Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik "Beamtenherrschaft" in Deutschland

Innenpolitik "Beamtenherrschaft" in Deutschland

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Karl vom 05.12.2018, 11:37:19

Darüberhinaus gibt es einen Expertenstreit darüber, ob Beamte tatsächlich teurer sind als Angestellte.
Bei Anwendung der Barwertmethode kommen die Gutachten jedoch in den weitaus überwiegenden Fällen zu dem gegenteiligen Ergebnis: Der Aufwand für Beamte ist – auch unter Einrechnung der Versorgung – (in Baden-Württemberg um bis zu 19 v. H.) geringer (Barwertsummen) als bei vergleichbaren Angestellten (Nr. 4.10.3).

Quelle: Wirtschaftlichkeitsanalyse Beamte /Angestellte und Vorsorge für expandierende Pensionslasten. Mitteilung des Rechnungshofs.
Karl
geschrieben von karl




Beamte teile ich in zwei Kategorien ein, obere Laufbahn untere Laufbahn.
Richtig ist folgende Einteilung  :

einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Der gehobene und höhere Dienst lässt sich nicht so einfach mit den Angestellten im öffentlichen Dienst vergleichen.

Karl, hier mal eine Info von einem Bürgermeister.
(Der Bundesrechnungshof ist gleichgestellt mit dem Bundeskanzleramt und den Ministerien,
schlichtweg ein Unternehmen des öffentlichen Dienst.)


OB Palmer moniert, er zahle zu wenig für die Krankenversicherung
Danach hat Palmer bei einer Diskussion in Köln erklärt,
er zahle bei einem
Monatsbruttogehalt von 10.320 Euro

nur 200 Euro Beitrag für die Krankenversicherung.

Das klingt unglaublich.
Allerdings ist bei dieser niedrigen Prämie eine Besonderheit bei der Beamten-Krankenversicherung zu beachten:

Staatsdiener erhalten im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Stattdessen bekommen sie einen Teil ihrer Prämie von der Beamtenhilfe zurückerstattet.
Die Höhe liegt bei 50 Prozent für aktive Staatsdiener, 70 Prozent für Pensionäre und 80 Prozent für Kinder.
Beamte selbst müssen nur die Differenzkosten versichern.
Dies geschieht über spezielle Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung.
Deshalb liegt der Eigenbeitrag von Staatsdienern relativ niedrig –
er macht allerdings nicht die gesamte Höhe der Versicherungskosten aus. Außerdem müssen privatversicherte Beamte alle Familienmitglieder einzeln versichern.
Die Vorzüge der Familienversicherung in den gesetzlichen Kassen fallen für sie also weg.
Linktipp: Verdienen Lehrer zu viel? Entscheiden Sie selbst - wir zeigen Ihnen ihr Gehalt


Bei einer normalen deutschen Familie im öffentlichen Dienst schlage Kinder nicht negativ zu buche, da wir Deutschen wenig Kinder haben und Beamte sind da auch keine Ausnahme.

Vorteil einer Beamtenlaufbahn  :
  • Ein sicherer Arbeitsplatz mit gutem Schutz vor Kündigung & Entlassung
  • Arbeitsplatz in Wohnortnähe
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Teilzeit und andere Arbeitsmodelle möglich)
  • Gleitzeit und geregelte Arbeitszeiten
  • Rabatte bei vielen Versicherungen
  • Gut planbare Karrieren
hanspeter65
hanspeter65
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von hanspeter65
als Antwort auf freddy-2015 vom 06.12.2018, 11:25:51

Hallo Freddy,

es gibt noch einen elementaren Vorteil eines Pensionärs(Beamten).Die sogenannte Beihilfe übernimmt bis zu 70 % der Pflegenkosten im Alter,und es spielt keine Rolle wie hoch die Pflegekosten sind!Für die restlichen 30 % kann sich der Beamte relativ preiswert versichern, so dass das angesparte "Vermögen" oder wie man es nennen will nicht angestastet wird.Bei einem Rentner/in ist hier schon lange alles weg was irgendwie greifbar war,und den Rest bezahlen die Kinder.Dies vorher zu versichern ist nicht bezahlbar.

HansPeter

olga64
olga64
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von olga64
als Antwort auf hanspeter65 vom 06.12.2018, 12:44:36
Hallo Freddy,

es gibt noch einen elementaren Vorteil eines Pensionärs(Beamten).Die sogenannte Beihilfe übernimmt bis zu 70 % der Pflegenkosten im Alter,und es spielt keine Rolle wie hoch die Pflegekosten sind!Für die restlichen 30 % kann sich der Beamte relativ preiswert versichern, so dass das angesparte "Vermögen" oder wie man es nennen will nicht angestastet wird.Bei einem Rentner/in ist hier schon lange alles weg was irgendwie greifbar war,und den Rest bezahlen die Kinder.Dies vorher zu versichern ist nicht bezahlbar.

HansPeter
Auch BEamte unterliegen wie Angestellte und Selbstständige der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie erhalten zwar von ihrem Dienstherrn im Pflegefall einen Zuschuss, der aber - wie bei uns allen - nicht alle Kosten für die Pflege im Alter abdeckt. Es empfiehlt sich also nicht nur für Beamte, sondern für alle, eine Pflegezusatzversicherung abzuschliessen, was jedoch im höheren Alter meist nicht mehr möglich oder finanzierbar ist.
Dass Kinder "für die Rentner/in" bezahlen, wäre schön und eigentlich auch normal, ist jedoch meist nicht der Fall. GEsetzlich müssen Kinder das erst, wenn sie selbst über 100.000.- Euro jährlich verdienen und unberücksichtigt bleibt Wohneigentum, in dem die Kinder selbst leben.
Viele Kinder akzeptieren es ja auch, wenn ihre Mutter z.B. ihre Rente duch Flaschensammeln ergänzt, was ich immer grausam empfinden würde, weil oft schon ein Betrag von monatlich 50.-- Euro pro Kind der Mutter helfen könnte, aus diesem unwürdigen Zustand herauszukommen.
In den meisten Fällen bezahlen also die Sozialämter (also der deutsche Steuerzahler) für diese Kosten für Rentner/Innen.
Bei aller persönlicher Aversion gegen Beamte, die bei vielen hier zum Ausdruck kommt, sollte man aber die Realität nie vergessen. Olga

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hanspeter65
hanspeter65
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von hanspeter65
als Antwort auf adam vom 05.12.2018, 20:57:09
Du hast als Erster gegackert, hans peter. Also!

Kannst du die Sendung in der ARD benennen, auf die du dich berufst? Eventuell aus der Mediathek verlinken?

--

adam
geschrieben von adam
            Übrigends adam,ich habe das Video auch bei www.beitragszahler-rentner.de
            gesehen.

             HansPeter
youngster
youngster
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von youngster
als Antwort auf olga64 vom 06.12.2018, 13:33:40
Hallo Freddy,

es gibt noch einen elementaren Vorteil eines Pensionärs(Beamten).Die sogenannte Beihilfe übernimmt bis zu 70 % der Pflegenkosten im Alter,und es spielt keine Rolle wie hoch die Pflegekosten sind!Für die restlichen 30 % kann sich der Beamte relativ preiswert versichern, so dass das angesparte "Vermögen" oder wie man es nennen will nicht angestastet wird.Bei einem Rentner/in ist hier schon lange alles weg was irgendwie greifbar war,und den Rest bezahlen die Kinder.Dies vorher zu versichern ist nicht bezahlbar.

HansPeter
Auch BEamte unterliegen wie Angestellte und Selbstständige der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie erhalten zwar von ihrem Dienstherrn im Pflegefall einen Zuschuss, der aber - wie bei uns allen - nicht alle Kosten für die Pflege im Alter abdeckt. Es empfiehlt sich also nicht nur für Beamte, sondern für alle, eine Pflegezusatzversicherung abzuschliessen, was jedoch im höheren Alter meist nicht mehr möglich oder finanzierbar ist.
Dass Kinder "für die Rentner/in" bezahlen, wäre schön und eigentlich auch normal, ist jedoch meist nicht der Fall. GEsetzlich müssen Kinder das erst, wenn sie selbst über 100.000.- Euro jährlich verdienen und unberücksichtigt bleibt Wohneigentum, in dem die Kinder selbst leben.
Viele Kinder akzeptieren es ja auch, wenn ihre Mutter z.B. ihre Rente duch Flaschensammeln ergänzt, was ich immer grausam empfinden würde, weil oft schon ein Betrag von monatlich 50.-- Euro pro Kind der Mutter helfen könnte, aus diesem unwürdigen Zustand herauszukommen.
In den meisten Fällen bezahlen also die Sozialämter (also der deutsche Steuerzahler) für diese Kosten für Rentner/Innen.
Bei aller persönlicher Aversion gegen Beamte, die bei vielen hier zum Ausdruck kommt, sollte man aber die Realität nie vergessen. Olga
Liebe Olga kannst du mir von deiner von dir gemachten Ausage einmal die Quelle nennen?

Mir ist das so nämlich nicht bekannt. M.W. müssen Kinder ihre Eltern immer unterstützen sofern sie dazu  in der Lage sind und es ihre Einkommensverhältnisse erlauben auch wenn sie weit unter 100.000,- € Jahreseinkommen liegen. 

Freue mich auf deine Quellenangabe, denn ich habe im Bekanntenkreis gerade diese Problematik.

Gruß youngster
novella
novella
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von novella
als Antwort auf youngster vom 06.12.2018, 18:12:52

Die grundsätzliche Verpflichtung, dass Kinder ihre Eltern finanziell unterstützen müssen, ist vor ein paar Jahren per Gesetz deutlich abgemlidert worden. Ich kann dir keine Quelle nennen, aber wahrscheinlich ist das Bundesozialgesetz(buch) dafür zuständig


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hanspeter65
hanspeter65
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RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von hanspeter65
als Antwort auf hanspeter65 vom 06.12.2018, 18:06:48

Auf der HP vom BRR-Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. habe ich folgende Info gelesen,die doch etwas über das Ungleichverhältnis Beamte  zu "normalen" Arbeitnehmern aussagt.


"Gerechtigkeitswoche" in der ARD
Ist es gerecht,dass die Mindestpension eines Beamten schon nach 5 Dienstjahren bei ca. 1600.- € ist und nichts davon einbezahlt wurde? Ist es gerecht, dass die Mindest-Wittwenpension eines Beamten bei ca. 1050.- € ist und bei der Wittwe eines Rentners wenn Sie unter 45 Jahre alt ist nur 20% bekommt und erst viel später, wenn Sie auch Rente bezieht je nach Zeitdauer der Ehe nur bis zu 55% geht ? Ist es gerecht, dass die Durchschnittsrente nach mind.45 Beitragsjahren laut DRV in den alten Bundesländern bei den Männern nur ca. 1450.- € brutto ist?


Längerfristig wird man sich die Frage stellen müssen,ob diese Ungerechigkeit nicht immer mehr unsere Gesellschaft spaltet.Bedauerlicherweise kann und wird jede bemerkenswerte
Veränderung von den höchsten Beamten(Richtern) abgeblockt.

HansPeter
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf youngster vom 06.12.2018, 18:12:52
Nicht alles stimmt was man so zu lesen bekommt.
Olga hat etwas vermischt, vielleicht dass Schonvermögen das ein Kind behalten darf
ohne davon etwas als Zuschuss zahlen muss.

Das Wichtigste in Kürze Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt vor langer Zeit abgebrochen ist. Muss ein Elternteil im Heim gepflegt werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Ist das der Fall, zahlt zunächst der Sozialhilfeträger. Er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück. Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2018 ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. Kinder müssen auch auf das eigene Vermögen zurückgreifen, um den Unterhalt an die Eltern zu zahlen. Welches Vermögen geschützt ist, lesen Sie im Ratgeber Schonvermögen beim Elternunterhalt.

https://www.finanztip.de/elternunterhalt/
youngster
youngster
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RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von youngster
als Antwort auf freddy-2015 vom 07.12.2018, 14:15:39

Hallo freddy,

ganz herzlichen Dank für deine Antwort und vor allem für den angegebenen Link. Auch mir war bekannt, dass die Kinder grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet sind. Auch weiß ich dass, die Sozialämter ggf. Regress bei den Kindern nehmen, wenn sie z.B. bei Heimaufenthalt in Vorleistung für die Pflegekosten gegangen sind.

Gruß youngster

youngster
youngster
Mitglied

RE: "Beamtenherrschaft" in Deutschland
geschrieben von youngster
als Antwort auf youngster vom 07.12.2018, 15:46:56
Hallo freddy,

ganz herzlichen Dank für deine Antwort und vor allem für den angegebenen Link. Auch mir war bekannt, dass die Kinder grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet sind. Auch weiß ich dass, die Sozialämter ggf. Regress bei den Kindern nehmen, wenn sie z.B. bei Heimaufenthalt in Vorleistung für die Pflegekosten gegangen sind.

Gruß youngster
Nachtrag: Ich meine jetzt auch zu wissen, was Olga mit den 100.000 € meinte ließ hier aus deinem Link:
GRUNDSICHERUNG IM ALTER
Eltern haben ab Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, wenn sie ihren Unterhalt nicht aus Einkünften und Vermögen bestreiten können (§§ 41 ff. SGB XII).
Seit dem 1. Januar 2018 beläuft sich der monatliche Regelsatz auf 416 Euro für Alleinstehende sowie für den Haushaltsvorstand und für eingetragene Lebenspartner und Eheleute jeweils zusätzlich 374 Euro. Hinzu kommen angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung. Leistungen im Rahmen der Grundsicherung verlangt der Staat nicht von den Kindern zurück.
Verdient allerdings ein Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr, haben die Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherung (§ 43 Abs. 5 Satz 1 SGB XII).

Ist ein pflegebedürftiges Elternteil sozialhilfebedürftig, beschränkt sich der Unterhaltsbedarf auf eine zumutbare, einfache und kostengünstige Heimunterbringung. Verlangt der Sozialhilfe-Träger von den Kindern in einem solchen Fall die Übernahme der Kosten für die Heimunterbringung, können sie entgegnen, dass es in der Umgebung günstigere Heime gebe. Nur wenn das günstigere Heim nicht zumutbar ist, kann der Sozialhilfeträger die höheren Kosten verlangen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2015, Az. XII ZB 26/15).
Tipp: Pflegeheimkosten für die Eltern können Sie unter Umständen von der Steuer absetzen. Was Sie dazu wissen müssen, können Sie in unserem Artikel Außergewöhnliche Belastungen nachlesen.
WIE WIRD DAS VERMÖGEN DER ELTERN BERÜCKSICHTIGT?
Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern oder das Elternteil sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben – also nicht nur die Vermögenserträge, sondern auch den Vermögensstamm selbst (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2003, Az. XII ZR 224/00).
Einen Schonbetrag als Vermögensreserve dürfen sie allerdings behalten, das sogenannte unverwertbare Vermögen im Barwert von derzeit 5.000 Euro (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII§ 1 Barbetragsverordnung). Verheirateten Paaren stehen 10.000 Euro als eiserne Reserve zu.
Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder. Sollte ein Elternteil solche Zahlungen erhalten, sind die Kinder nicht verpflichtet, sie an den Staat zurückzuzahlen (§ 94 Abs. 1 S. 3 HS 2 SGB XII).
Kommt ein Elternteil ins Heim, dann tritt zur Grundsicherung im Alter noch die Hilfe zur Pflege hinzu (§ 61 SGB XII). Reicht das immer noch nicht zur Deckung der monatlichen Kosten, übernimmt wiederum der Sozialhilfeträger zunächst den Rest. Die Kinder müssen dann im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit gegebenenfalls dafür aufkommen.

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