Forum Allgemeine Themen Schwarzes Brett Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt

Schwarzes Brett Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt

adam
adam
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2012, 10:26:20
@digi,

es wäre aber ein verhängnisvoller Fehler, bei jedem Anspruch aus Rechten am Copyright, von Abzocke zu reden. Zuerst einmal muß von berechtigten Ansprüchen ausgegangen werden, denn die können kräftig zu Buche schlagen und das kann hier im Forum nicht oft genugt gesagt werden. Der Diebstahl von geistigem Eigentum ist kein Kavaliersdelikt.

In diesem Zusammenhang ist es immer wieder nötig, die Verhältnisse zurecht zu rücken. Nicht diejenigen, die immer wieder vor dem Mißbrauch des Copyright warnen und gewarnt haben sind die Bösen, sondern diejenigen, die sich mit fremden Federn schmücken wollen.

Was ich hier schon an Beleidigungen gegenüber den Warnern gelesen habe, läßt mich inzwischen hoffen, daß es einmal einen Klauer richtig erwischt, damit er als abschreckendes Beispiel dienen kann.

Wenn ich lese, daß ein Anwalt regelmäßig bezahlt werden muß (und sei es nur in Vorleistung) und sich hier andererseits jede Menge Leute Gedanken um die Finanzierbarkeit des ST machen, könnte einem schon mal die Hutschnur reißen.

--

adam



Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 22.06.2012, 10:52:55
Grundsätzlich: Copyright bzw das (c)-Symbol gibt es nur im amerikanischen Zivil-/Handelsrecht, jedoch findet man das in keinem europäischen Land. Das deutsche Urheberrecht ist etwas anderes. Es soll den Urheber vor Missbrauch schützen. Dies ist dann gegeben, wenn jemand etwas veröffentlicht und überdies behauptet, es wäre auf seinem Mist gewachsen.

Die ganze Problematik Copy&Paste zählt dazu und da fällt dir auch sofort auf, das dies bis in höchste Regierungskreise weit verbreitet ist. http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Home hat mittlerweile mehr als 7190 Seiten. Dort werden die wirklichen Verstöße gegen das Urheberrecht mit einem nachweislichen kommerziellen und/oder politischen Nutzen für den Betrüger aufgezählt. Zudem hat keiner von ihnen ein wirkliches Schuldgefühl. Das jetzige Urheberrecht ist also nur etwas für den Plebs.

Keiner der angeblichen Raubkopierer hat ein Werk benutzt, um sich einen finanziellen, wirtschaftlichen oder politischen Vorteil zu verschaffen. Wenn es jemand getan hat, dann sind es die Filehoster, die dafür Geld verlangen, das diese Werke in ihren Serverfarmen gespeichert werden. Oder kannst du dir ernstlich vorstellen, das jemand im Internet veröffentlicht, sie/er sei Helene Fischer oder Hansi Hinterseer und verkauft dann noch ihre CDs? Ich frage dich nicht einmal ob du solche Adressen kennst. Genau das wird aber unterstellt. Also immer schön mit dem Füßen auf dem Boden bleiben und nicht abheben.

Das Urheberrecht muss dem Internet und der weltweit vorherrschenden Praxis (also uses ist) und nicht das Internet einem verschärften Urheberrecht angepasst werden.
adam
adam
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2012, 11:47:16

Zuerst ist einmal wichtig, daß es ans Zahlen geht, nach bestehendem Recht. Erzähl mal dem Richter in seinem Alltag von tausenden Seiten im Internet, der lächelt nur, wenn er gut gelaunt ist und zeigt Dir den Weg zur Kasse.

Also erst bestehendes Recht ändern, dann dicke Backen machen. Bis dahin gilt Zahlemann und Söhne, ob Du das jetzt Copyright nennest oder Urheberrecht, ist völlig wurscht. Ich habe davor gewarnt, berechtigte Ansprüche zu mißachten und alles als Abzocke zu betrachten. Das kann schnell mal, in Form von etlichen tausend Euro, in die Hose gehen.

--

adam

Anzeige

ttrula
ttrula
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von ttrula
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2012, 11:47:16
Grundsätzlich: Copyright bzw das (c)-Symbol gibt es nur im amerikanischen Zivil-/Handelsrecht, jedoch findet man das in keinem europäischen Land.


Sehr geehrter Hinterwaeldler,

der oben zitierte Satz von Ihnen ist missverständlich.
Hier ein Link zu einer sehr guten Erklärung zur Unterscheidung von Copyright und Urheberrecht sowie der unterschiedlichen Handhabung im angloamerikanischen und europäischen Gebrauch.

der-copyright-hinweis-seine-bedeutung-seine-notwendigkeit-und-praxistipps

mfg
Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 22.06.2012, 12:15:50
...Zuerst ist einmal wichtig, daß es ans Zahlen geht, nach bestehendem Recht...

Falsch, Adam.
Das ist das Falscheste was man nur tun kann, das Zahlen.

Auch in diesem Bereich der angeblichen Copyright-Klauerei sind die meisten Abmahner auch Abzocker.
Und gerade die Kanzleil, die mir genannt wurde, ist bundesweit dafür bekannt.
Sie schüchtern die Leute ein, vorschlagsweise sofort & günstig zahlen zu dürfen.
In Wirklichkeit ist so ein Vorgang weitaus komplizierter zu rechten, als mal eben ein Mahnschreiben loszulassen.
Die Hürden, zum Recht zu kommen, sind erheblich.
Da lacht kein Richter mal eben so und schickt jemanden zur Kasse.

Dennoch:
Ich rate dringend, nichts zu kopieren, was immer es auch sei.
Ein Markenzeichen wie zb Adobes pdf Zeichen ist bereits geschützt.
Von denen hat man zwar das Recht eingeräumt erhalten, dieses Zeichen zu benutzen,
aber ausschließlich in dieser Form.

Lieder, Gedichte ... nichts kopieren.
Erlaubt ist ein Link darauf, aber selbst da bin ich vorsichtig, indem ich frage ob es dem Originaleinsteller recht ist.

Ist natürlich hinfällig, wenn auf das Copyright ausdrücklich verzichtet wird.

Zu den Schnulligrüßen. Bildchen:
Die mögen zwar frei sein zu kopieren,
aber wer schützt dort gegen Viren und späterem Spam?
Sollte ich so etwas empfangen, gehen sie SOFORT ins Nirvana.
adam
adam
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2012, 12:55:35
digi,

ich habe nicht geschrieben, daß man zahlen soll. Aber es gibt Vorgehensweisen, die auch im Zweifelsfalle, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, eingehalten werden sollten. Wer einfach nicht zahlt und zum Beispiel die 14tägige Widerspruchsfrist versäumt, kann sich plötzlich einem vollstreckbarem Titel gegenüber sehen. Dann ist die Zahlung fällig.

Also reicht es nicht, einfach nicht zu bezahlen. Der Schuß kann nach hinten los gehen.

--

adam


Anzeige

luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von luchs35
als Antwort auf margit vom 22.06.2012, 09:28:26
Margit, nach diesem Aufwand mit Anwalt und uneinsichtigen Usern würde mich zusätzlich interessieren, ob ihr die ertappten "Sünder" dann wenigstens ermahnt oder wissen die gar nichts davon, was da in der Redaktion durch ihr Plagiat abläuft? Ich denke dabei an manche/n munteren Geschichtenschreiber/In, wo trotz Plagiatnachweises fröhlich "weitergedichtet" wird.

Schließlich kann man sich den Ärger vom Hals halten, wenn man sich die kleine Mühe macht, die Urheber eines Bildes, Gedichtes, Geschichte oder Beschreibung von XY mit einem E-Mail an die betreffende Person, Gemeinschaft oder Firma um Erlaubnis bei Namensnennung zu bitten. Mir wurde dies noch nie abgeschlagen, nur immer gebeten, den Urheber nicht zu vergessen. Die Genehmigungen werden in einer Extraablage gespeichert.

Luchs
Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 22.06.2012, 13:06:44
...Wer einfach nicht zahlt und zum Beispiel die 14tägige Widerspruchsfrist versäumt, kann sich plötzlich einem vollstreckbarem Titel gegenüber sehen. Dann ist die Zahlung fällig. ...

Eine Mahnung oder eine Zahlungsaufforderung eines beliebigen Rechtsanwalts oder Inkassobüros kann einem ganz beruhigt am Bobbes vorbeigehen.

Erst das Schreiben vom Amtsgericht (bekannt als Mahnbescheid) ist verbindlich. Das kommt per (Einwurf-) Einschreiben.
Und da reicht es, ein Kreuz zu machen: ...widerpreche der Forderung insgeamt...
Das MUSS INNERHALB 14 Tagen zurückgeschickt werden ans Amtsgericht.
Und auch wenn das versäumt wurde, ist noch nicht alles zu spät, nur verschiebt sich dann allerdings die Beweispflicht.

Bevor so ein Mahnschreiben beim Amtsgericht losgeht, muss der Beantragende erst mal eine Gebühr entrichten.
Und schon daran scheitert es bei Abzockern und selbst ernannten Vollstreckern. Sie finden genug Dummchen, die sofort zahlen.

Genau um diesen amtlichen Mahnbescheid zu vermeiden, drohen sie mit einem amtlich aussehenden 'Angebot', diesen Fall 'gnädig' zu 'günstigen Konditionen' außergerichtlich erledigen zu wollen, und zwar mit einer Pauschale.
Wenn sie im Recht wären, dann würden sie garantiert kein solches Angebot machen, sondern den Fall gnadenlos durchziehen. So 'drohen' sie nur mit einer Roten Karte, vergeben sie aber nicht.

Manche bieten gar einen Ratenzahlvertrag dazu an. Und auch der wird vom 'Schuldner' angemommen, froh aus der Sache so billig herauszukommen. Das ist ein SEPARATER VERTRAG, der sofort einklagbar ist.

Alles Quatsch. Leider zahlen die meisten trotzdem sofort. Gerade Menschen in unserem Alter, die noch 'obrigkeitshörig' sind, und denken, dass so ein Schreiben von einem Rechtsanwalt schon seine Richtigkeit haben wird. Nochmal Quatsch.
Das ist nur die mieseste Tour, andere (Rentner) abzuzocken.
Wenn diese 'Rechtsanwälte' erst mal Erfolg verspüren, dann werden sie immer dreister.

Ich füge unten den Link zur Deckelung der Gebühren ein. Die Gebühren sind also nicht beliebig nach oben unbegrenzt festlegbar.

Feststellung:
Ich bin auch für das Urheberrecht; dass wir uns richtig verstehen.
Da ist nicht die Frage, ob ich das gut oder böse finde - es ist geltendes Allgemeinrecht.

Ich gehe hier nicht darauf ein, ob ein 'Schadenersatz' allein aus der Tatsache heraus, da etwas kopiert zu haben, gerechtfertigt ist. Das allein ist ja noch kein Schaden.
Versuche mal einer, von einer Firma Schadenersatz zu verlangen; der muss auf Heller und Pfennig belegen.
Und das ist bei solchen gelegentlichen 'Kopien' sehr sehr schwierig, i.a. gar unmöglich.
Schon aus diesem Grunde ist das sofortige Zahlen überhaupt nicht angesagt.


Vorsicht und Obacht sind aber in jedem Fall angebracht.
Zu Viren und Co hatte ich ja schon was gesagt; das wiegt m.E. weitaus schwerer.

Ich frage mich auch immer, WARUM denn etwas kopiert wird. So interessant kann das doch gar nicht sein.
Ein Hinweis oder ein Zitat mit Namensnennung reichen vollkommen.
Und wenn ich einen fremden Link in meine eigene Website oder Musik in die PPS einbinden möchte, dann frage ich vorher.
Die meisten werden dem Ansinnen zustimmen.
Aber ich habe auch erlebt, daß strikte abgelehnt wurde; und ich deshalb aus meinen öffentlichen PPS die Musik entfernen musste.

Lasst euch also nicht ins Boxhorn jagen.


Warum ich das hier immer und immer wieder schreibe, und warum ich den Internethai auf eigene (geringe) Kosten betreibe?
Ich bin mir durchaus bewußt, daß die meisten sofort bezahlen. Also warum mach ich hier den Wirbel?
Ich habe ganz einfach was gegen solche üblen Abzocker.
Und einigen hier hat das schon geholfen, indem sie nicht zahlten.

Mit einigen Patenten und Gebrauchsmustern stehe ich allerdings auch auf der Seite derjenigen, die Schadenersatz einfordern würden.
Meine Blumenfotos sind allerdings kostenlos und frei.
Ich kenne also beide Seiten.

Wenn hier in diesen beiden Fällen also nach längst ausgelaufener Verjährung ein unbezifferter Pauschal-Schadenersatz (oder kostenpflichtige Unterlassung) verlangt wird, so ist das eindeutig Abzocke. Abzocke, weil ja noch schnell eventuell Geld abzuziehen geht. Das Abzockgesetz gilt ja erst ab 2008. Und bei vorherigen Fällen muß deswegen nochmal nachgefragt werden, obwohl die Verjährung längst gegriffen hat. Könnte ja Dumme geben ...
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2012, 20:43:48
Erst das Schreiben vom Amtsgericht (bekannt als Mahnbescheid) ist verbindlich. Das kommt per (Einwurf-) Einschreiben.
geschrieben von digizir


Frage:

Seit wann wird der MB vom Amtsgericht als Einschreiben versandt?

Ich kenne es nur mit PZU.

Fristablauf innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung….

..ein..
Felide1
Felide1
Mitglied

Re: Spammerthemen gelöscht und Spammer gesperrt
geschrieben von Felide1


Gutgläubige und leichtsinnige Menschen gibt es immer wieder. Es kann nicht genug gewarnt werden.



nigeriaspam

Felide

Anzeige