Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Schulrat vom Dienst suspendiert

Innenpolitik Schulrat vom Dienst suspendiert

murasaki
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von murasaki
als Antwort auf olga64 vom 28.11.2013, 16:10:50
Olga, auch Arbeitnehmer im öffentlich Dienst sind durch besonderen Kündigungsschutz unkündbar (jedenfalls in den alten Bundesländern), wenn sie mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit erreicht und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Das bezieht sich auf ordentliche Kündigungen. Außerordentliche Kündigungen sind immer möglich, auch bei Beamten (sofortige Entfernung aus dem Dienst).

murasaki
olga64
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von olga64
als Antwort auf murasaki vom 28.11.2013, 23:49:17
Dies wird in der sog. "Wirtschaft" anders gehandhabt: dort ist man theoretisch nach 15 Jahren auch schlecht kündbar - geht aber, wenn die Abfindungshöhe gut genug ist und ein guter Anwalt das durchkämpft. Ich persönlich hätte auch nie in einem Unternehmen weiterarbeiten wollen, welches mich los sein möchte. Keine Kollegen sprechen in ihrer Feigheit mehr mit mir; ich bin ausserhalb von Informationen usw. - nein danke. Dies sollte man arbeitsgerichtlich mit gutem Anwalt durchkämpfen und dann frei sein für den Neubeginn. Olga
ehemaligesMitglied41
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf murasaki vom 27.11.2013, 16:13:09
Das müsste dann ja eigentlich für den gesamten öffentlichen Dienst gelten und wäre mir neu. Das hieße, dass ggf. ein Beamter, dem ein Dienstposten nach "Eignung, Leistung und Befähigung" übertragen wurde, ggf. auf Wanderschaft gehen muss, bevor einem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden kann? Weißt Du eventuell, wo das verankert ist?


..das sind einschlägige Rechtsprechungen im Arbeitsrecht. Der AG (Arbeitgeber) muss bei einer ausgesprochenen Kündigung nachweisen, dass er den Angestellten nicht weiter beschäftigen kann.
Bei gleichen Arbeitsmerkmalen muss der AG den Beamten (laut Beamtenrecht) versetzen (bis zum 40. Lebensjahr ohne dessen Zustimmung). Der Beamte hat das mit seiner Ernennungsurkunde auch unterschrieben.



Auch Arbeitnehmer können aus dienstlichen und betrieblichen Gründen abgeordnet und versetzt werden, um sie anderweitig leistungsgerecht zu integrieren, damit es nicht zu einer Kündigung kommt.



..ja, hat aber nichts mit dem ersten Teil zu tun. Wenn aus rein wirtschaftlichen Gründen eine Reduzierung der Bediensteten notwendig ist, werden zuerst immer die Beamten versetzt, erst dann die Angestellten. Außerdem spielen die sozialen Bedingungen auch eine wesentliche Rolle (Alter, Dienstalter, verheiratet, Kinder usw.).
Eine Abordnung ist keine Versetzung, eine Abordnung ist zeitlich befristet.
Wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass der Mitarbeiter auch an einen anderen Arbeitsort versetzt oder eingesetzt werden kann, dann kann sich der Mitarbeiter weigern oder er klagt dagegen.

..ein_lächeln_..

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ehemaligesMitglied41
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf olga64 vom 28.11.2013, 16:10:50
In jedem Angestellten-Vertrag ist ein Passus eingebaut, dass der Mitarbeiter auch an einen anderen Platz versetzt werden kann.


..das stimmt so nicht Frau Olga,

das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass es keine oder kaum noch Kündigungen im Angestelltenbereich gibt, weil der AN nach Ihrer Aussage flexibel einsetzbar ist.
Ihre „Sonderstellung“ Frau Olga ist schlecht dazu geeignet, alles zu verallgemeinern.

Und was die Renten von Beamten angeht, so ist nicht zu verkennen, dass die Beamten in ihrer regulären Dienstzeit weniger Gehalt bekommen als ein gleichwertiger Angestellter (hängt mit den Vergütungsgruppen zusammen).

Bei Ihnen hat sich im Kopf vielleicht fest verankert, dass der größte Teil der Beamten faul ist oder kaum arbeitet.

Nicht jeder im öffentlichen Dienst ist verbeamtet und ich behaupte, dass der größte Teil der Angestellten wie auch der Beamten einen Job macht, der zum einen unterbezahlt und zum anderen von hoher Verantwortung geprägt ist.

Wüste Beschimpfungen müssen sich diese Leute anhören, müssen sich anspucken-, mit Steinen bewerfen lassen, müssen sich von aufmüpfigen Schülern beleidigende Äußerungen anhören und noch viel, viel mehr (das kann ich hier nicht erwähnen, weil verbal an unterster Grenze).

In den seltensten Fällen gibt es dann öffentliche Hilfe und Unterstützung (wenn wenigstens moralische) vom Dienstherrn.
Die sind auf Schadensbegrenzung orientiert, da darf der Mitarbeiter nicht noch aufmucken.

Also, wer mal richtig hinter die Kulissen schaut und schauen will, der muss zugeben, dass er mit keinem Beamten tauschen will.

Sollen sie die Rente auch haben, ich gönne es ihnen. Ein paar Außenseiter gibt es immer.
..ein_lächeln_..
ehemaligesMitglied41
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf murasaki vom 28.11.2013, 23:49:17
auch Arbeitnehmer im öffentlich Dienst sind durch besonderen Kündigungsschutz unkündbar (jedenfalls in den alten Bundesländern), wenn sie mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit erreicht und das 40. Lebensjahr vollendet haben.


§ 53 Abs. 3 BAT enthielt so eine Regelung.
Mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde die Besitzstandswahrung fortgeschrieben, allerdings nur für die Beschäftigten des Tarifgebietes West.

..ein_lächeln_...

olga64
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 30.11.2013, 03:06:43
ES ist mir schleierhaft, was Sie mir eigentlich mit Ihrem episch langen, blauen Bericht eigentlich sagen möchten: ich beschimpfe keine BEamte (wie schon erwähnt, gibt es in meiner Familie einige davon). In meinem langen Angestellten-Dasein war es aber so, dass ich insgesamt drei ARbeitsgerichtsprozesse führte, weil ich mit einigen Schritten meiner ARbeitgeber (es waren mehrere) nicht einverstanden war. Alle Prozesse wurden zu meinen Gunsten entschieden - einer der Hauptgründe dürfte sicher die Güte der Anwälte gewesen sein, die mir dann auch die Abfindungen erkämpften. Ich selbst wäre in diesen Situationen weder juristisch noch emotional dazu in der Lage gewesen - da muss frau halt Hilfe organisieren, was ja auch nicht weiter schlimm ist. Olga

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Mareike
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von Mareike
In NRW brodelt es, nicht nur in Aachen: Maulkorbaffäre

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