Geisteswissenschaft / Philosophie Was bedeutet der Tod an sich?

ana
ana
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Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von ana
als Antwort auf carlos1 vom 18.01.2010, 22:07:08

carlos1,

ich gehe einmal kurz auf Deinen letzten Absatz ein:
"Ab wann können wir sagen, ein Mensch ist tot?"

Darauf würde ich antworten, wenn sein Herz aufgehört hat zu schlagen,
alle anderen Organe ihre Arbeit eingestellt haben,kein Atem mehr vor-
handen ist (Spiegeltest)bestimmte Merkmale an der Haut erkennbar sind,
der Körper erkaltet und erstarrt ist,dann erst stellt der Mediziner den
Totenschein aus und erst dann gilt der Verstorbene als tot.


ana
olga64
olga64
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Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ana vom 19.01.2010, 14:50:55
[/indent]Aber es gibt auch Menschen, die sehnen sich nach dem Tod, diesen regel-
recht herbei und betrachten ihn Erlöser,aus welchen vielseitigen Gründen auch immer?[indent]


Es gibt sicher Menschen mit der sog. Todessehnsucht - aber da keiner weiss, was ihn erwartet, ist der Erlösungsgedanke auch eine grosse Unbekannte.
Viele Selbstmörder erhoffen sich durch einen Suizid,dass sie in letzter Minute gerettet werden und sich ihre Lebenssituation ändern wird. - Viele, die es bis zum tatsächlichen Exitus schaffen, haben sich vermutlich keine Gedanken darüber gemacht, in welche Tiefen sie unbeteiligte Menschen (Familien, z.B. Lokführer usw.) durch diese egoistische Tat stürzten.
Olga

stefan15
stefan15
Mitglied

Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von stefan15
Was bedeutet der Tod an sich?

Den Eintritt in eine neue, unsagbare Existenz!

Die Schweizer Ärztin Kübler-Ross definierte: Es gibt den Tod gar nicht, sondern es ist wie ein Ausschlüpfen aus einem Kokon.

Aus der bisherigen Raupe wird ein Schmetterling.

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carlos1
carlos1
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Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von carlos1
als Antwort auf arno vom 18.01.2010, 09:50:38
Immer rätselhafter wird mir, was dich bewegt, arno, über den "Tod an sich" - sagen wir besser: den Tod - zu reden.

Einen Punkt führst du an unter vielen, den ich mal herausgreife:

"Ende des Seins und des Habens und der Individualität" arno


Ein Toter kann sehr wohl "sein" und "haben". Er kann eine Stiftung auf seinen Namen ins Leben rufen - ein Sein rechtlicher Art - und die kann in seinem Namen gemäß seinem Vermächtnis handeln. Er kann für seine Grabpflege eine große Summe Geld anlegen lassen und eine Firma beauftragen seine Grabstätte zu pflegen. Sein Wille ist rechtsgültig und wirksam, als ob er leben würde, obwohl er als Toter biologisch nict mehr existent ist.

Selbst ein Ungeborenes kann schon Träger von Rechten und Pflichten nach dem BGB sein.

Der Wille eines Erblassers gilt auch über seinen Tod hinaus. "Haben" im Sinne eines unmitelbaren Besitzes - eine Frau haben, eine Modelleisenbahn haben - natürlich nicht.

Sein und haben sind also nicht an die biologische Existenz der Person gebunden.

Gruß
c.
Medea
Medea
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Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von Medea
als Antwort auf ana vom 19.01.2010, 15:03:11
Ich existiere einfach nicht mehr, es gibt mich, jedenfalls sichtbar, nicht mehr - Erinnerungen an mich ja, an meinen Schmuck, meine Kleidung, meine Möbel, meinen Grabstein.

Auch das wird vergehen und nach Jahrzehnten wird es sein, als hätte ich nie gelebt - sonderbares Gefühl das.

M.





arno
arno
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Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von arno
als Antwort auf carlos1 vom 19.01.2010, 17:07:42
Hallo, carlos1,

die gesetzlichen Vereinbarungen über Tote und Ungeborene dienen
nicht den Toten, sondern nur den Nachkommen.
Der Tote kann selbst auf die Gesetze nicht mehr reagieren.

Das hat mit dem Tod an sich nichts zu tun.

Viele Grüße
arno

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carlos1
carlos1
Mitglied

Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von carlos1
als Antwort auf Medea vom 19.01.2010, 17:58:17
„…. und nach Jahrzehnten wird es sein, als hätte ich nie gelebt - sonderbares Gefühl das.“ Medea



Hallo medea,
Erfahrungen des eigenen Todes gibt es nicht. Es gibt nur Nahtoderfahrungen, Erlebnisse des eigenen Fast-Sterbens. Möglicherweise wird mit dem Ausdruck „Tod an sich“ der eigene Tod gemeint. Niemand hat je einen Bericht abgegeben über eigene Erlebnisse nach dem Tode.


Wir wissen aber viel über den Tod anderer. Unser eigenes Sterben erleben wir je einmal. Das Sterben anderer können wir vielfach erleben im Wechsel der Generationen und des Lebens. Der Tod Anderer kann uns eine intensive Erfahrung sein. Damit wird das Ende des Daseins – auch des unseren – für uns „objektiv“ zugänglich. Unser Dasein kann, da es wesentlich „Mitsein“mit anderen ist, eine Erfahrung vom Tode gewinnen. Eine Erfahrung mit Erlebnishintergrund, aber auch durch Erfahrungen im Umgang mit den Körperdingen (Leichen) als Untersuchungsobjekt, Lernobjekt der pathologischen Anatomie. Medea, du sprichst von einer Zeitspanne von Jahrzehnten, in der der/die Verstorbene (anders als der Gestorbene) mehr als nur ein lebloses materielles Ding ist. Seine Totenruhe ist gesetzlich gesichert für eine Zeitspanne, danach landen die Überreste auf dem Müll (pardon). Das Grab in den Lüften mit geringen Ascheresten in der Urne sei nur kurz erwähnt. Mit ihnen begegnen wir einem des Lebens verlustig gegangenen Unlebendigen.

Der Verstorbene ist Gegenstand des „Besorgens“ der Hinterbliebenen mit Totenfeier, Bestattungsfeier, Gräberkult, Trauer. Das deshalb, weil der Verstorbene in seiner Seinsart „noch mehr“ ist als ein besorgbares zuhandenes Zeug (Heidegger, Sein und Zeit). „In solchem Mitsein mit dem Toten ist der Verstorbene selbst nicht mehr faktisch „da“. Mitsein meint jedoch immer Miteinandersein in derselben Welt. Der Verstorbene hat unsere „Welt“ verlassen und zurückgelassen. Aus ihr her können die Bleibenden noch mit ihm sein.“ (Heidegger, Sein und Zeit, § 47, Die Erfahrbarkeit des Todes der Anderen…).

Ich beziehe mich im vorstehenden Absatz auf die Heideggers Darstellung in „Sein und Zeit“. In der Unterabteilung Geisteswissenschaften/Philosophie ist eine solche Passage m. E. angebracht.


„ …. die gesetzlichen Vereinbarungen über Tote und Ungeborene dienen
nicht den Toten, sondern nur den Nachkommen.
Der Tote kann selbst auf die Gesetze nicht mehr reagieren.
Das hat mit dem Tod an sich nichts zu tun.“ Arno



@arno
Deine Auffassung, dass rechtliche Regelungen im Sinne der Verstorbenen mit dem Tode nichts zu tun haben, ist nicht richtig. Der Tod des Verstorbenen ist vielmehr Voraussetzung für die rechtlichen Regelungen bei der Todesfolge. Sie sind nach dem Willen der Verstorbenen verfasst und entsprechen deren Willen. Dieser Willen des Verstorbenen bindet das Gesetz. Ob er in Einzelfällen sinnvoll sind und wem er „dient“, ist eine Frage, die hier nicht zu klären ist.

Gruß
c.



arno
arno
Mitglied

Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von arno
als Antwort auf carlos1 vom 19.01.2010, 22:26:42
Hallo, carlos1,

ich denke gerade über etwas anderes nach. Ob das richtig oder falsch ist,
weiß ich nicht.
Bei der Beschreibung des Universums in der Planck-Zeit werden
herkömmlichen Begriffe obsolet.
Zeit, Raum und Materie sind eins oder besser ununterscheidbar,
sie gehen ständig in einander über.

Die Zeit und der Raum gehen im Tod über den Mineralisierungsprozeß
komplett in die unbelebte Materie über.
Damit wäre die Materie das Ziel des Todes.


Viele Grüße
arno
nogly
nogly
Mitglied

Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von nogly
als Antwort auf arno vom 18.01.2010, 18:19:29
Guten Morgen arno
Sorry!Eigentlich habe ich Deiner "Fragestellung" nach das
Thema verfehlt,weil ich eben .....
Ich komme nicht nicht umhin,viele "Sachthemen" an den
christlichen "Glauben" anzulehnen.
Es ist für mich oftmals eine "Zereißprobe" wissenschaftliche "Erkenntnisse" ohne den "Glauben" zu
aktzeptieren!
Alles Gute und einen Gruß an "Deine" Frau.
schorsch
schorsch
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Re: Was bedeutet der Tod an sich?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf carlos1 vom 19.01.2010, 22:26:42
@: "...Niemand hat je einen Bericht abgegeben über eigene Erlebnisse nach dem Tode...."

Vielleicht wollen wir ja nur nicht zuhören - oder haben die Gabe des Zuhörens verloren?

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