Gesundheit Arthrose

Crummenerl
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Re: Arthrose
geschrieben von Crummenerl
als Antwort auf DonRWetter vom 10.08.2015, 17:28:00
Na , dann solltest du sie finden .
Klaro
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Re: Arthrose
geschrieben von Klaro
als Antwort auf silhouette vom 10.08.2015, 09:59:30
Dieses ewige Hin und Her zwischen dir und ein paar Skeptikern, die sich partout nicht überzeugen lassen wollen, ist eigentlich recht unterhaltsam geworden und hat mir am Wochenende die Olgashow ersetzt.


*grins* ...ja, mir auch...
Crummenerl
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Re: Arthrose
geschrieben von Crummenerl
als Antwort auf DonRWetter vom 10.08.2015, 17:21:02
Quatsch . Nahrungsergaenzungsmittel interessieren die Gesundheitsbehoerden sehr wohl . Sie muessen beim BVL angemeldet werden . Weiterhin muss beim zustaendigen Gewerbeamt angegeben werden , dass solche Mittel hergestellt werden , oder mit ihnen gehandelt wird .

Bleib bei dem was du sonst auch machst . Mach den schriftl. Kram .

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DonRWetter
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Re: Arthrose
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf Crummenerl vom 10.08.2015, 18:15:44
Quatsch . Nahrungsergaenzungsmittel interessieren die Gesundheitsbehoerden sehr wohl . Sie muessen beim BVL angemeldet werden . Weiterhin muss beim zustaendigen Gewerbeamt angegeben werden , dass solche Mittel hergestellt werden , oder mit ihnen gehandelt wird .

Bleib bei dem was du sonst auch machst . Mach den schriftl. Kram .


Wenn Du die Behörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), die sich mit "Lebensmittelüberwachung" beschäftigen mit Gesundheitsbehörden meinst, ist Dir das unbenommen.

Ein Pharmareferent sollte das besser wissen.

Mit denen haben Du und Dein Nahrungsergänzungsmittel zu tun. Ja, denen muss das angezeigt werden. Es ist ein Lebensmittel. Eine Wirkung muss nicht nachgewiesen werden. So, wie es halt auf Dein Pulver zutrifft. Es muss den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Wie auch Instant-Kaffee oder Zucker. Die kontrollieren noch nicht einmal Dein Pulver. Du bist für die Einhaltung der Vorschriften selbst zuständig.

Das sind aber nicht diejenigen, die Arzneimittel und Impfstoffe zulassen, deren Wirksamkeit nachgewiesen werden muss und deren Entwicklung strengen Vorschriften unterliegen. In Deutschland sind das z.B. das Robert Koch Institut und das Paul Ehrlich Institut, die auch noch für verschiedene Bereiche zuständig sind.

Für Dein den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechendes Pulver interessieren die sich nicht (wie ich schrieb).

Für Deinen Tipp bezüglich meiner Tätigkeit danke ich Dir, verzichte aber auf einen Gegenvorschlag für Dich.

Ein wenig Zeit bringe ich, neben dem "schriftl. Kram" allerdings noch für das Aufscheuchen von unseriösen Verkäufern auf. Ein Hobby von mir.
Crummenerl
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Re: Arthrose
geschrieben von Crummenerl
als Antwort auf DonRWetter vom 10.08.2015, 21:44:19
Erstens verkaufe ich hier nichts , wie selbst du , mittlerweile mitbekommen haben solltest und die Titulierung unserioeser Verkaeufer ,ist durchaus eine Beleidigung , zumal sie nicht zutrifft . Bei dir sehe ich aller dings darueber hinweg , da dein Horizont ,in manchen Dingen , doch eher begrenzt erscheint .

Auch ist es mit der Meldung beim BVL nicht getan . Die Meldung wird dann naemlich an die jeweiligen Bundeslaender weitergeleitet und diese sind fuer die Ueberwachung , der in Verkehr gebrachten Mittel , zustaendig . Und hier werden dann eben durchaus auch Gesundheitsaemter eingesetzt , insbesondere bei deren Begutachtung .

Darueber hinaus ist anzumerken , dass die Vorschriften fuer Lebensmittel weitaus strenger gefasst sind , als die fuer Arzneimittel .
Karl
Karl
Administrator

Re: Arthrose
geschrieben von Karl
als Antwort auf Crummenerl vom 11.08.2015, 07:36:04
Das ist eine mehr als zu hinterfragende Aussage. Kennst Du überhaupt die Zulassungsbestimmungen für Arzneimittel? Bitte lege einen Vergleich der Vorschriften vor oder muss ich jetzt für Dich die Recherche machen?

Karl

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DonRWetter
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Re: Arthrose
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf Crummenerl vom 11.08.2015, 07:36:04
Erstens verkaufe ich hier nichts , wie selbst du , mittlerweile mitbekommen haben solltest und die Titulierung unserioeser Verkaeufer ,ist durchaus eine Beleidigung , zumal sie nicht zutrifft . Bei dir sehe ich aller dings darueber hinweg , da dein Horizont ,in manchen Dingen , doch eher begrenzt erscheint .

Auch ist es mit der Meldung beim BVL nicht getan . Die Meldung wird dann naemlich an die jeweiligen Bundeslaender weitergeleitet und diese sind fuer die Ueberwachung , der in Verkehr gebrachten Mittel , zustaendig . Und hier werden dann eben durchaus auch Gesundheitsaemter eingesetzt , insbesondere bei deren Begutachtung .

Darueber hinaus ist anzumerken , dass die Vorschriften fuer Lebensmittel weitaus strenger gefasst sind , als die fuer Arzneimittel .


Moin.

Was ist an meinem Hobby auszusetzen?

Deiner Meinung nach sind also Lebensmittel, zu denen Dein Pulver als Ergänzungsmittel zählt, strenger reglementiert, als Arzneimittel?

Dann hattest Du sicher auch schon mal ein Audit der EMA, der FDA oder des PEI im Hause, die sich Deine Dokumentation der Nebenwirkungsmeldungen der Investigatoren (an der Verpflichtung zur eigenen Recherche in social media und Auswertung sind wir ja glücklicherweise gerade noch so vorbeigekommen) und Deine Beurteilungen jeder einzelnen dieser Meldungen genau angesehen haben. Deine vierteljährlichen PSUR`s hast Du dann sicher auch erstellt? Oder hast Du diesen Part an eine CRO outgesourced?

Du machst Dich wirklich unmöglich. Warum machst Du in diesem Thread einfach immer weiter? Um der schmerzgeplagten Zielgruppe (Senioren) Dein Pulver, welches weder einen Wirkungsnachweis erbringen muss noch von irgendjemandem geprüft wird weiter nahezulegen?

Eine Frage habe ich noch:
Dein Pulver, welches Du demnächst auf den Markt bringst, wird das durch Firmen in der EU vertrieben oder kann man das nur direkt in der Schweiz bestellen? (Ja, ja, Du nennst keinen Produktnamen. In Ordnung.)
Crummenerl
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Re: Arthrose
geschrieben von Crummenerl
als Antwort auf Karl vom 11.08.2015, 08:00:08
Ja , mach sie .
DonRWetter
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Re: Arthrose
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf Karl vom 11.08.2015, 08:00:08
Das ist eine mehr als zu hinterfragende Aussage. Kennst Du überhaupt die Zulassungsbestimmungen für Arzneimittel? Bitte lege einen Vergleich der Vorschriften vor oder muss ich jetzt für Dich die Recherche machen?

Karl
geschrieben von karl


Guten Morgen, Karl.

Crummenerl
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Re: Arthrose
geschrieben von Crummenerl
als Antwort auf DonRWetter vom 11.08.2015, 08:13:57
Du machst dich wirklich laecherlich . Was soll die FDA in Deutschland ?

Wenn du die entsprechenden Vorschriften fuer die in Verkehrbringung von Lebensmitteln nicht kennst , halt dich doch einfach geschloessen .

Du hast deinen Sturzhelm offensichtl. zu spaet aufgesetzt .

Und im Uebrigen sind die Vorgaenge fliessend . So gibt es Nahrungsergaenzungsmittel , die eine vorlaeufige Zulassung als Arzneimittel haben . So gibt es den Fall , dass zahlreiche Arzneimittel ihre Wirksamkeit nachtraglich beweisen mussten , um den Arzneimittelstatus zu erhalten .

Du kannst es wirklich nicht . Kontrolle durch die FDA in Deutschland .

Mit so was zu dikutieren . Da geh ich jetzt lieber mit meinem Hund spazieren . Der gibt beim bellen wenigstens keinen Unsinn von sich , den ich als solchen erkenne .

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