Aktuelle Themen Anneli

Juliana
Juliana
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von Juliana
als Antwort auf Sirona vom 21.08.2015, 10:31:38

[....]
Wenn Mord nicht verjährt, wie kann es dann sein, dass der überführte Täter nur durch sein Geständnis erneut verurteilt werden kann? Lücke im Strafrecht? Es darf doch nicht wahr sein, dass ein nach Jahren überführter Täter nicht verurteilt werden kann, nur weil er seinerzeit wegen mangelnder Beweise einen Freispruch bekommen hat.

Sirona

Meiner Meinung nach besteht hier ein Widerspruch, der in der Gesetzgebung aufgrund der enormen Fortschritte in der Forensischen Medizin schon längst beseitigt bzw. hätte angepasst werden müssen.
Einerseits verjährt Mord nicht, andererseits sind der Justiz nach einem Freispruch infolge mangelnder Beweise aufgrund der Gesetzeslage die Hände gebunden, den Mörder trotz eindeutiger neuer Beweislage auch noch nach über dreißig Jahren zu verurteilen.

Ich stimme Dir zu, es kann und darf auch m. E. nicht sein, dass ein Mörder einer 17-jährigen das Leben nimmt und selbst lebenslang sein Leben unbehelligt und straflos weiterleben darf.

Ein Gesetz von annodazumal behält einfach seine Gültigkeit, obwohl eine Gesetzesänderung/-erweiterung hier Gerechtigkeit schaffen könnte, die gerade aufgrund der neuen Untersuchungsmethoden erforderlich ist.

Ich würde dem Vater von Frederike wünschen, dass seine Klage auf Erstattung eines Schmerzensgeldes Erfolg hat, befürchte aber eher das Gegenteil (nicht nur) wegen des Ablaufes der Verjährungsfrist. Am 9. September wissen wir mehr.

Juliana
justus39
justus39
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von justus39
als Antwort auf Juliana vom 22.08.2015, 01:22:45
Was wäre denn nun wenn,
man damals einen Unschuldigen verteilt hätte, der jetzt immer noch hinter Gittern sitzt, dürfte man auch dann nicht neu verhandeln und endlich Gerechtigkeit schaffen?

justus
rehse
rehse
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von rehse
als Antwort auf silhouette vom 19.08.2015, 21:41:09
Der 39jährige soll auch seelisch gestört sein. Vielleicht erklärt dies das "Warum?"

Anzeige

Re: Anneli
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rehse vom 22.08.2015, 12:55:48
Wenn alle 'seelisch gestörten' zum mörder werden würden, dann gäbe es bald nur noch gestörte.

Solche tat ist mit NICHTS zu entschuldigen, bzw zu rechtfertigen.

Nicht nur das leben des mädchens wurde ausgelöscht, auch das leben der familie ist zerstört.

Ich schreibe lieber nicht, was ich den tätern wünsche. 😡😡😡
Juliana
Juliana
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von Juliana
als Antwort auf justus39 vom 22.08.2015, 12:22:41
Was wäre denn nun wenn,
man damals einen Unschuldigen verteilt hätte, der jetzt immer noch hinter Gittern sitzt, dürfte man auch dann nicht neu verhandeln und endlich Gerechtigkeit schaffen?

justus


Doch, ich denke, dass das durch ein Wiederaufnahmeverfahren möglich ist.
Voraussetzung dafür sind allerdings neue Beweise für die Unschuld des strafrechtlich Verurteilten.

Juliana
rehse
rehse
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von rehse
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.08.2015, 13:38:45
Verbessere mich: "schwer" seelisch gestört.

Anzeige

olga64
olga64
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von olga64
als Antwort auf justus39 vom 22.08.2015, 12:22:41
Justus - vor Jahrzehnten haben mehrere gerichtliche Instanzen das SChuldurteil aufgehoben. Demzufolge kam der Mann frei und lebt an einem unbekannten Ort. Ob er nun wirklich der Mörder war oder nicht, weiss nur er (das Opfer wüsste es auch, lebt aber nicht mehr). Was man aber mit Sicherheit sagen kann, ist, dass Sie und ich und wir alle in diesem Forum es nicht wissen und uns auch davor hüten sollten, jemanden als schuldig zu bezeichnen, so lange dessen Schuld nicht gerichtlich festgestellt wird oder wurde. DAs nennt man dann Rechtsstaat und wir sollten bei allen Unverständlichenkeiten, die Nicht-Juristen natürlich heimsuchen, diese Rechtsform nie eintauschen wollen gegen diktatorische Gerichte, die selbst Urteile fällen. DAmit machte Deutschland einige Male in seiner jüngsten Geschichte sehr schlechte Erfahrungen, oder? Olga
justus39
justus39
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von justus39
als Antwort auf olga64 vom 24.08.2015, 16:11:08
Justus - vor Jahrzehnten haben mehrere gerichtliche Instanzen das SChuldurteil aufgehoben. Demzufolge kam der Mann frei und lebt an einem unbekannten Ort. Ob er nun wirklich der Mörder war oder nicht, weiss nur er (das Opfer wüsste es auch, lebt aber nicht mehr). Was man aber mit Sicherheit sagen kann, ist, dass Sie und ich und wir alle in diesem Forum es nicht wissen und uns auch davor hüten sollten, jemanden als schuldig zu bezeichnen, so lange dessen Schuld nicht gerichtlich festgestellt wird oder wurde. Olga


...und genau darum geht es, dass die Schuld nun vor Gericht anerkannt werden sollte. Denn inzwischen liegt ein vom Bundesgerichtshof anerkanntes Beweismittel vor, das es damals noch nicht gab und welches den Tatverdächifgen überführen würde.
Nur darf wohl ein Freigesprochener kein zweites Mal wegen des gleichen Verbrechens angeklagt werden. Um ihn dennoch vor Gericht zubringen, versucht es nun der Vater des Mordopfers über die Anklage wegen Schmerzengeldes.
Damals, vor 34 Jahren, war der Verdacht auf den 22 Jahre alten türkischen Einwanderer Ismet H. gefallen, der 1982 vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Doch nach erfolgreicher Revision sprach eine Kammer des Landgerichts Stade H. frei. Und dieser Freispruch wurde rechtskräftig.

Heute aber "ist der Staat schlauer geworden", wie sich Möhlmanns Anwalt Wolfram Schädler ausdrückte. Denn was weder die Staatsanwaltschaften noch die Richter in den achtziger Jahren wussten, liegt, als Beweismittel vom Bundesgerichtshof anerkannt, inzwischen auf dem Tisch: die DNA Ismets H.s an einer Binde des jungen Mädchens, die exakt die gleichen Merkmale aufweist wie eine Haarprobe des Verdächtigen.
geschrieben von SPIEGEL ONLINE

Ich wünsche jedenfalls dem Vater des Opfers viel Glück.
justus
silhouette
silhouette
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von silhouette
als Antwort auf justus39 vom 22.08.2015, 12:22:41
Was wäre denn nun wenn,
man damals einen Unschuldigen verteilt hätte, der jetzt immer noch hinter Gittern sitzt, dürfte man auch dann nicht neu verhandeln und endlich Gerechtigkeit schaffen?

justus

Zunächst einmal kann kein neues Urteil dem Unschuldigen, der Schuldig gesprochen wurde, die verlorenen Lebensjahre wiedergeben, mit Geld ihm allenfalls einen besseren Neustart oder eine bessere Rentenperspektive über eine Lebensversicherung verschaffen.

Darüber gibt es einige Beispiele im Netz. Der letzte betrifft einen Harry Wörtz, aus meiner Gegend. In solchen Fällen von eindeutigen neuen Fakten gibt es die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Aber das fordert von dem Unschuldigen, der schuldig gesprochen wurde, ein übermenschliches Kämpferherz, unendliche Ausdauer und Kohle, um einem dafür geeigneten Anwalt über lange Zeit Honorare zu zahlen, als Vorschuss, auf dem er nicht sitzen bleibt, wenn er Glück hat und die Sache für ihn gut ausgeht. Sonst Gute Nacht Marie!

Umgekehrt ist der Fall, wenn ein Schuldiger, der mangels an Beweisen oder durch ein schlampig arbeitendes oder zur Nichtbeachtung von Hinweisen beeinflusstes Gericht Unschuldig gesprochen wurde, nach meiner Kenntnis noch schwieriger. Der wahre Schuldige, der heute auch z.B. durch Gentechnik überführt werden kann, muss möglichst ein Geständnis ablegen, sonst sind die Aussichten auf Wiederaufnahme des Verfahrens extrem gering auch nicht allein bei Vorliegen von neuen "harten" Fakten.

Lesenswert: "Halbgötter in Schwarz" (das sind die Richter), von Rolf Bossi, einem langjährigen Strafverteidiger, der manchen aussichtlosen Prozess gewonnen hat und deswegen auch von Promis "gern genommen wurde", die irgendwie doch Dreck am Stecken hatten.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Anneli
geschrieben von olga64
als Antwort auf silhouette vom 24.08.2015, 16:51:38
Rolf Bossi war insbesondere in München ein sog. Staranwalt - er verteidigte m.W. Vera Brühne und auch Ingrid van Bergen. ABer er wird heute nicht mehr viel machen - er ist ja über 90 Jahre alt.
Ein sehr erfolgreicher und guter Anwalt, insbesondere für Wiederaufnahmeverfahren, ist Gerhard Strate. Wenn diesen ein Fall interessiert, arbeitet er anscheinend auch für sehr viel geringeres Honorar als ihm zusteht.
Aber bei dem nun angestrebten Schadensersatzprozess in einer jahrzehntelangen Causa signalisiert das zuständige Gericht ja bereits, dass wenig Chancen bestünden für den Kläger.
Auch wenn er den Prozess gewinnen sollte - wenn der Beklagte arm und mittellos ist, verfügt er lediglich über einen Titel - wird aber wohl nie Geld dafür bekommen können.
Rein theoretisch frage ich mich in solchen Fällen immer, ob ein gewisser Geldbetrag wirklich den Verlust eines lieben Menschen kompensieren kann. Oft werden solche Prozesse auch geführt, damit die Anwälte Geld verlieren und ihren Ruf als Spezialisten in einem bestimmten Segment ausbauen können. Olga

Anzeige