Lebenshilfe vorsorgevollmacht

eppo63
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vorsorgevollmacht
geschrieben von eppo63
ich komme irgendwie nicht weiter
ab wann wird sie eingesetzt ? was ich weiss ist wenn meine mutti nicht alleine entscheiden kann . aber meine mutti hat im krankenhaus eine andere vollmacht unterschrieben oohne das sie es bemerkt hatte. nun hat eine andere person die vorsorge und hat ein pflegedienst, wenn meine mutti zuhause ist, bestellt . dann habe ich beim pflegedienst nachgefragt . mir wurde gesagt das die vollmacht erforderlich ist um den pflegedienst zu bestellen . wenn meine mutti dann zuhause ist wird mit ihr ( etwa 14 tage) ein pflegevertrag geschlossen den meine mutti selber unterschreiben muss.
achso der pflegedienst ist im krankenhaus . also könnten sie mit meine mutti noch im krankenhaus ein pflegevertrag machen. irgendwie geht alles nicht
ich kann nichts ausrichten weil eine andere vollmacht vorliegt . aber für was braucht man eine vorsorgevollmacht wenn sie doch alleine unterschreiben soll
Karl
Karl
Administrator

Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von Karl
als Antwort auf eppo63 vom 13.01.2016, 19:46:22
Ich bin da jetzt kein Fachmann. Ich denke mir aber, solltest Du im Besitz einer unterschriebenen Vollmacht sein, solltest Du feststellen lassen, ob Deine Mutter im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte oder unter dem Druck durch einen Pflegedienst eine neue Vollmacht unterschrieben hat. Ist letzteres der Fall kann diese neue Vollmacht sicher angefochten werden.

Dein Fall macht aber wieder einmal deutlich, dass solche Dinge geregelt gehören, bevor der Notfall eintritt.

Karl
isabelle
isabelle
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von isabelle
als Antwort auf Karl vom 13.01.2016, 20:58:41
du sagst es karl.
ich habe die vollmacht im krankenhaus vorgelegt, tags drauf bekam ich bescheid vom gericht, daß ich ab sofort alles alleine entscheiden kann.
hatte auch die patientenverfügung,,da war das gleiche. andererseits ist damit auch eine große verantwortung verbunden. ich musste jeden eingriff, jedes ct, jede blutübertragung etc erst genehmigen, also das hieß ich war manchmal kaum zu hause, dann kam ein anruf und ich musste wieder ins krankenhaus.
am schlimmsten ist, wenn du dein o.k. geben musst, wenn die geräte abgestellt werden. es zerreißt dich
isabelle

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isabelle
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von isabelle
als Antwort auf eppo63 vom 13.01.2016, 19:46:22
dagegen kannst du in jedem fall angehen. nicht immer nur ja und amen sagen. kämpfen!!!
viel erfolg
isa
pschroed
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von pschroed
als Antwort auf isabelle vom 14.01.2016, 12:26:01

am schlimmsten ist, wenn du dein o.k. geben musst, wenn die geräte abgestellt werden. es zerreißt dich
isabelle


Ja, liebe Isabelle, bei solchen Entscheidungen ist man gerne alleine auf weiter Flur, zwei mal mußte meine Wenigkeit in kurzer Zeit diese Herausforderung annehmen.

Phil.
olga64
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 13.01.2016, 20:58:41
Unsere Mutter kam mit Anfang 80 in ein gut geführtes Pflegeheim. Dort empfahlen die Leitung meinem Bruder und mir und unserer Mutter, eine Pflegevollmacht zu erstellen und zu unterschreiben. Nach längerem Kampf mit unserer Mutter machte sie es dann.
Kurz vor ihrem Tod mit 92 Jahren wurde sie krank und in das Krankenhaus transportiert. Ich fuhr daraufhin dorthin und "befreite" unsere Mutter von den Schläuchen und Kabeln und sorgte dafür, dass sie zurück ins Pflegeheim kam (von wo man sie auch aufgrund von medizinischen Unsicherheiten ins Krankenhaus fahren liess, ohne die Vollmacht, die vorlag genau zu prüfen). Unsere Mutter starb dann einige Monate später, in dem sie nichts mehr an Nahrung und später auch an Flüssigkeit zu sich nahm - das war sicher besser als Kabel und Schläuche und das Abschalten anderer Instrumente. Mein Bruder verbrachte auch die letzten Stunden mit ihr, womit sie nicht allein war. Olga

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eppo63
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von eppo63
vielen dank euch
meine mutti erzählte mir das sie im krankenhaus irgendwas unterschrieben . nach ihrer ansicht war es eine weitere vorsorgevollmacht war .
ich fragte auf der station nach ob ihnen etwas bekannt ist . mir wurde gesagt das nichts bekannt ist . also war für mich erstmal alles in ordnung
am sonntag fragte ich nach ob schon ein entlassungstermin fest steht . ich soll die montag (11.1.16) visite abwarten
am montag fragte ich nach und mir wurde gesagt das sie freitag entlassen wird und ein pflegedienst bestellt werden müsse. bei ausfüllen eines fprmulars was meine mutti noch vor der hüft op noch alles alleine gemacht hat. plötzlich tauchte eine neue vorsorgevollmacht ( am 30.12.15 ausgestellt )auf . da eine neue neue vorliegt habe ich kein mitspracherecht mehr . ich habe meine mutti in ruhigen gefragt wer der andere ist . sie sagte mir das ihre nachbarin es wollte und hat meine tochter eingesetzt .
die nachbarin hatte meine mutti gefunden und ihr gesagt das sie sonst nicht mehr bei ihr mal schauen kommt. dann sagte mir das die nachbarin möchte auch nicht das ich ihr nicht mehr im krankenhaus besuche .also wurden wir gebeten zu gehen
am dienstag habe ich nochmals mit der ärztin geredet wie es weiter geht. sie bot mir an mit meine mutti wegen der auswahl des pflegedienstes zu reden . die ärztin fragte welcher pflegedienst beauftragt werden soll . meine mutti wusste es nicht und wollte erst mit der nachbarin darüber reden . die ärztin erklärte das die nachbarin keine vollmacht uns sie nicht entscheiden kann . dann wollte meine mutti meine tochter anrufen. wir sollten dann mit der ärztin das zimmer verlassen
auf anraten der ärztin solle ich morgen wieder kommen , wenn dann keine entscheidung gefallen ist , muss ich handeln
am mittwoch fragte ich auf der station nach ob sich was ergeben hat. da wurde mir gesagt das meine tochter und die nachbarin da waren und alle entscheidungen getroffen haben . welchen pflegedienst durften sie mir wegen der neuen vollmacht nicht geben
wir haben dann alle pflegedienste abgeklappert und den richtigen gefunden .
dort legte ich meine vollmacht vor und legte meine vollmacht vor . das gleiche ergebnis das ich keine auskunft bekomme

laut sozialdienstes des gesundheitsamtes und dem gericht sind beide vollmachten gültig . aber keiner kapiert das
ich muss es erst gerichtliche bescheinigung vorlegen das meine vollmacht noch gültigkeit hat . beim gericht können sie mir nichts ausstellen da es ja gerichtlich geregelt wurde . es müssen alle im medizinischen bereich wissen . auf alle fälle die pflegedienste
nun kommt meine mutti morgen raus und und ich kann nichts entscheiden wie es weiter geht . ich soll mir ein anwalt nehmen oder meine vollmacht durch setzen . aber wie ?
am 30.12.15 soll die vollmacht ausgefüllt worden sein . am 11.1.16 erschien sie plötzlich in der akte
in der zeit vom 27.12.15 bis mittwoch hatte sie nur ihre nachbarin und ich da . wie geht das alles
isabelle
isabelle
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von isabelle
als Antwort auf eppo63 vom 14.01.2016, 18:09:21
das ist ja ein heiloses durcheinander jetzt. ich würde mir nen guten anwalt suchen und die sache ein für allemal klären lassen.
was ich nicht verstehe, wieso hält deine tochter zur nachbarin und nicht zu dir?
kopfschüttel
isa
eppo63
eppo63
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von eppo63
als Antwort auf isabelle vom 14.01.2016, 19:33:14
mein vati ist januar 2014 gestorben und vorher haben sie ein berliner testament gemacht . in den testament steht auch die nachbarin . dann hat meine tochter sich irgendwie bei der nachbarin und meine mutti eingeschmeichelt.
meine andere tochter steht zuwischen den stühlen. die anderen 2 halten voll zu mir
ein anwalt kann ich mir nicht leisten und ein beratungschein gibt dafür nicht.
ich bin nur am heulen und traurig das ich mich nicht an der pflege von meine mutti beteiligen kann
wo sind wir nur gelandet das man sich um die eigene mutter kämpfen muss
olga64
olga64
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Re: vorsorgevollmacht
geschrieben von olga64
als Antwort auf eppo63 vom 14.01.2016, 19:50:57
DAs was Sie hier schildern, ist ein TEstament und anscheinend eine Streiterei unter Erben, die sich nach dem Tod des Erblassers übervorteilt sehen. Es hat aber gar nichts mit der sehr wichtigen Sache der Vorsorgevollmacht zu tun. Wir sollten hier möglichst nicht abschwenken in irgendwelche amateurhafte Rechtsberatung in SAchen Testament - das führt zu nix. Olga

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