Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

wandersmann
wandersmann
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf olga64 vom 19.12.2018, 16:44:15

Gleiches gilt für die Wahrnehmung von Ironie. Da haben bei manchen die Tellerränder recht große Höhen.

Bote Asgards
Bote Asgards
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf wandersmann vom 19.12.2018, 17:06:08

Du meinst damit doch nicht etwa Miss Arroganza? ÜberraschtLachen

wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Bote Asgards vom 19.12.2018, 17:27:42

@ Bote Asgards

Novella inklusive. Zwei ganz witzige.

Jetzt ist mir endlich klar geworden, und Dir nun hoffentlich auch, dass seine Zahlungen an die Kirchen den deutschen Staat gar nicht von seinen Sünden befreien sollen. So stand es ja in der KLARSTELLUNG. Das lässt mich ein wenig beruhigter auf den Weihnachtsmann warten.


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Karl
Karl
Administrator

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Karl
als Antwort auf Bote Asgards vom 19.12.2018, 17:27:42

Also ich habe eine - hier im ST durchaus bekannte - Distanz zu den Religionen. Gleiches gilt übrigenes auch für adam. Aber ihm fällt offenbar ebenso wie mir die geradezu religiöseifrige Religionsfeindseligkeit auf, die ihr (Du und wandersmann) hier offenbaren.

Die Freiheiten des Grundgesetzes wurden zwar teilweise tatsächliche eher gegen die Lehrmeinungen der christlichen Kirchen erstritten und werden auch heute durch neu hinzugegekommene Religionen nicht gerade gefördert, aber wer so leichtfertig die Religionsfreiheit als wesentlichen Teil unseres Grundgesetzes zu opfern bereit ist, der vergisst, dass Religionsfreiheit eigentlich "Gedankenfreiheit" meint.

Die Gedanken sind frei und es ist sehr wichtig, dass dies so bleibt. Das Grundgesetz gibt dafür einen Rahmen, den ich verteidigen werde und ich hoffe, sehr viele andere auch.

Karl

bukamary
bukamary
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Karl vom 19.12.2018, 17:42:31

Karl,

dem ist nichts hinzuzufügen.

lupus
lupus
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Karl vom 19.12.2018, 17:42:31

Karl, die Eiferei gefällt mir auch nicht. Sie ist oft das Gleiche nur mit anderen Vorzeichen.

Ich bin auch gegen die hohen Zahlungen der Allgemeinheit an die Kirchen, jedoch kenne ich auch die Herkunft derselben, was eigentlich plumper Ironie nicht zugänglich ist.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass zu Auswüchsen von religiösen Praktiken, die nicht einfach durch eine freie Religionsausübung gedeckt sein dürften, eine Meinung geäußert würde.

lupus

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wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Karl vom 19.12.2018, 17:42:31

@ karl

" religiöseifrige Religionsfeindseligkeit ".
Knackiger Terminus. Du solltest ihn Dir schützen lassen.

Das Entstehen von Religionen, Religionen an sich, die auffälligen Gemeinsamkeiten untereinander, finde ich unheimlich interessant. Ich beschäftige mich viel damit, egal jetzt, ob Talmud, Suren oder AT/NT. In früheren Jahren verwendete ich recht viel Freizeit darauf, diese Dinge im Kern verstehen zu lernen. Nur mal ein Beispiel: um keinen Anschlussverlust zuzulassen, habe ich die beiden Teile der Bibel am Stück gelesen. Es beanspruchte mich zwei komplette Tage, ohne Unterbrechung. Erschwerend war, dass es sich um eine Ausgabe in Sütterlin handelte. Ich war anschließend mehrere Tage nicht ansprechbar. Aber es hatte sich gelohnt.
Ich bin auch gelegentlich in der "Alten Synagoge" in Erfurt zu finden, wenn dort Klezmermusik gespielt wird.

Was ich in den von Dir kritisierten Beiträgen angesprochen hatte, fusste doch nicht auf einer mir unterstellten Religionsfeindlichkeit, sondern viel mehr auf der unzulässigen Ausnutzung und Überdehnung dieses GG-Absatzes, und der Zurschautragung einer sehr privaten Glaubensrichtung.




 

freddy-2015
freddy-2015
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Bote Asgards vom 19.12.2018, 13:16:49
 
 
...

Alles was und worauf wir unser Wissen und Ethik aufbauen ist noch sehr jung.
geschrieben von freddy-2015

 
Schaun wir mal, was das Bundesverfassungsgericht betreffs im Ausland  geschlossener Kinderehen entscheidet.
 
BA,
hier geht oder ging es um Aisha, das war vor ca. 1400 Jahren.
Und dazu der Vergleich unser Wissen und Ethik ist noch sehr jung.

Seit wann wird denn in Europa nach unseren heutigen Maßstäben geurteilt.
Doch nicht erst mit Beginn des Grundgesetzes hier in Deutschland.

Die Kinderehen um die es die letzten Jahre/Jahrzehnte geht ist ein ganz anderes Ding.
Das brtrifft Deutschland und sollte nach unseren Gesetzen beurteil werden.

Alles vermengen um einer Linie zu folgen ist nicht Zielführend.
Es reicht wenn wir uns auf Deutschland beziehen und Aisha damit nicht vermischen, so wie es Wanderer gemacht hat.
Auch in Europa gab es Kinderehen, aber halt sehr sehr lange her und meistens
um den Thron zu sichern oder ähnliches.


 
Bote Asgards
Bote Asgards
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf freddy-2015 vom 19.12.2018, 23:48:20

Die Jünger dieses Mannes behaupten doch, er wäre göttlich erleuchtet gewesen. Kinderehe im 6. Jhd. ndZ trotz göttlicher Erleuchtung, also mit Gottes Segen? Dann kann das ja auch heute nicht falsch sein, oder doch? Aber gut, früher ist nicht heute. Warten wir ab wie das BVG entscheidet, mit oder ohne göttliche Erleuchtung.

freddy-2015
freddy-2015
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Bote Asgards vom 20.12.2018, 00:07:58
Es geht nicht um heute, das hatte ich ja geschrieben.
Heute ist das richtig was unser Gesetz sagt.

Früher das hatte auch nichts mit Gott zu tun sondern es war die damalige Normalität
die galt für alle Menschen und das nicht nur für Mohammed/Abraham usw..

Hier was zum lesen wenn du Bock hast.
Kostet viel Zeit.


https://www.islam-akademie.de/islamwissenschaften/prophetenbiographie-sira/93-das-heiratsalter-der-prophetenfrau-aischa-aus-hadithwissenschaftlicher-und-historischer-perspektive

Meiner Meinung nach wird unser BVG nicht 1 zu 1 entscheiden, was ich sehr bedauere aber
andererseits im Interesse der Betroffenen.
Das Thema hatten wir ja schon in der Art, Kinderehen und Vielehe.

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