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Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

pschroed
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Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf hafel vom 06.08.2011, 20:09:01
Richtig Hafel !

Es ging mir nur darum zu zeigen wie schnell mann die Würde eines Menschen umgehen kann um eventuell ihm selbst zu helfen .

Es ist im Leben in gewissenen Situationen nicht so absolut wie es von uns hier im Forum vom Sessel aus eingetippt wird.

Philippe
clara
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Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von clara
als Antwort auf Mareike vom 06.08.2011, 19:53:43
Entscheidend ist meiner Meinung nach die Frage ob die Täterschaft absulut geklärt war als die Folterandrohungen stattfanden.

Vielleicht ist es gut, dass diese Thematik erneut thematisiert wird.

Mareike

Dies ist ein entscheidendes Argument. Unsere Gesetze erlauben Verurteilungen und Strafmaßnahmen nur (in dieser Reihenfolge), wenn die Täterschaft zweifelsfrei fest steht.
Auch wenn die Polizei hundert Mal von der Schuld des G. überzeugt war, darf sie in ihrer Funktion als Beamte auf keinen Fall bestehendes Recht brechen. Gleich zwei Mal hat sie dieses gebrochen, weil G. nach dem Gesetz erst Verdächtigter war und weil Folter ohnehin verboten ist.
Wenn die Eltern selbst die Verhöre geführt hätten, wäre es menschlich verständlich, wenn sie jeden Druck auf den Täter ausgeübt hätten, um ihr Kind zu retten. Trotzdem hätten sie sich strafbar gemacht.

Ich bin unangenehm berührt von einigen Beitragsschreibern, die unter gewissen Bedingungen Folter zulassen würden.

Clara
clara
clara
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von clara
als Antwort auf Urego vom 06.08.2011, 17:32:18

....Dann ist es eben der Vizepolizeipräsident Daschner (ein höherer Beamter) gewesen, der sich profilieren wollte, oder er war zu naiv, um die Folgen einer solchen Notiz absehen zu können.

Diese Aktennotiz über (angebliche) Folterandrohung hätte in gar keinem Fall irgendwo erscheinen dürfen. Die bestraften Polizeibeamten wollten schließlich das Leben eines Kindes retten. Dann wäre das Thema gegessen gewesen.

Urego

Hallo Urego, die Beweggründe Daschners, eine Aktennotiz anzulegen, sind nur aus der Gründlichkeit des Beamten heraus zu verstehen. Auch hier wäre es menschlich verständlich, wenn er das Verbotene unterschlagen hätte.
Andererseits ist seine Beamtengründlichkeit Auslöser für eine anscheinend immer wieder angebrachte Diskussion über diese wichtige Frage im Strafrecht.

Deine Meinung allerdings, ein Gesetz einfach dadurch zu umgehen, indem man illegale Handlungen unter den Tisch kehrt, teile ich nicht. Das würde mein Vertrauen in unsere doch weit gehend integre Polizei erschüttern.

Clara

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adam
adam
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von adam
Als Info zur Diskussion.........Daschner-Prozess

Auszüge aus Wiki. Hervorhebungen von mir:
Gegenstand des Strafprozesses war das Verhalten Daschners 2002 in seiner Funktion als stellvertretender Frankfurter Polizeipräsident im Entführungsfall Jakob von Metzler. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen kam es zur Festnahme des Entführers Magnus Gäfgen. Dieser gestand zwar die Entführung, war aber nicht bereit, den Ort anzugeben, an dem er das Entführungsopfer Jakob von Metzler festhielt.

Die Strafkammer kam zu dem Urteil, die von Daschner angeordnete Androhung von Schmerzen mit dem Ziel, eine Aussage zu erzwingen, habe im hessischen Polizeirecht keine Grundlage und sei rechtswidrig. Auch der von der Verteidigung in Anspruch genommene Aspekt der Nothilfe sei zu verwerfen, da in deren Verfolgung die Verletzung der Menschenwürde des Täters in Kauf genommen worden sei. Eine Verletzung des fundamentalsten Menschenrechts überhaupt sei jedoch durch nichts zu rechtfertigen; dies komme einem Tabubruch gleich........

Als strafmildernd hielt das Gericht Daschner zugute, dass er sich als leitender Ermittler unbestrittenermaßen in einer nahezu ausweglosen Situation befunden habe. Seiner Entscheidung, zum Wohle des Tatopfers die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überschreiten, läge eine „ehrenwerte, verantwortungsbewusste Gesinnung des Angeklagten“ zu Grunde. Auch der Umstand, dass Daschner selbst mit dem von ihm erstellten Aktenvermerk die erst drei Wochen später begonnene strafrechtliche Aufarbeitung des Vorfalls wesentlich erleichtert, wenn nicht sogar überhaupt erst ermöglicht habe, spreche zu seinen Gunsten.

Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist ein Reaktionsmittel eigener Art. Sie setzt einen Schuldspruch voraus, stellt aber zunächst (und bei Bewährung endgültig) nicht die Verhängung der vorbehaltenen Strafe dar. Aufgrund Fristablaufs wurde der Vorbehalt gegenstandslos. Daschner ist daher nicht vorbestraft.
geschrieben von Wiki Daschner-Prozess


--

adam

pschroed
pschroed
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf adam vom 06.08.2011, 21:09:35
adam

Sehr interessant !
silhouette
silhouette
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von silhouette
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2011, 20:13:06

Das Problem ist keines, denn das beinhaltet die Ausbildung eines Rettungsschwimmers. Er darf ihn KO schlagen um sein eigenes Leben und das des Ertrinkenden zu retten. (Handlung im Affekt!)
.

Was hat das mit Affekt zu tun? Vor 50 Jahren war dies in der Tat ein Teil der Ausbildung bei der DLRG: Wenn dich einer in Panik unter das Wasser drückt, tu, was du kannst, damit er loslässt. Zum Beispiel verdrehe ihm ein Fingergelenk, ein Handgelenk, die Schulter, oder sonstiges. Ich hatte mal kurz so eine Situation erlebt, aber zum Glück kam sofort ein Kamerad angeschwommen und half mir. KO schlagen, wenn der ganze Körper und der halbe Kopf im Wasser eingetaucht ist, geht nicht. Schlag mal auf deinen Fuß, wenn du in der Badewanne sitzt.

Aber der Vergleich mit dem Ertrinkenden hinkt auf beiden Beinen.

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von schorsch
Bevor weitere theoretische "Wenns und Abers" ausgetauscht werden, möchte ich einfach mal bitten zu überdenken: "Wie würde ich agieren, wenn ich in der Situation wäre zu wissen, dass ein mir gegenüber Sitzender genau weiss, wo sich ein dem Tode Geweihter befindet, das Gegenüber aber grinsend keine Auskunft gibt, sondern das Opfer in einem Erdloch verrecken lässt?"
EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf schorsch vom 07.08.2011, 09:35:56
Nach allem was hier geschrieben wurde und mit allen mitteln verteidigt wird sagst Du den Eltern oder betroffenen:
Es tut mir leid, ich oder wir hätten ihren angehörigen noch retten können, aber leider, die menschenwürde des täters geht natürlich vor und darf nicht verletzt werden, auch wenn ihr angehöriger inzwischen elend verreckt.
Herta1924
Herta1924
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Herta1924
als Antwort auf hafel vom 04.08.2011, 17:31:52
ich schliesse mich den meinungen der beitragsschreiber
voll an - habe aber nun zu meiner zufriedenheit in der
zeitung gelesen,dass dieser betrag nicht ausgezahlt wird
sondern mit den offenen kosten des gerichtsverfahrens
gegen gerechnet wird.
gruss herta
Mitglied_bed8151
Mitglied_bed8151
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 07.08.2011, 09:35:56
gottseidank haben die mütter + väter des grundgesetzes verbindlich festgeschrieben:

GG Art. 1 (1) - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

folter verletzt die würde des menschen

folter (auch die androhung derselben ist schon folter) ist seitdem verboten. auch ein vermuteter täter ist als mensch schützenswert und vor ihr zu schützen.

vielen gefällt das nicht. sie propagieren die rechtlosigkeit. sie suchen in den krümeln und hoffen, dass sie einen ausweg aus dem folterverbot finden. vergebens. sie merken, dass sie auf verlorenem posten stehen. das erklärt ihr absurdes wortgeklingel.

--
Wolfgang

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