Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht

Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht

lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf wandersmann vom 20.01.2016, 18:19:40
@wandersmann

Ich stimme dir zu; die gesamte Asyldebatte wird von Emotionen beherrscht. Die Ehrlichkeit ist leider oft genug seitens der Asylbewerber auf der Strecke geblieben. NEIN, nicht immer!

Wenn wir in Deutschland konsequenter diejenigen aufnehmen würden, die politisch verfolgt sind oder aus Kriegsgebieten kommen und diejenigen abschieben würden, die aus sicheren Staaten kommen, hätten die wirklich Verfolgten seltener unter Vorurteilen zu leiden.

Sie sind diejenigen, die dafür bezahlen, dass es schwarze Schafe gibt.

Lalelu
lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf olga64 vom 20.01.2016, 18:27:53
@ Olga:

Ein Unrecht kann nicht durch ein anderes entschuldigt werden.

Lalelu
Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich wiederhole:
Ein Glück, dass nicht Foristen, die das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention außer Kraft setzen wollen, sondern Gerichte entscheiden.
Und ich empfehle zur Abwechslung einen Blick in dieses Regelwerk.

Ich weiß, meine Empfehlung erübrigt sich, das Bauchgefühl ist stärker, auch wenn es noch so falsch ist, aber ich werde es trotzdem verlinken.

P.S. Wer heute noch von Zuchthäusern schreibt, der/die sollte sich mal still und heimlich schämen und etwas bedeckt halten.

Unfassbar!

Anzeige

Gutkarl
Gutkarl
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.01.2016, 18:42:12
Maßgebend ist zum Glück auch nicht Deine Meinung, sondern es sind Richter und die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Gutkarl
lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.01.2016, 18:42:12
Ach du lieber Himmel, tut mir leid, dass du deswegen aus der Fassung gerätst!

Stell' dir mal vor – ich schäme mich nicht dafür. Ich wusste nicht, dass man heute nicht mehr von „Zuchthaus“ spricht.

Wenn mir nie etwas Schlimmeres passiert, als dass ich einen Begriff benutze, der heute überholt ist, kann ich damit leben.

Prima, wenn du ALLES weißt! Einen schönen Abend noch!

Lalelu
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf lalelu vom 20.01.2016, 19:19:40
Stell' dir mal vor – ich schäme mich nicht dafür. Ich wusste nicht, dass man heute nicht mehr von „Zuchthaus“ spricht.
Wenn mir nie etwas Schlimmeres passiert, als dass ich einen Begriff benutze, der heute überholt ist, kann ich damit leben.
Prima, wenn du ALLES weißt! Einen schönen Abend noch! Lalelu


Es ist beschämend wie lalelu vorgeführt wird, kommt mir persönlich vor wie im Volksgerichtshof.

Du solltest dich was schämen marina, denn damit machst Du dich schuldig und es stimmt mich traurig wenn ich an Deutschland denke.
Es mag sein das nicht jeder (auch ich) konform antworte aber wir sind Menschen mit Fehlern.

Anzeige

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf lalelu vom 20.01.2016, 18:22:03

Und ich fände es erschütternd, wenn ein noch nicht anerkannter Asylant in Deutschland eine Frau massiv belästigt, dafür nach deutschem Recht eine Haftstrafe bekommt, aber anschließend unbehelligt und frei hier leben kann, während die Frau unter Umständen Zeit ihres Lebens unter den psychischen Folgen zu leiden hat.

Täterschutz vor Opferschutz?

Lalelu


Wo ist der Unterschied wenn ein deutscher Mann die gleiche Straftat begeht?

Auch dieser kann / darf nach seiner Verurteilung und evtl. nach seiner Haft frei leben.

Der Unterschied ist, ist das Asylverfahren beendet und der Flüchtling bekommt keine Anerkennung, dann kann er abgeschoben werden falls möglich.

Aber nicht wegen seiner Tat, sondern weil er kein anerkannter Asylant ist!
Bis das Verfahren beendet ist, kann er ja unter Beobachtung stehen und evtl. bestimmte Auflagen erhalten.

Monja.
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Monja_moin vom 21.01.2016, 00:41:25

Und ich fände es erschütternd, wenn ein noch nicht anerkannter Asylant in Deutschland eine Frau massiv belästigt, dafür nach deutschem Recht eine Haftstrafe bekommt, aber anschließend unbehelligt und frei hier leben kann, während die Frau unter Umständen Zeit ihres Lebens unter den psychischen Folgen zu leiden hat. Täterschutz vor Opferschutz? Lalelu

Wo ist der Unterschied wenn ein deutscher Mann die gleiche Straftat begeht?Monja.


Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, weil es Kräfte gibt die alles niedermachen was in die oder die >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Richtung geht.
Eine gerechte Antwort wirst Du nicht erhalten, von keinem Lager.
Karl
Karl
Administrator

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf freddy-2015 vom 21.01.2016, 00:59:31
In welche Richtung geht Deine Antwort?

Karl

P.S.: Ist der Verweis auf das Grundgesetz "niedermachen"?
lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf freddy-2015 vom 21.01.2016, 00:05:26
@freddy: es ist nett von dir, dass du mir öffentlich beistehst. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich sehe es aber gelassen: Wer seinen Unmut (der ihm bei Meinungen, die ihm missfallen, natürlich legitim ist) durch persönliche Anmache zum Ausdruck bringt, stellt nicht den Angegriffenen in ein schlechtes Licht, sondern sich selbst. Der sachliche Hinweis, dass man einen bestimmten Terminus nicht mehr verwendet, wäre von mir dankend zur Kenntnis genommen worden.

@monja_moin

Wo ist der Unterschied wenn ein deutscher Mann die gleiche Straftat begeht?
Auch dieser kann / darf nach seiner Verurteilung und evtl. nach seiner Haft frei leben.


Bei der Straftat als solcher besteht kein Unterschied. Mir will aber nicht einleuchten, dass das Menschenrecht mich dazu verpflichten soll, zusätzlich zu den deutschen Straftätern, die hier ein natürliches Bleiberecht haben, auch ausländischen dieses Bleiberecht zu gewähren, wenn sie schwere Straftaten begehen.

Wenn in meiner Großfamilie Personen wären, die straffällig geworden sind, würden sie trotzdem ein Teil meiner Großfamilie bleiben. Muss ich deshalb ganz fremden Straftätern (egal welcher Nation) Familienanschluss gewähren?

Hmmm ….

Lalelu

Anzeige