Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?

Soziales Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 02.03.2018, 17:39:49

...fehlt nur der Zusatz, dass Flüchtlinge VORBEHALTLOS dieses Geld bekommen, ohne Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse - hingegen müssen HARTZ IV ihre finanziellen Verhältnisse offen legen und bekommen ABzüge, wenn ihr Erspartes oder Privatbesitz höher als erlaubt ist. Ich persönlich kenne viele Flüchtlinge und keiner von denen war ohne Ersparnisse, allein nach Syrien wurden im letzten Jahr von in Deutschland lebenden Syrern ins  Bürgerkriegsland Syrien  67 Millionen Euro überwiesen worden und das nicht nur von bereits hier arbeitenden Syrern oder noblen Millionären. Dass da das Volk rumort wundert mich nicht wirklich

Karl
Karl
Administrator

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.03.2018, 21:26:46

Liebe Wolkenschieber,

es wird aber doch wohl kaum ein Deutscher derzeit mit einem Syrer tauschen wollen.

Karl
 

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Monja_moin
Hartz IV: Wie teuer darf die Wohnung sein?

Hier Auszüge aus dem Link:

Die Behörden orientieren sich meist an den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Ortsbezogene marktübliche Mieten sind jedoch zu berücksichtigen. Das bedeutet: Je nach Lage fällt der Mietspiegel höher oder niedriger aus. In München, Frankfurt und Hamburg bezahlen Mieter im Schnitt mehr für die Wohnung als in Leipzig, Dresden oder Berlin.
 
………………………………..
 
Für Berlin gelten zum Beispiel folgende Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten:
1-Personenhaushalt: 378 Euro
2-Personenhaushalt: 444 Euro
3-Personenhaushalt: 542 Euro
4-Personenhaushalt: 619 Euro
5-Personenhaushalt: 705 Euro
jede weitere Person: + 50 Euro
……………….
 
Die Wohnungskosten werden an den Mieter direkt ausgezahlt. Sollte der zuständige Träger allerdings feststellen, dass das Geld anderweitig verwendet wird, ist eine Überweisung direkt an den Vermieter möglich. Im Übrigen: ALG-II-Empfänger unter 25 Jahren haben keinen Anspruch auf eine staatlich finanzierte Wohnung. Nur im Falle schwerwiegender sozialer oder beruflicher Gründe können sie aus der elterlichen Wohnung ausziehen und bekommen die eigenen vier Wände bezahlt.

Ob das Gleiche in der selben Höhe auch für Flüchtlinge / Asylbewerber gilt, weiß ich nicht.

Monja.

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Edita
Edita
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.03.2018, 21:26:46
...fehlt nur der Zusatz, dass Flüchtlinge VORBEHALTLOS dieses Geld bekommen, ohne Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse - hingegen müssen HARTZ IV ihre finanziellen Verhältnisse offen legen und bekommen ABzüge, wenn ihr Erspartes oder Privatbesitz höher als erlaubt ist. Ich persönlich kenne viele Flüchtlinge und keiner von denen war ohne Ersparnisse, allein nach Syrien wurden im letzten Jahr von in Deutschland lebenden Syrern ins  Bürgerkriegsland Syrien  67 Millionen Euro überwiesen worden und das nicht nur von bereits hier arbeitenden Syrern oder noblen Millionären. Dass da das Volk rumort wundert mich nicht wirklich
ALSO - mir fehlt er NICHT! Überall wo Menschen sind, wird auch gelogen und betrogen, daß die Heide wackelt! Warum sollen sich da Menschen auf der Flucht anders verhalten als Menschen, die in Frieden leben dürfen? Und HartzIV-Empfänger können genau so Leistung erschleichen, und das tun auch manche, wie Sozialhilfe-Empfänger im Flüchtlingsmodus, wird auch praktiziert, wie wir des Öfteren aus den Medien entnehmem können, sind aber bei Gott nicht in der Überzahl, sondern in überschaubarer Anzahl, aber ...... soll man - n u r   w e g e n  s o l c h e r  paar B e t r ü g e r  den Rest der Bedürftigen leiden lassen???  Egal ob Flüchtling oder HartzIV-ler?

Daß Du viele Flüchtlinge kennst, mag sein, aber deren Vermögensverhältnisse haben sie Dir sicher nicht offengelegt!

Deine Zahl entstammt einem Bericht der Wirtschaftswoche, die sich auf eine Auswertung der Bundesbank beruft.
Die Geldtransfers ins Bürgerkriegsland Syrien waren dem nach von 18 auf 67 Millionen Euro gestiegen. Diese Summe sei jedoch vergleichsweise gering.

"  Allein nach Italien überwiesen Migranten vergangenes Jahr insgesamt 340 Millionen Euro, wie die Bundesbank auf Anfrage von t-online.de mitteilte. Das sind 64 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2012. Nach Polen flossen knapp über 400 Millionen Euro. Das ist mehr als das Doppelte im Vergleich zu 2012. Das Volumen der Überweisungen nach Rumänien erhöhte sich binnen einen Jahres von 115 auf 267 Millionen Euro.
Das mit Abstand meiste Geld wird nach wie vor in die Türkei überwiesen: Die Summe liegt seit Jahren nahezu konstant bei über 800 Millionen Euro. Besonders stark nehmen seit Jahren insbesondere auch Überweisungen in osteuropäische EU-Mitgliedstaaten zu, wie die Beispiele Polen und Rumänien zeigen. "    Quelle

Also ...... alles im grünen Bereich, man muß HartzIV-Empfänger nicht gegen Flüchtlinge aufhetzen!

Edita
Alexs
Alexs
Administrator

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Alexs
als Antwort auf Karl vom 02.03.2018, 22:03:37
Liebe Wolkenschieber,

es wird aber doch wohl kaum ein Deutscher derzeit mit einem Syrer tauschen wollen.

Karl
 
geschrieben von karl
Natürlich will das kein Deutscher.
Aber dennoch ist das was Wolkenschieber da schreibt eines der Hauptprobleme! Nicht der angebliche Hass gegen Flüchtlinge. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass jemand (Kriegs) Flüchtlinge hasst.

Stellen wir uns mal einen 50 jährigen Arbeiter vor der seinen Job verliert. Seine Frau geht auch arbeiten. Findet er keinen neuen Job, was mit 50 nicht unwahrscheinlich ist, bekommt er irgendwann H4 Leistung. Soweit so gut. Er finanziert aber mit seiner Frau ein Haus. Das Ersparte ist während der Arbeitslosigkeit für die Finanzierung drauf gegangen. H4 wird nun gekürzt weil die Frau arbeitet und das Haus da ist. Ihnen bleibt nur in eine Mietwohnung zu ziehen und das Haus zu verkaufen. Naja - durch den Verkauf ist wieder ein Überschuss vorhanden, also gibt es wieder weniger Leistung.
Wenn man es ganz dreist haben will, dann hat die Stadt das Haus erworben und stellt es einer Flüchtlingsfamilie zur Verfügung.

Worst case, aber ein reales Szenario.
Es werden Unterschiedliche gemacht.
 
Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Elmos
als Antwort auf Alexs vom 03.03.2018, 08:18:53

Hallo,

also dieses Szenario... ist natürlich Worst-Case aber auch ein wenig selbst verschuldet von deinem Beispieldeutschen. Als ich mein Haus gekauft habe, da hab ich darauf geachtet, dass die monatlichen Zahlungen so niedrig bleiben, dass ich es auch noch mit Harz IV abzahlen kann, und auch wenn ich mir gerne ein schöneres, grösseres oder gartenreicheres Haus gewünscht hätte, so ist dabei halt ein kleines, altes ohne Garten rausgekommen, denn alles andere wäre mir zu risikoreich gewesen.
Was ich daher sagen möchte, das ist doch immer noch kein Grund auf jemand anderen böse oder neidisch zu sein, das überhaupt kein Haus hat?

liebe Grüße
Andrea

 


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Alexs
Alexs
Administrator

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Alexs
als Antwort auf Elmos vom 03.03.2018, 09:04:49

Ja, das wäre selbst verschuldet.
Ist auch nur ein Beispiel.
Es geht mir aber eigentlich um die Unterschiede die gemacht werden.
Da wird immer von Gleichheit gesprochen, wo ist sie denn?!

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Elmos
als Antwort auf Alexs vom 03.03.2018, 09:26:52

Hallo,


Es geht mir aber eigentlich um die Unterschiede die gemacht werden.
Da wird immer von Gleichheit gesprochen, wo ist sie denn?!
kannst du das (in dem Zusammenhang dieses Threads) noch ein weinig erläutern?
Die "Ungleichheit" die geht doch in erster Linie zu Lasten derjenigen die weniger Geld zum Unterhalt bekommen. Und die, anders übrigens als HarzIV Empfänger, übrigens keinen Cent dazu hinzuverdienen dürfen, die also wirklich mit dem Geld auskommen müssen das sie hier bekommen.

liebe Grüße
Andrea
Alexs
Alexs
Administrator

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Alexs
als Antwort auf Elmos vom 03.03.2018, 09:31:48

Es ist doch schon alles geschrieben.
Ich habe karl auf dessen Antwort von Wolkenschieber geantwortet.

koarl
koarl
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von koarl
als Antwort auf Edita vom 03.03.2018, 08:10:19

Hallo u guten Morgen
Bin aber schon der Meinung das überweisungen nach Italien oder Polen erarbeitetes Geld ist . Da sollte schon  unterschieden werden.
Da sind die wircklichen Kriegsflüchtlinge eine ganz geringe Zahl. Meiner Meinung ist der gröste Teil Wirtschaftflüchlinge .


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