Innenpolitik Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Artikel 16a des Grundgesetzes (1)
Was ist uns das Grundgesetz noch wert? In dem Leitartikel von Franz Schmider in der Badischen Zeitung auf Seite 4 von heute steht der Satz: "Der Westen hat die Grenzen für Waren geöffnet, nur die Not soll draußen bleiben."
Vor 20 Jahren bereits wurde obiger 1. Satz des Artikels 16a um vier weitere ergänzt und durch jeden einzelnen Zusatz in seiner Gültigkeit eingeschränkt. Nach Schmider steht der Satz 1 noch da, aber er ist nur noch Alibi für unser gutes Gewissen.
Der Artikel Schmiders hat die Überschrift "Asylrecht in Deutschland: Augehöhlt bis zur Unkenntlichkeit"
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Artikel 16a des Grundgesetzes (1)
Das gilt so nicht mehr.
Karl
Vor 20 Jahren bereits wurde obiger 1. Satz des Artikels 16a um vier weitere ergänzt und durch jeden einzelnen Zusatz in seiner Gültigkeit eingeschränkt. Nach Schmider steht der Satz 1 noch da, aber er ist nur noch Alibi für unser gutes Gewissen.
Der Artikel Schmiders hat die Überschrift "Asylrecht in Deutschland: Augehöhlt bis zur Unkenntlichkeit"
Dass die Welt unteilbar ist, davon hatten die gebeutelten Väter und Mütter des Grundgesetzes eine klarere Vorstellung als wir sie heute oft haben.
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Artikel 16a des Grundgesetzes (1)
Das gilt so nicht mehr.
Karl
Ja, das Asylrecht bereitet Probleme und Franz Schmider von der Badischen Zeitung hat mit messerscharfem Verstand den Schuldigen des Problems erkannt: Die deutsche, diffamierende Asylpolitik.
Daß z.B. Baden-Württemberg dieses Jahr nur 9000 bis 11.000 Flüchtlinge aufnimmt, kann so nicht bleiben.
In einem anderen Thread wurde angemerkt, daß jeder Bundesbürger zwischen 1-3 Asylbewerber privat aufnehmen könne. Somit würde eine Kapazität von insgesamt 80 bis 240 Millionen Asylplätzen erreicht. Eine Zahl, die vielversprechend klingt.
Leider können auch in diesem Rahmen Arbeitnehmer, die in ihrem Land gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen haben und darum um Asyl bitten, nicht berücksichtigt werden. Es ist glasklar, daß eine Grundgesetzänderung hier Abhilfe schaffen muß.
Es wird Zeit, daß die Realität den Idealvostellungen angepasst wird.
--
adam
Daß z.B. Baden-Württemberg dieses Jahr nur 9000 bis 11.000 Flüchtlinge aufnimmt, kann so nicht bleiben.
Zwischen 9000 und 11.000 Flüchtlinge wird das Land Baden-Württemberg in diesem Jahr voraussichtlich aufnehmen. 2007 waren es noch 1595. Seitdem steigt die Zahl der Asylbewerber stetig.
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Zwar mussten auch in den Gebäuden der LEA die Menschen schon mehrfach auf den Fluren oder in der Teestube schlafen; dennoch verspricht Leiter Manfred Garhöfer: "Wir sind immer in der Lage, Menschen aufzunehmen." Die Behörde hat acht Außenstellen angemietet, derzeit wohnen rund 1500 Flüchtlinge für vier bis sechs Wochen in den Räumen der LEA. Per Quote werden sie im Land verteilt. "Was wir in Karlsruhe auf recht kleinem Terrain leisten, müssen auch die Stadt- und Landkreise schaffen", sagt Garhöfer. Doch nicht alle kommen ihrer Pflicht nach.
Der Großteil der Asylbewerber in Baden-Württemberg kommt laut LEA aus dem ehemaligen Jugoslawien, Afghanistan, Gambia, Pakistan und der Russischen Föderation. Zudem erklärte der Bund sich bereit, deutschlandweit 5000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen.(Quelle)
In einem anderen Thread wurde angemerkt, daß jeder Bundesbürger zwischen 1-3 Asylbewerber privat aufnehmen könne. Somit würde eine Kapazität von insgesamt 80 bis 240 Millionen Asylplätzen erreicht. Eine Zahl, die vielversprechend klingt.
Leider können auch in diesem Rahmen Arbeitnehmer, die in ihrem Land gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen haben und darum um Asyl bitten, nicht berücksichtigt werden. Es ist glasklar, daß eine Grundgesetzänderung hier Abhilfe schaffen muß.
Es wird Zeit, daß die Realität den Idealvostellungen angepasst wird.
--
adam
Re: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Artikel 16a des Grundgesetzes (1)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Artikel 16a des Grundgesetzes (1) Das gilt so nicht mehr.
Generell hat sich ein Passus in die Gesetzeslage eingeschlichen, der da sinngemäß lautet:
Näheres regelt eine Durchführungsvorschrift.
Hier[/url] und Auszug daraus hier:
Über den Antrag eines Asylbewerbers entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlingshilfe. Wichtig für die Entscheidung auf Gewährung von Asyl ist nicht nur, dass die Verfolgung politisch ausgerichtet sein muss, sondern in der Regel auch von staatlicher Seite aus erfolgt. [u]In der Praxis ist eine Abgrenzung von einer rein strafrechtlichen Verfolgung im Heimatstaat teilweise schwierig.
Und die USA ist doch sicher, oder gibts da etwa noch die Todesstrafe?
Mit diesem Passus ist der Bürokratie und dem 'Recht' Tür und Tor nach ihrem eigenen Gusto geöffnet worden, sie knebelt nicht nur sich selber, ... und die gewollte Demokratie ist im Eimer. Geld bricht halt jedes Recht, wenn es denn mit irgend welchen Tricks hingedreht werden kann.
Siehe auch hier Quo vadis...
Re: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Artikel 16a des Grundgesetzes (1)
Wer gilt eigentlich als politischer Täter?
Wer in der DDR einen Polizisten tätlich angriff galt dort als Krimineller in der BRD als politischer Widerstandskämpfer. Wenn ein Steinewerfer in der BRD gegen die Polizei vorging dann war es umgekehrt.
Randalieren in Moskau so genannte Oppositionelle, dann sind das für uns politische Aktivisten, tun sie es hier, dann sind es kriminelle Straftäter.
Würde ein Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes Aktionen gegen andere Länder enthüllen und dabei seine Freiheit riskieren, dann wäre er für uns ein Held, und die westlichen Länder würden sich um ihn reißen. Tut es ein Amerikaner, dann ist er ein Verräter. Wir nehmen zwar die Enthüllungen gern zur Kenntnis, haben aber Probleme mit der Person, der wir sie verdanken.
Genau so teilen wir auch bewaffnete Banden in anderen Ländern, ganz nachdem wie sie uns nützen, in Terroristen oder Rebellen ein.
Wer in der DDR einen Polizisten tätlich angriff galt dort als Krimineller in der BRD als politischer Widerstandskämpfer. Wenn ein Steinewerfer in der BRD gegen die Polizei vorging dann war es umgekehrt.
Randalieren in Moskau so genannte Oppositionelle, dann sind das für uns politische Aktivisten, tun sie es hier, dann sind es kriminelle Straftäter.
Würde ein Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes Aktionen gegen andere Länder enthüllen und dabei seine Freiheit riskieren, dann wäre er für uns ein Held, und die westlichen Länder würden sich um ihn reißen. Tut es ein Amerikaner, dann ist er ein Verräter. Wir nehmen zwar die Enthüllungen gern zur Kenntnis, haben aber Probleme mit der Person, der wir sie verdanken.
Genau so teilen wir auch bewaffnete Banden in anderen Ländern, ganz nachdem wie sie uns nützen, in Terroristen oder Rebellen ein.
Re: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Artikel 16a des Grundgesetzes (1)
geschrieben von olga64
Sollte mit diesem "politisch Verfolgten" Mr Snowden gemeint sein - ich bin mir da nicht so klar - sollte aber auch bedacht werden, dass ein Auslieferungsabkommen - welches wir mit den USA haben - in jedem Falle ein Asylrecht ausser Kraft setzt. Er könnte ein Aufenthaltsrecht "aus humanitären Gründen bekommen", was aber sehr unwahrscheinlich ist. Viele Asylbewerber, die aus wirklichen Krisengebieten zu uns kommen und um humanitäre Hilfe bitten, wird diese nicht gewährt, bzw. sie werden ausgewiesen.
Was sollte Mr Snowden eigentlich in Deutschland machen? Es dürfte sich kein IT-Unternehmen finden, das ihm einen Job gibt - zu gross wäre das Misstrauen, dass er auch dort DAten sammelt, um sie anderen zur Verfügung zu stellen. Ist ja auch zu verstehen, oder? Olga
Was sollte Mr Snowden eigentlich in Deutschland machen? Es dürfte sich kein IT-Unternehmen finden, das ihm einen Job gibt - zu gross wäre das Misstrauen, dass er auch dort DAten sammelt, um sie anderen zur Verfügung zu stellen. Ist ja auch zu verstehen, oder? Olga
"Es ist bis jetzt immer noch nicht geklärt, ob Snowden nicht früher oder später nach europäischem Recht doch an die USA ausgeliefert werden müsste. Wie 'spiegel.de' aus dem Umfeld eines europäischen Außenministers erfahren haben will, sei "Edward Snowden [...] nicht gut beraten, in der EU Asyl zu suchen.
Seit Februar 2010 ist ein Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft. Dieses sieht eine Auslieferung vor, sofern es um eine Straftat geht, die nach dem Recht des ersuchenden und des ersuchten Staates mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens einem Jahr geahndet wird. Spionage und Diebstahl von Regierungseigentum gelten nämlich sowohl hierzulande als auch in den USA als Schwerverbrechen." [GMX AT]
Also ganz eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein - auch in Österreich wird die causa intensiv diskutiert; die Oppositionsparteien wären geschlossen dafür, Snowden Asyl zu gewähren - die Grünen haben das sofort nach Bekanntwerden der Sache angesprochen.
() qilin
Seit Februar 2010 ist ein Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft. Dieses sieht eine Auslieferung vor, sofern es um eine Straftat geht, die nach dem Recht des ersuchenden und des ersuchten Staates mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens einem Jahr geahndet wird. Spionage und Diebstahl von Regierungseigentum gelten nämlich sowohl hierzulande als auch in den USA als Schwerverbrechen." [GMX AT]
Also ganz eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein - auch in Österreich wird die causa intensiv diskutiert; die Oppositionsparteien wären geschlossen dafür, Snowden Asyl zu gewähren - die Grünen haben das sofort nach Bekanntwerden der Sache angesprochen.
() qilin
Re: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Artikel 16a des Grundgesetzes (1)
geschrieben von olga64
Na, so wie der kleine österreichische Staat gestern in das Weltgeschehen inkludiert wurde als der bolivianische Regierungschef dort sein Flugzeug untersuchen lassen musste, denke ich nicht, dass Mr Snowden dort Asyl erhält. DAs Verbot der Überflugrechte (Frankreich und Spanien) und Durchsuchen des Flugzeugs dürfte auf Order der USA erfolgt sein - war auch interessant, im TV zu sehen, wie sich Herr Fischer gewunden hatte, hier eine Aussage zu dieser Peinlichkeit zu machen. Eine Aufnahme des Mr Snowden dürfte um einige Nummern zu gross für die Alpenrepublik sein. Olga
M.W. musste Morales das keineswegs, sondern hat es von sich aus vorgeschlagen - die Atmosphäre zwischen den beiden Präsidenten scheint nach wie vor ausgezeichnet zu sein...
Eine 'Zwangs'untersuchung hatte Spanien für den Fall eines Tankstopps auf den Kanaren gefordert, das hat Morales abgelehnt.
() qilin
Eine 'Zwangs'untersuchung hatte Spanien für den Fall eines Tankstopps auf den Kanaren gefordert, das hat Morales abgelehnt.
() qilin
ob der Herr Schmieder erst 3 oder schon mehr aufgenommen hat?
lupus
lupus
Herr Fischer wird sich immer winden. Er ist die Peinlichkeit in Person...(((