträglich wie möglich zu machen. Natürlich finde ich es nicht gut, schroff zu sagen, na ja jeder könne sich selbst umbringen und brauche niemanden zu fragen (wie es in einem der vorherigen Beiträge steht). Das wird diesen Menschen nicht gerecht. Einen Anspruch auf Suizid wird es nie geben. Da bin ich mir sicher. Natürlich muss jeder sein Leben selbst gestalten. Aber bitte: Empathie ist angesagt mit den Leidenden. Das wird sicher auch bei dem Europäischen Gerichtshof eine Rolle spielen. Dort sitzt der Klerus nicht mit am Tisch.


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lalelu
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von lalelu
als Antwort auf olga64 vom 25.01.2011, 15:42:18
Nein, Olga, ich missverstehe nichts. Ich habe ausdrücklich geschrieben: Der Mensch, der sein Leben nicht mehr ohne fremde Hilfe beenden kann...

Ich verweise an dieser Stelle auf den Fall der Engländerin Diane Pretty, die schwer erkrankt und vom Hals an gelähmt war. Sie kämpfte sich in England durch mehrere Instanzen, ging sogar bis zum Europäischen Gerichtshof, um das Recht auf einen Freitod zu erkämpfen. Sie verlor alle Prozesse und starb im April 2002 im Alter von 43 Jahren durch Ersticken, was bei ihrer Krankheit zu erwarten war.

Welche Vorsorge hätte sie treffen sollen, um völlig bewegungsunfähig ihrem Leben selbst ein Ende setzen zu können? Jemand, der dazu noch ohne Hilfe in der Lage ist, braucht kein Gesetz.


Lalelu
lars
lars
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von lars
als Antwort auf lalelu vom 25.01.2011, 16:52:52
Vor genau 4 Monaten konnte mein Frau sterben. Sie musste mehrere Jahre
leiden, hatte nur noch 30% Lungenvolumen, wegen Risse in der Lunge.
Zum Glück haben wir eine Patientenverfügung beim Hausarzt unterschrieben, das machen sehr viele in der Schweiz.
Als es sehr schlimm wurde mit dem atmen, wurde sie im Spital behandelt, aber sie mochte nicht mehr leben, das hat sie dem Arzt mitgeteilt. Mit ihrer Bewilligung, bekam sie nur noch Morphium und Wasser, um die Schmerzen zu lindern.
In grösseren Spitäler gibt es eine Palliative , dort werden die Patienten auf das sterben human begleitet, ohne dass sie leiden müssen.
olga64
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von olga64
als Antwort auf lalelu vom 25.01.2011, 16:52:52
Ich kannte diese Engländerin nicht und auch nicht ihre Beweggründe. Vorsorge kann aber jeder Einzelne selbst betreiben (es muss nicht auch in diesem Bereich nach dem "Staat" gerufen werden). Es gibt heute Patientenverfügungen, die Palliativ-Medizin, Hospize - kann alles vorher verfügt werden. Die meisten Menschen scheuen sich nur davor, weil es ursächlich mit dem Tod zu tun hat, den wir alle so gerne verdrängen wollen.
Es ist auch möglich, sich entsprechende Ingredienzen beizeiten zu besorgen, wenn man plant, aus dem Leben scheiden zu wollen. Inwieweit man Dritte (auch Ärzte) hier involvieren möchte, bleibt jedem selbst überlassen - ich möchte es nicht tun, da jeder Mensch ja auch Verantwortung für andere hat und dies nie vergessen soll.
Und letztendlich bleibt die Schweiz, wo man Sterbehilfe bekommt, was ja von immer mehr Menschen in Anspruch genommen wird. Olga
lalelu
lalelu
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Re: Anspruch auf Suizid?
geschrieben von lalelu
als Antwort auf lars vom 25.01.2011, 17:24:45
@ lars

Palliativmedizin hilft, die verbleibende Lebenszeit erträglicher zu machen. Sie ist für den Patienten eine große Hilfe und für seine Angehörigen tröstlich. Ich sehe Palliativmedizin sehr positiv, wenn jemand diesen Weg gehen möchte.

Sie hilft aber niemand, der keinen Sinn darin sieht, dem Leben weitere Wochen/Monate abzugewinnen, weil sein Leben ihm auch mit der besten Therapie und der größtmöglichen Unterstützung nicht mehr lebenswert erscheint.

@ Olga

Man kann eben nicht ALLES regeln. Selbst wenn vorgesorgt ist und entsprechende Mittel immer greifbar sind, kann man sie nicht ohne fremde Hilfe einnehmen, wenn man beispielsweise durch Krankheit oder durch einen Unfall gelähmt ist.

Da hilft es auch nicht weiter, wenn in der Patientenverfügung ein Passus steht, dass in einem solchen Fall bei der freiwilligen Einnahme eines Mittels geholfen werden soll. Jemand, der das tut, macht sich nämlich strafbar, weil das nämlich "Tötung auf Verlangen" wäre. So weit ich informiert bin, hilft dabei auch niemand in der Schweiz, wenigstens nicht offiziell. Auch dort muss man nach meinem Kenntnisstand das bereitgestellte Mittel ALLEIN, ohne fremde Hilfe einnehmen. Falls ich mich irre, lasse ich mich natürlich belehren.

Lalelu

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