Innenpolitik Kath. Kirche schützt mit eigenem Recht die Mißbrauch-Priester!
Habe heute im Netz die folgenden Schilder gefunden und stelle sie hier ein...
... zur Information.....
Warnschild 1
und
Warnschild 2
Adeline
... zur Information.....
Warnschild 1
und
Warnschild 2
Adeline
Re: Kath. Kirche schützt mit eigenem Recht die Mißbrauch-Priester!
geschrieben von ehemaligesMitglied36
Na, beste Adeline,
nun richte dich darauf ein,
das du hier im ST heftig angegriffen und diffamiert wirst !!
Doch das wirst du schon durchstehen !!
Ich drücke dir die Daumen.
Die Nr. 1 müsste schon bei allen kath. Kirchen am Eingang stehen.....
Na, beste Adeline,
nun richte dich darauf ein,
das du hier im ST heftig angegriffen und diffamiert wirst !!
Wer hier diffamiert, darüber haben sich die meisten Foristen längst ein Bild gemacht!
benny
Re: Kath. Kirche schützt mit eigenem Recht die Mißbrauch-Priester!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nun, ich stelle mir vor, dass ein Mißbrauch an einer staatlichen Schule oder im internen Bereich einer anderen Religion folgenden Richtlinien unterliegen würde:
„In erwiesenen Fällen sexuellem Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht."
Das heißt:
Es gibt nach dem Verständnis der kath. Kirche keine Anzeigepflicht bei einem erwiesenem Vergehen, noch weniger bei einem vermuteten, dass doch nach etlichen Aussagen der betroffenen Institution kein Vergehen sondern ein Verbrechen sei.
Angenommen, es stellt sich heraus, dass Männer, bei denen sich nach der internen Untersuchung der Verdacht bestätigt, einfach versetzt würden bzw. dass die verordnete Therapie letztendlich aus 2 Stunden bestehen würden…..
Angenommen, es würden in Schulen oder in einer anderen Institution dem Mißbrauchten ein Schweigegelübde abgenommen werden, …..
Angenommen, es würden dem Mißbrauchten unter dem Tisch ein paar Tausender geboten werden……
Wer kann sich den Aufschrei der Öffentlichkeit vorstellen?
Ob dann auch Kritik an den internen Richtlinien als "ungerechtfertigt, maßlos und irreführend" bezeichnet werden, wie es Katholikenverbände in diesem Fall getan haben?
Würde auch dann auch zum Teil die Schuld auf die seit 40 Jahren enttabuisiertere Umgangsweise mit Sexualität und die abgenommene Autoritätshörigkeit geschoben werden?
Oder ist das nicht erst die Vorbedingung, damit das Leintuch des Verschweigens weggezogen wird?
„In erwiesenen Fällen sexuellem Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht."
Das heißt:
Es gibt nach dem Verständnis der kath. Kirche keine Anzeigepflicht bei einem erwiesenem Vergehen, noch weniger bei einem vermuteten, dass doch nach etlichen Aussagen der betroffenen Institution kein Vergehen sondern ein Verbrechen sei.
Angenommen, es stellt sich heraus, dass Männer, bei denen sich nach der internen Untersuchung der Verdacht bestätigt, einfach versetzt würden bzw. dass die verordnete Therapie letztendlich aus 2 Stunden bestehen würden…..
Angenommen, es würden in Schulen oder in einer anderen Institution dem Mißbrauchten ein Schweigegelübde abgenommen werden, …..
Angenommen, es würden dem Mißbrauchten unter dem Tisch ein paar Tausender geboten werden……
Wer kann sich den Aufschrei der Öffentlichkeit vorstellen?
Ob dann auch Kritik an den internen Richtlinien als "ungerechtfertigt, maßlos und irreführend" bezeichnet werden, wie es Katholikenverbände in diesem Fall getan haben?
Würde auch dann auch zum Teil die Schuld auf die seit 40 Jahren enttabuisiertere Umgangsweise mit Sexualität und die abgenommene Autoritätshörigkeit geschoben werden?
Oder ist das nicht erst die Vorbedingung, damit das Leintuch des Verschweigens weggezogen wird?
[/indent]Es wäre sehr sinnvoll, wenn bei allen kirchlichen Einrichtungen, an denen
sexueller Mißbrauch an Kindern ausgeübt wurde, die hohen Subventionen
eingestellt werden würden!
Du solltest dann mal sehen, wie schnell der sexuelle Mißbrauch an Kindern
eingestellt werden würde!
arno [/quote][indent]
sexueller Mißbrauch an Kindern ausgeübt wurde, die hohen Subventionen
eingestellt werden würden!
Du solltest dann mal sehen, wie schnell der sexuelle Mißbrauch an Kindern
eingestellt werden würde!
arno [/quote][indent]
Bedeutet dies dann auch,dass allen Familien, in denen Missbrauch an Kindern durchgeführt wird (also Väter, Grossväter, Onkel usw.) das Kindergeld und der steuerliche Abzugsvorteil gestrichten wird? Immerhin kommt Missbrauch bei Kindern in Familien und in der Nachbarschaft noch öfters vor als in klerikalen Einrichtungen.
Und wie wird der Missbrauch z.B. an der Odenwald-Schule gehandhabt (keine kirchliche Schule)?
Olga
Es gibt nach dem Verständnis der kath. Kirche keine Anzeigepflicht
Ich stelle das jetzt hier ganz wertfrei ein.
Die Kathol. Kirche hält sich an das Wort Jesu: "Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werde" und als ich mich früher über Mißstände in der Kirche aufgeregt hab, hat es immer geheißen "auch Priester sind nur Menschen, schon Petrus hat Jesus drei mal verleugnet!"
Ich hab trotzdem Mitleid mit den Opfern.
Es gibt auch in den Familien (Vereinen usw.) keine Anzeigenpflicht. Hier wird es oft noch perfider abgehandelt, wenn Väter, die ihre Töchter missbrauchen (und Mütter, die dies evtl. stillschweigend akzeptieren) diesen drohen, dass im Falle einer Anzeige "die Familie auseinanderfällt" (wenn der Pappi ins Gefängnis muss). Wo ist der Unterschied? Olga
Hallo, olga64,
der Unterschied ist, dass Familieninzest hier nicht das Thema ist!
Viele Grüße
arno
der Unterschied ist, dass Familieninzest hier nicht das Thema ist!
Viele Grüße
arno
Re: Kath. Kirche schützt mit eigenem Recht die Mißbrauch-Priester!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es geht in diesem Thread um die Sonderrechte der kath. Kirche in rechtl. Hinsicht heute und jetzt.
„Die Anzeigepflicht des Arztes wird durch § 54 Ärztegesetz geregelt und betrifft sowohl den niedergelassenen Arzt als auch den Spitalsarzt. Demnach hat ein Arzt Anzeige an die Sicherheitsbehörde, also Polizei oder Staatsanwaltschaft, zu erstatten, wenn sich für ihn in Ausübung seines Berufs der Verdacht ergibt, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist." (plus... Sonderregelungen, wenn der mutmaßliche Täter ein naher Angehöriger ist).
Warum sollte das, was für Ärzte und den Normalen Schulbetrieb und .....vorgeschrieben ist, nicht auch für die Institution "Kath. Kirche" rechtens sein?
Nachtrag:
Sexualvergehen sind Offizialdelikte, was bedeutet, dass der Staat als Kläger auftritt.....
„Die Anzeigepflicht des Arztes wird durch § 54 Ärztegesetz geregelt und betrifft sowohl den niedergelassenen Arzt als auch den Spitalsarzt. Demnach hat ein Arzt Anzeige an die Sicherheitsbehörde, also Polizei oder Staatsanwaltschaft, zu erstatten, wenn sich für ihn in Ausübung seines Berufs der Verdacht ergibt, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist." (plus... Sonderregelungen, wenn der mutmaßliche Täter ein naher Angehöriger ist).
Warum sollte das, was für Ärzte und den Normalen Schulbetrieb und .....vorgeschrieben ist, nicht auch für die Institution "Kath. Kirche" rechtens sein?
Nachtrag:
Sexualvergehen sind Offizialdelikte, was bedeutet, dass der Staat als Kläger auftritt.....