Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

ehemaligesMitglied35
ehemaligesMitglied35
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaligesMitglied35
als Antwort auf Philine vom 05.08.2011, 09:44:37
Hallo
ich finde es unmöglich, diesem Menschen Schmerzengeld zu bewilligen
Hat er sich um die Menschenwürde gekümmert, als er sein Opfer hat ersticken lassen?
wir haben viel zu viele Lücken im Gesetz.
Gruß
Philine


Ich sehe da keine Lücke, sondern im Gegenteil die Wohlausgewogenheit unserer Gesetze.

Der eine hat gemordet, wurde gefasst, vor Gericht gestellt, verurteilt und büßt jetzt seine Strafe ab.

Das ist eine Sache.

Der Polizeidirektor und der Vernehmungsbeamte haben aber gegen den Artike 2 des Grundgesetzes verstoßen:

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Folterverbot 1

Die Strafprozessordnung sagt in ihrem § 136 a: "Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose." Schon die Drohung hiermit ist verboten. Dies strikte Verbot hat seinen gesetzlichen Hintergrund in dem höchsten Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, im Grundgesetz. Nicht nur erklärt Artikel 1 die Würde des Menschen für unantastbar und schützt Artikel 2 die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch im Grundgesetz - also sozusagen an allerhöchster Stelle - finden Sie eine Vorschrift mit der Klarheit des § 136 a der Strafprozessordnung. In Artikel 104 des Grundgesetzes heißt es nämlich: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden."

Folterverbot 2

Differendum es inter et inter! 1

Dass die jusistische Einforderung eine Schmerzengeldes durch ein solch widerliches Subjekt (sit venia verbo 2) empört, kann ich gut nachvollziehen, aber: was Recht ist, muss Recht bleiben. Wo kämen wir sonst hin?

Gruß


1 Man muss zwischen dem einen und dem anderen unterscheiden!

2 Wenn solches zu sagen erlaubt [nach Hölderlin]
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf gitti66 vom 05.08.2011, 09:17:43
Die Richter haben ihm 3/4 der Kosten nicht aufgebrummt und schon garnicht nicht weil sie clever waren.
Die Zahlung der Gerichtskosten ist in der Prozeßordnung festgelegt.
Da G. lt. Presse 10.000 € Gefordert hat, aber nur mit 30 % der Forderung, nämlich 3.000 € Erfolg hatte, hat er 70 % der Gerichtskosten zu tragen.

Zum Urteil selbst: Unsere Gesetze gelten für alle gleichermaßen und das ist gut so.
Daß Recht und Gerechtigkeitsempfinden nicht immer übereinstimmen, läßt sich nicht ändern.
Auch nicht, daß Recht haben und recht bekommen oft zweierlei ist.
Das wäre aber ein anderes Thema.
pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf ehemaligesMitglied35 vom 05.08.2011, 10:27:14
Ich hoffe nur dass du auch so denken würdest wenn dein Sohn oder deine Tochter in den Fängen eines solchen Irren wäre.

Philippe

Anzeige

schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf clara vom 04.08.2011, 12:37:51
Wenn ich hier schreiben würde, was ich über diese Sache generell denke, würden mich wahrscheinlich dutzende von Verbrechern auf Schmerzensgeld einklagen....
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf pschroed vom 05.08.2011, 10:37:13
Wenn in der Presse nicht so ein Wirbel um das Urteil gemacht worden wäre, natürlich ganz uneigennützig, wäre auch die evtl. Belastung der Eltern des Opfers geringer.
Für seine Tat ist G entsprechend unserer Gesetze verurteilt worden, übrigens als schuldfähiger Täter und nicht als "Irrer".
hafel
hafel
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.08.2011, 09:31:47
@ Nordstern:

Zu jeder Verurteilung gehört am Anfang auch eine Anklage.

Der im Beispiel von Dir genannte Rentner "begnügte" sich in der Regel damit, dass der Verbrecher verurteilt wird. Würde er darüber hinaus auch noch auf Schmerzensgeld klagen (in den USA üblich) müsste das Gericht ihm dieses zugestehen.

Hier im vorliegendem Fall ist der Kindermörder juristisch vorbelastet (er vervollständigt im Knast sogar seine Juraausbildung) und ist da "mit allen Wassern gewaschen.

Hafel

Anzeige

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf dutchweepee vom 05.08.2011, 09:52:18
@nordstern

Du denkst Gleiches mit Gleichem zu vergelten? Möchtest Du in einem Verbrecherstaat leben, in dem die Polizei Methoden der Verbrecher anwenden darf? Darf die Polizei in Dein Haus kommen und Dir die Finger brechen, bis Du verrätst, wo Du Dein Schwarzgeld versteckt hast?


Nein Dutch, absolut nicht.
Ich denke da etwas weniger emotional.
Nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.
Aber Gleiches auch gleichartig bewerten.
Und nicht darauf sehen, welche Täter, welche "Folterer" es waren.
Sondern die Foltertat selber bewerten und nur die Foltertat als solche.
Das ist ein Teil einer Gesamttat oder eines Tatherganges.

Was die Polizei angegeht, ganz klar, das geht nicht.
Es geht aber auch in anderen Fällen nicht.
Speziell bei dem Fall des Rentners, der hier heiß debattiert wurde.
Ich will den jetzt aber bitte nicht neu diskutieren.
Ich habe mich dafür interessiert, weitere Presse dazu gelesen und damit ist es gut für mich.
Ich bin aber so ein Typ, der solche Einzeldinge, die man vergleichen muß, gegeheinander hält.
Da kommen sehr merkwürdige Eindrücke auf, weil es andere Diskutanten offenbar nicht
auf das Grunddelikt herunterbrechen.

Und das heißt in diesem Fall eben Foltervorwurf.
Den betrachte ich aber losgelöst von dem Kindesmord, von der Entschädigung.
Wenn man das einbeziehen möchte, muß man die Frage stellen,
warum nicht von dort eine Schadensersatzklage auf Entschädigung gestellt wird.
Das wäre eine Konsequenz, aber es geht nur über eine private Klage.
Haben die Opfer, die Eltern, den gleichen Rechtsbeistand ?
Gibt es Anwälte, die sich nur mit Aufsehen erregenden Klagen profilieren wollen ?

Dein zweiter Aspekt ist richtig, den ich insofern erweitern möchte,
Opfer haben keine Lobby, keine Unterstützung außer dem weißen Ring.

Weder die Polizei noch Serientäter haben das Recht, in mein Haus einzudringen und zu foltern.

Ich habe gar kein Schwarzgeld.
Ich habe überhaupt kein Geld.
Aber das wissen die Kerle erst, wenn die Finger gebrochen sind und die Zuckerdose trotzdem leer bleibt.

nordstern
yuna
yuna
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von yuna
als Antwort auf dutchweepee vom 05.08.2011, 09:52:18
Auf der anderen Seite hast Du recht, dass Gewaltverbrechen gegen Menschenwohl und Menschenwürde im bundesdeutschen Recht weniger bestraft und entschädigt werden, als Eigentumsdelikte - DAS muss geändert werden.


Das zeigt die Prioritäten in unserer Gesellschaft.

Und an alle, die sich hier beschweren: Niemand hat den Polizisten gezwungen sich falsch zu verhalten.
Wenn er dem Täter die Möglichkeit bietet, könnt ihr diesen nicht beschimpfen dafür, dass er die Möglichkeit auch nutzt.
Das Recht soll objektiv sein und für jeden gelten - egal welche Hautfarbe, egal welche Religion, egal welche Herkunft und egal ob gut oder böse. Ist es ein Mensch, greift das Rechtssystem.
Wie alles, hat das Vor - und Nachteile. Das muss man einfach akzeptieren.
Es zeigt aber auch deutlich, dass zu viele Gesetze irgendwann nach hinten losgehen können, weil sie so oft plötzlich die Falschen schützen (teilweise auch extra deshalb gemacht werden). Dennoch wird ständig nach noch mehr Gesetzen geschrien.
Nutzt solche Ereignisse wie die Gäfgen-Geschichte dafür, mal alles kritisch zu hinterfragen - auch eure eigene Einstellung, euer Empfinden. Was - wollt - ihr?
Vermutlich Menschlichkeit.
Aber die bekommt ihr nicht mit mehr Gesetzen.
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 05.08.2011, 10:57:34
Es ging mir nur um den Begriff "Folter" und wie er hier in verschiedenen Diskussionen (Threads)
behandelt oder nicht behandelt wird.
Die Klagen sind dann ein anderes Feld.
Aber die Sichtweise ist bei den verschiedenen Fällen auch sehr verschieden.

nordstern
Mitglied_bed8151
Mitglied_bed8151
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pschroed vom 05.08.2011, 10:37:13
gäfgen war nicht irre, er war herr seiner sinne. er konnte unterscheiden zwischen recht und unrecht. damit war er schuldfähig (mein posting vom 04.08.2011 18:25). - außerdem kommt es nicht auf eine eventuelle persönliche betroffenheit an, sondern auf das recht und auf die mit dem recht befassten. aus gutem grund dürfen befangene nicht ermitteln und nicht urteilen und auch nicht bewachen. die gefahr wäre zu groß, dass sie dem täter unrecht antun würden.

--
Wolfgang

Anzeige