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Aktuelle Themen Das Shoppingverhalten der lieben SChweizer.....

schorsch
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Re: Das Shoppingverhalten der lieben SChweizer.....
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaligesMitglied33 vom 02.09.2015, 19:56:51
[quote=witta..........mit Schorsch ist es jetzt
zu spät-- seufz--- amor-amor-amor--- ..........Witta[/quote]

Immerhin weiss der zu schätzen, dass du ihn in den Kreis deiner engeren Auswahlen aufnimmst !!! ()

Aber meiner Frau verrate ich deine Vernasch-Fantasien doch lieber nicht! )(
Monja_moin
Monja_moin
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Re: Das Shoppingverhalten der lieben SChweizer.....
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf luchs35 vom 02.09.2015, 20:11:58
Abgesehen davon, dass der sogenannte „kleinen Grenzverkehr“ beidseitig existiert seit es Grenzen gibt,
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Luchs


Jetzt mußte ich doch herzlich lachen

Hatte den Post davor von Witta gelesen und automatisch fast ohne Pause Deinen ersten Satz ....

Paßte irgendwie
Auch wenn Du etwas anderes meintest ..... grinsss

Monja.
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Das Shoppingverhalten der lieben SChweizer.....
geschrieben von ehemaligesMitglied41
Also,
ich verstehe die ganze Aufregung und „Schuldzuweisungen“ nicht so ganz.
Nach wie vor gelten die Zollbestimmungen der Schweiz und es bekommt nur der die Mehrwertsteuer erstattet, der den Stempel vom Zoll dafür erhält. Oder liege ich da völlig falsch?


Schengener Abkommen- Zollkontrollen -

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied.
Das Schengenrecht ist vollständig in Kraft gesetzt
Da die Schweiz keine Zollunion mit der EU eingegangen ist, bleiben Warenkontrollen an der Grenze trotz Wegfalls der Personenkontrollen zulässig. Gleiches gilt für Liechtenstein, da diese eine Zollunion mit der Schweiz haben.


"Meist sind es die Schweizer, die freiwillig beim deutschen Zoll vorbeischauen", sagt Klindt und lacht. Seit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen gebe es am Zoll keine regelmäßige Ausweiskontrolle mehr. Ein Schweizer nach dem Einkaufsbummel in Deutschland klopfe allerdings gerne an, um mit Hilfe eines Stempelaufdrucks vom deutschen Zoll, die beim Einkauf gezahlte Mehrwehrtsteuer erstattet zu bekommen. "Das lohnt sich aber nur, wenn man mit seinem Einkauf die Freigrenze nicht überschreitet", erklärt Klindt. Sonst müsse man seine Waren beim Schweizer Zoll anmelden.
geschrieben von Badische Zeitung


..Wareneinfuhr-Badische Zeitung.

Einfuhr in die Schweiz -Zollinfo

ein_lächeln_

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