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Aktuelle Themen schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt

barbarakary
barbarakary
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von barbarakary
als Antwort auf olga64 vom 14.03.2014, 17:13:32
Also das habe ich noch nie gehört! Aber gut, vielleicht auch regionaler Sprachgebrauch....
olga64
olga64
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von olga64
als Antwort auf barbarakary vom 14.03.2014, 17:23:08
WAs? Sie haben noch nie etwas von Schwarzgeld gehört? Wird auch bei Wirtschaftsjuristen als "BMW" bezeichnet, da es besonders viel bei Bäckern, Metzgern und Wirten vorkommt. Olga
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von Monja_moin
Ich habe mal Google benutzt.
Hier geht es um "Schwarzfahren" mit öffentlichen Verkehrsmittel.
Also nicht um fahren ohne Führerschein

Braunschweiger Zeitung Niedersachsen

Monja.

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lupus
lupus
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von lupus
als Antwort auf sittingbull vom 14.03.2014, 11:59:02
Hallo
nicht gerade informativ dein Beitrag!
Vom Rauschgift erwähnst du doch nichts.
Oder ist das Absicht?
lupus
barbarakary
barbarakary
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von barbarakary
als Antwort auf olga64 vom 14.03.2014, 17:30:55
...ich meinte natürlich 'Schwarzfahren' - weiß schon, was 'Schwarzgeld' ist...

barbarakary
Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 14.03.2014, 15:53:35

genau dazu ist er gedacht .

dem "rechtsstaat" entgleitet nämlich völlig die
verhältnismässigkeit .

sitting bull


Gut.
Dann wären da aber ein paar Delikte mehr gegeneinander abzuwägen.
Zum Beispiel Mord und Totschlag.
Beendigung eines Lebens.
Das reicht von zwei, drei Jahren bis lebenslänglich.

Hast Du das Urteil von den Mördern Jonny K. gelesen oder Mel B. ?
Da sind 6 Jahre (bei Mel B) ja wohl ein Witz.
Zumal es nicht die erste Tat war.
Der andere Fall scheint noch gar nicht abgewickelt zu sein.

Wenn Du es an den Summen festmachst im Falle von H. , ist es mir auch zu wenig.
Den schwarzfahrenden Jugendlichen habe ich noch nicht rausgesucht mangels Zeit. Da muss aber noch mehr sein.

Bevor ich mich da auslasse, möchte ich aber die Hintergründe wissen.

Aber die verschiedenen Strafen zu verschiedenen Delikten stehen nicht mehr im vernünftigen Verhältnis zueinander.

nordstern

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hisun
hisun
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von hisun
als Antwort auf barbarakary vom 14.03.2014, 17:10:05
Liebe hisun, nun kläre mich mal auf, was ein vom Vater geklautes Auto mit Schwarzfahren zu tun hat??? Schwarzfahren - ich lasse mich gerne belehren - bedeutet in meinen Augen, wenn man öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nutzt...
LG barbarakary

Liebe barbarakary

Wenn die beiden 16-jährigen den Führerschein gehabt hätten,
hätten sie Vaters Auto doch nicht klauen müssen.

Beim erwähnten 18-jährigen lag der Fall anders,
er war kein Schwarzfahrer, sondern ein verantwortungsloser
Neufahrer.

Der Probe-Führerschein wäre ihm entzogen worden,
und eine saftige Busse, eventuell auch verbunden
mit Freiheitsentzug, hätte ihm geblüht - aber er war ja tot.

Ich habe das nur erwähnt, weil auch dieser Fall aufzeigt,
dass junge Fahrer oft verantwortungslos handeln und nicht
nur sich selbst, sondern auch ihre Mitfahrer gefährden.

Ich hätte das besser formulieren sollen – sorry!

Danke für den Hinweis!

hisun
.*.
Karl
Karl
Administrator

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von Karl
als Antwort auf hisun vom 14.03.2014, 17:54:34
Bei dem im Eröffnungsbeitrag angesprochenem Fall handelt es sich um Schwarzfahren ohne Fahrschein, nicht um Schwarzfahren ohne Führerschein.

Der 16jährige Junge kam aus einem zerrütteten Elternhaus und hatte kein Geld, einen Fahrschein zu bezahlen.

Vergleicht man seinen Fall mit dem von Hoeness sollte man schon zornig werden dürfen. Im Leben eines 16jährigen sind 3 Jahre eine Ewigkeit, ein 62jähriger weiß, wie schnell das rum geht.

Der eine betrügt die Verkehrsbetriebe um maximal einige 100 Euro, der andere betrügt den Staat um einen mindestens hunderttausendfach höheren Betrag und gilt als "ehrenwerter Mensch".

Das empört mich, da zieht auch nicht das Argument, der Jugendliche müsse erzogen werden. Jeder weiß, dass Gefängnisse Menschen selten besser machen.

Karl
hisun
hisun
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von hisun
als Antwort auf hisun vom 14.03.2014, 17:54:34
O.K. Karl, du hast recht! Ich habe das missverstanden

Aber "Schwarzfahren" gilt bei uns auch für:

Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis
bzw. ohne gültigen Führerschein..

hisun
.*.

wers nicht glaubt schau hier unter Bedeutungen
Karl
Karl
Administrator

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von Karl
als Antwort auf hisun vom 14.03.2014, 18:13:08
Liebe hisun,

kein Problem. Die beiden Bedeutungen kenne ich auch. Fahren ohne Führerschein ist definitiv schlimmer als fahren ohne Fahrschein. Ich weiß, dass Du das auch so sehen wirst.

Beste Grüße, Karl

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