Aktuelle Themen Falsche Abmahnungen
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Und die neue Abmahnwelle breitet sich aus. Laut Spiegel Online hat der Anwalt Thomas Urmann angekündigt, seine Abmahnwelle auf Nutzer anderer Porno-Streaming-Portale als Redtube auszuweiten. Warten wir's ab. Zur Zeit sieht es wohl so aus, daß das Zwischenspeichern winziger Teile einer Datei keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Findet diese Zwischenspeicherung im Rahmen eines technischen Prozesses (Streaming) nur temporär statt, ist sie ausdrücklich kein Verstoß. Ich finde nur leider den link nicht wieder, der diesen Absatz aus dem Gesetz näher erläuterte.
All diejenigen, die denken, sie seien nicht betroffen, weil sie keine Pornos im Internet sehen, die seien darauf hingewiesen, daß sich Youtube als nächstes Ziel durchaus anbietet, wenn die Kanzlei U+C mit den bisherigen Abmahnungen durchkommt. Bei Youtube passiert technisch genau das Gleiche, was auch bei Porno-Streaming-Seiten passiert und bei Youtube finden sich mit Sicherheit jede Menge Filme, die ohne Autorisierung durch den Rechteinhaber dort hochgeladen werden.
Einen Irrtum gilt es noch aufzuklären. Die Weiterleitung auf ein Streaming-Portal wie Redtube allein reicht nicht, um abgemahnt zu werden. Erst wenn tatsächlich ein Film angeklickt wird und das Streaming beginnt, dann beginnt nach Meinung von U+C der Verstoß gegen das Urheberrecht.
All diejenigen, die denken, sie seien nicht betroffen, weil sie keine Pornos im Internet sehen, die seien darauf hingewiesen, daß sich Youtube als nächstes Ziel durchaus anbietet, wenn die Kanzlei U+C mit den bisherigen Abmahnungen durchkommt. Bei Youtube passiert technisch genau das Gleiche, was auch bei Porno-Streaming-Seiten passiert und bei Youtube finden sich mit Sicherheit jede Menge Filme, die ohne Autorisierung durch den Rechteinhaber dort hochgeladen werden.
Einen Irrtum gilt es noch aufzuklären. Die Weiterleitung auf ein Streaming-Portal wie Redtube allein reicht nicht, um abgemahnt zu werden. Erst wenn tatsächlich ein Film angeklickt wird und das Streaming beginnt, dann beginnt nach Meinung von U+C der Verstoß gegen das Urheberrecht.
Bei mir würden alle Abmahnungen per Mail im Spamordner landen!
Ein seriöser Anwalt verschickt solche nicht per Mail!
Monja.
Ein seriöser Anwalt verschickt solche nicht per Mail!
Monja.
Die User der Porno-Seiten sollten ihre Abmahnungen ,die sie erhalten, aber gut verstecken, nicht dass der grösste Ärger dann von der Ehefrau kommt. Mir tut eigentlich keiner leid, der durch das Ansehen von Porno-Seiten nun Probleme bekommt - that`s life, guys! Olga
That's Life, guys@ Olga,
wieder einmal eine sehr dumme, oberflächliche und zudem sexistische Reaktion auf ein einziges Schlagwort im Vorhergehenden. Wahrscheinlich hast Du überlesen, dass mein Anlass das Thema hier zu eröffnen die PN einer abgemahnten Frau war. Dieser und anderen Betroffenen habe ich hier mit der Information aus einer ZDF-Sendung geholfen, so denke ich.
Karl
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Was aber ist, wenn die Betroffenen User gar nicht gezielt zu den Pornoseiten wollten....
Wären das immer noch "Täter" ? Oder schon "Opfer" ?
In Foren meldeten sich Abgemahnte, die ihre Browser-Historien nach Aufrufen von Redtube.com zum Zeitpunkt durchforsteten, an dem laut Abmahnung der Abruf des Pornovideos stattgefunden haben soll. Dabei fiel auf, dass unmittelbar vor dem Abruf ein Zugriff auf trafficholder.com verzeichnet war. Von dort aus ging es offenbar per automatischer Weiterleitung zur Domain retdube.net. Hier ein Beispiel: http://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://49655.movfile.net http://49655.movfile.net/ http://49655.retdube.net/ Was ist hier abgelaufen? Der Browser wurde von irgendwoher zu trafficholder.com weitergeleitet. Dort sorgte der Aufruf des Skripts transfer.php mit dem Parameter http://49655.movfile.net dafür, dass direkt zur Seite 49655.movfile.net weitergeleitet wurde, von dort aus zu 49655.retdube.net. Auf retdube.net befand sich schließlich eine Weiterleitung zu Redtube.com. Es spricht vieles dafür, dass hier beispielhaft der Ablauf des IP-Loggings für die Abmahnwelle dokumentiert ist. Trafficholder.com ist ein sogenannter Adult-Traffic-Broker. Er zieht Seitenaufrufe gegen Bezahlung zu seinem Redirect-Dienst und lässt sich umgekehrt dafür bezahlen, diese Seitenaufrufe zu einem anderen als dem vom Nutzer gewünschten Ziel weiterzuleiten. So können sich beispielsweise Pornobildchen-Portale ein Zubrot verdienen. Sie streuen Trafficholder-Redirects ein. Der Nutzer bekommt dann etwa beim Klick auf ein Thumbnail anstatt der großen Version des Bildes eine ganz andere Seite angezeigt. Trafficholder verkauft diese Zwangsumleitungen ohne Wissen und Wollen des Nutzers für knapp 3 US-Dollar pro Tausend. Der Clou dabei: Trafficholder arbeitet mit Geolokalisation. Es ist also zum Beispiel möglich, 10.000 von Pornoseiten umgeleitete Zugriffe deutscher IP-Adressen für unter 30 US-Dollar für eine bestimmte Ziel-URL zu kaufen. Im vorliegenden Fall wurde offensichtlich der URL 49655.movfile.net gezielt deutscher Traffic zugeführt.
Und da gibt es noch andere Beteiligte.
Seine Hoffnung kann der deutsche Internetnutzer offenbar nur noch auf einen setzen: die Porno-Industrie. Die wird sich wohl kaum das Streaming-Geschäftsmodell kaputt machen lassen. Redtube hat bereits rechtliche Schritte angekündigt. Das könnte den Abmahn-Collegen noch teuer zu stehen kommen.
nordstern
Wären das immer noch "Täter" ? Oder schon "Opfer" ?
In Foren meldeten sich Abgemahnte, die ihre Browser-Historien nach Aufrufen von Redtube.com zum Zeitpunkt durchforsteten, an dem laut Abmahnung der Abruf des Pornovideos stattgefunden haben soll. Dabei fiel auf, dass unmittelbar vor dem Abruf ein Zugriff auf trafficholder.com verzeichnet war. Von dort aus ging es offenbar per automatischer Weiterleitung zur Domain retdube.net. Hier ein Beispiel: http://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://49655.movfile.net http://49655.movfile.net/ http://49655.retdube.net/ Was ist hier abgelaufen? Der Browser wurde von irgendwoher zu trafficholder.com weitergeleitet. Dort sorgte der Aufruf des Skripts transfer.php mit dem Parameter http://49655.movfile.net dafür, dass direkt zur Seite 49655.movfile.net weitergeleitet wurde, von dort aus zu 49655.retdube.net. Auf retdube.net befand sich schließlich eine Weiterleitung zu Redtube.com. Es spricht vieles dafür, dass hier beispielhaft der Ablauf des IP-Loggings für die Abmahnwelle dokumentiert ist. Trafficholder.com ist ein sogenannter Adult-Traffic-Broker. Er zieht Seitenaufrufe gegen Bezahlung zu seinem Redirect-Dienst und lässt sich umgekehrt dafür bezahlen, diese Seitenaufrufe zu einem anderen als dem vom Nutzer gewünschten Ziel weiterzuleiten. So können sich beispielsweise Pornobildchen-Portale ein Zubrot verdienen. Sie streuen Trafficholder-Redirects ein. Der Nutzer bekommt dann etwa beim Klick auf ein Thumbnail anstatt der großen Version des Bildes eine ganz andere Seite angezeigt. Trafficholder verkauft diese Zwangsumleitungen ohne Wissen und Wollen des Nutzers für knapp 3 US-Dollar pro Tausend. Der Clou dabei: Trafficholder arbeitet mit Geolokalisation. Es ist also zum Beispiel möglich, 10.000 von Pornoseiten umgeleitete Zugriffe deutscher IP-Adressen für unter 30 US-Dollar für eine bestimmte Ziel-URL zu kaufen. Im vorliegenden Fall wurde offensichtlich der URL 49655.movfile.net gezielt deutscher Traffic zugeführt.
Und da gibt es noch andere Beteiligte.
Seine Hoffnung kann der deutsche Internetnutzer offenbar nur noch auf einen setzen: die Porno-Industrie. Die wird sich wohl kaum das Streaming-Geschäftsmodell kaputt machen lassen. Redtube hat bereits rechtliche Schritte angekündigt. Das könnte den Abmahn-Collegen noch teuer zu stehen kommen.
nordstern
Karl - leider wieder mal eine etwas dumme Vorverurteilung meiner Person. Ich informiere über diese Causa derzeit täglich aus der Südd. Zeitung - erscheint mir zielführender. Olga
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich möchte vorschlagen, auch die von mir eingestellten Links hinzuzuziehen.
Wenn sich herausstellt, was Fachleute bisher ermittelten,
ist es Willkür um abzuzocken.
Abzocke für Dinge, die rechtswidrig "untergejubelt" wurden.
Es gab früher Vergleichbares.
Die 0190 Dialer, welche die Wählmodems über teure Rufnummern schleusten.
Diese Schadsoftware wurde unrechtmäßig genutzt.
Dafür wanderten Täter zu Recht in´s Gefängnis.
nordstern
Wenn sich herausstellt, was Fachleute bisher ermittelten,
ist es Willkür um abzuzocken.
Abzocke für Dinge, die rechtswidrig "untergejubelt" wurden.
Es gab früher Vergleichbares.
Die 0190 Dialer, welche die Wählmodems über teure Rufnummern schleusten.
Diese Schadsoftware wurde unrechtmäßig genutzt.
Dafür wanderten Täter zu Recht in´s Gefängnis.
nordstern
Gerade im Heute Journal thematisiert und mir auch von betroffenen Mitgliedern im ST zur Kenntnis gebracht: Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickt gefälschte Mahnschreiben wegen des angeblichen Downloads von Sexvideos.
Nicht bezahlen! Die Tatzeit liegt zudem in der Zukunft, genau hinschauen
Karl
Hallo Karl,
heist das, dass ich jetzt meine Pornorechnungen nicht mehr bezahlen soll ??
Gruß
HansPeter
Die User der Porno-Seiten sollten ihre Abmahnungen ,die sie erhalten, aber gut verstecken, nicht dass der grösste Ärger dann von der Ehefrau kommt. Mir tut eigentlich keiner leid, der durch das Ansehen von Porno-Seiten nun Probleme bekommt - that`s life, guys! Olga
@Olga,
auch ich schaue mir keine Pornos an .. ist nicht so mein Ding...
Deshalb verurteile ich nicht andere, die diese sich gerne ansehen. Das ist nicht unbedingt Negativ zu beurteilen.
Solange es keine Kinderpornografie ist, ist es OK.
Trotzdem bin ich auch schon vor ewig langer Zeit auf solch eine Seite durch meine private Homepage gelandet.
Dort habe ich ein Gästebuch. Wenn ein Eintrag erfolgt werde ich benachrichtigt.
Zum Glück war es nur einmal, daß dort jemand einen harmlos aussehenden Link einsetzte. Ich verfolge solche Links immer weil ich wissen muß wohin der Link führt.
In meinem Gästebuch steht gleich oben:
"Ein Hinweis zu Eintragungen in meinem Gästebuch:
Einträge, welche Werbung für kommerzielle Zwecke von Firmen und anderen Anbietern enthalten oder auf Internetseiten hinweisen, mit deren Inhalt ich nicht konform gehe,
werden von mir gelöscht."
Danach handele ich auch.
Den Link habe ich sofort gelöscht.
Ich war also auch auf so einer Seite!
Es kann also immer passieren, daß man dort landet.
Monja.
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Interview Anwalt Urmann zu Abmahnung von Porno-GuckernEin Interview mit RA Urmann zum Thema Abmahnungen für Streaming. Urmann führt als Beispiel für einen Streaming-Vorgang Youtube an. Es gilt meiner Meinung nach die Situation, die ich schon einmal beschrieben habe:
All diejenigen, die denken, sie seien nicht betroffen, weil sie keine Pornos im Internet sehen, die seien darauf hingewiesen, daß sich Youtube als nächstes Ziel durchaus anbietet, wenn die Kanzlei U+C mit den bisherigen Abmahnungen durchkommt. Bei Youtube passiert technisch genau das Gleiche, was auch bei Porno-Streaming-Seiten passiert und bei Youtube finden sich mit Sicherheit jede Menge Filme, die ohne Autorisierung durch den Rechteinhaber dort hochgeladen werden.
det
Interview Anwalt Urmann zu Abmahnung von Porno-Guckern
All diejenigen, die denken, sie seien nicht betroffen, weil sie keine Pornos im Internet sehen, die seien darauf hingewiesen, daß sich Youtube als nächstes Ziel durchaus anbietet, wenn die Kanzlei U+C mit den bisherigen Abmahnungen durchkommt. Bei Youtube passiert technisch genau das Gleiche, was auch bei Porno-Streaming-Seiten passiert und bei Youtube finden sich mit Sicherheit jede Menge Filme, die ohne Autorisierung durch den Rechteinhaber dort hochgeladen werden.
det
Interview Anwalt Urmann zu Abmahnung von Porno-Guckern