Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!

Innenpolitik Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!

hanspeter65
hanspeter65
Mitglied

Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von hanspeter65
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.03.2015, 09:21:54
"Diese Vorgehensweise ist der einer Bananenrepublick würdig,denn dort werden auch Gelder veruntreut."


Ich halte es für Unsinn, von Veruntreuung der Rentenkassen zu schreiben.
Es ist allenfalls eine Frage der Zuordnung und der Organisation, da die staatliche Rentenversicherung ohnehin durch Steuergelder bezuschusst werden muss, weil die Einnahmen der Rentenversicherung geringer sind, als die Ausgaben. Die Lücke ist je nach Wirtschaftslage unterschiedlich hoch.

Die Frage ist, ob es günstig ist, für jede einzelne Rentenart- also "Mütterrente", NS-Opferrenten...durch die Trennung v. der RV zusätzliche Verwaltungsstrukturen zu schaffen.
Was wird dann eigentlich mit den Ostrenten? In den neuen Bundesländern sind die Einnahmen durch die Rentenversicherung deutlich niedriger, als die notwendigen Ausgaben...


Wenn jedes Jahr zwischen 8-15 Milliarden € an Beitragseinn. der RV
dazu benutzt werden um politische Entscheidungen mit zu finanzieren die nichts mit der RV-Versicherungen zu tun haben.. was ist das dann ? Du verstehst den Sinn der Beiträge von mir nicht. Ich habe geschrieben dass alle sonstige Zahlungen also Versicherungsfremde Leistungen (VFL) als ein eigenständiges Budget geführt werden sollte. Nirgends steht etwas von Einzelzahlungen,Einzelbudget oder ähnliches.

Lassen wir es.Tut mir leid, dass ich es Dir nicht besser erläutern konnte.

gruß
HansPeter
lupus
lupus
Mitglied

Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von lupus
als Antwort auf hanspeter65 vom 30.03.2015, 12:22:10
So wie du sehe ich das Problem der Griffe in die Rentenkasse auch, nur eben keine "Bananenrepublik" und "gestohlen".

Das Problem der "Ostrentner" fehlte gerade noch von einem angesprochen, der nicht viel von Rente verstehen will.
Ihm sei gesagt, daß meine einzahlenden Kinder auch wohl seine Rente mit finanzieren , sofern er keine eigenen Einzahler hat.

lupus
Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hanspeter65 vom 30.03.2015, 12:22:10
"Ich habe geschrieben dass alle sonstige Zahlungen also Versicherungsfremde Leistungen (VFL) als ein eigenständiges Budget geführt werden sollte."


Ich versteh ja, was du uns hier sagen willst.

Da bin ich auch überhaupt nicht abgeneigt, das einzusehen.
Mich irritierte nur dein Vergleich mit Staaten, in denen Renten und andere Sozialleistungen zu den Fremdworten gehören

Es ist übrigens auch umstritten, was zu den VFL gehört.
Wenn man z.B. zu den VFL die Renten an Bürger der ehemaligen DDR, Kindererziehungszeiten-Mütterrente, Frühverrentungen aller Art...zählt, müsste auf alle Fälle für die unterschiedlichsten "Renten" zusätzliche Verwaltungsstrukturen geschaffen werden oder solche Renten, die ich allerdings für sozial wichtig erachte, gestrichen werden.
Ansonsten müssten die Steuern erhöht werden, da ja die Rentenversicherungsbeiträge gesenkt werden könnten.
Wenn man diese "Töpfe" nun- wie du es willst-so strikt trennen würde, was wird dann eigentlich z.B. in Krisenjahren, wenn die Einzahlungen geringer sind, als die auszuzahlenden Renten?
Darf dann der Staat ( also die Steuerzahler) aushelfen?

Es ist das Los eines Sozialstaates mit riesigen Ausgaben im Sozialhaushalt, die richtige Balance zu finden.
Was das nun mit "Bananenrepublik" zu tun hat, wie du behauptest, erschließt sich mir nach wie vor nicht.

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olga64
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Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von olga64
als Antwort auf JuergenS vom 29.03.2015, 10:43:00
Natürlich müssen uns nachfolgende Generationen etwas angehen - aber auch Rentenerhöhungen der jetzigen Rentner sind legitim, wie ich finde. Es handelt sich ja hier um Menschen, die 40 Jahre und mehr in die Rentenversicherung einbezahlten und in ihrer aktiven Zeit damalige Rentner ebenfalls finanzierten.
DA immer weniger Kinder nachkommen, werden sowohl die Einnahmen der Rentenversicherung sinken, aber auch die Entnahmen. Andererseits ist dies auch eine Generation, die umfangreich erben wird und es von Anfang an weiss, dass sie nur durch zusätzliche Absicherung im Alter auskömmlich leben kann. Olga
hanspeter65
hanspeter65
Mitglied

Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von hanspeter65
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.03.2015, 15:53:16
Hallo Klaus,

anbei mal eine Aufstellung was mit den Rentenversicherungsbeiträgen
so alles gemacht wurde.Das sind nur die wichtigsten(schlimmsten) Auswüchse.
Ich sage ausdrücklich dass uns die Bedürftigkeit dieser Zahlungen nichts angeht und auch nicht das Problem ist,sondern nur,dass ein Teil dieser Zahlungen allein von den RV-Beitragszahlern geleistet werden muss.

Web: www.beitragszahler-rentner.de Email: [email protected]
Die politisch perverse Gestaltung des Rentenrechts.
Wie aus gesamtgesellschaftlichen Leistungen, per Gesetz Leistungen der Rentenbeitragszahler werden.
Deshalb werden die heutigen jungen Menschen im Alter keine auskömmliche Rente erhalten!

Die Plünderung der Rentenkasse vom Kaiserreich bis heute!
1918 Erste zwangsweise Enteignung des Vermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungs-träger zugunsten der Kriegskasse des 1. Weltkrieges.
1938 Zweite zwangsweise Enteignung des Vermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungs-träger zugunsten der Kriegskasse zur Vorbereitung des 2. Weltkrieges.
1955 Dritte zwangsweise Enteignung durch das Kriegsfolgeabschlussgesetz zu Gunsten der Staats-kasse. Begründung: „Der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ist in Artikel 120 GG die Garantie gewährt worden, dass ihre Leistungsfähigkeit notfalls durch den Einsatz von Haushaltsmitteln des Bundes sichergestellt wird. Damit besteht keine finanzielle Notwendigkeit, die verbrieften Forderungen dieser Träger der Sozialversicherung, die sich auf rund 14,5 Mrd. Mark belaufen, in die Ablösungsberechtigungen einzubeziehen. Das entsprach dem halben Bundeshaushalt!
1957 Rentenreformgesetz: Übergang von der bis dahin kapitalgedeckten Rentenversicherung zur umlagefinanzierten Rentenversicherung (sogenannter Generationenvertrag) mit zusätzlicher Rücklagenbildung aus Beitragsüberschüssen.
1957 Auslagerung von Haushaltsleistungen der Allgemeinheit der Steuerzahler per Gesetz, in die Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen. Abschöpfung der Überschüsse der Rentenversicherungsträger durch sukzessive Kürzung des Bundeszuschusses für diese versicherungsfremden Leistungen von ca. 32 % auf unter 20 % bis 1969. Damit entstand eine permanente Unterdeckung der Erstattungsbeträge (Steuergelder) die nach VDR immer in der Größenordnung von einem Drittel der Rentenausgaben lagen.
1969 Einführung des reinen Umlageverfahrens.
1970 Gesetz über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrecht in der Sozialversicherung vom 22.12.1970.
1973 Deutsch-Israelisches Abkommen zur Sozialversicherung vom 17.12.1973. Israelis bekommen dadurch das Recht, sich günstig, rückwirkend ab 1957, in die deutsche Rentenversicherung einzukaufen.
1974 Die Angestelltenversicherung haftet für die Defizite der Arbeiterentenversicherung. Bis Ein-schließlich 2002 hat die Angestelltenversicherung insgesamt etwa 195 Milliarden DM an Liquiditätshilfen überwiesen.
1975 Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung vom 09.10.1975 (bis 1990) Jeder Pole, der in der BRD einen Wohnsitz anmeldet, wird rentenrechtlich so behandelt wie ein Deutscher.
1990 Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschließlich der Zusatz- und Sonderversorg-ungssysteme, in die gesetzliche Rentenversicherung. Die DDR-Vermögenswerte, aus denen bis dahin die DDR-Renten bezahlt wurden, wurden vom Bundesfinanzminister übernommen.
Dagegen muss die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich für die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Mitarbeiter der Regierung und Ministerien, aller Behörden, der Volkspolizei, der Nationalen Volksarmee, der Staatssicherheit, der Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstver-ständlich keine Beiträge mehr bezahlen, die aber aufgrund der Zusatz- und Sonderversorg-ungssysteme vergleichsweise hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen. Im gleichen Maße, wie sich die Kriegsfolgelasten im Laufe der Zeit verringert haben, sind andere versicherungsfremde Leistungen dazu gekommen: Leistungen die zu zahlen der Gesetzgeber im Laufe der Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen hat.
1992 Gesetz über die Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet vom 22.04.1992.
1994 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz vom 23.06.1994, zum Ausgleich beruflicher Benachteilig-ung politisch Verfolgter, u. a. in der gesetzlichen Rentenversicherung.
1997 Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politisch Verfolgter im Beitritts-gebiet vom 01.07.1997 (BerRehaG) mit rentenrechtlichen Anrechnungszeiten.
2002 Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges, vom 20.06.2002.
2008 Frauen die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind und dort für ihre Kindererziehungszeiten keine vergleichbaren Leistungen wie in der Rentenversicherung beziehen, können ohne Mitgliedschaft und Beiträge entsprechenden Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen. Urteil Bundessozialgerichts vom 31.01.2008 (B 13 R 64/06 R)
2014 Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden erhalten ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Bei Grundsicherung wird der Betrag um die Mütterrente gekürzt, sodass Teile der Grundsicherung aus Rentenbeiträgen finanziert werden. Für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe werden bis 2017 ca. 34 Milliarden Euro Beitragsgelder der Rentenbeitragszahler verwendet.( Beschluss Bundestag v. 23.05.2014 )
2014 Nachzahlung der Renten jüdischer Arbeiter in Ghettos, rückwirkend ab 1. Juli 1997 ( Beschluss Bundestag vom 05.06.2014 )
Der Gesetzgeber nutzt seine allgemeine Regelungskompetenz in der DRV, um durch die Anwendung von versicherungsfremden Leistungen, Mittel zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs zu erzielen und das unter dem Missbrauch des Solidaritätsbegriffs als Rechtfertigung.

Seit 1957 wurden so der Rentenversicherung 700 Mrd. Euro entwendet. Damit wurden die öffentlichen Haushalte zu Lasten der Rentenversicherten entlastet, aus denen Diäten, Besoldung und Pensionen aufgebracht werden müssen.
Möglich ist dieser Raubzug durch die gesetzliche Rentenversicherung, weil die Verantwortlichen in den Staatsorganen, welche diese Gesetze beschließen (Legislative), anwenden (Exekutive) und gegeben-enfalls ihre Rechtmäßigkeit überprüfen (Judikative) selbst Interessensgruppen bilden und in ihren Parallelsystemen davon profitieren.

gruß
HansPeter65
olga64
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Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von olga64
als Antwort auf hanspeter65 vom 30.03.2015, 18:26:19
Jetzt sollten Sie sich die ARbeit machen - auch aus Gründen der Fairness - und die Gegenberechnung aufstellen für Bundeszuschüsse aus Steuermitteln seit 1960, die als Kompensation für Fremdentnahmen aus der Rentenversicherung erfolgten.
Wenn Sie dann noch Zeit und Lust haben, könnten Sie auch herausrechnen, welchen Anteil die Arbeitgeber hier einzahlten - die dann den Rentnern im Umlageverfahren zugutekamen und kommen.
Wenn Sie dann 1957 als Basis nehmen, dürfte dies viele heutige Rentner und deren Einzahlungen nicht sehr stark tangieren, weil sie damals vermutlich noch in der Ausbildung/Schule/Studium waren und nicht dazu zählten. Olga

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 31.03.2015, 15:29:32
Endlich wieder einmal eine nennenswerter Raubzug in die Rentenkassen: daserste.de - Altersvorsorge - Wie Rentner vom Staat abkassiert werden

Und wisst ihr warum? Nein? Wir hatten lange keine Diätenerhöhung. Die wird es dieses Jahr nicht geben. Trotzdem ist das Leben für die armen Abgeordneten teuer geworden. Auf Diäten müssen Steuern gezahlt werden. Auf die Aufwandspauschale wie Kilometergeld, Büromiete, Telefon etc nicht. Die sind steuerfrei und stehen darum dem Abgeordneten im vollem Umfang zur Verfügung. Da hat es doch eine kleine Lokalzeitung gewagt: freiepresse.de - Diäten-Erhöhung - Experten lesen Abgeordneten die Leviten
lupus
lupus
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Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von lupus
als Antwort auf olga64 vom 31.03.2015, 15:29:32
Immer wieder diese Nebelkerzen zu Rentenbeitragszahlungen.
Alle Einzahlungen , Arbeitnehmer und -geber, waren und sind doch eigentlich Bestandteile des Lohnes.
Die Arbeitgeber haben es aber erreicht, den Anteil von der Beitragsentwicklung zu entkoppeln und haben nun keine Interesse mehr diese klein zu halten.
lupus
lupus
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Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.04.2015, 20:21:53
"Kleine Lokalzeitung"???
Suche mal die Auflagenhöhe!
lupus
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Endlich mal eine nennenswertere Rentenerhöhung!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 07.04.2015, 08:20:18
Hmmm

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