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Innenpolitik Rüffel für die deutsche Justiz

Karl
Karl
Administrator

Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von Karl
Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, so der europäische Gerichtshof. Es gibt einen doppelten Verstoß: Zum einen darf es keine rückwirkende Verschärfung der Sicherungsverwahrung geben, zum anderen ist die Sicherungsverwahrung eine Mogelpackung, denn so, wie sie ausgestaltet ist, ist sie nichts anderes als eine weitere Strafhaft. Und das geht nicht.

Das ist ein schwieriges Thema, das wir auch innerhalb der Familie kontrovers diskutieren. Was geht vor, das Bedürfnis nach absoluter Sicherheit oder Rechtssicherheit und die Menschenrechte auch der Straffälligen oder ist ein Kompromiss denkbar?

Karl
hema
hema
Mitglied

Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von hema
als Antwort auf Karl vom 14.01.2011, 09:58:22

Welches Recht hat ein Straffälliger?

Das Recht anderen Menschen Schaden zuzufügen?




Karl
Karl
Administrator

Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von Karl
als Antwort auf hema vom 14.01.2011, 10:16:02
@ hema,


kein Recht und deshalb wurde er verurteilt. Bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung geht es darum, dass der Straftäter nach Absitzen der Strafe weiterhin eingesperrt bleibt, obwohl dies ihm zu Strafantritt so nicht im Urteil mitgeteilt wurde.

Karl

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hema
hema
Mitglied

Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von hema
als Antwort auf Karl vom 14.01.2011, 10:22:08


Danke, Karl.


schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Karl vom 14.01.2011, 09:58:22
Manchmal ist die Gefährlichkeit eines Verbrechers zur Zeit seines Prozesses unvollständig bekannt. Wenn sich nun zeigt, dass massgebliche Fakten beim Prozess nicht bekannt waren oder der Delinquent in der Haft Äusserungen macht, die seine Gefährlichkeit erst sichtbar machen, sollte es doch möglich sein, eine Verwahrung auch noch nach dem Richterspruch zu sprechen. Denn in erster Linie geht es ja hier nicht um eine "humane" Behandlung des Delinquenten, sondern um den Schutz der Öffentlichkeit.
lemuria
lemuria
Mitglied

Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von lemuria
als Antwort auf hema vom 14.01.2011, 10:24:16
Absolute Sicherheit vor Straftätern gibt es nicht. Der europäische Gerichtshof hat entschieden und nun haben wir den Salat. Wir können nur hoffen, dass diese freigelassenen Monster nicht erneut zuschlagen. Ich möchte nicht in der Haut jener Richter stecken, die diese Entscheidung fällten. Nun muss schnellstens nachgebessert werden, damit uns künftig dieses Erwachen erspart bleibt.

Wer kümmert sich eigentlich um die Opfer?
Spontan fällt mir einzig der Weiße Ring ein, der seine Hilfe ehrenamtlich anbietet.
Eine Entschädigung seitens des Staates für die Opfer zu erreichen, ist ein Spießrutenlauf ersten Grades. Was dabei herausspringt ist hier nicht erwähnenswert.


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pilli
pilli
Mitglied

Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von pilli
als Antwort auf lemuria vom 14.01.2011, 10:28:41
aus dem von karl verlinkten artikel zitiert:

Für die "Bild"-Zeitung sind die Storys von Sexmonstern und Bestien vorrangig. Was die "Bild", die ja immer öfter staatstragend wie eine Bundesnebenregierung daherkommt, beim weiteren schwierigen Diskurs zur Sicherungsverwahrung wohl schreiben wird, das ist eher, um die Kanzlerin zu zitieren, nicht hilfreich.
geschrieben von ARD


ebenso wenig hilfreich m.e. wie die grob verallgemeinernde und menschenverachtende bezeichnung von dir, lemuria:

... Wir können nur hoffen, dass diese freigelassenen Monster nicht erneut zuschlagen.

(hervorhebung von mir)

zufällig hat zu beginn der woche bei einer freien "Themennacht" in der sendung "Domian" des WDR, bei der menschen anonym anrufen und ihre probleme schildern können, ein von der nachträglich (nach verkündung des urteiles für seine straftat) erteilten sicherungsverwahrung betroffener strafgefangener angerufen und auf die situation aufmerksam machen wollen. dabei habe ich erfahren, dass nach bisher geltendem recht die grundlage dieser nachträglichen sicherungsverwahrung, alleine das gutachten eines ihm zugeteilten gutachters bildete.

die frage des moderators nach der straftat des gefangenen zeigte, dass es nicht nur sexual-straftäter sind, denen eine nachträglich auferlegte sicherungsverwahrung drohen kann. in diesem falle handelte es sich um einen rockmusiker, der verurteilt worden war wegen erpressung sowie u.a. der ausübung körperlicher gewalt gegen andere und der seine siebenjährige haftstrafe "abgesessen" hatte.

hier sprach kein "Monster" sondern ein mensch, der sich in der haft nicht mehr gewaltbereit gezeigt hatte sondern sich, so wie ich das einschätzen konnte, weiter entwickelt hat mit einer hoffnungsvollen zukünftigen lebensplanung bei einer eventuellen aufhebung der sicherungsverwahrung. nebenbei erwähnte er die hohen kosten der öffentlichen träger für diese art des "wegschliessens" denn als sicherungsverwahrter hat er u.a. anspruch auf eine einzelzelle.

hier muss meiner überlegung nach sehr gut differenziert werden bevor sicherungsverwahrte in der öffentlichkeit als "Monster" bezeichnet werden, damit sich die stammtisch-parolen nicht weiter angsterzeugend ausbreiten können und ein gefälschtes bild zeigen.


--
pilli
Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 14.01.2011, 11:12:02

natürlich muss gut differenziert werden.

aber ein verbrecher, der jemanden getötet hat und in stücke
teilt, in säcke stopft und diese dann verbuddelt oder versenkt,
ist meiner meinung nach ein monster.

als mensch kann ich den nicht mehr bezeichnen.



Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich sehe die Entscheidung des EGH als falsch an.
Schließe mich Schorsch an.

Während der Haft kann sich nämlich durchaus auch nachträglich herausstellen, das diese Person noch gefährlicher ist, als im ursprünglichen Verfahren zu erkennen war.
Und damit käme aus formalen Gründen so ein Monster wieder frei.

Erfolg: ALLE werden zukünftig viel länger einsitzen, und die Möglichkeit der anschließenden Verwahrung 'vorsorglich' gleich beim Urteil ausgesprochen.

Hört sich so an wie beim Feuerlöschen.
Alles aus, doch plötzlich neue Flammen.
Die dürfen nicht gelöscht werden?
Na Mahlzeit. Wo sammer denn?
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Rüffel für die deutsche Justiz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 14.01.2011, 10:22:08
Bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung geht es darum, dass der Straftäter nach Absitzen der Strafe weiterhin eingesperrt bleibt, obwohl dies ihm zu Strafantritt so nicht im Urteil mitgeteilt wurde.
geschrieben von karl

Das erinnert mich an die Strafjustiz in der DDR mit dem Zusatz zum Urteilsspruch: "Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte auf Lebenszeit" womit wir wieder bei der Diskussion sind: "Nicht alles war schlecht in der DDR" denn dort war es Inhalt des Urteiles. (Auch wenn ich jetzt bei Einigen Widerspruch erzeuge )

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