Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

olga64
olga64
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 17:53:22

Die TAnte ist ja schon 10 Jahre tot (sie starb mit 85 Jahren); sie wohnte in der kleineren Wohnung insgesamt ca 15 Jahre. Ich vergass auch zu sagen, dass diese kleine Wohnung einen Lift hatte und sie sich in der grossen 3 Stockwerke ohne bei zunehmendem Alter hinaufquälen musste.
Aber es stimmt natürlich. Der Hausbesitzer (es war ein grosses Haus mit diversen Altbauten) investierte Millionen, um hier zu sanieren und vermietete, bzw. verkaufte dann zu hohen Preisen, was alles von den Interessenten klaglos bezahlt wurde.

Meine Tante hätte sich dies nicht leisten können und wollen; sie wäre aber auch nicht, wenn es eskaliert wäre, glücklich geworden, wenn sie standhaft geblieben wäre und dann keine Benefits erhalten hätte wie bei dem freiwilligen Auszug.
Ich denke schon nach diesen vielen Jahren, wo dies geschah, dass es eine Win-Win-Situation war. Olga

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Ich kann mir gut vorstellen, dass wir hier um des Kaisers Bart diskutieren. Der Bart gehört uns ja auch nicht.

Wir müssen uns nun mal mit den Gesetzen, den Gepflogenheiten anderer Länder abfinden, auch wenn sie nicht unserer Norm entsprechen.
Wenn jemand in Timbuktu nach Gesetz oder sonstigen Gepflogenheiten, Sitten nun mal ein paar Frauen ehelichte, dann gilt für ihn das Gesetz natürlich auch in anderen Ländern. Ob diese Länder das anerkennen oder nicht. Er kann ja auch 10 Kinder haben, und dann hat er eben 10 Kinder, daran ist dann nichts zu rütteln.
Gelingt es ihm, sich nach DE (EU) durchszuschlagen, dann bringt er diese 10 Kinder auch mit, oder holt sie nach - sofern er sie unterhalten kann. Und er kann sie auch von 'Stütze' unterhalten; denn das können hiesige StützenEmpfänger (angeblich) auch. Gleiches gilt natürlich für die EheFrau(en).
Alles logisch, oder?

Nun wird es aber etwas gomblizierter:
Wie kann nachgewiesen werden, dass er diese FamilienMitglieder rechtens hat?
Ich mag mir nicht vorstellen, dass er von den Behörden, vor denen er geflüchtet ist, solche rechtsverbindlichen Bescheingungen jemals erhalten wird. Und die sollten ja auch noch von deutschen Auslandsbehörden vor Ort (Botschaft, Konsulat, ...) verbindlich beglaubigt werden. Falls es diese Auslandsbehörde überhaupt (noch) gibt. Und dann auch noch ausreisen dürfen? Wer bezahlt das?

Und was passiert mit der Frau, die 'zufällig' bei zwei Aspiranten auf der Bescheinigung auftaucht? Lt Sharia müsste die doch an Ort&Stelle gesteinigt werden wegen Ehebruchs. Vllt möchte auch mal jemand Bösewicht einer solchen Frau ordentlich eins auswischen?
Hier sind Tor&Tür doch weit offen. Fragen über Fragen.

Die im voraus schon längst zu klären gewesen wären - oder?
Aber wir schaffen auch das. Unterschlagen, unterschätzen, ignorieren aber, dass sich hier großer Hass aufbauen kann, den von uns keiner so richtig möchte. Der aber im Untergrund schmort, und der auch bei heissem Wasser den Deckel abheben könnte.

Meine Meinung deswegen:
In den Sauren Apfel beißen und nachziehen lassen.
Auch das werden wir schaffen.
Höhere Mieten für Wohungen sind dann allerdings auch nicht grundsätzlich auszuschliessen.

adam
adam
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 18:22:52

Das gilt sicher für Scheichs, die als Touristen nach Deutschland kommen, um Ski zu laufen, nicht aber für Migranten, die ein dauerhaftes Bleiberecht möchten. Da gilt das Gesetz der Bundesrepublik und kein anderes. Fremder Staaten Gesetze migrieren nicht mit.

Bisher habe ich aus Rücksichtsnahme nicht vom Unsinn dererlei Überlegungen geschrieben. Aber alles kann man mit der Bundesrepublik "aus Menschlichkeit" auch nicht machen, schon gar nicht mit ihren Werten und daraus gewachsenen und wachsenden Gesetzen.

--

adam


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freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf adam vom 31.01.2018, 19:11:59

Deshalb ist es noch nie so wertvoll gewesen wie heute, klare Entscheidungen von oben und nicht warten das die AFD sich dieser Problematik annimmt.
Muss das denn sein.?

Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 18:22:52

Mann Digi,
dann kann es passieren, das Dein Obernachbar wegen Bigamie eingesperrt wird, Aber Dein Nebennachbar mit seinen 2 bis 4 Frauen, finanziert vom deutschen Steuerzahler fröhliche Feste feiert.
 

adam
adam
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von adam
als Antwort auf freddy-2015 vom 31.01.2018, 20:11:43
Deshalb ist es noch nie so wertvoll gewesen wie heute, klare Entscheidungen von oben und nicht warten das die AFD sich dieser Problematik annimmt.
Muss das denn sein.?
Das ist richtig und auch meine Meinung. Die nötigen Gesetze sind vorhanden und brauchen nur angewendet werden. Wenn sich jemand nicht an die Gesetze der Bundesrepublik halten will, z.B. möchte, daß per Nachzug seine Vielehe anerkannt wird, ist das kein Grund unsere Gesetze zu ändern, sondern ein Grund, dessen Antrag auf künftige Einbürgerung endgültig abzuweisen.

Asylsuchenden muß natürlich geholfen werden, aufgrund der Gesetzgebung, d.h. Residenzpflicht und keine Arbeitsgenehmigung. Anders ist das Einverständnis der Bevölkerung auf Dauer nicht zu halten.

Den unsäglichen Mischmasch von Asyl und Migration haben wir der Panik der Politiker zu verdanken, die unvorbereitet oberste politische Grundsätze nicht eingehalten haben als die Flüchtlinge unkontrolliert über europäische Grenzen strömten und die froh waren, daß die Flüchtlinge als Bittsteller und nicht als Eroberer kamen, die uns die Hucke voll logen über deren Bildung, Eignung und Problemlöser auf dem Arbeitsmarkt und gegen die Überalterung.
Diesen Politikern haben wir zu verdanken, daß sich das Flüchtlingsproblem ins Landesinnere verlagerte, ihnen haben wir die Querelen innerhalb Europas um die "Verteilung" der Flüchtlinge zu verdanken, obwohl es das gute Recht jeden Landes ist, dies selbst zu entscheiden und diesen Politikern haben wir es zu verdanken, daß die Bundeswehr innerhalb der Republik einsetzt werden "müssen darf". Hinter vorgehaltener Hand wurde in allen Parlamenten diskutiert, wie organisierter Gewalt von Seiten der Flüchtlinge begegnet werden könnte. Ohne Bundeswehr war das nicht denkbar.

Diese Politiker, außer M. Schulz, halten die Wähler nun seit dem 24.9.2017 zum Narren, verhandeln derzeit, wie sie ihre Macht verteilen und ihre Fehler der vergangenen Jahre am besten vertuschen können.

--

adam

 

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Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf freddy-2015 vom 31.01.2018, 20:11:43
Deshalb ist es noch nie so wertvoll gewesen wie heute, klare Entscheidungen von oben und nicht warten das die AFD sich dieser Problematik annimmt.
Muss das denn sein.?
Nein, das muss nicht sein. Und es sollte nicht sein, dass es aber sein kann, das liegt nicht an unserer gesetzgebung, meiner Meinung nach, sondern an den neidischen Bürgern die sich von Deppen, zum Beispiel in der AFD, aufstacheln lassen.
Ich meine mal im Ernst. Was ist das für ne komische Diskussion hier?
Wenn ein Mensch in seinem Heimatland, gesetzeskonform, mehrere Frauen ehelichte und mit diesen mehreren Frauen auch mehrere Kinder hat, dann kanns ja wohl nicht sein, dass wir dieser Familie, nur weil sie nicht unseren (beschränkten) Moralvorstellungen entspricht dann hier Hilfe verwehren? Dass sich ein Mann (der übrigens eigentlich nur dann mehrere Frauen haben darf wenn er alle gleichermassen gut versorgt, liebt und sich drum kümmert) dann für eine entscheiden soll die er "retten" darf während der Rest seiner Frauen und Kinder im Kriegsgebiet verbleiben muss?
Dass man überhaupt über so etwas diskutiert, das finde ich persönlich ne Schande, und wenn die AFD mit so einem Thema so viele Leute erreichen kann dass sich unsere Regierung (mal wieder) getrieben fühlt... dann schäm ich mich für meine Mitbürger, was anderes geht da kaum noch.

Liebe Grüße
Andrea
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Elmos vom 01.02.2018, 06:44:50

Ja, das ist eine komische Neid)Diskussion hier, stimmt.

Ja ich liebe die bunte Welt! Ich liebe diese humanitätstrunkenen Feministen.

....und dann fallen mir sehr zukunftsträchtige Geschäftsmodelle für Schlepper ein.
​​

Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Elmos vom 01.02.2018, 06:44:50

Hallo Elmos
Ich dachte immer, das für Alle, die sich in irgendeinem Land aufhalten, aus welchem Grund auch immer die Gesetze dieses Landes gelten.
Wenn das für Alle, die sich als Flüchtlinge hier einmelden nicht mehr gilt, die nach den Gesetzen ihres Heimatlandes die weitermachen können, dann müssen wir irgendwann auch die Kinderehe, die Steinigung von "Untreuen" oder widerwilligen Ehefrauen und den Ehrenmord hier straffrei "laufen" lassen.
Gibts dann nicht irgendwann Ärger mit irgendeinem Gleichstellungsbeauftragten, der "die schon länger hier Lebenden" benachteiligt sieht?
Warum sollen deutsche Päderasten, dann nicht auch 12 bis 14 jährige "HEIRATEN" dürfen?




 

Lissy52
Lissy52
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Lissy52
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.02.2018, 10:23:42

Ich dachte immer, das für Alle, die sich in irgendeinem Land aufhalten, aus welchem Grund auch immer die Gesetze dieses Landes gelten.
Wenn das für Alle, die sich als Flüchtlinge hier einmelden nicht mehr gilt, die nach den Gesetzen ihres Heimatlandes die weitermachen können, dann müssen wir irgendwann auch die Kinderehe, die Steinigung von "Untreuen" oder widerwilligen Ehefrauen und den Ehrenmord hier straffrei "laufen" lassen.
Gibts dann nicht irgendwann Ärger mit irgendeinem Gleichstellungsbeauftragten, der "die 



 
Du verdehst die Fakten Holger.  Alle Gesetze gelten für alle Menschen hier. Der Fall in Pinnerberg, war eine Ausnahme nach der Härtefall- Regelung. Man hat diese Ausnahme nur deshalb zugelassen, weil die Kinder nicht ohne Mutter in Deutschland leben sollten. Von einer Einbürgerung kann keine Rede sein. Die Familie wird D verlassen, wenn sie wieder ohne Angst in ihrem Land leben können. 

@Mart

Natürlich ist es eine reine Neidgeschichte, warum die Hetzer der AfD es so leicht haben Deutsche zu ködern. Es geht immer nur darum, dass Flüchtlinge hier mit Steuergeldern versorgt werden. Das ist alles, was Leute wie dich interessiert. Würden ein paar reiche Scheichs hier einwandern wollen und viel Geld mitbringen, würde keiner sich aufregen.
Mitgefühl mit Familien, die aus einem zerstörten Land, wo es Bomben hagelt, wo alles kaputt ist,wo es keine Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, Arbeitsmöglichkeiten, Essen und Wasser mehr gibt, geht den  ach so sehr an christlichen Werten gelegenen Typen, wie dir, am A... vorbei. 

Alle Argumente, die vorgebracht werden sind immer und immer nur " unsere Steuergelder " 

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