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Innenpolitik Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Klara39 vom 01.03.2020, 13:20:59

Da nicht für, liebe Klara. Es ist allerdings auch so, dass die Nahrungsverweigerung Teil des Sterbeprozesses ist,  ein natürlicher Vorgang, bei Krankheit... selbst bei Tieren ist das zu beobachten und in Krankenhäusern wird bei Patienten, die auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet haben, wann 
auch nur noch Flüssigkeit, aber keine Sondennahrung mehr zugeführt...

 

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.03.2020, 19:16:14

Wasser verlängert das Leben um viele Wochen.
One Flüssigkeit geht es sehr schnell wenn jemand vor hat zu sterben.

freddy-2015
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Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf schorsch vom 01.03.2020, 11:04:06
Die wurden nicht einfach da hingehängt,
sondern eingewickelt und geschützt bestattet, in den Bäumen.
Sie trockneten aus und wurden eins mit der Natur....

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Angeli44
Angeli44
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von Angeli44
als Antwort auf Klara39 vom 01.03.2020, 11:36:56
Meine Hausärztin kennt meine
Wünsche für die Zeit, in der mein Leben nicht mehr lebenswert ist und darf sie
nun ausführen, ohne sich strafbar zu machen. Da ich keine Angehörigen habe,
ist das eine Beruhigung für mich.
Klara
Liebe Klara,

du hast ja eine tolle Hausärztin! - Bei mir sieht es ganz anders aus. Meine Hausärztin ist sehr überlastet und hat sich bei meinem Schwerbehindertenverfahren gegenüber dem Gesundheitsamt überhaupt nicht geäußert! Dadurch hat sich das Verfahren sehr verlängert, und ich warte immer noch auf den endgültigen Bescheid. Mein Antrag war vom Januar 2019!
Aber ich kann die Hausärzte auch verstehen. So kann meine Hausärztin  im Quartal für mich gerade mal 60 Euro abrechnen, und das ist schon der höhere Satz für Senioren! Darin eingerechnet ist etwa  auch die Blutabnahme.
Ich lasse mir von meiner Krankenkasse die Patientenquittungen zusenden. Daher weiß ich es genau.
Da sieht bei Fachärzten ganz anders aus. Auch deren Patientenquittungen bekomme ich und kann Vergleiche ziehen. Fachärzte verdienen richtig gut!  

Dir sei deine gute Hausärztin natürlich von Herzen gegönnt! 😏 😉

VG
Angeli44
 
olga64
olga64
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von olga64
als Antwort auf Angeli44 vom 02.03.2020, 13:18:11

 

Ich lasse mir von meiner Krankenkasse die Patientenquittungen zusenden. Daher weiß ich es genau.
Da sieht bei Fachärzten ganz anders aus. Auch deren Patientenquittungen bekomme ich und kann Vergleiche ziehen. Fachärzte verdienen richtig gut!  

Dir sei deine gute Hausärztin natürlich von Herzen gegönnt! 😏 😉

VG
Angeli44
 
Mich verunsichert der Begriff im Plural "Patientenquittungen", die Sie sich zuschicken lassen von der Krankenkasse. Was ist das? Wen betreffen diese Quittungen? Sowohl die Krankenversicherungen als auch die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht - .
Dass Fachärzte gut verdienen, ist doch eine ganz normale Angelegenheit: sie studierten lange, promovierten meist und hatten diverse Praktika. Wenn sie sich dann mit einer Praxis selbstständig machen, verschulden sie sich sehr stark, wenn sie Wert auf modernes Equipment legen; ausserdem haben sie meist Mitarbeiter, die sie anständig bezahlen sollen usw usw.
Allerdings gibt es natürlich Unterschiede, was jemand als "gut" bezahlt" beurteilt; dies hängt sicher auch damit zusammen, was dieser Jemand selbst früher mal als Einkommen erzielte.
Ich erhalte alle Arztrechnungen meiner behandelnden Ärzte zugesandt, prüfe diese und reiche sie dann an meine Krankenversicherung ein. Das verschafft mir auch einen guten Überblick zB. über Kosten, die ich durch Arztbesuche produziere.

Aber zurück zum Theam:

Der Richterspruch aus Karlsruhe betrifft nicht nur unheilbar Kranke z.B. im höheren Alter. ER sagt auch, dass dieser assistierte Suizid "in allen Lebenslagen und -phasen" angewandt werden kann. Das bedeutet also auch ,wenn ein liebeskranker 18-jähriger aus dem Leben scheiden will, kann er sich Hilfe suchen, damit ihm jemand ein todbringendes Medikament besorgt und übergibt.
Ist das wirklich richtig, wenn es es gesetzestechnisch so ausgelegt wird?

Ich frage mich aber persönlich, was ich täte, wenn mich ein naher Angehöriger um eine solche Hilfe bitten würde. Wäre ich bereit, ein solches Medikament zu besorgen, es ihm oder ihr zu geben, wohl wissend, dass der Tod dann schnell eintritt und auch noch dabeibleiben, bis es so weit ist?
Ich glaube nicht ,dass ich dies tun würde und könnte. Olga
novella
novella
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von novella
als Antwort auf olga64 vom 02.03.2020, 15:57:28

Das ist nun aber  ein dünnes Argument, Olga, dass sich ein 18Jähriger wegen Liebeskummers beim Suizid von einem Arzt helfen lassen könnte, wenn er wollte. Das wird wohl kein einziger Arzt mitmachen!
Entscheidend ist immer die Bereitschaft der Ärzte, und dann  dürfte wohl auch bei den Ärzten die Bereitschaft zur Hilfe unterschiedlich ausgeprägt sein.
Also, nun soll man hier kein Szenario entwerfen, in dem Ärzte fröhlich ihre Giftmittel verteilen, je nachdem, wie ihre Patienten es haben möchten.


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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Angeli44 vom 02.03.2020, 13:18:11

Hallo Angeli - etwas Off Topic, aber wichtig - ja, Fachärzte haben jedes Quartal mehr Geld als ein Allgemeinmediziner -  das liegt aber vor allem an den horrenden Kosten für die medizinischen Geräte. Ein Röntgengerät kostet ab 40.000 Euro aufwärts, ein MRT ab 1,1 Millionen Euro, ein PET/ PET-CT , da sin der Nuklearmedizin gebraucht wird zur Früherkennung von Krebs zB ist ab 2,5 Millionen zu haben ..dazu alle anderen Praxis-Computer mit der entsprechenden Software, die Wartungsverträge, dazu die Gehälter für Fachassistenten ... Fachärzte verschulden sich bei Gründung einer Praxis enorm, müssen sehr hohe Kredite aufnehmen und die müssen monatlich abgezahlt werden, dazu alle anderen Personal-und Betriebskosten ....und er selbst möchte auch gut leben und das mit Recht ... das nur zu den unterschiedlichen Honoraren ...

olga64
olga64
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RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von olga64
als Antwort auf novella vom 02.03.2020, 17:02:10

Bei meinem BEispiel mit dem liebeskranken 18-jährigen muss es kein Einzelarzt sein. Es kann ein Sterbeverein sein, die ja bereits jubeln nach diesem Urteil, dass sie nun leichter auch in Deutschland ihrem Geschäft nachgehen können. Olga

novella
novella
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von novella
als Antwort auf olga64 vom 02.03.2020, 17:44:40

Auch dann wird das Argument nicht stichhaltiger. Es sei denn, ich vermute bei jedem einzelnen Menschen oder jeder beliebigen Organisation immer nur skrupelloses Profitstreben, das auch über Leichen geht.

Angeli44
Angeli44
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von Angeli44
als Antwort auf Angeli44 vom 02.03.2020, 13:18:11

An Klara und alle sonst noch Interessierten

Nachtrag:

Zur Patientenquittung hatte ich schon im April 2018 hier einen Beitrag hineingesetzt. Nachzulesen unter:


https://www.seniorenportal.de/community/forum/gesundheit/patientenquittung?tid=1011443


Da diese Quittungen in unserem ureigenen Interesse liegen, lohnt es sich, den obigen Link mal anzuklicken und sich alles gut duchzulesen - bzw. sich in Zukunft diese Quittungen von der Krankenkasse auch zuschicken zu lassen. 

VG
Angeli


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