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Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht

Karl
Karl
Administrator

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf lalelu vom 20.01.2016, 17:27:47
Wenn noch nicht anerkannte Asylanten niemals befürchten müssen, abgeschoben zu werden, egal, welche Straftat sie begehen, und zwar nicht deshalb, weil sie zu Hause mit der Todesstrafe bedroht sind, sondern weil ihr Heimatland politisch nicht sicher ist und sie eventuell gefährdet sind, kommt das einer Bevorzugung gleich. Die ist nach Artikel 3 des Grundgesetzes ebenfalls verboten.
Liebe lalelu.

das verstehe ich nicht. Sie würden für eine Straftat ja büßen müssen wie Deutsche. Deutsche kann man nicht abschieben. Die Abschiebung wäre also eine Zusatzstrafe oder eine Ersatzstrafe, in vielen Fällen wesentlich existenzbedrohender als der Strafvollzug.

Karl

P.S.: Ich bin mir schon bewusst, hier keine Mehrheitsmeinung zu vertreten, aber ich halte eben Abschiebung in vielen Fällen für sehr inhuman.
Gutkarl
Gutkarl
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Gutkarl
Hallo Lalelu,

Zunächst erst mal Abschiebung verstößt nicht gegen das GG.
Nicht abgeschoben dürfen Ausländer, denen in der Heimat Folter oder Todesstrafe droht.
Das ist z.B. bei den Marokkanern nicht der Fall.
Deutsche Behörden tun sich ausgesprochen schwer. Nordafrikaner abzuschieben.
Die dortigen Länder wie Marokko wollen diese Menschen nicht wieder aufnehmen, schon gar nicht, wenn es sich um Problemfälle handelt.
40 Prozent der nordafrikanischen Zuwanderer werden straffällig.
Sie haben verschiedene Identitäten, tauchen unter wenn Abschiebung droht oder haben gar keine Dokumente.
So kommt es das mal gerade 1% der Marokkaner, die kein Bleiberecht mehr hier haben abgeschoben werden konnten.
Hier wurde gerade in der jüngsten Vergangenheit von der Politik sträflich geschludert.

Gutkarl
lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Karl vom 20.01.2016, 17:46:27
Karl, die Bevorzugung sehe ich darin, dass sie als noch nicht anerkannte Asylbewerber bisher kein Bleiberecht haben. Es könnte also sein, dass sie im Normalfall gar nicht anerkannt, sondern abgeschoben werden.

Nun begehen sie eine Straftat – und zwar eine schlimme – und sind in unserem Gefängnis oder Zuchthaus zunächst einmal in Sicherheit, während beispielsweise ihr Bruder, der sich vorbildlich verhalten hat, abgeschoben wird.

Ok, das klingt vielleicht etwas konstruiert, könnte aber so passieren.

Lalelu

@ Gutkarl,

das ist genau das, was ich meine! Wenn im Heimatland keine Todesstrafe droht, sollte ein Asylbewerber wissen, was ihn erwartet, wenn er kriminell wird: die Abschiebung.

Lalelu

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olga64
olga64
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von olga64
als Antwort auf lalelu vom 20.01.2016, 17:55:48
Lalelu - Zuchthäuser gibt es bei uns schon lange nicht mehr .Und auch früher wäre man z.B. für Taschenraub oder Handyklau nicht in ein solches gewandert. Da sassen die Mörder ein, aber nicht die Diebe - zumindest nach Beendigung der Nazizeit.
Die Abschiebung erfolgt durch Flugzeuge und hier hat der Pilot das Hausrecht. Er nimmt aber keine Passagiere mit, die nicht über Passdokumente verfügen, weil dies ja bedeuten würde, dass er sie wieder zurückfliegen müsste, was ja auch Geld kostet.
Dazu kommen noch die Abschiebungen, wo die Polizei die Delinquenten in den Abschiebelagern (gibt es ja in Bayern) abholen wollen, diese aber zwischenzeitlich untergetaucht sind. Wer freiwillig ausreist, hat es besser - er erhält ein Lunchpaket und eine Wasserflasche und kann irgendwann wieder einreisen. Das geschah mit den Balkanflüchtlingen, von denen mittlerweile ja fast keiner mehr kommt.
Ich finde es erschütternd, wenn Sie und Gutkarl wirklich dafür plädieren würden oder wollten, Menschen in Kriegsgebiete abzuschieben, z.B. nach Syrien, wo seit 5 Jahren ein Krieg tobt und die Menschen verhungern. Wo bleibt eigentlich Eure Menschlichkeit und wo bleiben Eure (christlichen)Werte, für die Ihr doch umgekehrt kämpfen wollt, in dem Ihr Leute nicht aufnehmen möchtet, die dagegen verstossen? Olga
Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es stimmt nicht, dass die Maghreb-Staaten keine Folter oder Todesstrafe kennen und es sich um sichere Herkunftsländer handelt. Je mehr Flüchtlinge kommen, dest mehr Länder werden als sicher deklariert, das ist klar, weil man so einen Grund hat, sie wieder loszuwerden. Trotzdem stimmt es nicht, jeder Fall müsste einzeln geprüft werden, es gibt keine pauschale Beurteilung hier, die zutreffend wäre.

Hier der Amnesty-Jahresbericht zu Algerien 2015 für den Zeitraum 2014, der von 2015 kommt später: Amnesty-Jahresbericht Algerien 2015.
Hier ein Artikel zu Marokko und zur dort herrschenden Folterpraxis von Mai 2015: Folter als Mittel der Unterdrueckung.
Und hier ein Folterbericht über Tunesien: Ganz alltägliche Folter.

Im Übrigen bin ich froh, dass nicht Foristen, sondern Gerichte über Abschiebungen entscheiden.
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf lalelu vom 20.01.2016, 17:55:48
Das Asylrecht beendende Maßnahmen durchzusetzen, und abgelehnte Asylbewerber wieder in ihre Heimat zurückzuschicken, ist eben meist mit reichlich Aufwand verbunden, weshalb es für beide Seiten wesentlich effektiver wäre, in sicheren Ländern die Anträge vor Ort zu stellen, und den Entscheid der betreffenden Aufnahmeländer abzuwarten.
Das wäre seitens der Antragsteller übrigens auch ehrlicher, was ihre dahin gehende Motivation betrifft. Da sich das Asylrecht lt. GG Art. 16a nur auf politisch Verfolgte bezieht, und es wird diesbezüglich in der Praxis extrem großzügig ausgelegt, können sich Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Interessen heraus zu uns kommen wollen, sich diesen, zumeist sehr gefährlichen, Weg sparen.

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lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf olga64 vom 20.01.2016, 18:12:46
Ich finde es erschütternd, wenn Sie und Gutkarl wirklich dafür plädieren würden oder wollten, Menschen in Kriegsgebiete abzuschieben, z.B. nach Syrien, wo seit 5 Jahren ein Krieg tobt und die Menschen verhungern. Wo bleibt eigentlich Eure Menschlichkeit und wo bleiben Eure (christlichen)Werte, für die Ihr doch umgekehrt kämpfen wollt, in dem Ihr Leute nicht aufnehmen möchtet, die dagegen verstossen? Olga
geschrieben von Olga


Und ich fände es erschütternd, wenn ein noch nicht anerkannter Asylant in Deutschland eine Frau massiv belästigt, dafür nach deutschem Recht eine Haftstrafe bekommt, aber anschließend unbehelligt und frei hier leben kann, während die Frau unter Umständen Zeit ihres Lebens unter den psychischen Folgen zu leiden hat.

Täterschutz vor Opferschutz?

Lalelu
sammy
sammy
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von sammy
als Antwort auf Karl vom 20.01.2016, 17:46:27
Die Abschiebung wäre also eine Zusatzstrafe oder eine Ersatzstrafe, in vielen Fällen wesentlich existenzbedrohender als der Strafvollzug.
geschrieben von karl

....umso mehr sollte man von "Migranten" erwarten können, das Gastrecht nicht zu missbrauchen.
Zwar nicht ganz passend, aber doch eine ähnliche Doppelbestrafung erfährt nicht nur jeder Beamte dem eine 1-jährige Haftstrafe droht, nämlich die Beendigung seiner Berufslaufbahn.

sammy
olga64
olga64
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von olga64
als Antwort auf lalelu vom 20.01.2016, 18:22:03
Ja, das ist schwer nachvollziehbar aber genau so bei den sehr vielen, deutschen Tätern, die ihre (Ehe)-Frauen, Töchter, Nichten, oft Söhne usw missbrauchen und dies über viele Jahre und dann oft mit BEwährungsstrafen wegkommen. Diese sind nie abschiebbar und halten sich auch in keiner Weise an unsere Gesetze und die Gepflogenheiten unserer "Wertegesellschaft", was immer das sein mag. Olga
Gutkarl
Gutkarl
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf olga64 vom 20.01.2016, 18:12:46


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Ich finde es erschütternd, wenn Sie und Gutkarl wirklich dafür plädieren würden oder wollten, Menschen in Kriegsgebiete abzuschieben, z.B. nach Syrien, wo seit 5 Jahren ein Krieg tobt und die Menschen verhungern. Wo bleibt eigentlich Eure Menschlichkeit und wo bleiben Eure (christlichen)Werte, für die Ihr doch umgekehrt kämpfen wollt, in dem Ihr Leute nicht aufnehmen möchtet, die dagegen verstossen? Olga


Sie sollten mal überlegen was sie da schreiben.
Nicht abgeschoben dürfen Ausländer, denen in der Heimat Folter oder Todesstrafe droht.


Alle schwer kriminelle Ausländer oder Wiederholungstäter sollen abgeschoben werden, mit der o.a Einschränkung.
Wenn Sie schon Menschlichkeit ansprechen, haben sie kein Herz für die Menschen die durch solche Verbrecher schwer verletzt wurden. Haben Sie kein Herz für die Angehörigen der Ermordeten?
Ist Ihnen ein krimineller Flüchtling mehr wert als unschuldige Bürger?
Im Ernstfall ist es mir lieber, dass ein Verbrecher verfolgt wird, als dass er mich verfolgt!
Denken Sie mal darüber nach!

Gutkarl

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