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Innenpolitik Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern

Elmar
Elmar
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Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von Elmar
Die Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland sollte von den Wählern mitbestimmt werden.


Wahlen in Deutschland

Wer meine Stimme will, müsste zu nachfolgenden Feststellungen eine klare Aussage machen.

Stand der Dinge aus meiner Sicht.

Die in den letzten Jahren eingetretene Vermögens- und Einkommensverschiebung zu Gunsten der Reichen muss gestoppt und teilweise rückgängig gemacht werden. Von den Politikern sind Aussagen zu treffen, wie das geschehen kann.

Selbst gut verdienende Bürger des Mittelstandes haben erhebliche Kaufkraftverluste gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen.

Bestehende Gesetze, welche bei der Bankenkrise nicht beachtet wurden, sind mit drakonischen Strafen für die Vorstände und Aufsichtsräte der betroffenen Banken zu belegen.

Politische Entscheidungen, die zum heutigen Europa geführt haben, waren nicht durchdacht. Risiken wurden nicht gesehen. Durch manipulierte Zahlen ist es zu Europabeitritten gekommen. Das rächt sich heute durch massive Steuerbelastungen.

Wir haben vor den Wahlen einen Wahlkampf, bei dem der Wähler nur angelogen wird und dadurch falsche Wahlentscheidungen trifft.


Was brauchen wir.

Wir brauchen Internetforen, bei denen der Wähler sich äußert, was für ihn wichtig ist. Diese Forderungen werden gewichtet und den Politikern/Parteien vorgetragen. Die Politiker/Parteien teilen mit, welche Forderungen umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage kann dann der Wähler seine Wahlentscheidung treffen. Während der Legislaturperiode wird von den Medien und den Wählern die Umsetzung der Zusagen überwacht. Bei Nichterfüllung können Neuwahlen von den Wählern ab einer festzulegenden Unzufriedenheit gefordert werden, bzw. die Verantwortlichen müssen ihren Hut nehmen und aus der Politik ausscheiden.


Was ist passiert.

Die Politik wird von der Wirtschaft gesteuert. Die Lobbyisten setzen durch, was laufen soll. Das soziale Netz wird zerstört und Entscheidungen werden zu Lasten der unteren Schichten in der Bevölkerung getroffen. Viele Entscheidungen waren ethisch und sozial verwerflich.

Die Gewerkschaften, welche von den Arbeitnehmern mitbezahlt werden, sind zahnlose Tiger geworden und haben zugeschaut, wie ein paar Reiche das ganze Land ausbeuten.

Die Medien sind nicht mehr neutral und unterstützen diese Vorgehensweise mit halbherzig recherschierten Beiträgen bzw. mit Talkshows, welche mehrheitlich als Selbstdarstellungen der Diskussionsteilnehmer fungieren.

Beispiele:
1. Es gab riesige Diskussionen, dass man sich Putzpersonal in den Firmen nicht mehr Leisten kann. Das Putzpersonal wurde abgeschafft, Putzfirmen haben gute Kohle gemacht und das Putzpersonal für einen Hungerlohn eingestellt. Im Gegenzug hat der Wasserkopf ein Vielfaches von den Ersparnissen eingesteckt.

2.Arbeitnehmer wurden in die Arbeitslosigkeit geschickt. Das Arbeitsamt wurde für viel Geld in die Arbeitsagentur umbenannt. Arbeitsvermittler haben teilweise die Aufgaben der Arbeitsagentur übernommen, sich auf Kosten der Arbeitslosen ordentliche reich gemacht, und die Arbeitslosen für einen Hungerlohn wieder in die Firmen geschickt.

3.Die Gewerkschaften haben zugelassen, dass Tarifabschlüsse unter den Inflationswerten zustande kamen und großzügiger Weise auch noch übersehen, dass bei den Arbeitnehmern die Steuerprogression den Löwenanteil der vereinbarten Tariferhöhung verschlungen hat. Zeitgleich ist es vorgekommen, dass sich die Manager usw. bis zu 30 % Einkommenserhöhungen abgeschöpft haben, da sie ja nicht tarifgebunden sind.

4.Es wurden Finanzgeschäfte zugelassen, welche früher verboten waren, damit die Zocker zufriedengestellt waren. Ach ja, das war ja nötig weil wir in der globalen Welt sonst nicht mehr bestehen könnten. Von den Lobbyisten ausgedachte neue Geschäfte (Swaps, Floors, Hedgefonds usw.) haben dann die Grundlage für die Bankenkrise geschaffen, die jetzt von den Steuerzahlern mit ausgebadet werden muss.

5.Es gab früher auch Bankenpleiten, bei denen Banken zerschlagen bzw. von anderen Banken übernommen wurden. Da hat man sich zusammengesetzt und Lösungen gesucht. In Basel wurden die Baseler Abkommen als Auflagen für die Banken (auch außerhalb Deutschlands) zur Risikobegrenzung beschlossen. Der deutsche Gesetzgeber (Politik) hat diese Abkommen im Kreditwesengesetz (KWG, Par 25a) beschlossen und das Bundesaufsichsamt für das Kreditwesen (BaFin) für die Einführung und Überwachung beauftragt.

Auszug aus dem KWG



§ 25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten
(1) Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts verantwortlich. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat; das Risikomanagement
1.
beinhaltet die Festlegung von Strategien, Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision, wobei das interne Kontrollsystem insbesondere
a)
aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und
b)
Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Anhang V der Bankenrichtlinie niedergelegten Kriterien umfasst;
2.
setzt eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung des Instituts voraus;
3.
schließt die Festlegung eines angemessenen Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme, ein und
4.
umfasst angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtete Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter; dies gilt nicht, soweit die Vergütung durch Tarifvertrag oder in seinem Geltungsbereich durch Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung vereinbart ist.
Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit ab. Seine Angemessenheit und Wirksamkeit ist vom Institut regelmäßig zu überprüfen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst darüber hinaus
1.
angemessene Regelungen, anhand derer sich die finanzielle Lage des Instituts jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt;
2.
eine vollständige Dokumentation der Geschäftstätigkeit, die eine lückenlose Überwachung durch die Bundesanstalt für ihren Zuständigkeitsbereich gewährleistet; erforderliche Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren; § 257 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt, § 257 Abs. 3 und 5 des Handelsgesetzbuchs gilt entsprechend.
Die Bundesanstalt kann Vorgaben zur Ausgestaltung einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung und zur Ermittlungsmethodik der Auswirkungen auf den Barwert bezüglich der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch festlegen. Die Bundesanstalt kann gegenüber einem Institut im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne der Sätze 3 und 6 sowie die Beachtung der Vorgaben nach Satz 7 sicherzustellen.
(1a) Absatz 1 gilt für Institutgruppen, Finanzholding-Gruppen, Institute im Sinne des § 10a Abs. 14 und Finanzkonglomerate mit der Maßgabe entsprechend, dass die in § 1 Abs. 2 Satz 1 oder § 2d Abs. 1 bezeichneten Personen des übergeordneten Unternehmens oder des übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder des Finanzkonglomerats verantwortlich sind. § 10a Abs. 12 sowie Abs. 13 Satz 1 und 2 gilt für Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, § 10b Abs. 6 sowie Abs. 7 Satz 1 und 2 für Finanzkonglomerate entsprechend.
(2) Ein Institut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wesentlich sind, angemessene Vorkehrungen treffen, um übermäßige zusätzliche Risiken zu vermeiden. Eine Auslagerung darf weder die Ordnungsmäßigkeit dieser Geschäfte und Dienstleistungen noch die Geschäftsorganisation im Sinne des Absatzes 1 beeinträchtigen. Insbesondere muss ein angemessenes und wirksames Risikomanagement durch das Institut gewährleistet bleiben, welches die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse einbezieht. Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen an das Auslagerungsunternehmen führen. Das Institut bleibt bei einer Auslagerung für die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Durch die Auslagerung darf die Bundesanstalt an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht gehindert werden; ihre Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten müssen in Bezug auf die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch bei einer Auslagerung auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittstaat durch geeignete Vorkehrungen gewährleistet werden. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prüfer des Instituts. Eine Auslagerung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, welche die zur Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen erforderlichen Rechte des Instituts, einschließlich Weisungs- und Kündigungsrechten, sowie die korrespondierenden Pflichten des Auslagerungsunternehmens festschreibt.
(3) Sind bei Auslagerungen nach Absatz 2 die Prüfungsrechte und Kontrollmöglichkeiten der Bundesanstalt beeinträchtigt, kann die Bundesanstalt im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Beeinträchtigung zu beseitigen. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach Absatz 1 Satz 8 bleiben unberührt.
(4) Bedient sich ein Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen eines vertraglich gebundenen Vermittlers im Sinne des § 2 Abs. 10 Satz 1, so hat es sicherzustellen, dass dieser zuverlässig und fachlich geeignet ist, bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über seinen Status nach § 2 Abs. 10 Satz 1 und 2 informiert und unverzüglich von der Beendigung dieses Status in Kenntnis setzt. Die erforderlichen Nachweise für die Erfüllung seiner Pflichten nach Satz 1 muss das Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen mindestens bis fünf Jahre nach dem Ende des Status des vertraglich gebundenen Vermittlers aufbewahren. Nähere Bestimmungen zu den erforderlichen Nachweisen können durch Rechtsverordnung nach § 24 Abs. 4 getroffen werden.
(5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen zu erlassen über
1.
die Ausgestaltung der Vergütungssysteme nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 in den Instituten einschließlich der Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten, der Zusammensetzung der Vergütung, der Ausgestaltung positiver und negativer Vergütungsparameter, der Leistungszeiträume sowie der Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, der Ziele, der Werte und der langfristigen Interessen des Instituts,
2.
die Überwachung der Angemessenheit und Transparenz der Vergütungssysteme durch das Institut und die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme,
3.
die Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Zusammensetzung der Vergütung einschließlich des Gesamtbetrags der garantierten Bonuszahlungen und der einzelvertraglichen Abfindungszahlungen unter Angabe der höchsten geleisteten Abfindung und der Anzahl der Begünstigten sowie
4.
das Offenlegungsmedium und die Häufigkeit der Offenlegung im Sinne der Nummer 3.
Die Regelungen haben sich insbesondere an Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie Art, Umfang, Komplexität, Risikogehalt und Internationalität der Geschäftsaktivitäten zu orientieren. Im Rahmen der Bestimmungen nach Satz 1 Nummer 3 müssen die auf Offenlegung der Vergütung bezogenen handelsrechtlichen Bestimmungen nach § 340a Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 340l Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs unberührt bleiben. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Spitzenverbände der Institute zu hören.

Ende des KWG-Auszuges.

In einem enormen Zeit- und Kostenaufwandsverfahren haben die Banken aufgrund Anweisungen der BaFin diese Vorgaben umgesetzt. Jedoch daran gehalten haben sich offensichtlich nur die kleinen Banken (z.B. Genossenschaften und Sparkassen). Die großen Banken (die stellen ja auch die Lobbyisten) haben sich dann offensichtlich einen Dreck um diese Vorgaben geschert. In diesen BaFin Anweisungen (MaRisk = Mindestanforderungen an das Risikomanagement) an die Banken steht u.a.:

Auszug aus den Ma Risk:





1.Alle Geschäftsleiter (§ 1 Abs. 2 KWG) sind, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung bezieht sich unter Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen. Die Geschäftsleiter eines übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe beziehungsweise eines übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens sind zudem für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in der Gruppe und somit auch für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Gruppenebene verantwortlich (§ 25a Abs. 1a KWG).





AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
1.1Das Institut hat angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten, die eine

a) Identifizierung,
b) Beurteilung,
c) Steuerung sowie
d) Überwachung und Kommunikation

der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen gewährleisten. Dabei sind angemessene Vorkehrungen zur Begrenzung von Risikokonzentrationen zu treffen. Diese Prozesse sind in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung (»Gesamtbanksteuerung«) einzubinden.
2.Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse müssen gewährleisten, dass die wesentlichen Risiken - auch aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen - frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können.
3.Die Geschäftsleitung hat sich in angemessenen Abständen über die Risikosituation berichten zu lassen. Die Risikoberichterstattung ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen. Sie hat neben einer Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. In die Risikoberichterstattung sind bei Bedarf auch Handlungsvorschläge, z. B. zur Risikoreduzierung, aufzunehmen. Einzelheiten zur Risikoberichterstattung sind in BTR 1 bis BTR 4 geregelt.
4.In den Risikoberichten sind insbesondere auch die Ergebnisse der Stresstests und deren potenzielle Auswirkungen auf die Risikosituation und das Risikodeckungspotenzial darzustellen. Ebenfalls darzustellen sind die den Stresstests zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen. Darüber hinaus ist auch auf Risikokonzentrationen und deren potenzielle Auswirkungen gesondert einzugehen.
5.Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die Interne Revision weiterzuleiten, so dass geeignete Maßnahmen beziehungsweise Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können. Hierfür ist ein geeignetes Verfahren festzulegen.
6.Die Geschäftsleitung hat das Aufsichtsorgan vierteljährlich über die Risikosituation in angemessener Weise schriftlich zu informieren. Die Berichterstattung ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen und hat neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen der Geschäftsleitung ist gesondert einzugehen. Für das Aufsichtsorgan unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind von der Geschäftsleitung unverzüglich weiterzuleiten. Hierfür hat die Geschäftsleitung gemeinsam mit dem Aufsichtsorgan ein geeignetes Verfahren festzulegen.
7.Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sind zeitnah an sich ändernde Bedingungen anzupassen.
nach oben
AT 4.3.3 Stresstests
1.Es sind regelmäßig angemessene Stresstests für

Ende des Auszuges aus den Ma Risk

Diese Anweisung (komplett nachzulesen im Internet unter »bafin marisk) aufgrund der gesetzlichen Vorgabe ist dann nochmals mit ausgiebigen Kommentaren zu den einzelnen Vorgaben an die Banken gegangen. Dort musste dann die Einführung dieser Anweisungen von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen werden. Die BaFin hat dann bei ihren Betriebsprüfungen vor Ort und mit jhrl. Vorstandsgesprächen die Risiken geprüft, bzw. diskutiert und Auflagen erteilt.

Nachdem diese Anweisung offensichtlich bei einigen Banken durch Vorstand und Aufsichtsrat ignoriert wurden, die Bankenkrise aber schwerwiegende Verstöße gegen den Par 25 des KWG darstellen, ist es unfaßbar, warum hier keine Verurteilungen mit Schadensersatz und Freiheitsstrafen für alle betroffenen Vorstände und Aufsichtsräte zustande gekommen sind. Ach ja, bei den Landesbanken waren ja Politiker im Aufsichtsrat, denen kann man ja nichts antun und einige Vorstände sind ja Lobbyisten, da gibt es dann auch keine Parteispenden mehr. Oder anders ausgedrückt, der Staat ist der erste, der seine eigenen Gesetze mißachtet. Oder sehe ich das falsch?

6.Früher konnte man ein selbstgenutztes Eigenheim mit den Erstellungs- und Instandhaltungskosten steuerlich (teilweise) absetzen. Das hat man systematisch abgeschafft. Jetzt haben wir die Immobilienheuschrecken (mit steuerlichen Vorteilen), welche in interessanten Gebieten (i.d. R. Wirtschaftliche Ballungszentren) den Wohnraum schaffen. Dort wurden insbesondere die Grundstückspreise und Mieten auf schwindelnde Höhen gebracht, was eine private Initiative auf Eigentum für die meisten Menschen unmöglich macht. In den ländlichen Bereichen sind die Immobilienpreise und Wohnungsmieten großflächig im Keller angekommen. Wenn junge Leute heute keine Arbeit auf dem Land bekommen, sind sie gezwungen, in die wirtschaftlichen Zentren zu gehen, um dann dort die horenten Mieten zu bezahlen, oder im Umfeld etwas günstiger zu wohnen, aber dann mit enormen Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (Benzinpreise, etc.). Außerdem nehmen sie dann den Stadtbewohnern den Wohnraum weg und treiben damit die Wohnpreise wiederum in die Höhe. Die Heuschrecken (auch Lobbyisten) reiben sich die Hände und freuen sich über den enormen Geldsegen. Das Ergebnis ist u.a. heute das Verkehrschaos in den Ballungszentren (s. auch Stuttgart 21), welches wiederum für kurze Zeit mit enormen finanziellen Anstrengungen lediglich gelindert werden. Die ländlichen Bereiche werden zu Altersheimen für die Bevölkerung .

7.Der Staat braucht laufend mehr Geld. Sparen kennt er nicht. Deshalb wurden weitere Einnahmequellen aufgemacht.
Die Zinsabschlagssteuer ist ein typisches Beispiel, wie man die Masse der Bürger an den Geldbeutel kam. Zuerst wurde mit großzügigen Freigrenzen das Gesetz verabschiedet. Das war aber nicht genug. Zweimal wurde der Freibetrag halbiert und die Einnahme angenehm erhöht. In der Wirtschaft ist es nicht möglich, die Einnahmen mit einem Beschluss die Einnahmen in diesen Dimensionen zu verbessern.
Das war aber nicht genug, die Renten, Lebensversicherungen etc. wo der Bürger Geld für das Alter beiseite gelegt hat, werden jetzt besteuert. Damit es dann vollkommen ist, wurden die Krankenversicherungen und Pflegeversicherung auch noch wohlwollend bedacht. Den Gipfel hat dann das Gericht mit der Bescheinigung der Rechtmäßigkeit des Eingriffes auch in bestehende Verträge vollbracht.

Eine Vielzahl von politischen Entscheidungen der letzten Jahre könnte noch angefügt werden, die mit ursächlich für die heutige Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung sind.



Was könnte ein Politiker antworten, wenn er meine Stimme will.

1. Der Staat braucht die Geldeinnahmen in der Höhe, wie sie heute sind, weil er ja kein Sparen gelernt hat. Das werden ihm aber dann die Reichen und Loppyisten beibringen, wenn es denen einmal finanziell an den Kragen geht.

2. Im Grundgesetz wird verankert, dass die Politik dafür sorge trägt, wenn es der Wirtschaft gut geht, muss es allen Bürgern anteilig gleich gut gehen und umgekehrt bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen.
Wenn die Arbeitslosigkeit über 1 Milion steigt, werden tgl. Arbeitszeitkürzungen von der Wirtschaft verlangt und umgekehrt bei Überkapazitäten die Arbeitszeiten bis auf max. 45 Stunden erhöht. Dies kann Branchen individuell geschehen.

3.Die bestehenden Bürgerbelastungen werden massiv zu Lasten der Reichen umgelagert, bis Einkommens- und Vermögensverteilung den Stand von vor 30 Jahren erreicht haben. Dieses Verhältnis ist dann beizubehalten.

a) Einführung der Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnungseigentum und der Instandhaltung,
b) Anhebung der ZAST-Freigrenze auf die Einführungshöhe,
c) Renten und sonst. Einnahmen werden ab ab 2.000 Euro pro Person versteuert. Krankenkassenbeitrag für Rentner halbieren

4.Die ländlichen Bereiche werden durch eine Entzerrung der Wirtschaftszentren wieder in den Wirtschaftsprozess eingebunden. Es könnte z.B. eine Richtschnur sein, dass dort wo z.B. alternative Energiegewinnung über dem Landesschnitt liegt, Unternehmungen mit allen beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer angesiedelt werden. Es kann doch nicht sein, dass auf dem Land oder am Meer Energie gewonnen wird, die dann mit teueren Elektrotrassen und Energieverlust in die heutigen Wirtschaftszentren geleitet werden und dort ein Wohnen zur finanziellen Tortur wird und ein Verkehrschaos auch mit den Transporten der Wirtschaftsgütern unausweichlich wird.

5.Abschaffung bzw. radikale Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für soziale Abgaben incl. Krankenkassen. Hierdurch müsste ein Krankenkassenbeitrag für alle Bürger weit unter 10 Prozent erreicht werden.

6.Höchstrente von 2.500 Euro pro Person (incl. der Beamten) einführen. Diese Grenze wird an die Inflationsraten angepasst.

7.Beschäftigungskonzept für alle arbeitsfähigen Arbeitslosen. Hauptsächlich im sozialen und Pflegebereich.

8.Punktesystem für Rentner auf eine Rentenerhöhung, wenn er sich im sozialen Bereich kostenlos betätigt (Tafel, Altenbetreuung, Einkaufsservice usw) . Dies wäre ein Ausgleich aufgrund des Wegfalles der Zivildienstleistenden und so mancher Rentner müsste nicht so bald in das Altersheim.

9.Managerhaftung einführen und Verstöße mit Entschädigungsleistungen und Freiheitsstrafen belegen

10.Abschreibungsverfahren insgesamt überarbeiten. z.B. bisherige betriebliche Abschreibungen für Investitionen und Instandhaltungen bei der Steuer nur noch mit 75 % für Europaweiten Invenstitionen und mit 40 % für außereuropäische Investitionen berücksichtigen,

11.Es werden folgende Steuerklassen für Arbeitnehmer eingeführt.
a) Monatseinkommen bis 1.000,-- Euro pro Verdiener sind steuerfrei
b) Monatseinkommen bis 2.000,-- Euro pro Verdiener mit 5 %, wobei 1000,-- Euro steuerfrei sind
c) Monatseinkommen bis 5.000,-- Euro pro Verdiener mit 10 %m wobei 1000,-- Euro steuerfrei und 1.000,-- Euro mit 5 % versteuert werden.
d) Monatseinkommen über 5.000,-- pro Verdiener mit 25 % unter Berücksichtigung von a) b) c)
e) Ethische Höchstverdienstgrenze einführen ca. 500.000,-- Euro pro Person). Wer darüber verdient, wird mit einer Ethiksteuer von 80% des übersteigenden Betrages belegt.
Beamte werden an dieses System angepasst.

12.alle heute bestehenden legalen Steuerschlupflöcher werden geschlossen

13.Alle Steuersparmodelle werden abgeschafft, da sie im Wesentlichen doch nur von den Reichen genutzt werden.

14.Alle Subventionen werden halbiert, bzw abgeschafft.

15.Die Besetzung der Parlamente wird halbiert. Die verbleibenden Parlamentarier erhalten das doppelte Gehalt. Hinzuverdienst wird untersagt. Haftung in Form von Amtsenthebung und Schadensersatz für politische Fehlentscheidungen aufgrund Feststellungen des Rechnungshofes ab einer Summe von 1 Mio. und aufgrund falscher Zusagen vor den Wahlen. Aufhebung der Immunität.

16.Einführung der Börsentransaktionssteuer und Einbindung der Kursgewinne in die ZAST.

usw.usw

Wenn dann irgendwann die Einkommens- und Vermögensverteilung in einem vernünftigen Rahmen angekommen wäre, wäre ich wieder ein mit der Politik zufriedener Bürger.
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Elmar vom 04.01.2012, 11:06:18
Also ich schreibe schon lange Texte , aber .... ich habe nicht alles gelesen.

Ich sage es mal mit der Stimme unserer und von uns allen geliebten Kanzlerin: https://www.youtube.com/watch?v=vGuXVzgZ1uA&hd=1 und https://www.youtube.com/watch?v=h5qOYDCkiIQ Verschteeschts jetze?

Zuerst brauchen wir ein neues Wahlgesetz und dieses werden wir vermutlich dieses Jahr vom BGH erhalten. Dann müssen wir geduldig jedem Nichtwähler erklären, das auch seine Stimme zählt und welche Fehler von den bisherigen Parteien begangen wurden. Wichtig ist auch die Gegenargumentation zur Unterstellung, das einige Parteien nicht regierungsfähig seien. Wie kann das stimmen, wenn sie den Beweis dafür noch nie antreten durften.
Elmar
Elmar
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von Elmar
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.01.2012, 11:51:11
Da sind wir punktgenau beim Thema. Wenn wir uns alles gefallen lassen, sind wir letztendlich selbst schuld. Aber die Piraten mit ihrer Internetaktion haben gezeigt, dass man etwas bewegen kann.

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peter25
peter25
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von peter25
als Antwort auf Elmar vom 04.01.2012, 11:06:18
Was Du so geschrieben hast hört sich nicht schlecht an.
Vielleicht könntest Du ja eine Partei gründen?
Einen Zulauf von Wählern ist Dir bestimmt sicher.
Nicht lange Reden ----------Handeln.
Jeder fängt mal "klein" an.(Piraten)
Aber immer daran denken,wenn man es vorhat eine Partei zu gründen,(Tipp von mir)dass die Vergangenheit "sauber" war.Denn sonst könnte es zum Verhängnis werden.
So schnell wie man gekommen ist,ist man wieder verschwunden.
arno
arno
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von arno
als Antwort auf Elmar vom 04.01.2012, 11:06:18
Hallo, elmar,

solch lange Themenbeschreibung lese ich nicht.

Warum verlinkst Du Deinen Text nicht?

Politik verteilt das Geld anderer.
Wenn über Wahlen andere Politikziele erreicht werden,
wird das Geld der anderen auch anders gestreut.
Über einen Vergleich der Parteiprogramme lassen sich
in etwa die Schwerpunkte der neuen Regierungspolitik
eingrenzen.
Dazu gehört auch wie die Einkommen und die Vermögen
künftig steuerlich belastet werden.

Viele Grüße
arno
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Elmar vom 04.01.2012, 11:06:18
Entschuldige, dass ich schon nach 10 Minuten aufgehört habe, den Aufsatz komplett zu lesen.....

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Gillian
Gillian
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von Gillian
als Antwort auf Elmar vom 04.01.2012, 11:06:18
...uff! Also wenn ich 11x scrollen muss, um zum Ende deines Beitrags zu kommen, habe ich den Anfang schon wieder vergessen ... .
Aber das, was ich behalten habe, ist klug und nachdenkenswert... du hättest es allerdings auch kürzer fassen können, - das wünscht sich für´s nächste Mal
G.,
die schon längere Zeit mit ihrem Kurzzeitgedächtnis kämpft
Elmar
Elmar
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von Elmar
als Antwort auf peter25 vom 04.01.2012, 13:10:28
Hallo,
eine Partei möchte ich eigentlich nicht gründen, das haben ja schon einmal die Linken in den alten Bundesländern versucht und dann wurden sie auch verkauft.
Ich würde mich tierisch freuen, über meine Gedanken mit einem Politiker in einer Talk-Show zu diskutieren, wenn ich wüßte, dass viele Bürger in die gleiche Richtung denken.
Elmar
Elmar
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von Elmar
als Antwort auf Gillian vom 04.01.2012, 17:51:13
Hallo,
leider bin ich technisch noch nicht soweit, mit diesen Links. Aber das lerne ich wohl noch. Ich wollte halt als Ex-Banker mal einen Punkt detailiert darstellen und nicht nur Behauptungen aufstellen. Denn was zu diesem Thema politisch unternommen wurde, grenzt schon an Ausbeutung.
Elmar
Elmar
Mitglied

Re: Einkommens- u. Vermögensverteilung durch Wahlverhalten ändern
geschrieben von Elmar
als Antwort auf arno vom 04.01.2012, 14:33:06
Hallo
leider habe ich noch kein Parteiprogramm der in der Regierung befindlichen Parteien mitbekommen, das in diese Richtung nachvollziehbare Aussagen getroffen hat. Allerdings habe ich mich bisher auch nicht detailiert mit den Programmen der kleinen Parteien befasst, die bisher aber noch nicht den Sprung über die 5 % geschafft haben.

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