Innenpolitik Organspende
Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen vom 4. Juli 1975, § 4 Abs. 1
Willst du wieder die Entmündigung..? Ein Herr Schalck-Golodkowski hat mit den Organen Umsatz und Devisen gemacht. Um nichts anderes ging es damals im Gesetz. Es wurde alles was ging zu Geld gemacht.
Ich bin strikt für die bisherige Freiwilligkeitslösung. Auch jetzt schon werden genug Geschäfte damit gemacht. Und niemand kann Gewähren das die Wiederspruchslösung eingehalten wird (da wurde dann kein Wiederspruch gefunden und gut...).
Ich hab einen Organspenderausweis, aber ob ich den bestehen lasse bei der "Pflichtveranstaltung"..? Eher nicht.
Was die GRÜNEN vorgeschlagen haben mit der "Pflichtnachfrage" ginge noch, aber dem Herrn Span seine Lösung - nee, mit mir nicht.
"Die Organentnahme von Verstorbenen für Transplantationszwecke ist zulässig, falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitigen Festlegungen getroffen hat."Wobei der Begriff "Verstorbene" nicht korrekt ist.
Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen vom 4. Juli 1975, § 4 Abs. 1
Es müßte heißen "Sterbende".
Organe von Toten können nicht verwendet werden.
Monja.
Diese Ärzte halten es für einen massiven und kulturellen Bruch, wenn Herzen oder Lungen aus noch lebenden Körpern heraus geschnitten werden.
Menschen dürfen Menschen nicht töten.!!
Quelle : Züricher Zeitung.
https://www.nzz.ch/schweiz/aerzte-wollen-die-organentnahme-bei-hirntoten-komplett-verbieten-ld.1470564
Das Prozedere um die Feststellung desselben ist ziemlich umfangreich , kompliziert , vielschichtig und muss in jedem Falle von zwei Ärzten begleitet und bestätigt werden.
Alle "normal Sterbenden kommen ja eh garnicht infrage.
Wer aber seine Organe im Fall des Falles eben NICHT zur Transplantation frei geben möchte, kann sich ja vom Sessel erheben und widersprechen..., das dürfte doch machbar sein !
Kristine
"Leben" ist noch nicht mal definiert und wann lebt der Menschnoch und ab wann ist er tot, speziell wenn die wichtigsten Funktionen von Maschinen ausgeführt werden.
Im Grundgesetz steht festgeschrieben:
Art 2(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jawohl dicker und silva ...und die Erde ist eine Scheibe. Ich trage seit ich 40 Jahren einen Spenderausweis.
Kristine
Einzig Deine Entscheidung, dutchweepee
Doch die anderer Menschen sollten auch akzeptiert werden.
Es läuft nämlich darauf hinaus, dass ein Register angelegt wird, und alle die, die sich dagegen entscheiden, sind dann die Herzlosen ( hoffentlich nicht ) und Unsozialen.
Ausgrenzung per Gesetz sozusagen.
Wer aber seine Organe im Fall des Falles eben NICHT zur Transplantation frei geben möchte, kann sich ja vom Sessel erheben und widersprechen..., das dürfte doch machbar sein !Und wer soll das prüfen..? Da fragt dann niemand und dein Nicht wurde aus unerklärlichen Gründen nicht gefunden - also wie einst in der DDR..?
Kristine
Hier wird den Geschäftemachern Tür und Tor weit geöffnet. Die Götinger Ärzte haben es schon vorgemacht. Da wurden Patienten zwar nur auf der Warteliste nach oben geschummelt - aber so geht's los. Dieses Gesetz machts nur einfacher, aber nicht's besser.