Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Gibt es ein Recht auf Behinderung?

Soziales Gibt es ein Recht auf Behinderung?

arno
arno
Mitglied

Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von arno
Hallo,

die Meinung vieler Bundesbürger zu diesem Thema ist:
"Wer mittels Selektion ein behindertes Kind in die Welt setzt,
handelt moralisch verwerflich!"
Dabei spielen die finanziellen Folgekosten für die Allgemeinheit
eine größere Rolle als ethische Gesichtspunkte.
Gibt es ein Recht auf Behinderung?

Viele Grüße
--
arno
Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 12.04.2008, 06:36:04
Unter der Überschrift "Grenzenlose Selbstbestimmung" haben wir 2002 schon einmal über einen ähnlichen Fall aus den USA kontrovers diskutiert (siehe Link).

In dem zugrunde liegenden "Zeit"-Artikel hieß es damals: "Sie sind lesbisch, sie sind taub-und wollten Kinder, die nicht hören können. Ein tauber Samenspender machte es möglich..."


--
ursula
Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.04.2008, 10:44:18
Unten noch der Link zum "Zeit"-Artikel "Wunschkind" aus dem Jahre 2002.
--
ursula

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Karl
Karl
Administrator

Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von Karl
als Antwort auf arno vom 12.04.2008, 06:36:04
Arno,


dieses Thema ist sehr komplex und ich weiß nicht, ob ihm eine so kurze, plakative Einführung gerecht wird. Ich bedanke mich bei Ursula für die Verlinkung der damaligen Diskussion, in der nach meiner Erinnerung ernsthaft um einen richtigen (gerechten) Standpunkt gerungen wurde.

Ohne jetzt im Detail nachgelesen zu haben, weiß ich, dass ich mich damals auch zu Wort gemeldet habe. Ich bin bei dieser Diskussion der Meinung, dass von vorne herein unterschieden werden muss zwischen einem Behinderten und einer Behinderung. Es wäre ein Rückfall in schlimme Zeiten, wenn wir Behinderte ablehnen und ihnen nicht unsere Hilfe und Unterstützung (falls gewünscht) anbieten würden, es wäre aber auch unmenschlich Behinderungen zu wollen.

Eine wirklich menschliche Gesellschaft würde alles für Behinderte tun und ebenso alles gegen Behinderung. Ich bin für die PID (Präimplementationsdiagnostik), weil sie Menschen den Mut zum Kind geben würde, die sonst wegen genetischer Vorbelastung und hohem Risiko darauf verzichten würden. Ich bin für medizinische Techniken (z. B. Cochleare Implantate), wenn sie Handicaps wie Gehörlosigkeit beseitigen können. Ich bin jemand, der zornig wird, wenn die Existenz von Behinderungen als Voraussetzung für eine humane Gesellschaft gepredigt wird.
--
karl
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von eleonore
als Antwort auf Karl vom 12.04.2008, 11:22:57
Dabei spielen die finanziellen Folgekosten für die Allgemeinheit
eine größere Rolle als ethische Gesichtspunkte.
geschrieben von arno


wie immer bei arno, geht es um geld.

ich hab den ganzen artikel gelesen.
diese frage kam auf, da diese ehepaar in england , (beide gehörlos) ein taubstumme baby haben will.
sie haben schon ein taubes kind, und wollen erneut einen mit den argumentation:

Die Engländerin Paula Garfield und ihr Lebensgefährte Tomato Lichy sind gehörlos. Als die Regisseurin mit ihrem ersten Baby schwanger ging, hoffte sie, es würde ebenfalls taub sein. Ihr Wunsch ging in Erfüllung.

Sie und Lichy, er ist Künstler, verstehen Taubheit nicht als Behinderung, sondern als Kulturzustand. Taubstumme verfügen ihnen zufolge in der Zeichensprache über ein vollgültiges Ausdrucksmittel, das sie zu einem ganz eigenen Humor und einer eigenen Poesie befähige. Jetzt will Frau Garfield zum zweiten Mal schwanger werden. Sie ist 41 Jahre alt, ohne eine Befruchtung im Reagenzglas wird das kaum gehen. Dem stünde auch nichts im Wege – außer ihrem Wunsch, einen genetisch auf Taubheit programmierten Embryo zu selektieren.
geschrieben von die zeit



eleonore
pilli
pilli
Mitglied

Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.04.2008, 10:44:18
ich möchte jedem empfehlen, ursula

die von dir dankenswerterweise verlinkte diskussion aufmerksam zu lesen, die wertvolle informationen bietet, sich eine eigene sichtweise zu schaffen.

das thema bietet auch heute nach sechs jahren m.e. den gleichen hochexplosiven zündstoff, weil es sehr komplex ist aufgrund der vielzahl der zu beachtenden oder besser zu schützenden rechte.


--
pilli

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lotte
lotte
Mitglied

Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von lotte
als Antwort auf arno vom 12.04.2008, 06:36:04
Hallo,

die Meinung vieler Bundesbürger zu diesem Thema ist:
"Wer mittels Selektion ein behindertes Kind in die Welt setzt,
handelt moralisch verwerflich!"
Dabei spielen die finanziellen Folgekosten für die Allgemeinheit
eine größere Rolle als ethische Gesichtspunkte.
Gibt es ein Recht auf Behinderung?

Viele Grüße
--
arno
geschrieben von arno

Du meinst wahrscheinlich, lieber arno, ob es ein Recht gibt, behinderte Kinder zur Welt zu bringen.

Selbstverständlich -- und da nehme ich nicht einmal den Standpunkt der katholischen Kirche ein.
Das Recht auf Selbstbestimmung schließt auch das Elternrecht mit ein, allenfalls behinderten Kindern das Leben zu schenken.


Irgendwie macht mich diese Frage unruhig ... erlebte ich doch als KInd, wie Nachbarsbub Heini ( er war 30 den Jahren nach), 1944 " abgeholt" wurde ... zur Kinderverschickung... alles, was seinen Eltern von ihm blieb, war die Erinnerung an ein sehr geliebtes Kind.

Grüßchen

lotte
Karl
Karl
Administrator

Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von Karl
als Antwort auf lotte vom 12.04.2008, 17:07:01
Hallo Lotte,



das Recht, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, steht nicht zur Diskussion. Dies ist ein Menschenrecht, welches nicht zur Disposition steht.

Es geht um eine ganz andere Frage, nämlich darum, ob behinderte Eltern Vorsorge treffen dürfen, dass ihr Kind auf jeden Fall auch behindert ist. Diese Problematik, darauf hat Ursula hingewiesen, wurde hier bereits früher einmal anlässlich eines anderen Falles heftig diskutiert (s. Linktipp).

Der Fall, der damals zur Diskussion stand, war folgender: Zwei zusammenlebende gehörlose Frauen wollten mit Hilfe eines geeigneten Samenspenders sicherstellen, ein gehörloses Kind zu bekommen, welches aus ihrer gehörlosen Gemeinschaft nicht ausbrechen können sollte (weshalb ihm auch spätere Hilfen wie Cochlear Implantat etc. hätten verwehrt werden müssen).

Die Diskussion zu dem Thema wurde damals von dem von vielen verehrten und inzwischen leider verstorbenem wese mit folgenden Worten abgeschlossen:

Vereinfacht gesagt, das was die beiden Frauen getan haben, das gehört eigentlich in die Kategorie menschlicher Arroganz. Für mich ist die Motivation unnatürlich und fast schon pervers. Hintergrund ist doch nicht die Liebe zu einem Kind, sondern ein perfider Egoismus dieser Frauen.

Was mich zornig macht, das ist aber auch noch etwas ganz anderes. Die Geburt eines gehörlosen Kindes ist etwas Endgültiges. Dem Kind wird das Recht auf Selbstwirklichung bewusst genommen, oder doch stark reduziert. Demnach wird einem bei einem solchen Kind die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit vorsätzlich manipuliert. Das widerspricht unserem Grundgesetz eindeutig. Und deswegen kann ich dieses Recht niemand zubilligen. Auch nicht in Ausnahmefällen!

Selbst wenn ich den Begriff "Behinderung" weglasse, es ist für mich einfach unverantwortlich, wenn einem Lebewesen eine so massive Fremdbestimmung aufgezwungen wird.

Eine weitere, wichtige Frage stellt sich dann für mich auch. Wenn man das Verhalten dieser beiden Frauen nur deswegen gut findet, weil es in einem vorgeburtlichen Stadium stattfindet, wo sind dann die Grenzen? Die fast zwangsläufige Folge wäre doch, daß man Kinder in jedem beliebigen Lebensalter manipulieren darf. Und das ist nicht hinnehmbar, weil es unmenschlich ist.
geschrieben von wese


Ich kann wese nur zustimmen.
--
karl
silhouette
silhouette
Mitglied

Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von silhouette
als Antwort auf Karl vom 12.04.2008, 17:25:48
Da wird die pränatale Diagnostik entwickelt und verfeinert, um im frühest möglichen Stadium die Geburt eines schwerst behinderten Kindes nicht zustande kommen zu lassen - Schwangerschaftsabbruch aus eugenischen Gründen. Es IST pervers, diese Erkenntnisse anzuwenden, um ein belastetes Kind absichtlich zu zeugen. Und ein Mensch, der nicht alle fünf Sinne hat, ist belastet. Niemand, der selber mit dieser Belastung so umzugehen gelernt hat, dass er daraus subjektiv Nutzen zieht, hat das Recht, sie absichtlich und gezielt jemandem aufzubürden.
--
silhouette
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: Gibt es ein Recht auf Behinderung?
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf Karl vom 12.04.2008, 17:25:48
achja.... wese .... schmerzlich vermisster, kluger Wese ... das waren noch Zeiten ... und wie immer hatte er recht!

Es gibt ein recht auf Unversehrtheit, das vor der Zeugung eines Kindes doch wohl VOR das Recht auf Behinderung steht - Recht auf Behinderung haben Menschen, die Behindert sind und die ein Recht darauf haben, die selben Rechte - aber auch Pflichten zu haben, wie jeder andere.
--
angelottchen

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