Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen

Innenpolitik Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen

yuna
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von yuna
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.03.2013, 00:05:10
Wolfgang, was schreibst du denn da? Wenn man deine Aussagen liest, erhält man unweigerlich den Eindruck, dass du dich bisher noch überhaupt nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hast. Lies dir vllt. erst mal alles durch und informiere dich.

@hinterwäldler: Dass heise da nicht mitmacht war mir klar - das hätte mich sonst schwer gewundert. Die haben ihren festen Platz im Internet und eine eigene Gemeinde, die von heise ebenso abhängig ist, wie heise von der Gemeinde. Und das wissen sie zum Glück auch.
Internet bedeutet eben auch für die Verlage nicht "nur nehmen" sondern es muss auch was gegeben werden. Es lebt vom Austausch.

Ich weiß nicht, ob ich das hier schon mal erwähnt hatte: Ich finde es besonders interessant, dass ausgerechnet die Blätter rumheulen wegen angeblich geklauten Buchstaben, die sich sonst frei und kackdreist ohne Quellenangaben überall bedienen und Texte von Bloggern komplett klauen, deren Tweets für eigene Artikel missbrauchen oder sich an privaten Videos bedienen.
Da geht Klauen offenbar in Ordnung. Aber wehe jemand diskutiert irgendwo über deren Artikel und untermauert seine Argumente mit Zitaten oder verlinkt auf deren Seiten mit Snippet - schon bricht die Hölle los.
Mitglied_bed8151
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf yuna vom 05.03.2013, 09:13:50
mir scheint, du musst dich informieren. denn es ist ja umgekehrt... konsumenten bedienen sich ungeniert bei produzenten, ohne diese zu fragen oder zu entlohnen. das war immer schon strafbewehrt. das neue gesetz ergänzt das urheberrecht. gut so!
---
w.
Mitglied_81b4260
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf yuna vom 05.03.2013, 09:13:50
Es erscheint mir eine kurzsichtige Strategie von Verlagen zu sein, die übersieht, dass sie und ihre Leseschaft in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen, wobei die Verlage auf dem kürzerem Ast sitzen.
Verlage sind auch nicht gerade zimperlich, um die Arbeit von Autoren und deren geistiges Eigentum nutzen zu können.

Der Morawa-Verlag hat in Österreich bewiesen, welch unmoralischer bis krimineller Methoden er sich bedient, um Buchhandlungen übernehmen zu können. Ob das Usus ist in einem sehr umkämpften Markt, weiß ich nicht.

Eines ist sicher, es wartet auf Rechtsanwälte ein riesiges Betätigungsfeld.

LG mart

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yuna
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von yuna
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.03.2013, 09:37:07
@wolfgang: Wie du meinst. Ich habe nicht das Bedürfnis mit dir zu diskutieren.

@mart1: Das denke ich auch. Ich verstehe es nur nicht - es ist doch wirklich nicht schwer zu erkennen, auf welchem "Ast" die Verlage hocken ... ich frage mich, wie verbohrt man sein muss, um das wirklich nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen. Das ist für mich in diesem Fall Hochmut, wenn man glaubt mit dem Kopf durch die Wand zu können.
Und gerade Springer die mit der BILD nun wirklich üble Machenschaften betreiben und sich über jedes Gesetz hinwegsetzen wollen - aktuell sinken bei Bild die Verkaufszahlen kontinuierlich Jahr für Jahr. Möglicherweise gibt es einen ähnlichen Trend bei den Zugriffszahlen auf den Internetauftritt und die überlegen jetzt, womit das wohl zusammenhängen könnte. Und wie schon bei der Musik- und Filmindustrie kommen sie demnach nicht auf die Idee, dass es an mangelhaften Inhalten bzw. an der Qualität ihrer Arbeit liegen könnte, sondern irgendwer muss da wohl Leser abschöpfen bzw. bringt sie um ihre Einnahmen ... und das muss Google sein.

Reine Vermutung.
Da könnte man sich auch mal die Verkaufszahlen der anderen Verlage, die dem Gesetz zustimmten, ansehen.
Lt. Wikipedia geht's bei der FAZ seit 2009 auch bergab, bei den Abonnements sogar seit '98.
Bei der FAS hingegen sieht es genau umgekehrt aus - da steigt die Auflage, bzw hält sich.
Interessanter wären aber die Zugriffszahlen bzw Page Views der Websites. Ich guck mal.

(...) Eines ist sicher, es wartet auf Rechtsanwälte ein riesiges Betätigungsfeld.

Hätten wir hier einen nickenden Smiley, würde ich den jetzt nutzen. :)
Mitglied_5ccaf87
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.03.2013, 00:05:10
das internet ist kein rechtsfreier raum, in dem sich jeder für lau und nach belieben bedienen kann. das ist ein gutes gesetz.

Und? Hältst du dich immer daran oder was. Wortreiche Links zu Zeitungen und Zeitschriften des Springerverlages sind die Gefährlichsten. Informiere dich! Nicht einmal die Bundestagsabgeordneten wissen worüber sie genau abgestimmt haben. Aber du weißt es, du liest ja auch die Bild.

Woher sollen wir es wissen? Etwa aus den Medien des Springerverlages? Dann eher von hier: http://www.internet-law.de/ Nur dort weiß man auch nichts Genaues über das Gummigesetz.

Wer heute die oben genannten Aggregatoren besucht, bzw. von diesen RSS-Feeds bezieht, bekommt nur noch Überschrifts-Fragmente geliefert. Springer ist ganz raus. Es sei denn, es besteht die ausdrückliche und kostenlose Genehmigung der jeweiligen Redaktionen, so wie bisher zu verfahren. Wer soll jetzt noch die Pagen besuchen, wenn nicht zu lesen ist was uns im Inhalt erwartet. Eben so gut kann es auch ein Werbespot sein. Dann lese ich doch viel lieber die schweizer, österreichischen und südtiroler Presseerzeugnisse.

Im übrigen hat sich unser Bundesinnenfriedrich wieder zu Wort gemeldet und mahnt mehr Datenschutz im Internet an. Noch vor wenigen Wochen wollte er ein gläsernes Internet und die von ihm selbst ins Leben gerufene Selbstregulierung des Internet ist vermutlich auch gescheitert.
Quelle: netzpolitik.org: Friedrich - Datenschutz und Selbstregulierung
Mitglied_bed8151
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.03.2013, 11:10:09
unfug
es ist unfug zu behaupten, es dürfe nicht mehr unlizensiert verlinkt werden. name der quelle, name des autors, datum, titel, link sind dabei unstrittig. produzenten sollen geschützt werden vor konsumenten, die gewerbliche anbieter von suchmaschinen oder gewerbliche anbieter von diensten sind, die inhalte entsprechend aufbereiten. selbst die dürfen begrenzt zitieren - einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte werden nicht vom leistungsschutzrecht erfasst. - ich zitiere: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." - aus... Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, BT-Drucksache 17/11470

nebelkerzen
ich frage mich, warum du so uncool agierst und ständig nebelkerzen wirfst. man will dir nichts und zensur steht auch nicht an. das urheberrecht soll für bestimmte am informationsmarkt agierende unternehmen präziser gefasst werden. forenschreiber und blogger sind davon gar nicht betroffen. ich schrieb es bereits: du machst viel buhai um wenig. freue dich über das neue gesetz (eigentlich nur eine änderung eines bereits bestehenden gesetzes); es stellt ordnung her dort, wo unordnung war.

---
w.

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ehemaligesMitglied67
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaligesMitglied67
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.03.2013, 10:48:01
es kommt ja selten vor, aber diesmal stimme ich dir in allen Punkten zu.

Das Gesetz ist ausschließlich zugeschnitten auf gewerbliche Suchmaschienen und Aggregatoren. Ja und? Müssen wir uns hier als Grundrechtskämpfer für Google und CO vor so einen aufgeplusterten HW-"Kampf" spannen lassen? Wohl kaum.

Da kämpfen Goliaths gegeneinander und nicht wie uns Netzaktivisten kleine Netz-Privat-Davids gegen Presse-Giganten. Es ist schon lustig, was hier wieder für dunkle gemählde an die wand gemalt werden. Sach-und Wahrheitswidrig wird hier wieder die Bedrohung der Netzfreiheit für kleine Blogger usw. an die Wand gemalt. Wieder so ein unsinniger Sturm im Wasserglas, gehts bei dem Gesetz doch ausschließlich um GEWERBLICHE Suchmaschienen und Aggregatoren.

Das ganze wird für Springer und Co als Horneberger Schießen enden. Wer versucht, gegen Google und Co das Leistungsschutzrecht durchzusetzen, wird aus den Suchmaschinen fliegen. Da freut sich die Konkurrenz! Eigentlich müßte doch der Suchmaschinen-Link auf eine gewerbliche Seite auch als Werbung gelten können. Ich würde als Suchmaschinenanbieter im Gegenzug eine Werbegebühr verlangen.

Bedenklich ist an diesem Vorgang nur, daß es wiedereinmal gut organisierte Lobbyisten schaffen, ein Gesetz für ihre spez Interessen zu kreieren. Pech nur, daß in letzter Sekunde eine kleine Änderung das Ganze überflüssig macht und ad adsurdum führt. Bis auf die Kostenverschwendung eines sinnlosen Gesetzgebungsverfahrens...wir habens ja!
Mitglied_bed8151
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
schlappe für google + co.
die spd hat den widerstand gegen das leistungsschutzrecht aufgegeben. ihr kanzlerkandidat peer steinbrück äußerte sich gestern entsprechend. damit ist der weg frei; das gesetz könnte den bundesrat noch diese oder nächste woche passieren.
---
w.
Mitglied_5ccaf87
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Re: Das Leistungsschutzrecht ist vom Bundestag beschlossen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.03.2013, 05:12:13
Hmm, und was beinhaltet das Leistungsschutzrecht? Wo steht geschrieben, das es sich ausschließlich gegen Google richtet? Würdet ihr beide mich mal darüber aufklären und welche eventuellen Folgen es für die Polit-Bretter des Seniorentreffs gibt?

Ich bitte um Aufklärung, inkl. Links bzw Zitate zum Gesetzestext! Lange genug befinden sich der Text im Internet. Zum Beispiel hier: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR.pdf

@wolfgang: Ich denke das du das Bundesministerium für Justiz nicht auch wie einst ein Video des ZDF bei YouTube als unseriös abtust. Das war wohl die Spitze aller seriöser Argumentation.

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