Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Apotheker sind entsetzt...berechtigt?

Innenpolitik Apotheker sind entsetzt...berechtigt?

ehemaligesMitglied41
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied41
..geklagt hat Doc. Morris.

Doc. Morris ist eine Apotheke mit Sitz in den Niederlanden und betreibt Filialen im Grenzgebiet, also Deutschland.

Einige Medikamente werden wesentlich billiger angeboten. Was die Apotheke bisher gemacht hat ist, dass sie ihren Kunden einen Nachlass von 50 % der Rezeptgebühr gewährt hat.

Der Kunde erfährt nicht immer den Preis des verschreibungspflichtigen Medikamentes, oft steht auf der Rechnung „Rezept“.

Seit ca. 2 Jahren hat der Gesetzgeber diesen „Nachlass“ untersagt.

Meine online Apotheke hat ihren Sitz in Deutschland und hat ebenfalls diesen „Nachlass bis vor 2 Jahren gewährt.

Aber eine pfiffige Apotheke hat eine weitere Möglichkeit, der nennt sich OTC Bonus.


OTC-Präparate
OTC bedeutet "over the counter" (= über die Verkaufstheke).
Als OTC-Produkte bezeichnet man alle Arzneimittel, die nicht der Arzt verschreiben muss, sondern ohne ärztliches Rezept vom Patienten gekauft werden können.


Wie die Apotheke den gewährt und verrechnet, ist mir wurscht.

Ich bekomme auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Bonusbenachrichtigung über mein Guthaben, welches dann verrechnet wird.
Die offizielle Rechnung enthält den Rabatt nicht.

Jeder muss für sich entscheiden, woher er seine Medikamente bezieht (online oder direkt).

Ich könnte mir vorstellen, dass die online Apotheke, denn es betrifft nur diese, einen gewissen Prozentsatz zugebilligt bekommen, den sie an die Kunden weitergeben dürfen.

Es wird kein „Muss“ werden, denn die ansässigen Apotheken sitzen denen im Nacken.


@ Dion

Chronisch Kranke werden doch entlastet, sie zahlen 1 % statt 2 % an Zuzahlung.

Was zu überdenken wäre ist, dass chronisch Kranke mit erhöhten Medikamenten,- Heil-und Hilfsmittelbedarf nicht noch zusätzlich durch die Kasse belastet werden, indem sie höhere Zusatzbeiträge zahlen müssen.
Hier wäre Höchstgrenze angebracht.

ein_lächeln_
olga64
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 20.10.2016, 15:38:48
xxxx Was die Apotheke bisher gemacht hat ist, dass sie ihren Kunden einen Nachlass von 50 % der Rezeptgebühr gewährt hat.

Der Kunde erfährt nicht immer den Preis des verschreibungspflichtigen Medikamentes, oft steht auf der Rechnung „Rezept“.

Chronisch Kranke werden doch entlastet, sie zahlen 1 % statt 2 % an Zuzahlung.

Was zu überdenken wäre ist, dass chronisch Kranke mit erhöhten Medikamenten,- Heil-und Hilfsmittelbedarf nicht noch zusätzlich durch die Kasse belastet werden, indem sie höhere Zusatzbeiträge zahlen müssen.
Hier wäre Höchstgrenze angebracht.

ein_lächeln_
geschrieben von ein_
[/quote]

Kann das mit der ERstattung der REzeptgebühr stimmen? Ich bezahle eine solche nicht (PKV), erhielt aber von Doc Morris die Medikamente schon billiger als in einer deutschen Apotheke. Das ist leicht feststellbar, weil ich ja die Preise kannte (sie werden ja auf den Rezepten ausgedruckt, die ich dann an die PKV zur Kostenerstattung sende).
Ausserdem wird m.W. nur jedes Mitglied einer GKV bis zu einem prozentualen Höchstsatz mit Zuzahlungen belastet; dieser richtet sich nach dem Gesamteinkommen (Rente) jährlich; ausgenommen dürften Leute mit H 4 oder Grundsicherung bleiben. Also gibt es eine Höchstgrenze bereits. Olga
ehemaligesMitglied41
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf olga64 vom 20.10.2016, 15:49:14
..die Rezeptgebühr betrifft nur GKV.

Private Rezepte (grüne) sind auch für die GKV von der Rezeptgebühr befreit.

Bestimmte private Leistungen werden aber auch von der GK bezuschusst.

Da muss man einfach nachfragen.

Den Höchstsatz haben Sie schon zitiert.

Er beträgt 2 % vom Bruttogesamteinkommen und 1 % für chronisch Kranke.

Der Antrag auf Anerkennung einer chronischen Krankheit wird über den Hausarzt gestellt und das nur einmal.

Es geht bei der Anerkennung nicht nur um die 1 % Regelung, es betrifft insbesondere auch die Medikamente für die chronische Erkrankung.

Zum Beispiel sind Allergietabletten nicht verschreibungspflichtig und müssen selbst bezahlt werden.

Hat man aber eine chronische Allergie, so bekommt man die Medikamente auf Kassenleistung.

Und wie immer, ohne Antrag geht nix.

Frau Olga, Sie verwechseln wahrscheinlich Höchstgrenze der Zuzahlung mit Höchstgrenze Zusatzbeiträge.

Mit Zusatzbeiträgen meine ich, dass es den Krankenkassen erlaubt ist, zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz einen Zusatzbeitrag zu erheben, den die Mitglieder alleine zahlen.

Dieser Zusatzbeitrag richtet sich ebenfalls nach dem Bruttoeinkommen.

Hintergrund sind die steigenden Gesundheitsausgaben.

Die GK erhalten pro Versichertem Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und der deckt die tatsächlichen Ausgaben nicht.

Daher entsenden verschiedene Krankenkassen Mitarbeiter zu Ärzten mit dem Ziel, dass bestimmte Patienten kränker gemacht werden, als sie sind.

Eine wohlwollende Initiative zugunsten der Mitglieder.

Ich bin der Meinung, dass es an der Zeit für eine Gesundheitsreform ist, welche nicht die Patientenversorgung einschränkt, sondern die Verursacher in die Verantwortung nimmt.

Die Reformen der letzten Jahre haben sich nicht mit Einsparungen (außer beim Personal) beschäftigt, sondern haben die Kosten steigen lassen, dagegen in der Patientenversorgung selbst hat sich nichts großartig verändert.

Die von Ihnen aufgeführten Personengruppen sind zuzahlungsbefreit, ebenso Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

ein_lächeln_


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ehemaligesMitglied48
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied48
als Antwort auf olga64 vom 20.10.2016, 14:26:34
Ach olga...weisst du nicht, daß ich hier extra dafür bezahlt werde um Unsinn zu schreiben ?
Ich gebe dir so Gelegenheit alle User mit deiner tollen Schläue zu beglücken.So ist der unter Link bitte nicht zu beachten, denn dort wird was anderes geschrieben...das ist selbstverständlich falsch!Ich möchte es nicht weiter ausführen sondern werde lieber die Gelegenheit nutzen um deine persönlichen Erfahrungen mit Internisten, PKV und deiner Apotheke zu verinnerlichen.
ehemaligesMitglied41
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf ehemaligesMitglied48 vom 20.10.2016, 19:52:06
@ dion
Danke für den Link.

Die rezeptpflichtigen Medikamente sind doch nur die halbe Wahrheit.

Viele Patienten kaufen freie Medikamente online, die durchschnittlich bis zu 40% billiger sind.

Den Vorort- Apotheken ist das schon lange ein Dorn im Auge.

Geh doch mal in die Apotheke und verlange ein Medikament gegen Kopfschmerzen.

Die gängige Antwort ist: „..die werden sehr gerne genommen“.

Natürlich die, mit dem höchsten Preis.

Die Apotheken steuern bewusst ihr Sortiment.

Mir ist es schon oft passiert, dass ich nach einem bestimmten Medikament (rezeptfrei) gefragt und die Antwort erhalten habe, dass sie den Hersteller nicht in der Liste führen.

Da ist nix mit …ich besorge es ihnen.. .

Mit 25 Apotheken pro 100.000 Einwohner liegt Deutschland unterhalb des europäischen Durchschnitts.

Die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weisen eine durchschnittliche Apothekendichte von 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner auf.
(Auszug Seite 11)
Es lohnt sich aber, das gesamte Dokument zu lesen.

DIE APOTHEKE ZAHLEN • DATEN • FAKTEN 2015

In unserer Stadt mit knapp 14.000 Einwohnern gibt es 2 Apotheken, welche miteinander verwandt sind (Brüder).
Wenn man nach dem obigen Schlüssel geht, kommen 4.000 Einwohner auf eine Apotheke.

Die Bewilligung/Zulassung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder und Gemeinden.

In unserer Stadt könnten also gut 3 Apotheken ihr Brot verdienen.
Ich lasse den Spekulationen freien Lauf….

ein_lächeln_

ehemaligesMitglied48
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied48
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 21.10.2016, 00:56:54
Ja, ich mit meinem laienhaften Wissen sehe das ebenso.Deshalb bin ich ja der Meinung, daß man den vielgepriesenen Wettbewerb mit Onlineapotheken zulassen sollte.Auch wenn ein paar Apotheken "verschwinden" wird es deshalb keine Unterversorgung geben.
Aber die Lobby der Apotheker ist stark.

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olga64
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 21.10.2016, 00:56:54
Auch Apotheken (wie auch Ärzte und andere Unternehmen) gehen dorthin, wo zum einen die Kaufkraft hoch ist, bzw. für den Inhaber der Unternehmen und dessen Mitarbeiter die Lebensqualität entsprechend attraktiv.
In unserem Nachbarort (4.000 Einwohner) gibt es drei Apotheken. Man könnte da jederzeit auf eine verzichten, weil die nächste nach wenigen Metern kommt. Ich wundere mich seit Jahren, dass diese doch anscheinend bestens nebeneinander existieren können.
Ich nehme an, dass demnächst die Preisbindung bei Apotheken wegfallen wird (die es ja sonst nur noch für Bücher und Taxis gibt); dann stellen sich auch Apotheken dem Wettbewerb. Auch wenn dann die eine oder andere vom Markt verschwindet, ist es immer noch ein Vorteil für die Kostenstrukturen der Patienten und auch Krankenhäuser, bzw. der Kunden der Krankenversicherungen.

Einen Wegfall der Online-Apotheken halte ich für ausgeschlossen. Auch wenn dies z.B. in Deutschland angestrebt werden sollte, werden die es sich nicht gefallen lassen und man trifft sich wieder vor Gericht (mit besten Aussichten für die Online-Apotheken, wenn man das aktuelle Urteile des EUGH betrachtet. Olga
ehemaligesMitglied48
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied48
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 20.10.2016, 06:38:35
Naja...dann können natürlich Apotheken Medikamente zu überhöhten Preisen verkaufen.Auch Online Apotheken verdienen ja noch genug Geld. Ich befürworte alles was dem Kunden nutzt.
olga64
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied48 vom 21.10.2016, 17:04:01
xxxx Auch Online Apotheken verdienen ja noch genug Geld.
geschrieben von Dion


Das interessiert mich jetzt schon: kennen Sie wirklich die Marge der Online-Apotheken (also vereinfacht gesagt den Unterschied zwischen Einstands- und VErkaufspreisen)? Lassen Sie uns teilhaben an Ihrem Wissen, aber möglichst unterlegt mit Beweisen. Olga
ehemaligesMitglied48
ehemaligesMitglied48
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Re: Apotheker sind entsetzt...berechtigt?
geschrieben von ehemaligesMitglied48
als Antwort auf olga64 vom 21.10.2016, 17:09:24
Nein, muss ich auch nicht !

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