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Innenpolitik Urteil zur Sicherungsverwahrung

eleonore
eleonore
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Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von eleonore
als Antwort auf nasti vom 06.05.2011, 11:52:17
nasti,

in diesen thread geht es nicht um osama.
clara
clara
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von clara
als Antwort auf schorsch vom 06.05.2011, 09:33:59
Man kann auch vergewaltigen, wenn man eine elektronische Fussfessel trägt!

Klar kann man(n) das! Auch die Fußfessel ist kein Allheilmittel. Aber man kann einen Ortswechsel eines eventuell rückfällig werdenden Vergewaltigers verfolgen. Die elektr. Fußfessel ist ja mit Auflagen verbunden, die einen Ortswechsel nur in einem bestimmten Umkreis zulassen und nur zu einer bestimmten Zeit. Aber Du hast Recht, es kann auch dann zu spät sein, ein weiteres Verbrechen zu verhindern.

Hätte z. B. im jüngst bekannt gewordenen Fall der Pädagoge, der zahlreiche Kinder missbrauchte und tötete, eine Fußfessel getragen, hätten diese Taten womöglich verhindert werden können. Der Mann hielt sich nämlich unmotiviert an all den Orten seiner Verbrechen auf.
Das Hauptproblem bestand allerdings darin, dass dieser Täter noch in keiner Weise als auffällig bekannt war.

Clara
Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eleonore vom 05.05.2011, 09:16:39
Nun Elo, Du wolltest ja gerne Beiträge zu Deinem Thema.
Nun gut.

Ich finde es auch befremdlich, wenn Täter, die anderen Menschen, meist im Kindesalter, Schäden für ihr weiteres Leben zufügen.
Schäden psychischer Art.
Täter, die Wiederholungstäter sein können und meistens auch sind.

Jetzt wird nach Recht und Menschenrecht gefragt und geprüft.
Da möchte ich mal ein Gegenbeispiel bringen.

Du darfst Dir aussuchen, die Intensivtäter der U-Bahnmorde oder den Überfall von Intensivtätern
auf den Rentner in Dibbersen.
Diese Täter haben auch gleichartige Taten hinter sich und zwar in Serie.
Die Opfer sind tot, sitzen im Rollstuhl oder sind
gesundheitlich angeschlagen und lebenslang beeinträchtigt.
Psychisch sind sie allemal ebenso geschädigt.

Kanst Du mir jetzt eine Begründung sagen,
warum man diese Täter anders sieht als jene, von denen Du schreibst ?

Ich werde mir regelmäßig einfangen, Gefasel zu verkünden.
Bestenfalls. Sonst bekomme ich Schlimmeres zu hören.
Aber ich bleibe dabei.

Auch wenn die Triebtäter sich an Kindern vergehen,
die Totschläger an jungen Menschen und an Erwachsenen,
es sind Wiederholungstäter die ähnliches Leid erzeugen.
Sie töten Kinder oder andere Menschen.
Sie verletzen Kinder oder andere Menschen.
Sie richten schwerste psychische und körperliche Schäden an.

Sie müßten auch in gleicher Weise negativ beurteilt werden,
denn sie verstoßen gegen Menschenrechte und sind Wiederholungstäter.
Aber die Einen verachtet man, die Anderen sind wohl nicht so schlimm und kommen
glimpflich davon.
Nur die Opfer, um die kümmert sich bestenfalls eine Familie oder der weiße Ring.
Und das ist der eigentliche Skandal.
Darauf kann man nicht oft genug hinweisen.

nordstern



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schorsch
schorsch
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Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von schorsch
als Antwort auf clara vom 06.05.2011, 12:33:51
1. Die meisten Triebtäter verüben ihre Schandtaten nicht geplant, sondern zufällig.

2. Was nützt es einem Opfer, dass es nachher zu wissen bekommt, der Täter habe ja eine elektronische Fussfessel getragen?

3. Es sind nicht nur die Opfer, die ein Leben lang (sofern sie der Täter nicht gleich getötet hat) leiden müssen, sondern die ganze Verwandtschaft des Opfers.
clara
clara
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Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von clara
als Antwort auf schorsch vom 07.05.2011, 15:54:57
1. Die meisten Triebtäter verüben ihre Schandtaten nicht geplant, sondern zufällig.


Bei aus der Haft entlassenen Triebtätern - aber auch nicht immer - mag dies so sein. Nur als Ergänzung: Allgemein, also bei noch nicht entdeckten, angeklagten oder verurteilten Tätern haben neueste Forschungen ergeben, dass ..."heute davon ausgegangen [wird], dass sexuelle Missbraucher wie auch andere Sexualtäter in den allermeisten Fällen ihre sexuellen Übergriffe planen und auch gezielt nach bestimmten Opfern suchen."

http://www.beltz.de/fileadmin/beltz/leseproben/978-3-407-85917-4.pdf

Im Fall des oben erwähnten Pädagogen kann davon ausgegangen werden, dass er sich seine späteren Opfer gezielt aussuchte, sich ihr Vertrauen erwarb und zum Zwecke des Missbrauchs vorsätzlich in die Schlafzimmer der Jungen eindrang.

Clara



eleonore
eleonore
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Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von eleonore
wir sollten schwerverbrecher nicht auf triebtäter reduzieren.

es gibt auch mörder, die besonders grausam gemordet haben, die aus der sicherungs verwahrung kommen werden.

ich habe keinenn patentrezept, wie man mit solche menschen verfahren soll.
hätte ich eins, wäre ich wohl justizministerin.:)

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