Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?

Innenpolitik Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?

wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf caya vom 09.07.2019, 21:53:44

Die altbewährten Jugendwerkhöfe wieder in betrieb nehmen, und den Delinquenten Respekt vor dem Gegenüber und Disziplin beibringen - hat auch damals funktioniert ...

RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.07.2019, 21:44:51

was wünschenswert und meiner Meinung nach die einzige sinnvolle Sache wäre, das wären geschlossene Erziehungsheime für Jugendliche bis zum 21, Lebensjahr, die im Sinne des russischen Pädagogen Anton Semjonowitsch Makarenko geführt werden. Um etwas über dessen Philosophie und Arbeitsweise zu erfahren, habe ich den Namen mit der Wikipediaseite verlinkt.


Makarenko entwickelte eine Form der Kollektiverziehung mit dem Ziel der Erziehung einer allseitig entwickelten Persönlichkeit zunächst auf der Grundlage der Theorien von Jean-Jacques Rousseau, Johann Heinrich Pestalozzi und anderer humanistischer Denker. Er beabsichtigte eine Erziehung ohne die Gewalt der Prügelstrafe und ohne hierarchische Autorität seitens der Lehrer. Die Erziehung basierte auf einer Einheit von verinnerlichter Disziplin, Selbstverwaltung und nützlicher Arbeit. Die Autorität des Erziehers beruhte auf seiner Achtung vor dem Kind, seiner absoluten Aufrichtigkeit gegenüber den Zöglingen und auf festem Vertrauen in den Menschen. Makarenko war weniger Theoretiker denn Pragmatiker und Realist. Sein Handeln richtete sich vor allem nach der situativen Gegebenheit, der von ihm erfassten Intention seines Gegenübers und dem gesunden Menschenverstand.
Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit Makarenkos bestand in der Resozialisierung der verwahrlosten Jugendlichen. In den 1930er Jahren wurde seine Erziehung stark von sozialistischer Pädagogik stalinscher Vorgaben geprägt. Dem Jugendverband Komsomol kam mit der Zeit eine zentrale Rolle zu. Die Disziplin wurde zusätzlich durch ein hierarchisches System gesichert, in dem der Neuling zunächst keine persönlichen Freiheiten hatte, aber durch ein persönlich für ihn verantwortliches Vollmitglied der Kommune betreut wurde. Jedes Vollmitglied konnte bei Fehlverhalten durch Kollektivbeschluss jederzeit wieder auf den rechtlosen Status des Neuankömmlings zurückgestuft werden. Das eigentliche Sagen in der Kolonie hatte die Komsomol-Gruppe, in der Mitglied zu werden eine besondere Ehre war, die man sich durch Wohlverhalten und besondere Leistungen verdienen musste. Makarenko hielt sich bei den kollektiv gefällten Urteilen zurück und griff nur mäßigend und immer zu Gunsten des Delinquenten ein, wenn es ihm notwendig erschien. Die Jugendlichen bekamen regelmäßigen Schulunterricht, arbeiteten in den Werkstätten und auf dem Feld und bewirtschafteten so selbstständig die Kolonie. Die Erzieher lebten alle in der Kolonie, jedoch in von den Schlafräumen für die Jugendlichen getrennten Zimmern. Sie aßen mit den Jugendlichen dieselbe Kost im gemeinsamen Speisesaal, arbeiteten am Bau der Häuser und in der Wirtschaft mit und gestalteten mit den Jugendlichen gemeinsam die Abende durch Spiele, Lesungen, Theateraufführungen und Gespräche. Makarenkos Erziehungsprinzip lautete: „Ich fordere Dich, weil ich Dich achte“
Makarenkos Lagererziehungssystem ist dadurch charakterisiert, dass es keine unveräußerlichen Rechte des Einzelnen beim Eintritt in das Erziehungskollektiv kennt und ein Erststatus als Rechtloser vergeben wird. Erst durch konformes Verhalten ist ein hierarchischer Aufstieg und die Erlangung von Rechten innerhalb der Lagergesellschaft möglich. Rechte konnten durch konformes Verhalten erlangt werden, welche aber jederzeit wieder aberkannt werden konnten.

 
Tatsächlich halte ich Disziplin und Unterordnung, die nur durch eigene Leisting nach oben führen kann ür nicht den schlechtesten Weg, solche Jungs wieder oder überhaupt auf die schiene zu bekommen - aber das geht nur, wenn man sie von den Clans trennt und das wird nicht nur Nerven kosten.
lupus
lupus
Mitglied

RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.07.2019, 21:35:32

"Die Sinti und Roma deutscher Abstammung "?
Dieser von dir verwendete Begriff erstaunt mich.
Ein Sinti und Roma kann sicher Deutscher sein aber "deutscher Abstammung"?

lupus


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RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 09.07.2019, 22:40:57

Herkunft isti m ethnischen Sinne sicher falsch, gemeint sind diejenigen, die seit Jahrhunderten in D leben , hier geprägt wurden und einen deutschen Pass haben

Viele Sinti legen Wert darauf, in ihrer eigenständigen Kultur und mit ihrer besonderen Varietät des Romanes anerkannt und von anderen Roma-Gruppen unterschieden zu werden. Dieses Abgrenzungsbedürfnis besteht allerdings wechselseitig. Es ist heute besonders ausgeprägt zwischen deutschen Sinti einerseits und den seit den 1960er Jahren als Arbeitsmigranten und später als Kriegs- und Vertreibungsflüchtlinge nach Deutschland gekommenen südosteuropäischen Roma andererseits.

Wenn der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma als Spitzenorganisation der Minderheit in Deutschland entgegen dem von der International Roma Union empfohlenen und international weithin etablierten Oberbegriff „Roma“ einen Doppelbegriff verwendet, den er um das Attribut „deutsch“ erweitert, steht dahinter eine Einschränkung auf seit Generationen in Deutschland ansässige Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft. „Deutsche Roma“ soll sich dabei ausschließlich auf die deutschen Nachfahren der in der Mitte des 19. Jahrhunderts nach ihrer Befreiung aus der Leibeigenschaft im Habsburgerreich nach Mitteleuropa migrierten osteuropäischen Roma beziehen, wiewohl auch viele Migranten der jüngeren Generationen inzwischen deutsche Staatsbürger sind. Fragwürdig ist zudem, nach mehr als 150 Jahren gemeinsamer Existenz „deutscher Sinti und Roma“ in Mitteleuropa von nach wie vor jeweils gegeneinander abgeschlossenen Gruppen auszugehen.
 
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.07.2019, 22:59:37
Die Sinthis die ich kenne distanzieren sich von den Romas aus Ost-Europa.
Die Kultur ist eine andere als die hier seit über 600 Jahre lebenden Sinthis.
Sie kommen wohl beide aus Indien (die Sprache der Sinthis verstehen Inder)
aber die räumliche Trennung hier in Europa hat schon was verändert.
Ob sie sich als Deutsche fühlen.???
Ein Bekannter ist in Ausschwitz geboren wurden
und viele seiner Familie haben das nicht überlebt.
Aber sie sind hier und leben mit uns uns sprechen gut Deutsch und ihre Sprache.
Ich denke mal was nach dem Krieg mit den Sinthis passierte, Umsiedlung in Häuser verbrennen der Wohnwagen (war auch im TV zu sehen) hat sie etwas von ihrer Rastlosigkeit abgebracht.
Aber sie habens noch im Blut.
Sie mögen keine geschlossenen Räume und leben gerne wenns der Beruf zulässt mal da und dort und reisen sehr gerne.

 
RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf freddy-2015 vom 10.07.2019, 00:07:36

Nur was hat das mit dem Problem zu tun?  


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freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.07.2019, 00:31:04
Hab deinen Text einfach mal ergänzt, schlimmer als Werkhöfe von Wandersmann sicher nicht.
Manche haben das ja geliebt wenn Jugentlich gebrochen wurden.

Habt Acht, wegtreten.Lachen
RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf freddy-2015 vom 10.07.2019, 00:38:37

Dann hast Du die Pädagogik von Makarenko entweder nicht verstanden oder Du weißt nicht, worum es dabei geht 

lupus
lupus
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RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.07.2019, 00:31:04

Du hattest doch Sinti und Roma mit in die Diskussion gebracht!?
lupus

RE: Ist es sinnvoll, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herunterzusetzen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Eines scheint mir auf jeden Fall sicher zu sein, nämlich daß ungesühnte Verbrechen von Kindern sich bei diesen Tätern eher als aufmunternd für weitere Taten auswirken können.

Solch schwere Verbrechen nicht zu sühnen wäre ein Fehler. Wer als Kind schon so verroht ist, bei dem liegt die Wahrscheinlichkeit dafür, daß er als Erwachsener in dieser Richtung weitermacht doch zumindest sehr nahe.

Da kann man doch nur sagen, wehret den Anfängen.

Und wenn diese Kinder in ihren eigenen Familien nicht entsprechend erzogen werden können, wird dem Staat wohl nichts anderes übrig bleiben, als diese Erziehungsaufgabe selber zu übernehmen. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für die Bevölkerung, er hat ja auch das entsprechende Gewaltmonopol.


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