"Sterbehilfe" - mein Dauerthema !


Noch geht es mir gut, ich habe wenig oder nur Schmerzen, die ich selbst bekämpfen kann, mein Gedächtnis lässt noch nicht auf "Alzheimer" oder Demenz schließen (obwohl es schlecht ist!), aber die Angst, es würde mir so gehen, und, wie meine Krankenhauserfahrungen zeigen, keine Hilfe in Aussicht sein!

Es ist zwar in Deutschland nicht mehr verboten, Selbstmord zu begehen, aber es wird keine Hilfe dazu gewährt, geschweige denn die einfachen "Pillen für den Notfall" irgendwo zu bekommen.
Und das auf "Verordnung" der Ärztevereinigung, die ihren Mitgliedern so etwas verbietet...
Wobei ich mir sicher bin, dass jeder Arzt für sich selbst keine Probleme damit hätte !

So müsste ich dann, wenn ich die Diagnose höre, zur "Selbsthilfe" schreiten und von einer Brücke springen? - in ein Wasser gehen - große Mengen Tabletten schlucken oder mir die Pulsadern aufschneiden - natürlich möglichst ohne jemanden dabei zu beteiligen, damit er nicht Ärger bekommt!

Doch das würde sich wohl kaum vermeiden lassen !

Wir haben zwar die Freiheit "unser Leben selbst zu beenden, wenn wir das für richtig befinden" (Gerichtsurteil), aber wie das gehen soll, da bekommt man keine Unterstützung !

Und ebenso unmöglich finde ich die "Voraussetzungen" : starke Schmerzen (erstmal aushalten!), sowieso bald sterbend, vielleicht auch etwas, was ich gar nicht merke (Alzheimer)?

Das erscheint mir alles nicht als die "Freiheit", die unserem Selbstbestimmungsideal entspricht...
 


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Kommentare (7)

Songeur

Für uns hier in Belgien ist aktive Sterbehilfe seit 2002 legal und inzwischen auch so normal, daß darüber keine öffentlichen Diskussionen mehr festzustellen sind.

Anno 2021 haben 2699 Menschen in Belgien Sterbehilfe beantragt und bekommen. Ca. 75 % der Anträge waren in niederländischer Sprache abgefasst, der Rest wohl in französischer Sprache. Die meisten Patienten waren zwischen 60 und 89 Jahre alt.


Quelle

ehemaliges Mitglied

Hallo und Guten Morgen.

Du sprichst ein Thema an die sicher viele ältere aber auch jüngere betreffen kann. Man hofft immer das diese Gedanken  einen nicht treffen wird. Aber wenn dann sollte es einfacher und mit Hilfe möglich gemacht werden. Hier in der Schweiz wird das schon einige Jahren Praktiziert.

Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein die es dann möglich machen.

Cornel
 

Lenova46

Karlsruhe hat gesprochen

"Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekanntgegeben (2 BvR 2347/15, 2 BvR 2527/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 651/16). In der Pressemitteilung vom gleichen Tage hat das höchste deutsche Gericht sie so zusammengefasst: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert. Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren. Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“ Der volle, umfangreiche und sehr lesenswerte Text dieser Verlautbarung ist online unter

Link - 12 Seiten:

https://www.gew-bw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=94938&token=6b991468e2d490199ad064515b9beac5a10f4419&sdownload=&n=Info-Sterbehilfe-Maerz-web.pdf

https://www. bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html verfügbar. 

Syrdal


Es ist nicht einfach, sich zu diesem sehr schwierigen Thema zu äußern. Und man könnte es von verschiedenster Seite betrachten einerseits aus der Sicht der unmittelbar Betroffenen, andererseits aus der Sicht der Angehörigen, der Medizin, der Rechtsprechung und nicht zuletzt aus ethischer oder religiöser Sicht. Und jede Betrachtung und Antwort würde in ihrer Unterschiedlichkeit durchaus verständlich sein.

Ich selbst enthalte mich, weil ich zu wenig dazu weiß. Aber ich verweise auf die

Deutsche Gessllschaft für Humanes Sterben (DGHS)
Kronenstraße 4, 10117 Berlin
Internet: www.dghs.de
E-Mail: [email protected]

Dort gibt es bestimmt hilfreiches Informationsmaterial, das man sich zusenden lassen kann.
Dass Dir dieser kleine Hinweis ein wenig hilft, hofft
Syrdal

Meerjungfrau43

@Syrdal
Danke Dir, Syrdal, vielleicht kann man dort ohne große Kosten wirklich was erreichen !
Lieben Gruß Marianne 

annelli


Liebe Meerjungfrau,
genauso ist es. Ich bin 72 Jahre alt, noch relativ fit und das Leben macht mir auch noch einigermaßen Spaß. Aber ich finde, es gehört zu den Grundrechten jedes Menschen, sein Ende selbst zu bestimmen. Meine Mutter, mein Schwiegervater, meine Schwiegermutter --alle hätten gerne auf ihre letzten 2 Jahre verzichtet. Und deshalb würde es mich sehr beruhigen, wenn ich ein entsprechendes Medikament im Schrank hätte.
annelli

 

Meerjungfrau43

Hallo, liebe Annelli, Du hast mich richtig verstanden ! Leider ist es so, dass bei uns nur das Recht existiert, aber leider keine Möglichkeit, es zu verwirklichen, jedenfalls nicht ohne viel Geld (Ausland!), lange Argumentation, Beteuerung, dass man starke Schmerzen hat ! So kann ein simples "Recht" eigentlich nicht aussehen...
@annelli  


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