Aktuelle Themen Seitensprung

Lilac
Lilac
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Re: Seitensprung
geschrieben von Lilac
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.04.2014, 08:40:10
Sehr gut, karin!
Deinen Ausführungen kann ich mich nur anschließen! Bravo!
panda
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Mitglied

Re: Seitensprung
geschrieben von panda
Eine besonders unangenehme Variante des Seitensprungs ist die
" ich bin Solo "-Form.

Wenn beide Fremdgeher(innen) wissen , daß sie eben , fremdgehen , ist ja unter ihnen alles klar.Die jeweiligen Partner(innen) lassen wir mal aussen vor.

Wenn aber , EINE oder EINER so tut, als wäre sie oder er SOLO , und eine(n) Single praktisch in die Falle lockt ( wo Schlimmes passieren könnte , wenns rauskommt )-dann ist das die Ober-Sauerei.
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Seitensprung
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf Lilac vom 04.04.2014, 09:03:49
Das ist eben der springende Punkt, eine Erbschaft kommt bei nicht verheirateten Partnern nur in Frage, wenn das in einem Testament so festgelegt wurde. Und Witwen/Witwernrente gibt es gar nicht bei unverheirateten Partnern.
So geschehen im nahen Verwandtenkreis, wo der Hauptverdiener gestorben ist und seine langjährige Lebenspartnerin weder irgendetwas geerbt hat, noch einen Anspruch auf Witwenrente hat. Das gesamte Vermögen und der gesamte Besitz des Verstorbenen ging an seine Schwester als nächste Verwandte. Die Lebenspartnerin musste wegen ihrer geringen eigenen Rente aus der Wohnung ausziehen und muss nun sehen, wie sie über die Runden kommt.
Das ist die Konsequenz, wenn nicht geheiratet wird.

LG,
woelfin

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Karl
Karl
Administrator

Re: Seitensprung
geschrieben von Karl
als Antwort auf Drachenmutter vom 04.04.2014, 09:20:37
So ist es. Wenn nicht geheiratet wird, dann ist ohne Testament der geringer verdienende Partner der Dumme. Es braucht deshalb zwischen Lebenspartnern, die sich gegenseitig respektieren, einen Vertrag. Ob dies nun eine Heiratsurkunde, ein Testament oder ein Vertrag zwischen Geschäftspartnern ist, sei jedem Paar selbst überlassen.

Karl
Mitglied_1a4a99f
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Re: Seitensprung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 03.04.2014, 14:44:04


Wenn die Liebe nicht nur die schlimme Eigenart hätte, irgendwann mal zu vergehen und meist tragischerweise nicht bei beiden gleichzeitig, sondern einer macht den Anfang.
Olga


das liebe olga passiert doch nur, wenn an der beziehung nicht gearbeitet wird und sie in einen alltagstrott fällt, der irgendwann zur unzufriedenheit führt...

ich habe damals die reißleine gezogen, nachdem ich mehrere versuche unternommen hatte, meine erste ehe zu retten... alles wurde von seiten des partners abgeschmettert, weil er einfach nicht bereit war für neues und so habe ich mich einem anderen mann zugewendet...

ich wäre lieber verheiratet geblieben, aber unter diesen umständen eben nicht und bin ohne vorwarnung gegangen... er kam von der arbeit und ich war weg für immer...

heute würde es mir im traum nicht einfallen mich zu trennen, weil wir eine ehe auf augenhöhe führen, in der achtung für einander, verständnis und nicht zuletzt liebe vorhanden sind...

natürlich gibt es auch meinungsverschiedenheiten, aber die werden dann sachlich geklärt, ohne vorwürfe und streitereien (zumindest von meinem mann, ich bin da manchmal sehr zickig, aber das gute daran ist, dass mein mann mich dann wieder auf den boden der tatsachen zurückholt und wir eine lösung finden )

und so sollte es doch wohl sein in einer harmonischen ehe, auch wenn es meinungsverschiedenheiten gibt, alles läßt sich klären

f.o.
Re: Seitensprung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 04.04.2014, 09:30:34
So ist es. Wenn nicht geheiratet wird, dann ist ohne Testament der geringer verdienende Partner der Dumme. Es braucht deshalb zwischen Lebenspartnern, die sich gegenseitig respektieren, einen Vertrag. Ob dies nun eine Heiratsurkunde, ein Testament oder ein Vertrag zwischen Geschäftspartnern ist, sei jedem Paar selbst überlassen. Karl
geschrieben von karl


auch unter eheleuten ist ein testament auf gegenseitigkeit sehr wichtig, um die ansprüche des überlebenden, zum beispiel gegenüber kindern, zu sichern.
schon mancher ehepartner erlebte eine böse überraschung,
wenn auszahlung des pflichtteils gefordert wurde.

m./.
.

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Seitensprung
geschrieben von schorsch
Ich rate dringend Allen, ob nun verheiratet oder "nur" zusammen-lebend, sich per Ehe- und Erbvertrag gegenseitig abzusichern.

Als ich mich vor bald 50 Jahren von meiner 1. Ehefrau scheiden liess, bedeutete dies auch "Scheidung vom gemeinsamen Kind". Denn die Mutter des Kindes tat alles dafür, mir den Kontakt mit meinem Kind zu vergällen. Als ich mit Schmerzen feststellen musste, dass das Kind darunter litt, liess ich es schweren Herzens los. Die Mutter liess mir aber keine Ruhe, sondern benutzte das Kind als wehrloses Werkzeug, um mich weiterhin zu schikanieren. Das gipfelte schliesslich darin, dass das Kind mir Hass-erfüllte Briefe schrieb und mir mitteilte, ich sei nicht mehr sein Vater.

Ich schluckte sein "Urteil" und beschränkte mich darauf, die Alimente pünktlich zu überweisen.

Als ich nun meine 2. Frau kennenlernte und wir zu heiraten beschlossen, war es mir ein Anliegen, sie davor zu bewahren, dass sie nach meinem ev. vorzeitigen Ableben das Vermögen, das wir in den folgenden Jahren aufbauten, mit jemandem ihr Fremdem teilen müsse, unter dem auch sie in der Folge noch leiden musste. Also setzten wir einen Ehe- und Erbvertrag auf, der aber so abgefasst wurde, dass mein Sohn nicht vollständig leer ausgehen würde, sondern den gesetzlichen Teil erhalte.

Inzwischen sind Jahrzehnte vergangen; mein Sohn hat, als er endlich sich getraute zu merken, was seine Mutter auch ihm angetan hatte, mit mir Kontakt aufgenommen und mir in mehreren Briefen gestanden, dass er all seine Hass-Aktionen nur auf Geheiss der Mutter gestartet habe. Und so bin ich denn froh, dass meine 2. Frau und ich unseren Ehe- und Erbvertrag damals auf humane Art aufgesetzt haben.
Re: Seitensprung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.04.2014, 10:00:06
die vermögensverhältnisse sollten - bei aller liebe -
überall geklärt werden, damit es im todesfall oder auch sonst
keine böse überraschung gibt.

mancher mann wendet sich im alter einer jüngeren verliebt zu,
verliert herz und verstand, und die ehemalige familie geht
im erbfall leer aus, weil die NEUE geschickt die
finanzen dem mann entlockt hat.

also - augen auf!

einen rechtsanwalt im vorfall zu bemühen, kann sich also lohnen.

blindes vertrauen ist oftmals der ruin.
pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Seitensprung
geschrieben von pschroed
als Antwort auf schorsch vom 04.04.2014, 10:54:40


Inzwischen sind Jahrzehnte vergangen; mein Sohn hat, als er endlich sich getraute zu merken, was seine Mutter auch ihm angetan hatte, mit mir Kontakt aufgenommen und mir in mehreren Briefen gestanden, dass er all seine Hass-Aktionen nur auf Geheiss der Mutter gestartet habe. Und so bin ich denn froh, dass meine 2. Frau und ich unseren Ehe- und Erbvertrag damals auf humane Art aufgesetzt haben.



Hallo Schorsch

Die Wahrheit kommt irgendwann, immer ans Licht. Das ist ein Naturgesetz, es zählt nur die Geduld.

Phil.
rehse
rehse
Mitglied

Re: Seitensprung
geschrieben von rehse
als Antwort auf Lilac vom 03.04.2014, 19:54:58
Ja, danke, dies wünsche ich den Eheleuten in spe auch.
Noch etwas: Meine Tochter hat den Vater ihres Kindes nicht geheiratet. Sie lebt mit einem anderen Mann zusammen, der ein freundschaftliches Verhältnis zu meiner Enkelin (10 Jahre alt) pflegt. Aber diese Enkelin hat ihr gesagt, dass sie den neuen Mann nicht heiraten "darf." Kontakt zu ihrem leiblichen Vater hat sie. Das wird auch von meiner Tochter gefördert.

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