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Aktuelle Themen schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf myrja vom 14.03.2014, 14:09:43
Man wird diese beiden Strafen nicht miteinander vergleichen können.
Dazu ist dieser Thread wohl auch nicht gedacht.

Gemessen an der auch mir hoch erscheinenden Haftstrafe für Schwarzfahren muss man sich wohl im Jugendstrafrecht umsehen.
An anderen Stellen wie z.B. Mord sind die Strafen erschreckend spät und erschreckend niedrig.

@ Myrja

Jugendstrafrecht erscheint meistens eher zu milde, denn zu hart. Besonders bei Mord.
Dem gehen Entwicklungsstörungen voraus.

Störung des Sozialverhaltens

Jugendkriminalität

nordstern
murasaki
murasaki
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von murasaki
Fast 3 Jahre Gefängnisstrafe ohne Bewährung für einen 16-jährigen wegen notorischen Schwarzfahrens? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch wenn die dürftigen Berichterstattungen das so darstellen.


Aus dem StGB

§ 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (fett von mir)
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

________________________


Bevor ein derartiges Strafmaß ausgesprochen wird wie bei dem 16-jährigen, dürfte m. E. mehr als das notorische Erschleichen von Leistungen zu dem Urteil geführt haben.

murasaki
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf Edita vom 14.03.2014, 12:45:24

Mit dieser Strafe haben sie dem Jugendlichen die Zukunft total verbaut.
Monja.


Das ist nicht richtig, Jugendstrafen nimmt man nicht ins Erwachsenenalter mit hinein !

Edita


Ganz gleich ob Jugendstrafen ins Erwachsenenalter mit hinein genommen werden oder nicht, kenne mich im Strafrecht nicht gut aus.

Wenn dieser jugendlichen eine Berufsausbildung oder sonst eine Arbeitsstelle annehmen will, da wird ein Lebenslauf verlangt.
Wie soll er denn die fast 3 Jahre dokumentieren, wenn er nicht schreiben möchte, daß er im Jugendgefängnis war???

Was er im Gefängnis noch von anderen dazu lernt und wie weit er negativ beeinflußt wird, ist auch zu überlegen.

Monja.

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olga64
olga64
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von olga64
als Antwort auf murasaki vom 14.03.2014, 14:51:39
Ich denke, bei diesem Früchtchen ist da so einiges zusammengekommen und er bekommt jetzt in einem Jugendknast die Chance, seinem jungen Leben eine vielleicht bessere Richtung zu geben. In solchen Knästen wird ja auch ausgebildet, der Schulabschluss nachgeholt und therapeutische Begleitung geboten. Vermutlich haben auch die dazugehörigen Eltern sehr versagt. Olga
sittingbull
sittingbull
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.03.2014, 14:29:39
Man wird diese beiden Strafen nicht miteinander vergleichen können.
Dazu ist dieser Thread wohl auch nicht gedacht.
geschrieben von nordstern


genau dazu ist er gedacht .

dem "rechtsstaat" entgleitet nämlich völlig die
verhältnismässigkeit .

sitting bull
hisun
hisun
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von hisun
Ich glaube schon, dass in diesem Fall eine solche Jugendstrafe
angemessen ist, denn

.. ich kenne zwei Fälle, wo 16-jährige Jungen das Auto des Vaters
klauten, nach dem Disco-Besuch "feucht fröhlich" heimfuhren, einen
Umfall bauten und nun tote Kameraden auf dem Gewissen haben,
die im Auto mitfuhren.. die Kosten, die die Eltern blechen
mussten und deren Rufschädigung sei nur nebenbei erwähnt.

Einem 18jährigen passierte ähnliches mit seinem eigenen Auto,
nur starb er selbst am Unfallort. Eine der Mitfahrern ist die Tochter
einer Nachbarin. Der Schock sass tief.

Es ist also besser, zu strafen wie bei diesem notorischen
Schwarzfahrer, bevor er einen schlimmen Unfall baut.

Bei uns kommen Jugendliche nicht einfach ins Gefängnis,
sondern in eine Jugendstrafanstalt, wo sie einiges lernen
dürfen und es meistens geläutert verlassen.

Ausserdem verbauen sich solche Jungen die Zukunft wohl
selbst..

Und Schwarzfahren ist nun mal kein Kavaliersdelikt!

hisun
.*.

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olga64
olga64
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von olga64
als Antwort auf hisun vom 14.03.2014, 16:02:18
Sehe ich genau so - Schwarzfahren ist sowohl bei ganz jungen als auch bei alten Leuten eine Straftat an der Allgemeinheit - die müssen ja für solche Leute mitbezahlen.
Auch in unseren Jugendknästen wird viel getan, um jungen Leuten zu helfen, die ja vermutlich in ihrer jungen Biografie nicht viel Gutes und Wissenswertes in ihren Familien erfahren haben.
Es ist besser, diese Zwischenstation für junge Menschen einzubauen als sie sofort auf die nächste Stufe zu schicken - die Knäste für Erwachsene, dann dürfte nämlich ihre weitere, kriminelle Laufbahn vorgezeichnet sein. ES liegt auch hier in der Verantwortung der Gesellschaft, gestrauchelten jungen Menschen zu helfen.
Ein Kommentar hierzu von einem Mitdiskutanten,der auch dies benützt, um auf unseren nicht vorhandenen Rechtsstaat hinzuweisen, finde ich einfach nur lächerlich. Olga
Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf myrja vom 14.03.2014, 14:09:43
Myrja

so isses

...ausserdem

scheinen einige St-ler "schwarzfahren" mit

fahren ohne Führerschein zu verwechseln,
sowas abba auch...
barbarakary
barbarakary
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von barbarakary
als Antwort auf hisun vom 14.03.2014, 16:02:18
Liebe hisun,

nun kläre mich mal auf, was ein vom Vater geklautes Auto mit Schwarzfahren zu tun hat??? Schwarzfahren - ich lasse mich gerne belehren - bedeutet in meinen Augen, wenn man öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nutzt...

LG barbarakary
olga64
olga64
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von olga64
als Antwort auf barbarakary vom 14.03.2014, 17:10:05
Das ist eine Interpretationssache: da man oder frau zum Führen eines Autos einen gültigen Führerschein benötigt, kann man sehr gut von Schwarzfahren sprechen, wenn dieser fehlt. Man spricht ja auch von Schwarzgeld, z.B. wenn dieses nicht versteuert ist. Dieser Terminus "schwarz" kann also auch illegal bedeuten.Olga

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