Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?

Innenpolitik Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?

olga64
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Mitglied

Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von olga64
als Antwort auf wandersmann vom 24.10.2016, 15:47:01
Unser Rechtssystem ist nicht auf RAche aufgebaut, sondern auf Wiedereingliederung der Delinquenten in die Gesellschaft, insbesondere bei Jugendlichen. ES ist verständlich, dass die Menschen bei so einem Urteil und der unangenehmen Art, wie sich die Jugendlichen hier aufführten, nach schärferen Strafen rufen. Diese jungen Menschen dann wegzusperren, damit sie mit Sicherheit dort von nicht schlimmeren Insassen perfektioniert werden, dürfte auch nicht zielführend sein.
Ein gutes BEispiel sind ja immer die Länder, wo schärfer verurteilt wird, bis hin zur Todesstrafe. Die Kriminalitätsrate ist in diesen Ländern aber keineswegs niedriger, oft noch höher als bei uns.
Letztendlich ist das VErgehen auch dieser Jugendlichen in der Unfähigkeit der Eltern zu suchen, die ihre Aufgabe, Kinder auf ihrem Weg zu begleiten, damit sie gute Erwachsene werden, nicht erfüllt haben, ebenso wie auch unsere Gesellschaft, die ebenfalls immer hasserfüllter, brutaler und verrotteter wird. Olga
lupus
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von lupus
als Antwort auf olga64 vom 24.10.2016, 17:15:29
"unangenehme Art" ! - gelassen ausgesprochen
lupus
murasaki
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von murasaki
Mit ein Grund für die milden und vielfach auf Unverständnis stoßenden Urteile in diesem Vergewaltigungsprozess sollen lt. Gericht die überwiegend glaubhaften Geständnisse der angeklagten Jugendlichen sowie deren gezeigte Reue und guten Sozialprognosen sein. Schwer nachvollziehbar aufgrund des Verhaltens der Jugendlichen schon bei Prozessauftakt und dem Jubel der Eltern, Verwandten und Freunde ob dieses Urteils. Was bedeuten in dem Moment denn schon verkündete Strafen / Urteile auf Bewährung? Man darf ja zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Hause gehen...

Nun will die Hamburger Staatsanwaltschaft das umstrittene Urteil wegen Gruppenvergewaltigung der 14-Jährigen anfechten und hat Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Gut so.

Auf der Online-Plattform “Change.Org” gibt es eine Petition

Revision im VergewaltigungsprozessRevision im Vergewaltigungsprozess https://www.change.org/p/staatsanwaltschaft-hamburg-revision-im-vergewaltigungsprozess

die bereits über 22.600 Unterstützer unterschrieben haben – auch ich, und zwar ohne Rachegedanken, aber auf ein angemessenes Urteil hoffend für Gruppenvergewaltigung, auch mit Gegenständen, und nachfolgendem Ablegen des mehr als leicht bekleideten 14-jährigen Opfers wie ein Stück Dreck im Hinterhof bei Minusgraden -.

Die Petition wird zwar keinerlei Einfluss auf weiteres Geschehen in diesem noch nicht rechtskräftigen Prozess haben, aber ich habe mit meiner Unterschrift wenigstens mein Unverständnis und meinen Unmut über dieses Urteil kundgetan.

murasaki

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olga64
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von olga64
als Antwort auf murasaki vom 24.10.2016, 19:02:55
Habe ich auch gelesen, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird. ABer recht viel mehr als eine Rücknahme der BEwährung wird nicht dabei rauskommen. Der volljährige Täter wurde ja bereits zu 4 Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Nachdenklich macht mich aber schon auch ,die Situation des 14-jährigen Opfers. Das Mädchen soll in einer betreuten WG gelebt haben. Nicht allein das Elternhaus scheint hier unfähig zu sein, auch die "Betreuer" einer solchen WG erscheinen schon grenzwertig, wenn sich ein Mädchen in diesem Alter nachts irgendwo besinnungslos besaufen kann, um dann vergewaltigt und wie Müll entsorgt zu werden. Olga
youngster
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von youngster
als Antwort auf olga64 vom 25.10.2016, 17:17:29
Hierzu passend habe ich heute in meiner Tageszeitung gelesen, dass ein Neurologe zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurde, der zwischen 2014 und 2015 in einer Fachklinik im Kreis Konstanz
sexuelle Handlungen an drei Patientinnen vorgenommen hat, indem er sie bei Behandlungen unsittlich berührte.

Und jetzt kommt es: Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt wie das Amtsgericht mitteilte. Das Schöffengericht war der Auffassung das es sich bei den unsittlichen Berührungen um sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in 4 Fällen handelte sagte ein Gerichtssprecher. Der 38 jährige hat die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.

Kam deshalb dieses milde Urteil zu Stande? Ich kann mir nicht vorstellen, dass drei Frauen gelogen haben.

In meinen Augen ist das Urteil ein Skandal gegenüber jeder Frau. Da werden doch Grapscher und Vergewaltiger gerade zu aufgefordert ihr verwerfliches Tun zu praktizieren.

Manchmal verstehe ich unser Rechtssystem nicht mehr.
lupus
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von lupus
als Antwort auf youngster vom 25.10.2016, 17:44:21
Das trifft sicherlich zu, aber du hast es wohl noch nie verstanden.
lupus

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olga64
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von olga64
als Antwort auf youngster vom 25.10.2016, 17:44:21
Richter sind unabhängig und das ist auch gut so. Wir machten in unserem Land schon andere Erfahrungen - in West und Ost.
In Bamberg wurde ein früherer Chefarzt, der seine Handlungen an PatientInnen, die er vorher sedierte, als Forschungsvorhaben deklarierte, kürzlich zu 7 Jahren Haft verurteilt und Berufsverbot für 5 Jahre.
Dieser Arzt wehrte sich in einem langen Prozess mit allen Mitteln. Es war einer früheren Medizinstudentin zu verdanken (die heute selbst Ärztin ist), dass sie nach dem "Test" ihren Vater (ebenfalls ARzt) konsultierte, der umgehend Bluttests bei ihr durchführte und dadurch das Mittel, das ihr gespritzt wurde, entdeckte. Dieses Mittel baut sich rasch ab, führt bei den PatientInnen aber zu einer Teil-Amnesie.
Man sieht, dass je nach Vorlage der Fakten und Beweise Richter auch in Zusammenarbeit mit den ZeugInnnen in der Lage sind ,auch anders zu urteilen.
Natürlich kommt es auch darauf an, wie gut die Anwälte sind, die die Beklagten vertreten. Olga
Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf dutchweepee vom 23.10.2016, 19:14:30
lt. Bild ist die Familie der Vergewaltiger inzwischen verzogen.
Die zur Bewährung, laut Richter bestand wegen des festen Wohnsitzes und der gezeigten Reue keine Fluchtgefahr, verurteilten Jugendlichen sind untergetaucht.
Ob die beantragte Neuaufnahme deshalb noch Sinn macht?
Wieder mal ein Lehrstück der deutschen Täterjustiz.
Gruß
Ilja
justus39
justus39
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.10.2016, 10:13:16
Die Täter und ihr Anhang haben sich ja schon im Gerichtsaal über unsere Justiz lustig gemacht und gezeigt, wie ernst sie die Verurteilung nehmen.

Vielleicht hören wir schon bald erneut von ihnen.

justus
wandersmann
wandersmann
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf justus39 vom 31.10.2016, 10:23:08
Die Täter und ihr Anhang haben sich ja schon im Gerichtsaal über unsere Justiz lustig gemacht und gezeigt, wie ernst sie die Verurteilung nehmen.

Vielleicht hören wir schon bald erneut von ihnen.

justus


Vielleicht sind sie dabei, an einem Kochbuch zu schreiben, und brauchen dafür Ruhe?

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