Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.01.2018, 23:25:25
Klingt lustig freddy...du bist also keinesfalls ein Frauenrechtler, sonst hättest du ja deine Meinung dazu schreiben können. Aber der Fakt selber bewegt dich, wie ich vermute. Nun solltest du nun nur noch geauer formulieren WAS dich bewegt. 
Hast du moralische Bedenken oder wie das gesetzlich oder finanziell geregelt ist....ach weisst du was, schreib einfach was du mit deinem Beitrag wirklich bezweckst.
geschrieben von Ion

 
Lieber Ion ,
ich wollte einfach mal EURE Argumente hören, bzw. lesen.
Und es hat sich gelohnt.
Moral ist mir egal da ich ein 68. bin und dahingehend schon einiges gewohnt bin.
In den 60.er Jahren wurde auch einiges auf den Kopf gestellt und dieser Prozess einmal begonnen lässt alle Szenarien zu in der Theorie.
In wie weit Praxisorientiert muss man abwarten.
Es ist immer wieder schön hier zu lesen und die alten Vorurteile oder sagen wir mal Schutzmechanismen
für Zugezogene/Flüchtlinge/Asylanten etc. in Kraft treten zu sehen.
Es ehrt unseren Chef hier im ST das er sofort einspringt und eine Lanze bricht für Flüchtlinge.

Es wäre schön wenn alle so nett mit diesen Themen umgehen würden wie Du oder Karl usw.
Da hängt der Hammer, nicht das Thema ist mir wichtig, denn das wechselt in spätestens einiger Tage,
obwohl es auch eine Grundlegende Bedeutung erlangen könnte, aber der Umgang untereinander...................
Das ist der Knackpunkt, haben wir etwas gelernt.???????????


 
lupus
lupus
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf adam vom 31.01.2018, 01:01:27

Deiner Meinung schließe ich mich an.
Den besonders schönfärbenden Beiträgen kann man nur noch mit Ironie begegnen.
Welche Steigerungen sind bei der Neugestaltung des Inhaltes des Begriffs "Ehe" noch zu erwarten?
lupus

Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf lupus vom 31.01.2018, 08:07:25

Unserem Grundgesetz geht es um den Schutz der Familie. Auf Margits Frage „Denkt ihr auch an die Kinder?“ solltet ihr doch einmal antworten. 

Monja-Moin hat richtig geschrieben, es geht nicht darum, dass hier eine Zweitfrau geheiratet werden darf. Also ist bei der gewollten Empörung vor allem Heuchelei dabei. 

Zudem wird deutlich, welchen Stellenwert das Grundgesetz bei Schreibern hat, wenn sie von dem „angeblich heiligen Grundgesetz“ reden. 

Menschlichkeit zählt in unserem, angeblich christlichem Wohlstandsparadies offenbar nichts mehr. 

Karl


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hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von hobbyradler

Sofern die Flucht mit beiden oder gar mehreren Frauen stattfand bzw. stattfindet müssen alle zu ihrem Schutz vor Krieg aufgenommen werden - Punkt

Ein Verbleiben in Deutschland nach Ende der jeweiligen Bedrohung, gar ein Erwerb der „Deutschen Staatsbürgerschaft“, wäre für mich ausgeschlossen. Würden Politiker der größeren Parteien solche Forderungen aufstellen, wäre das ein Konjunkturprogramm für die AFD.

Vielleicht irre ich mich auch, denn dann könnten doch sicherlich auch Frauen mehrere Männer ehelichen? Alice Schwarzer würde das sicherlich begrüßen.

Ciao
Hobbyradler

hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf margit vom 30.01.2018, 22:03:19
Schön wäre es, wenn alle, die das Grundgesetz für ihre Argumentation heranziehen, es auch kennen würden.
geschrieben von margit

Ich würde mich nicht auf das Grundgesetz sondern auf unsere Werte und das BGB berufen.
 
In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten

Ciao
Hobbyradler
Roxanna
Roxanna
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Roxanna
als Antwort auf hobbyradler vom 31.01.2018, 08:46:27


Vielleicht irre ich mich auch, denn dann könnten doch sicherlich auch Frauen mehrere Männer ehelichen? Alice Schwarzer würde das sicherlich begrüßen.

Ciao
Hobbyradler
Um Gottes willen nein, es ist doch schon schwierig genug, es mit einem hinzukriegen Zwinkern.

Roxanna

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Mitglied_dc2d221
Mitglied_dc2d221
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf freddy-2015 vom 31.01.2018, 07:51:36

Ich denk drüber nach freddy. Ich habe für mich erkannt, daß es hier schwer ist mit Argumenten jemand zu überzeugen. War gestern mal im Chat. Dort meinte ich, daß ich den Chat kaum nutze, ich würde lieber im Forum schreiben. Da hat man mir eine USerin gesagt, daß ich dann wohl bald mit einer Userin Bekanntschaft machen würde die hier alle dazu bringt nicht mehr zu schreiben....da musste ich doch bissel grinsen. Es ist schade, aber altersbedingt normal, daß hier wenige von ihrer Meinung abweichen, die sie über Jahrzehnte gepflegt haben(da mach ich sicher keine Ausnahme). Aber so ist vorprogrammiert wie eine Diskussion endet. 
Was ich nicht mag sind User die nicht über das Thema schreiben, sondern einen persönlich angreifen. Das halte ich für primitiv...aber auch diese kann(wollen würde ich es gern) ich nicht ändern.
Aber wie du siehst kann ich auch das....lächel.
Wünsche dir einen sonnigen Tag..und beobachte heut mal den Mond..wenn du ihn sehen kannst.

Früher war mehr Mond

Mitglied_81b4260
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hobbyradler vom 31.01.2018, 08:55:29
Der Fall "Bigamie bzw. Polygamier" ist seit Herbst letzten Jahres durch den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden worden.
siehe

 
Die obersten Verwaltungsrichter des Landes hoben damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe auf..... Das Prinzip der Einehe ist kein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Auch wenn hier vorerst einmal auch  "besondere Umstände" gewürdigt worden seien, kann sich Deutschland freuen. Es wird wieder einmal um ein Stück bunter.

Aber zuerst ist noch einmal die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden.
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 09:33:16
Hier ist Näheres zum Urteil nachzulesen
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 09:11:01
Ich denk drüber nach freddy. Ich habe für mich erkannt, daß es hier schwer ist mit Argumenten jemand zu überzeugen. War gestern mal im Chat. Dort meinte ich, daß ich den Chat kaum nutze, ich würde lieber im Forum schreiben. Da hat man mir eine USerin gesagt, daß ich dann wohl bald mit einer Userin Bekanntschaft machen würde die hier alle dazu bringt nicht mehr zu schreiben....da musste ich doch bissel grinsen.
Früher war mehr Mond
geschrieben von Ion
Ich lasse mir von jedem/jeder was beibringen, aber der Ton muss stimmen und nicht so wie du es beschrieben hast und ich es auch schon oft miterlebt habe.
Diese Person oder Personen können es gerne versuchen mir oder dir eins auszuwischen oder denunzieren aber ich habe eine gute Methode mich zu wehren.
Schreib soviel wie du willst und kannst und bleib sauber und fair dann klappt das.

(Argumente sind austauschbar)

Ansichten sind verschieden :  wie jemand der von einem hohen Berg in die Ferne schaut oder unten im Tal
oder am Meer....

 

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